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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 29. November 2024

Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst
Bundesvorsitzende Ulla Schmidt fordert anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember: Vergesst sie nicht!

Berlin. „Der Bruch der Ampel-Koalition ist ein harter Rückschlag für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Zahlreiche Gesetzesvorhaben, die uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vorangebracht hätten, sind so auf der Zielgeraden voll ausgebremst worden.“ Das kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D., anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Sie fordert die Parteien auf, in ihren Wahlprogrammen die Bedarfe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Blick zu haben.

Für besonders wichtig hält die Lebenshilfe, durch eine zügige Verabschiedung des Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche mit angemessener Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einen inklusiven Arbeitsmarkt mit einem Aktionsplan voranzubringen und endlich die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Ulla Schmidt: „Seit nun 30 Jahren steht im Grundgesetz der Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘. Da kann es doch nicht sein, dass ausgerechnet die Schwächsten der Gesellschaft von der Politik vergessen werden. Auch die christlichen Parteien sollten ein starkes Interesse daran haben, gute Gesetze für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen.“
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Medienmitteilung 2024: Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 28. November 2024

 

Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

 

Berlin, 28. November 2024 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die soziale Sicherheit und Versorgung von Menschen mit Behinderung liegen in der Verantwortung des Staates. Die Ausführung dieser staatlichen Aufgabe wurde an die freien Träger der Eingliederungshilfe delegiert. Die Fachverbände stellen fest, dass derzeit die Versorgungssicherheit für Menschen mit Behinderung gefährdet ist. Es besteht außerdem die Sorge, weil demokratiefeindliche Parteien den Sozialstaat und Inklusion in Frage stellen.

Wir, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, verlangen von allen politischen Parteien, sich zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 klar zu einem solidarischen Sozialstaat und einer gerechten und inklusiven Gesellschaft zu bekennen“, erklärt Pfarrer Frank Stefan, Vorstandvorsitzender des BeB.

Der Schutz der Menschenrechte in Deutschland ist Kernbestandteil unserer Demokratie. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Stärkung der individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung dürfen nicht aus dem Blick geraten. Maßgeblich hierfür sind die Schaffung von barrierefreien Sozialwohnungen, die Förderung inklusiver Arbeitsplätze und die dringend notwendige Gewinnung von Fachkräften. Ein inklusives Deutschland ist ein starkes Deutschland, in dem jeder Mensch sein Potenzial entfalten kann“, betont Stefan.

Die bei der 90. Konferenz der Fachverbände am 26. und 27. November 2024 in Berlin beschlossenen Positionen bilden die Grundlage für die politischen Forderungen der Verbände in der kommenden Wahlperiode.

Kernforderungen der Fachverbände zur Bundestagswahl 2025:

 

  1. Erhalt und Stärkung des solidarischen Sozialstaats:
    Die Fachverbände fordern alle Parteien auf, sich eindeutig zu einem Sozialstaat zu bekennen, der die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt und stärkt.
  2. Barrierefreie und bezahlbare Sozialwohnungen:
    Es soll ein Ausbau barrierefreier und erschwinglicher Wohnräume erfolgen, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und inklusiv in der Gesellschaft leben können.
  3. Fachkräftegewinnung für soziale Berufe:
    Die angemessene Teilhabe und Versorgung von Menschen mit Behinderung ist wegen Personalmangel zunehmend bedroht. Angebote können teilweise nicht aufrechterhalten werden. Daher braucht es eine nachhaltige Strategie zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im sozialen Bereich.
  4. Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
    Die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention müssen vollständig umgesetzt und stärker in der nationalen Gesetzgebung verankert werden.
  5. Klarstellung im SGB IX, dass die Leistungen der digitalen Teilhabe, der Mobilität und Mitbestimmung umfasst sind:

Hiervon würden insbesondere Menschen mit hohem Assistenzbedarf profitieren, für die es bisher besonders schwer ist, ausreichend personenzentrierte Leistungen zu erhalten.

