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Medienmitteilung 2023: Das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung muss bleiben!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 12. September 2023

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern:
Das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung muss bleiben!

Berlin, 12. September 2023 – Diese Woche will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschließen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung befürchten jedoch, dass die aktuellen Pläne der Regierung zu einer massiven Verschlechterung für erwachsene Kinder mit Behinderung und ihre Eltern führen werden. „Würde das bisherige Kindergeld, das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll, direkt an die volljährigen Kinder mit Behinderung ausgezahlt, würden die 250 Euro gleich wieder vom Sozialamt einkassiert. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., im Namen der Fachverbände.

Obgleich das Familienministerium in der Anhörung zum Gesetzentwurf am vergangenen Freitag mitteilte, dass diese Wirkung des Gesetzes nicht beabsichtigt sei, sind die Fachverbände unverändert tief besorgt. Denn die vom Familienministerium angedeutete Lösung würde voraussichtlich weitere bürokratische Hürden mit sich bringen.

Die Fachverbände fordern die Bundesregierung daher auf, den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung in seiner jetzigen Form zu belassen. Die wichtige Ausgleichsfunktion des bisherigen Kindergeldes darf auf keinen Fall entfallen, geschmälert oder noch weiter verkompliziert werden. Die Familien seien auf die finanzielle Unterstützung von 250 Euro monatlich angewiesen, um die Betreuung und Versorgung ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung selbst sicherzustellen.


Hier finden Sie die Stellungnahmen der Bundesvereinigung Lebenshilfe:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/user_upload/20230906_Stellungnahme_Kindergrundsicherung_BVLH_final.pdf

Und des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen:
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medinemitteilung 2023: Verbände warnen: Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen muss gewahrt bleiben!

Medienmitteilung vom Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. vom 05. September 2023

Verbände warnen: Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen muss gewahrt bleiben!

Der Paritätische Niedersachsen und die Lebenshilfe Niedersachsen betonen im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen des Niedersächsischen Landtages, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Anspruch auf individuelle Teilhabe unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage haben. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch in Niedersachsen geltendes Recht und steht nicht zur Disposition“, betont Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. Für beide Verbände gilt daher, dass auch Tarifsteigerungen bei den Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe vollumfänglich refinanziert werden müssen. „Es kann nicht sein, dass Leistungen der Lebenshilfen wirtschaftlich unter Druck geraten und so Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gefährdet würden“, sagt Frank Steinsiek, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen.

Beide Verbände fordern die Politik auf, zentrale Bausteine für eine gute Versorgung sicherzustellen: 

Auskömmliche Refinanzierung der Tarifsteigerungen für die Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe

Menschen in den Mittelpunkt stellen: Personenzentrierte Angebote z.B. durch den begleitenden Dienst im besonderen Wohnen

Gute Versorgung für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf 

Assistenz im Krankenhaus

Assistenz für Werkstatträte zur Stärkung der Selbstvertretung 

Finanzierung der Heilerziehungspflege-Schulen durch auskömmliches Schulgeld, so dass die Ausbildung gesichert ist

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Medienmitteilung 2023: Lebenshilfe fordert: Empfehlungen der Vereinten Nationen sollen Blaupause für künftige Behindertenpolitik in Deutschland werden

Medienmitteilung von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe vom 31. August 2023

Lebenshilfe fordert: Empfehlungen der Vereinten Nationen sollen Blaupause für künftige Behindertenpolitik in Deutschland werden
Inklusion in Bildung, Arbeit und beim Wohnen – Deutschland muss die Menschenrechte besser umsetzen. Das ist wichtig auch für die Haushaltsberatungen!

Genf/Berlin. „Deutschland muss die Konvention nicht nur ein bisschen umsetzen, sondern umfassend“, so äußerte sich die Vize-Präsidentin des UN-Fachausschusses, Amalia Gamio Rios aus Mexiko. Gestern ging der konstruktive Dialog Deutschlands mit den Vereinten Nationen in Genf zu Ende. Ähnlich kritisch waren die Stimmen der drei UN-Berichterstatter*innen für Deutschland: Rosemary Kayess aus Australien, Prof. Dr. Markus Schefer aus der Schweiz und Dr. Muhannad Salah Al-Azzeh aus Jordanien. Insgesamt glänzte der Ausschuss mit einer hervorragenden Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und den Lebensumständen von Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Prof. Dr. Schefer deutete bereits in seinem Eingangsstatement darauf hin, dass sich in Deutschland ein schleichender Prozess einer Fehlinterpretation von Inklusion entwickle. Mit dieser Andeutung sollte er recht behalten. Deutschland trug vor, Förderschulen seien ein Teil des inklusiven Schulsystems, was Unverständnis und Kritik des Ausschusses hervorrief.
Experte Al-Azzeh zitierte Einstein mit dem Satz: „Nichts ist schlimmer als die Verabschiedung von Gesetzen, die man nicht durchsetzen kann.“ Er zielte damit auf die unzureichende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab und insbesondere darauf, dass viele Menschen mit Behinderung nicht die Wahl haben, ihre Unterstützung außerhalb von besonderen Wohnformen zu erhalten. Der UN-Fachausschuss wird nun binnen einer Woche die Abschließenden Bemerkungen für Deutschland verabschieden und möglicherweise noch im September veröffentlichen.

