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Medienmitteilung: Bundespräsident Steinmeier: Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt und ein partnerschaftliches Miteinander

Medienmitteilung vom 28. September 2018

Bundespräsident Steinmeier: Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt
und ein partnerschaftliches Miteinander

Bewegende Jubiläumsfeier zu 60 Jahre Lebenshilfe mit dem Staatsoberhaupt und den Gewinnern des Kreativ-Wettbewerbs Ganz plastisch.


Berlin. „Die Lebenshilfe zeigt, was es heißt, Humanität zu leben. Sie steht für Offenheit, Vielfalt und ein partnerschaftliches Miteinander, für Respekt und Achtung.“ So würdigt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die 60-jährige Geschichte der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Der Verband ist die größte Fach- und Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien in Deutschland. Heute feierte die Lebenshilfe ihr Jubiläum im Café Auster in Berlin gemeinsam mit dem Staatsoberhaupt und weiteren Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft. Das aktuelle Motto der Lebenshilfe lautet Teilhabe statt Ausgrenzung. „Von der Haltung der Lebenshilfe“, betonte Steinmeier, „brauchen wir heute mehr in unserem Land.“

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, erinnerte in ihrer Rede an den niederländischen Pädagogen Tom Mutters, der 1958 im hessischen Marburg gemeinsam mit Eltern und Fachleuten die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ gründete. Ziel der Lebenshilfe sei es von Anfang an gewesen, „dass die Kinder zuhause bei den Eltern in der Gemeinde aufwachsen können – und nicht in der abgeschlossenen Welt einer Anstalt verwahrt werden. Eine zur damaligen Zeit geradezu revolutionäre Idee“.

Rasant entwickelte sich der Verein weiter: Landauf, landab entstanden Lebenshilfe-Initiativen vor Ort. Heute sind es 502 örtliche Vereinigungen und 16 Landesverbände mit mehr als 125.000 Mitgliedern und über 4.300 Diensten und Einrichtungen. Ulla Schmidt dankte allen Menschen mit Behinderung, die sich als Selbstvertreter engagieren, den Eltern und Angehörigen sowie den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen. „Dass mit Ramona Günther eine Selbstvertreterin unsere heutige Jubiläumsfeier eröffnet hat, ist ein Erfolg der Arbeit der Lebenshilfe. Mit dem Aufbruch der Eltern und Familien, mit dem Einsatz und Engagement unserer fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es in den letzten 60 Jahren gelungen, Fähigkeiten freizulegen, die zuvor verschüttet und eingeengt waren“, so die Bundestagsabgeordnete und frühere Gesundheitsministerin.

Wie viel Potential in Menschen mit Behinderung steckt, wurde auf der Feier auch an anderer Stelle deutlich: Unter dem Titel Ganz plastisch. hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe zu Beginn ihres Jubiläumsjahres einen Kreativwettbewerb für Amateure ausgeschrieben: Menschen mit und ohne Behinderung waren aufgerufen, selbst erstellte räumliche Objekte zum Thema Teilhabe statt Ausgrenzung einzureichen. Aus den 420 Beiträgen hatte eine Jury aus Künstlern und Wissenschaftlern sechs für den ersten Preis nominiert. Auf der Jubiläumsfeier wurde diese Auswahl nun vorgestellt und schließlich der Sieger verkündet: Der 33-jährige Maximilian Weiger aus Sigmaringen, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet und in seiner Freizeit in einem offenen Atelier künstlerisch tätig ist, bekam den Award für seine Arbeit „Jägersitz und Beichtstuhl“, die – so die Jury – „so vermeintlich selbstverständliche Gegebenheiten wie Ausgrenzung und Diskriminierung in ihrer ganzen Fragwürdigkeit deutlich werden lassen und zum kritischen Blick herausfordern“.

Sichtlich bewegt, interessiert und nachdenklich hatten die rund 250 Jubiläumsgäste zuvor die Schilderungen auch der anderen nominierten Künstlerinnen und Künstler zur Entstehung ihrer Werke verfolgt. Zu den Finalisten zählten neben Maximilian Weiger auch Michael Dinges aus Worms mit „Lasst Luft ab – Zeit für Demokratie“, die Schüler Elias Könen und Julius Mommsen aus Trier mit „Unentschieden“ bzw. „Farbe (bekennen)“, Tanja Scherer aus Offenburg mit „Totenkopf“ und die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnstätte Lebenshilfe Zittau mit ihrem Seifenkistenobjekt „Itzeblitz“.