Die Fachverbände werden sich weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass diese Forderungen im Wahlkampf und in der kommenden Legislaturperiode Gehör finden. „Es ist an der Zeit, Inklusion nicht nur zu fordern, sondern sie konsequent zu leben“, so Stefan abschließend.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Macht mal - Neue Büroräume für Wohnen im Stadtteil

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Der Schock saß tief, als der Projektleiter der GBG Michael Oppermann 2023 im Zuge des Neubaus der neuen Ladenzeile in Drispenstedt der Leitung von Wohnen im Stadtteil (WiS) Joana Graffam die Planungen mitteilte. Die Fenster der Büros von Wohnen im Stadtteil müssen im Rahmen des angrenzenden Neubaus verkleinert werden. „Damit sind die Räumlichkeiten nicht mehr als Büroflächen zulässig“ erklärt der technische Leiter der Lebenshilfe Hildesheim Tim Rausch die Situation.

Was tun? Der Standort hat sich bei den Klient*innen etabliert und die zentrale Lage ist von unschätzbarem Vorteil, da alle Wohnangebote der WiS fußläufig zu erreichen sind. Not macht erfinderisch und die Lösung liegt auf der Hand, findet Angelina Nowitzki, stellvertretende Leitung von WiS. Gegenüber den Büros gibt es einen Trockenboden, der nicht mehr genutzt wird. Das können die neuen Büroflächen werden.
Die Idee entwickelt sich und erreicht den Leiter der GBG Immobilienverwaltung Lars Papalla. Auf sein Geheiß „macht mal“ wird das Projekt realistisch und nach der Mittelfreigabe „macht mal“ durch den Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim Hans Grupe-Hübner in die Tat umgesetzt.

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In enger Abstimmung mit dem technischen Leiter der GBG Kevin Naumann hat das Handwerkerteam der Lebenshilfe Hildesheim die Räume entkernt und komplett neu aufgebaut. Trockenbau, Elektrik, Decken, Wände und Fußböden sind eingebaut, verlegt und gestrichen. Selbst die Büromöbel und die Einbauküche hat das Handwerkerteam aufgestellt. Auch das Treppenhaus ist in diesem Zuge der Umgestaltung, renoviert und ausschließlich für die WiS nutzbar gemacht worden.

Ungefähr 15 Beschäftigte und drei Gruppenleiter des Handwerkerteams wurden mit diesem Projekt betraut. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Von der Idee Anfang 2024 über die Planung und dem Start der Umsetzung im Mai 2024 bis zum Bezug am 1.10.2024 ist nicht viel Zeit vergangen.
Eine großartige Leistung -bedenkt man, dass dieses Projekt beim Handwerkerteam nur neben den vielen anderen Aufträgen bearbeitet wurde. „Immer wenn mal Luft war“ so Tim Rausch.
Viel Luft ist jetzt auch in den neuen Büros. „Die Fläche und Büroräume haben sich mehr als verdoppelt“ berichtet Joana Graffam. Damit haben mehr Mitarbeiter*innen die Möglichkeit parallel ihre Berichte und Dokumentationen zu bearbeiten und zusätzlich kann das Freizeitangebot in den Räumlichkeiten für alle Klient*innen noch mehr erweitert werden.

Wohnen im Stadtteil ist ein Angebot der besonderen Wohnform und der qualifizierten Assistenz beim Wohnen. In kleinen Wohngemeinschaften leben Menschen mit Unterstützungsbedarf und werden von den Assistenzen aus der WiS im Alltag je nach Bedarf begleitet. Die Assistenzleistungen werden auch individuell für Menschen im eigenen Wohnumfeld angeboten.
Das Büro selbst ist eine Anlaufstelle für alle Angelegenheiten des Alltags. Beratungen oder einfach ein Plausch beim Kaffee finden hier spontan oder geplant statt. Zusätzlich verfügt das Büro über einen großen Gruppenraum. Dieser bietet Möglichkeiten für verschiedene Aktivitäten wie Kino, Kickern, Feiern und kreative Momente.
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Medienmitteilung 2024: „Bobby Brederlow war ein großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 26. November 2024

„Bobby Brederlow war ein großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom“
Die Lebenshilfe würdigt den Namensgeber ihres Medienpreises BOBBY, der am 22. November gestorben ist.