Die Lebenshilfe war mit dem Selbstvertreter Joachim Busch, der für die Zivilgesellschaft gesprochen hat, und der Justiziarin Antje Welke in Genf vertreten. Sie rechnet damit, „dass die UNO von Deutschland weitere Maßnahmen, Strategien und Anstrengungen verlangen wird, um Inklusion in Bildung, beim Wohnen und beim Arbeiten von Menschen mit Behinderung zu erreichen, und die Barrierefreiheit in Deutschland voranzubringen“.

Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Bundesministerin a. D., fordert: „Bund, Länder und Kommunen sollen die Empfehlungen des Ausschusses als Blaupause für ihre künftige Behindertenpolitik nutzen – so, wie es der UN-Ausschuss in seiner Schlussbemerkung verlangt hat. Hierfür muss die Bundesregierung auch Geld in die Hand nehmen. Wir erwarten daher, dass auch bei den Haushaltsberatungen im Bundestag nächste Woche der Sozialetat wesentlich gestärkt wird.“

Weitere Informationen zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Es ist Zeit adieu zu sagen - Die Kantine im Kreishaus schließt zum 31.08.2023

Es ist Zeit adieu zu sagen

20230412 lhhi instagram speisenprofis KIK 1080x1080px RZ 02Heute hat die Kantine im Kreishaus, unter der Leitung der Lebenshilfe am das Am 31.08.2023 ist die Kantine im Kreishaus ein letztes Mal geöffnet. Eine bewegte Zeit liegt hinter uns.
Wir bedanken uns bei unseren Gästen für viele Jahre gemeinsame Mittagszeit.

Vor 21 Jahren hat die Lebenshilfe Hildesheim die Kantine im Kreishaus übernommen. 10 Menschen mit und ohne Behinderung haben sich von montags bis freitags für ihre Gäste eingesetzt. Bereits morgens im Kiosk mit belegten Brötchen und dem Snack für zwischendurch. Mittags mit immer neuen, aber auch bewährten Gerichten. Besonders gut sind die Grillangebote, die Wok-Station, die Salatbar und die Themenwochen von den Gästen angenommen worden. Auch der Lieferservice für Veranstaltungen im Haus wurde rege genutzt.
In der Nachbetrachtung war Currywurst Pommes und die Schnitzelteller die Highlights, obwohl wöchentlich besondere Gerichte als solche kommuniziert wurden.
Durchschnittlich 100 Personen haben täglich die Angebote der Kantine im Kreishaus in Anspruch genommen. Mal mehr und mal weniger. In der Summe aber leider viel zu wenig.

Nun ist Ende, Schluss und vorbei.
Die Mitarbeiter*innen haben sich in neuen Wirkungsbereichen eingefunden oder tun dieses in naher Zukunft.
Wir sagen Danke für 21 Jahre Kantine im Kreishaus.
Danke, für Ihren Besuch in der Kantine im Kreishaus.

Sie möchten weiter bei uns speisen?
Herzlich willkommen!

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Die Kantine am Flugplatz 9 bietet Ihnen ein umfangreiches Mittagsmenü.
Sie können in der Café Lounge dem Arbeitsalltag eine Pause geben. Genießen Sie unser warmes und kaltes Getränkeangebot. Dienstags und donnerstags bieten wir Kuchen.

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Öffnungszeiten
Café Lounge am Flugplatz 9

Mo bis Do: 9.00 - 14:30 Uhr
Fr: 9.00 - 13:30 Uhr

Mittagstisch in der Kantine am Flugplatz 9
Mo bis Do: 12.30 - 13.30 Uhr
Fr: 12.30 - 13:00 Uhr

Alle Gerichte auch zum Mitnehmen!
Bitte vorab telefonisch unter 05121 1709 850 bestellen!
Parkplätze vor der Tür.
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Medienmitteilung 2023: „Deutschland muss sich bei der Inklusion mehr anstrengen!“

Medienmitteilung von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe vom 30. August 2023

„Deutschland muss sich bei der Inklusion mehr anstrengen!“
Lebenshilfe-Selbstvertreter Joachim Busch sprach vor den Vereinten Nationen in Genf und zieht ein erstes Fazit

