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Über 80 Personen folgen der Einladung des Elternbeirates der Lebenshilfe Hildesheim

Über 80 Personen folgen der Einladung des Elternbeirates der Lebenshilfe Hildesheim

Die Lebenshilfe Hildesheim e.V. ist ein starker Elternverein. Der Verein ist vor 61 Jahren von engagierten Eltern gegründet worden. Eltern haben in der Vereinsgeschichte immer eine wichtige Rolle gespielt. Sie gestalten im Gremium „Elternbeirat“ die Inhalte mit.

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In ihrer Begrüßung geht die Vorsitzende des Elternbeirates, Almuth Krane darauf ein und beschreibt das Gremium als handlungsfähig und anerkannt.
Die Überleitung zum Thema „Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen im Rentenalter, nach Beendigung der Werkstatt und in besonderen Wohnformen“ übernimmt Anne Lackschewitz-Graf. Sie ist ebenfalls im Vorstand des Gremiums tätig.

Die mit Spannung erwartete Frau Andrea Prell, Mitglied des nds. Landtags musste leider kurzfristig absagen. Umso umfangreicher und kurzweilig waren die Ausführungen von Frau Kathrin-Elisabeth Diehe aus dem Fachbereich Soziales und Senioren, Teilhabe und Rehabilitation bei der Stadt Hildesheim.

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Sie beschreibt die Veränderungen in der Gesetzgebung und gibt einen breiten Überblick zu den einzelnen Themen. Insbesondere auf den personenzentrierten Ansatz in der neuen Gesetzgebung des SGB9 geht Sie intensiv ein. Teilhabe ist ein Menschenrecht, das steht in der UN-Behinderten- Rechts- Konvention und ist Grundlage der Eingliederungshilfe im SGB9.
Im Mittelpunkt der Eingliederungshilfe steht der Mensch mit Behinderung. Betreuer*innen werden zu ihren Assistenzen. Leistungserbringer und Leistungsnehmer vereinbaren einen Leistungsvertrag, der vorab auf Landesebene verhandelt wurde. Soziale Teilhabe rückt in den Fokus und Wohnanlagen sind zu besonderen Wohnformen gewandelt. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Teilhabeleistungen.

Die Quintessenz des Abends ist, bei aller Breite der Information aber der einfache Satz. Liegt ein bewilligter Bescheid für Eingliederungshilfe vor, bedarf es keiner weiteren Anträge. Die Information über zu erwartende Änderungen in der Lebensgestaltung und dem geänderten Bedarf brauch man nur telefonisch, per Mail oder Post dem zuständigen Kostenträger frühzeitig mitteilen. Dieser ist, seit Einführung des SGB9 dafür zuständig alles weitere in die Wege zu leiten. Immer mit Blick auf die Wünsche und die Ziele des Menschen mit Behinderung.

Geduldig und Fachkompetent geht Kathrin-Elisabeth Diehe auf die vielen Fragen der Anwesenden ein. Im nachhinein aufkommende Fragen, im globalen Kontext zur Gesetzgebung, sammelt der Elternbeirat und übergibt diese gebündelt zur Beantwortung an den Leistungsträger.

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Wir danken dem Elternbeirat für die Organisation und Durchführung dieses interessanten Abends und Frau Kathrin-Elisabeth Diehe für die umfangreichen und zahlreichen Informationen.