München/Berlin. Vor 25 Jahren spielte er sich an der Seite von Fernsehstars wie Senta Berger, Friedrich von Thun und Suzanne von Borsody in die Herzen eines Millionen-Publikums. Rolf Brederlow, ein Mann mit Down-Syndrom, ging voll in seiner Rolle des „Bobby“ im ARD-Vierteiler „Liebe und weitere Katastrophen“ auf und wollte fortan nur noch Bobby genannt werden. Sein beeindruckender TV-Auftritt inspirierte die Bundesvereinigung Lebenshilfe dazu, einen eigenen Medienpreis auszuloben. Bobby Brederlow war 1999 nicht nur der erste Preisträger, er hat dem BOBBY auch seinen Namen gegeben. Am 22. November ist der Münchner Schauspieler im Alter von 63 Jahren gestorben. Die Lebenshilfe würdigt Bobby Brederlow als großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom.

„Bobby Brederlow hat viel dazu beigetragen, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft mehr und mehr als gleichberechtigt anerkannt werden. Die Lebenshilfe wird ihn nicht vergessen, sein Name wird immer mit unserem Medienpreis BOBBY verbunden sein“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Viele Persönlichkeiten zeichnete die Lebenshilfe seit 1999 mit dem BOBBY aus: Günther Jauch, Annette Frier, Kai Pflaume oder ChrisTine Urspruch gehören dazu – und auch weitere Menschen mit Down-Syndrom wie die Berliner Schauspielerin Juliana Götze oder die Aktivistin Natalie Dedreux aus Köln.

Bobby Brederlow stand später immer wieder vor der Kamera, sogar sein Leben wurde verfilmt – mit ihm und Veronica Ferres in den Hauptrollen. Neben dem BOBBY erhielt der wohl bekannteste Deutsche mit Down-Syndrom weitere Ehrungen: den Goldenen Gong, den Bambi, die Goldene Kamera und das Bundesverdienstkreuz. Seine Berühmtheit und Beliebtheit setzte der Münchner auch für den guten Zweck ein. So wurde er etwa Pate des Deutschen Down-Sportlerfestivals und warb für die deutschlandweite Kampagne „Du bist Deutschland“.

Vor einigen Jahren musste Bobby Brederlow seine TV-Karriere wegen einer Demenz-Erkrankung beenden. Bis zu seinem Tode wurde er liebevoll umsorgt von seinem Bruder Gerd Brederlow und dessen Ehemann Udo Bandel-Brederlow.
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Medinmitteilung 2024: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 20. November 2024

Lebenshilfe: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig
Es gibt eine Mehrheit im aktuellen Bundestag für die offizielle Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes von Menschen mit Behinderung, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden. Auch der fraktionsübergreifende Antrag zur Überwachung von Bluttests, mit denen frühzeitig in der Schwangerschaft ein Down-Syndrom erkannt werden kann, muss noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.

Berlin. Endlich war es soweit: 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollten die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Aber dann zerbrach die Ampel-Koalition – und einen Tag später flog der betreffende Antrag von der Tagesordnung des Bundestages. „Wir sind zutiefst enttäuscht“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Sie fordert das Parlament eindringlich auf, den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch vor den Neuwahlen abschließend zu beraten und zu verabschieden. „Menschen mit Behinderung wollen nicht länger darauf warten. Das ist unser Land den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.“