Genf/Berlin/Lübeck. Zur Stunde wird die Bundesregierung von den Vereinten Nationen in Genf geprüft: Hat Deutschland in wichtigen Fragen der Inklusion seine Hausaufgaben gemacht, oder gibt es nicht eine schleichende Missinterpretation von Inklusion in Deutschland? Schon gestern sprach Joachim Busch aus Lübeck vor dem zuständigen Fachausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK). Als Selbstvertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe vertritt er für die deutsche Zivilgesellschaft vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Sein erstes Fazit lautet: „Deutschland muss sich bei der Inklusion mehr anstrengen! Ich konnte den Leuten im Ausschuss aber gute Tipps geben, was sie unsere Regierung fragen sollen.“

Zum Beispiel: Was tut Deutschland dafür, um das neue Betreuungsrecht in die Tat umzusetzen? Joachim Busch kritisierte, dass noch immer viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung als geschäftsunfähig behandelt würden. Er forderte eine Beschwerde-Möglichkeit, einen Ort, wo der betreute Mensch hingehen kann, wenn er sich falsch vertreten fühlt. „Außerdem finde ich es unmöglich, dass es kein Geld für barrierefreie Kommunikation zwischen Betreuern und Betreuten gibt, etwa für Gebärdensprache oder Leichte Sprache. Das muss sich ändern“, so der Selbstvertreter im UN-Fachausschuss.

Joachim Busch, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet, bemängelte außerdem, dass Deutschland seit der letzten Staatenprüfung keine Änderungen am Werkstatt-System vorgenommen hat. Aktuell arbeiten 330.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten, sie verdienen dort im Durchschnitt nur 212 Euro im Monat. WfbM-Beschäftigte sollen aber von ihrem Lohn ohne Sozialhilfe leben können. Busch mahnte dringend einen Plan zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes an, der auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf umfasst.

Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung am heutigen Tag dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Gestern wurden fünf Selbstvertreter*innen der deutschen Zivilgesellschaft angehört, darunter Joachim Busch.

Neben dem Staatenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 mit Ergänzungen aus dem Mai dieses Jahres haben das Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft Parallelberichte vorgelegt. Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses werden voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Bis zu einer nächsten Prüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen können gut und gerne zehn Jahre vergehen. Auch deshalb sind die Empfehlungen, die der Ausschuss geben wird, unverzichtbare Impulsgeber für die deutsche Behindertenpolitik.

Weitere Informationen zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Medienmittelung 2023: „Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion zu erreichen“

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 15. August 2023

„Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion zu erreichen“
Lebenshilfe-Selbstvertreter Joachim Busch wird vor der UNO in Genf sprechen

Genf/Berlin/Lübeck. Wie inklusiv ist Deutschland? Um diese Frage geht es in Genf, wo der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) bis zum 8. September prüft, ob die Bundesrepublik und sieben weitere Staaten ihre Hausaufgaben gemacht haben. Mit dabei ist auch Joachim Busch aus Lübeck, der für die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Menschen mit geistiger Beeinträchtigung vertritt. Er sagt: „Ich freue mich, wieder in Genf zu sein. Es ist wichtig, dem Ausschuss der UNO die Situation in Deutschland zu erklären. Wir brauchen mehr Leichte Sprache und mehr Inklusion für Kinder und auch bei der Arbeit. Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion für Menschen mit Behinderung zu erreichen.“

Der UN-Ausschuss hat gestern seine 29. Sitzung eröffnet. Am 29. und 30. August ist Deutschland an der Reihe. Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung nach acht Jahren dem Ausschuss erneut Rede und Antwort stehen. Auch die deutsche Zivilgesellschaft wird gehört. Joachim Busch ist einer von fünf Selbstvertreter*innen, die am 29. August vor dem Fachausschuss sprechen werden.

Neben dem Staatenbericht aus dem Jahr 2019 mit Ergänzungen aus dem Mai dieses Jahres legen das Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft Prallelberichte vor. Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses werden voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Bis zu einer nächsten Prüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss können gut und gerne zehn Jahre vergehen. „Umso wichtiger ist es, dass Deutschland dieses Staatenprüfverfahren ernst nimmt und den Empfehlungen des Fachausschusses zeitnah Folge leistet. Denn es gibt noch viel zu tun, um in Deutschland die Rechte aus der UN-BRK Wirklichkeit werden zu lassen: Menschen mit Behinderung haben noch lange nicht die gleichen Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt umso mehr, je schwerer die Beeinträchtigung ist“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Alle Unterlagen und weitere Hinweise zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Die Fahrradrallye ist für heute (23. Juni 2023) abgesagt!

Liebe Radlerinnen und Radler,
leider fällt die Fahrradrallye der Lebenshilfe Hildesheim e.V. heute ins Wasser.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Wir sagen für heute die Fahrradrallye ab.
Sicherheit geht vor.
Die Wege sind vermutlich bis zum Start nicht gesichert, die losen Äste in den Bäumen nicht entfernt und das Regenband zieht sich mittlerweile bis in den Abend hinein.
Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Wir werden zeitnah einen neuen Termin bekanntgeben und freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Euer Rallyeteam

Bild von Maria auf Pixabay
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