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Medienmitteilung 2023: „Recht auf Teilhabe“ gibt Orientierung im Gesetzes-Dschungel

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 12. Juni 2023

„Recht auf Teilhabe“ gibt Orientierung im Gesetzes-Dschungel
Aktueller Ratgeber der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung


Berlin. Die völlig neu überarbeitete und erweiterte Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ mit Rechtsstand 1. Januar 2023 liegt jetzt druckfrisch vor. Das 520 Seiten starke Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Berücksichtigt wurden unter anderem Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes und das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus.

Der bewährte Wegweiser ist eine hilfreiche Grundlage für Mitarbeitende in Beratungsstellen und bei Leistungserbringern. Auch Eltern, Geschwister und andere Angehörige sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer finden im „Recht auf Teilhabe“ alle wichtigen Informationen, damit sie Menschen mit Behinderung bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können.

Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den Dschungel des Sozial-Rechts zu erleichtern, werden eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen anhand von Schaubildern dargestellt. Die einzelnen Kapitel enthalten zusätzlich Tipps und (Rechen-)Beispiele, außerdem wird auf einschlägige Urteile sowie Internetseiten, Zeitschriften oder Bücher verwiesen. Ein Schlagwort- sowie ein Abkürzungsverzeichnis runden das Buch ab.


Das „Recht auf Teilhabe“ (ISB-Nummer: 978-3-88617-587-1) kann für 34,50 Euro plus Versandkosten unter www.lebenshilfe.de im Online-Shop der Bundesvereinigung Lebenshilfe oder unter Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
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Medienmitteilung 2023:Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 07.06.2023

Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern angemessene Übergangsfrist für neuen Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege. Für etwa 18.000 Versicherte droht sonst eine lebensgefährliche Unterversorgung. 

Berlin, 7. Juni 2023 – Mit ihrem Schreiben vom heutigen Tag an Bun-desgesundheitsminister Karl Lauterbach haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf lebensbedrohliche Versorgungs-defizite bei beatmeten Versicherten hingewiesen und gefordert, die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf Außerklinische Intensivpflege um zwei Jahre zu verlängern. 

„Sollte die Frist nicht verlängert werden, tritt das neue Recht zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Bislang stehen aber nicht genügend qualifizierte Ärzt*innen zur Verfügung, um die Versorgung der betroffenen Versicherten über diesen Stichtag hinaus zu gewährleisten“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deutlich. „Hier droht deshalb eine lebensgefährliche Unterversorgung einer besonders vulnerablen Personengruppe.“ 

Derzeit sind bundesweit etwa 18.000 beatmete oder trachealkanülierte Versicherte von der neuen Rechtslage betroffen. Eine Verordnung der für sie lebensnotwendigen medizinischen Behandlungspflege darf künftig nur noch durch eine kleine Gruppe besonders qualifizierter Ärzt*innen erfolgen. Zuvor muss außerdem ein etwaiges Entwöhnungspotenzial ermittelt werden. Der Kreis der hierzu befugten Fachärzt*innen bedarf sogar noch höherer Qualifikationen und ist damit noch enger gefasst. Das machen auch die aktuellen Zahlen deutlich: In der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals sind bislang lediglich etwa 200 zur Potenzialerhebung befugte Fachärzt*innen und zirka 300 zur Verordnung befugte Hausärzt*innen gelistet. 2 

 

„Für die Versorgung der 18.000 Versicherten, die künftig alle sechs Monate eine Verordnung nebst Potenzialerhebung benötigen, ist das viel zu wenig. Zudem schränkt die fehlende Barrierefreiheit vieler Arztpraxen die Versorgung der Betroffenen zusätzlich ein“, erläutert Beate Bettenhausen, die selbst Mutter eines jungen Mannes mit Intensivpflegebedarf ist. 

Um der Entstehung einer strukturellen Mangellage entgegenzuwirken und flächendeckende Versorgungsstrukturen aufzubauen, fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb, die Frist für das Inkrafttreten der neuen Rechtslage um zwei Jahre zu verlängern. 

Zum Hintergrund: 

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Mit dem sehr umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde die AKI aus der häuslichen Krankenpflege ausgegliedert und in eine eigene Regelung überführt. Aufgrund dieser neuen Systematik haben gesetzlich Versicherte, die beatmet, trachealkanüliert oder aus anderen Gründen auf Intensivpflege angewiesen sind, ab dem 31. Oktober 2023 keinen Anspruch mehr auf häusliche Krankenpflege, sondern können nur noch AKI nach der Spezialvorschrift des § 37c SGB V erhalten. Das hierdurch geschaffene Sonderrecht für Intensivpflegepatient*innen und ihren Ausschluss vom Anspruch auf häusliche Krankenpflege hatten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich kritisiert. 