„Die Ganz plastisch.-Teilnehmer“, sagte Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, „haben uns gezeigt, in welch unterschiedlichen Formen Teilhabe und Ausgrenzung sich zeigen können. Umso mehr steht fest, dass sich die Lebenshilfe auch weiterhin mit aller Kraft für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzen wird.“

Das Projekt Ganz plastisch. wird von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanziert.
Alle Einreichungen werden Ende 2018 in einem digitalen Ausstellungskatalog veröffentlicht.
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Medienmitteilung Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland

Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland
Bundesvereinigung Lebenshilfe startet Online-Netzwerk für Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund

Berlin. Kendimiz ist türkisch und bedeutet „Wir selbst“. Kendimiz – so heißt auch eine neue und deutschlandweit einzigartige Selbsthilfe-Plattform der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf www.Kendimiz.de können sich jetzt Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund miteinander austauschen. Sie können ihre persönlichen Erfahrungen weitergeben und erhalten rechtliche Informationen. Zudem bekommen lokale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen die Möglichkeit, eigene Termine oder türkischsprachige Beratungsangebote auf einer Landkarte einzustellen. Die Internetseite gibt es auf Deutsch und Türkisch.

Laut Statistischem Bundesamt lebten im Jahr 2016 in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen türkischer Herkunft. Mehr als 330.000 davon haben nach Schätzung der Lebenshilfe eine Behinderung. „Die Zahl ihrer Angehörigen ist natürlich um ein Vielfaches höher“, so Dr. Silva Demirci, Referentin für Migration und Behinderung bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Bei der Gestaltung des neuen Online-Netzwerkes waren von Anfang an auch Angehörige beteiligt. Kendimiz.de ist Teil des dreijährigen Lebenshilfe-Projektes „Migration und Selbsthilfe“, das bis März 2020 läuft. Im nächsten Schritt sollen nun Selbsthilfegruppen vor Ort gegründet und von Projektleiterin Dr. Silva Demirci unterstützt werden. Die Erfahrungen werden dokumentiert und veröffentlicht. Gefördert wird das Projekt vom Bundesverband der AOK und der AOK Baden-Württemberg.
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Medienmitteilung Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“

Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“
Die Lebenshilfe begrüßt, dass eine zentrale Regelung im Bundesteilhabegesetz neu überdacht werden soll

Berlin. Wie stark behindert muss jemand sein, um künftig Leistungen zur Teilhabe – sogenannte Eingliederungshilfe – zu erhalten? Den Abschlussbericht zu dieser Frage hat jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag vorgelegt. In dem Bericht wird deutlich: Die bisher im Bundesteilhabegesetz geplante Regelung wird nicht funktionieren. Das Ministerium kündigt deshalb an, ein neues Beteiligungsverfahren starten zu wollen. Die Lebenshilfe begrüßt diese Entscheidung: „Es ist gut, wenn jetzt noch einmal über diese zentrale Frage nachgedacht wird. Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers sollten ab dem Jahr 2023 nur noch die Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, die in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen eine Teilhabeeinschränkung vorweisen können. Dagegen hatten die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon während des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 vehement protestiert. Sie konnten damals immerhin erreichen, dass die Neuregelung unter den Vorbehalt einer wissenschaftlichen Studie gestellt wurde. Auf den Ergebnissen dieser Untersuchung vom 23. August 2018 basiert der Abschlussbericht des Ministeriums.

Danach würden künftig zahlreiche Menschen mit Behinderung von den Leistungen ausgeschlossen. Besonders stark betroffen wären psychisch kranke Menschen und solche mit Suchterkrankungen. Auch Personen mit bestimmten Bedarfen (zum Beispiel Bezieher von Hochschulhilfe und einzelner Hilfsmittel) oder Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, bekämen überdurchschnittlich häufig den Zugang zur Eingliederungshilfe verwehrt.