Darüber hinaus appelliert die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende an die Abgeordneten, noch einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag in dieser Legislatur anzunehmen. Darin wird gefordert, nicht-invasive Pränataltest, kurz NIPT, durch ein Monitoring und ein Expertengremium genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte immer wieder vor der Einführung solcher vorgeburtlichen Bluttests als gesetzliche Kassenleistung gewarnt: Sie werden nicht die Ausnahme bleiben, sondern zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge werden. Genau das belegen nun erste Zahlen, wonach rund 40 Prozent aller Schwangeren den Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien machen lassen. Ulla Schmidt: „In beiden Anträgen geht es um das Lebensrecht behinderter Menschen. Sie gehören ohne Wenn und Aber in die Mitte unserer Gesellschaft und dürfen nicht aussortiert werden. Der Bundestag muss jetzt klar Position beziehen und nicht irgendwann einmal!“
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630 Mitarbeitende zur Werkstattratsversammlung geladen

630 Mitarbeitende zur Werkstattratsversammlung geladen

Großes Interesse an allen Standorten der Werkstatt Hildesheim an den Versammlungen. Die Mitarbeitenden der Werkstatt Hildesheim werden vom Werkstattrat gegenüber dem Vorstand und in Politik und Gesellschaft vertreten. Das siebenköpfige Gremium wird von den Mitarbeitenden der Werkstatt Hildesheim alle vier Jahre gewählt. Dieses Gremium hat jetzt in den letzten Monaten viel bewegt. So wird den Beschäftigten der Werkstatt Hildesheim zu Weihnachten ein Inflationsausgleich ausgezahlt. Dieser ist abzugsfrei und somit in der Wirkung und Wahrnehmung besonders interessant, da er nicht der Grundsicherung angerechnet wird.

Werkstattversammlung 1040

Des Weiteren berichtet der Werkstattrat über vergangene und zukünftige Schulungsangebote für die Mitarbeitenden, wie z.B.
- Vorbereitung auf das Hilfe-Plan-Gespräch.
- Digitale Fitness am Smartphone, Tablet & Co.
- Gefahren im Umgang mit sozialen Medien.
- Sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigung.
- Diskussionsrunde mit und über die Politik reden

Die Aufgabenverteilung im Werkstattrat wird ebenso mitgeteilt, wie die Einführung des strukturierten Beschwerdemanagements. Die Verbesserung der Speisenversorgung, durch die Mitwirkung des Werkstattrats ist ein gutes Beispiel der Beschwerdebearbeitung.

Werkstattversammlung 1044

Auch die Politikerrunden, in denen der Austausch zwischen Werkstattrat und Vertretern verschiedener Parteien gelebt wird, fand Erwähnung. Ebenso die Teilnahme an Demonstrationen mit den Schwerpunkten Inflationsausgleich für Werkstattbeschäftigte und gerechte Bezahlung für Werkstattbeschäftigte.

„Besonders inklusionsfreudig“ ist der Preis, den der Werkstattrat dieses Jahr erstmals an besonders inklusionsfreudig handelnde Personen, Betriebe und Vereine vergeben hat. Diese Preisverleihung ist überregional medial begleitet worden.

Auch die diesjährige Jubiläumsfeier wurde wieder vom Werkstattrat geplant und durchgeführt und hat zu vielen schönen Momenten beigetragen.

Werkstattversammlung 1051

Der Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. war auch geladen und hat die besonders gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit hervorgehoben.

Am Ende sind Fragen und Anregungen zahlreich eingegangen und wurden, soweit möglich, umgehend beantwortet oder zur Bearbeitung mitgenommen.
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Medienmitteilung 2024: Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom  6. November 2024

Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein
Lebenshilfe unterstützt fraktionsübergreifenden Antrag zur offiziellen Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes. Am 7. November findet die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt.

Berlin. 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. So sieht es ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, der morgen in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden soll.

Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:

„Als Lebenshilfe haben wir uns seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss auch ihr furchtbares Leid ganz offiziell anerkennen. Wir freuen uns daher sehr über den fraktionsübergreifenden Antrag. Wir begrüßen es außerdem, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.

Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.“
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