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de 

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Fahrradrallye am 23. Juni 2023 - rauf aufs Rad und mitgemacht

Rauf aufs Rad und mitgeradelt 

lhhi plakat fahrradrallye RZ 02
 
Am 23.06.2023 veranstaltet die Lebenshilfe Hildesheim e.V., im Rahmen ihres 60jährigen Jubiläums eine Radrallye. Alle können mitfahren. Grundvoraussetzung ist ein verkehrssicheres Fahrrad und eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
 
Es geht um 14:30 am Fahrradservice der Werkstatt Hildesheim im Römerring 96 los. Am Start werden das bebilderte Roadbook und die Stempelkarten ausgegeben. Bis um 15:30 ist das Startfenster geöffnet. Alle Teilnehmenden fahren auf eigene Gefahr. Auf der Strecke befinden sich Stempelstellen. Die Strecke wird zusätzlich kenntlich gemacht.
Am Ziel nach ca. 10 km über Fahrradwege, Nebenstrecken und ruhige Landschaften findet ein gemütlicher Ausklang mit Getränken und Gegrilltem statt. Für den Notfall halten wir einen Servicemobil bereit. Die Notfallnummer steht auf der Stempelkarte.
 
Für Teilnehmende, die alle Stempelstationen gefunden haben, wartet eine kleine Überraschung.Zurück geht es auf eigene Verantwortung mit dem Fahrrad, oder dem Zug. Zusätzlich bieten wir (in begrenztem Umfang) eine Beförderung zurück nach Hildesheim, von Teilnehmenden und Fahrrad mit unserem Fahrdienst an.
 
Für bis zu vier Personen ohne Fahrrad bietet der Malteser die Möglichkeit der Teilnahme mit der Rikscha an. Hierfür ist eine Anmeldung bis zum 16.06.2023 im Fahrradservice notwendig. Bei mehr als 4 Anmeldungen entscheidet das Los.
 
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Fahrradservice unter:
Telefon: 05121 1709 684
oder
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!




lhhi flyer fahrradrallye 2 Seiter RZ 01

lhhi flyer fahrradrallye 2 Seiter RZ 02



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Medienmitteilung 2023: Lebenshilfe-Protest hat Erfolg:

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 25. Mai 2023

Lebenshilfe-Protest hat Erfolg:
Morgen will der Bundestag das Entlastungsbudget
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschließen

Berlin. Der Bundestag will morgen das Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist erleichtert: „Unser Protest war erfolgreich! Der gemeinsame Jahresbetrag kommt nun doch. Damit werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, vor allem auch Familien mit Kindern mit Behinderung, spürbar entlastet.“

Der gemeinsame Jahresbetrag, das sogenannte Entlastungsbudget, gibt die Möglichkeit, die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege für häuslich gepflegte Menschen künftig in Gänze zu einem flexibel nutzbaren Budget zusammenzufassen. Das fordern die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon lange. Zuletzt war die Enttäuschung groß, da im Referenten-Entwurf der Gemeinsame Jahresbetrag nach Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI zunächst vorgesehen war, dann aber im Kabinett aus Kostengründen wieder gestrichen wurde. Dies löste massiven Protest aus. Eine Vielzahl von Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wandten sich erfolgreich an die Abgeordneten im Bundestag.

Nun wird das Entlastungsbudget ab Januar 2024 zunächst für Kinder und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 und 5 und ab Mitte 2025 dann für alle Pflegebedürftigen eingeführt. Insbesondere Eltern von jüngeren pflegebedürftigen Kindern können bisher die Kurzzeitpflege nicht nutzen, da es kaum kindgerechte Kurzzeitpflegeangebote gibt.
Mehr als bedauerlich ist jedoch der Kuhhandel: Mit der Finanzierung des Entlastungsbudgets geht nämlich die Kürzung der geplanten Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen einher. Statt wie bisher vorgesehen sollen diese Leistungen 2025 nun lediglich um 4,5 statt um 5 Prozent steigen. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in einer nächsten Reformstufe die ambulanten Pflegeleistungen in angemessenem Umfang angehoben werden und das künftig auch Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, von diesen Leistungen nicht mehr ausgeschlossen sind“, fordert Ulla Schmidt.
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Rauf aufs Rad und mitgeradelt

Rauf aufs Rad und mitgeradelt

Fahrradrallye 4787

Am 23.06.2023 veranstaltet die Lebenshilfe Hildesheim e.V., im Rahmen ihres 60jährigen Jubiläums eine Radrallye. Alle können mitfahren. Grundvoraussetzung ist ein verkehrssicheres Fahrrad und eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
Es geht um 14:30 am Fahrradservice der Werkstatt Hildesheim im Römerring 96 los. Am Start werden das bebilderte Roadbook und die Stempelkarten ausgegeben. Bis um 15:30 ist das Startfenster geöffnet. Alle Teilnehmenden fahren auf eigene Gefahr.
Auf der Strecke befinden sich Stempelstellen. Die Strecke wird zusätzlich kenntlich gemacht.
Am Ziel nach ca. 10 km über Fahrradwege, Nebenstrecken und ruhige Landschaften findet ein gemütlicher Ausklang mit Getränken und Gegrilltem statt. Für den Notfall halten wir einen Servicemobil bereit. Die Notfallnummer steht auf der Stempelkarte. Für Teilnehmende, die alle Stempelstationen gefunden haben, wartet eine kleine Überraschung.
Zurück geht es auf eigene Verantwortung mit dem Fahrrad, oder dem Zug. Zusätzlich bieten wir (in begrenztem Umfang) eine Beförderung zurück nach Hildesheim, von Teilnehmenden und Fahrrad mit unserem Fahrdienst an.