Für die Lebenshilfe steht fest: Paragraf 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann so nicht bleiben. Es ist zwingend erforderlich, dass die grundlegende Frage nach dem leistungsberechtigten Personenkreis unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft umfassend neu erörtert wird. Ulla Schmidt: „Einen erneuten Schnellschuss kann sich der Gesetzgeber nicht leisten.“
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Medienmitteilung Ulla Schmidt: „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“

Medienmitteilung vom 28. August 2018

Ulla Schmidt: „Nach dem Detmolder Urteil
muss die Bundesregierung endlich handeln“
Kim-Lea Glaub und die Lebenshilfe haben mit Klage Erfolg und erstreiten Grundsicherung vor dem Sozialgericht Detmold

Berlin/Herford/Detmold. Kim-Lea Glaub (19) und ihre Mutter Karin haben es gemeinsam mit der Lebenshilfe geschafft: Das Sozialgericht Detmold gibt ihnen Recht und verurteilt die Stadt Herford dazu, der jungen Frau mit Behinderung die seit einem Jahr verweigerten Leistungen der Grundsicherung auszuzahlen (Urteil vom 14. August 2018, Aktenzeichen: S 2 SO 15/18). „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, sagt die Mutter. „Was uns aber weiter ärgert, ist, dass wir überhaupt klagen mussten. Die Haushaltskassen sind voll und die Steuergelder sprudeln. Warum versucht man dann trotzdem, an den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen? Auch wissen wir noch nicht, ob die Stadt Berufung einlegen wird.“

Kim-Lea Glaub hat das Down-Syndrom und lernt gerade im Berufsbildungsbereich der Herforder Lebenshilfe-Werkstätten. Die Arbeit macht ihr großen Spaß, aber dann wurde ihr plötzlich die Auszahlung der Grundsicherung verwehrt – wie Tausenden anderen, meist jungen Erwachsenen mit Behinderung in Deutschland auch. Für die Herforderin, die seit ihrem 18. Geburtstag wegen ihrer Erwerbsminderung eigentlich Anspruch auf Grundsicherung hätte, geht es um sehr viel Geld: Monat für Monat musste sie auf 416 Euro verzichten, Mehrbedarfe sowie Kosten für Miete und Heizung nicht eingerechnet. Schuld daran ist die Neufassung eines Paragrafen im Sozialgesetzbuch*. Gegen diesen Missstand hatte Familie Glaub mit Unterstützung der Lebenshilfe vor dem Sozialgericht Detmold geklagt.

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versteht die neue Vorschrift so, dass die dauerhafte und volle Erwerbsminderung von Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen erst nach Ende des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne. Bis dahin sei eine Entwicklung denkbar, die den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ermögliche. Für die Lebenshilfe ist diese Rechtsauslegung völlig weltfremd. Erfahrungsgemäß schaffen es nur wenige Werkstattbeschäftigte auf den ersten Arbeitsmarkt. „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer, MdB, fügt hinzu: „Das Urteil ist ein guter Schritt, die Arbeit behinderter Menschen in den Werkstätten stärker anzuerkennen. Es freut mich für die Familie Glaub, dass sie Recht bekommen hat, zumindest in erster Instanz. Nun bleibt es abzuwarten, wie die örtlichen Sozialbehörden mit dem Urteil umgehen werden.“ Auch die Lebenshilfe Herford hatte mit ihrem Sozialen Dienst die Klägerin in ihrem Anliegen unterstützt.

Auf der ganzen Linie bestätigt nun das Sozialgericht Detmold die Auffassung der Lebenshilfe. Da Kim-Lea Glaub die Voraussetzungen für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erfüllt hat, „ist bei der Klägerin ohne weitere Prüfung von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen“. Weiter heißt es in dem Urteil: „In dieser Phase geht es vielmehr darum, wie und wo der Proband einen seinen Funktionseinschränkungen und seinen Interessen gerecht werdenden Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen finden kann oder ob er vielleicht sogar so sehr eingeschränkt ist, dass auch dieses nicht möglich ist.“

Ulla Schmidt: „Es gibt mehrere Urteile, die eine klare Sprache sprechen. Wie lange sollen die Menschen mit Behinderung noch auf ihr Geld warten?“ Die Lebenshilfe fordert das Bundessozialministerium auf, alsbald seine Rechtsauffassung an die eindeutige Rechtsauffassung der Gerichte anzupassen. Außerdem soll der Deutsche Bundestag das Gesetz so ändern, dass künftig voll und vorübergehend erwerbsgeminderte Menschen gleichermaßen Anspruch auf Grundsicherung erhalten. Hiermit würde diese unsägliche Problematik dauerhaft auch für Menschen mit vorübergehenden psychischen Erkrankungen gelöst werden.

Andere Sozialgerichte haben bereits in gleicher Weise entschieden wie die Detmolder Richter, darunter schon in zweiter Instanz das Landessozialgericht Hessen. Bis nun das Urteil für Kim-Lea Glaub rechtskräftig ist, muss die junge Herforderin weiter allein mit ihrem Werkstatt-Entgelt auskommen – mit gerade mal 80 Euro im Monat.

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