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Für bis zu vier Personen ohne Fahrrad bietet der Malteser die Möglichkeit der Teilnahme mit der Rikscha an. Hierfür ist eine Anmeldung bis zum 16.06.2023 im Fahrradservice notwendig. Bei mehr als 4 Anmeldungen entscheidet das Los.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Fahrradservice unter:
Telefon: 05121 1709 684
oder
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Stadtradeln – mach mit – komm in unser Team

Stadtradeln – mach mit – komm in unser Team

Stadtradeln

Du hast ein Fahrrad.
Oder du hast ein e-Bike.

Du fährst gern Fahrrad.
Du kannst beim Stadtradeln mitmachen.

Die Lebenshilfe Hildesheim hat das Team.
Das Team heißt „Lebenshilfe Hildesheim e.V. radelt“.
Alle Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen können in dem Team mitmachen.
Dafür müsst ihr euch beim Stadtradeln registrieren.

Das geht so:

Scannt den QR-Code oder ruft die Web-Seite auf:

Stadtradeln QR Code

www.stadtradeln.de/hildesheim


Du musst dich Registrieren.
Das heißt, du musst dich neu eintragen.
Dafür suchst du dein Bundesland: Niedersachsen
Danach suchst du deine Kommune: Hildesheim im Landkreis Hildesheim, Stadt
Dann suchst du dein Team,
unter vorhandenem Team beitreten: Lebenshilfe Hildesheim e.V. radelt
Dann trägst du deine persönlichen Daten ein.
Du merkst dir dein Passwort.
Dann bestätigst du noch Datenschutz / Spielregeln

Jetzt kannst du alle Fahrten mit dem Fahrrad eintragen.

Du hast schon mal bei dem Stadtradeln mitgemacht.
Dann kannst du dich gleich anmelden.
Danach suchst du deine Kommune: Hildesheim im Landkreis Hildesheim, Stadt
Dann suchst du dein Team,
unter vorhandenem Team beitreten: Lebenshilfe Hildesheim e.V. radelt

Jetzt kannst du alle Fahrten mit dem Fahrrad eintragen.

Du hast noch Fragen.
Du benötigst Hilfe.
Sprich deinen Gruppenleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern oder Freunde an.
Du kannst auch den Elternbeirat ansprechen.

Wir empfehlen ein verkehrssicheres Fahrrad und eine sicheren Fahrradhelm.
Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt.
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Medienmitteilung 2023: Gute Medizin für alle!

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 23. Mai 2023

Gute Medizin für alle!
Breites Bündnis fordert Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung

Berlin. Angesichts der aktuellen Krankenhausreform fordert ein breites Bündnis von Verbänden, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht zu vergessen. Bisher werden bei ihnen Krankheiten oft zu spät erkannt und behandelt, weil Besonderheiten nicht bekannt sind und die Gesundheitsversorgung nicht auf sie eingestellt ist: Denn bei Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung treten zahlreiche Krankheitsbilder einerseits deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung, andererseits sind sowohl Symptomatik als auch Verlauf oft atypisch und die Behandlung individuell sehr spezifisch.

Hinzu kommt, dass sie wegen ihrer Behinderung oftmals nicht in gleicher Weise untersucht werden können. Deshalb muss das Gesundheitssystem insgesamt barrierefrei werden, zum Beispiel mit Untersuchungsmöglichkeiten für Menschen mit mehrfacher Behinderung oder mit mehr Informationen in Leichter Sprache. Darüber hinaus sind für die speziellen gesundheitlichen Bedarfe spezialisierte Stationen oder Abteilungen erforderlich, in denen Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und therapeutische Fachkräfte mit entsprechender Erfahrung und Kompetenz arbeiten. Hierdurch könnten beispielsweise eine gute Diagnostik auch in komplexen Fällen gesichert und spezifische Pflegebedarfe besser abgedeckt werden.

Das Bündnis hat einen gemeinsamen Appell an das Bundesgesundheitsministerium und Abgeordnete gesandt, um endlich Verbesserungen zu erreichen. „Die Krankenhausreform muss jetzt dafür genutzt werden. Es darf nicht sein, dass gerade Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind“, betont Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin a. D. und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „14 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention ist es längst überfällig, dass Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung bekommen, die ihre speziellen Bedarfe berücksichtigt, wie es Artikel 25 ausführt.“
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