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Medienmitteilung: Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 08.11.2016

Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin.
Berlin. “Diese 151.698 Unterschriften sind ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung – und für mehr Teilhabe“, sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die Unterschriften übergab sie um 14.30 Uhr an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (MdB) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke (MdB).

Deutlich mehr als 7.000 Menschen mit und ohne Behinderung waren aus ganz Deutschland zu der großen Kundgebung zum Brandenburger Tor gekommen, um für ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz 3 zu demonstrieren. Die Gesetzentwürfe sind aus Sicht der Lebenshilfe inakzeptabel. Mehr als 150.000 Menschen haben ihre Unterschrift gegeben, damit „nicht ein bisschen Teilhabe, sondern Teilhabe voll und ganz“ umgesetzt wird, wie Barbara Stamm, Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern und Präsidentin des Bayerischen Landtags, in ihrer Rede forderte.

Die Parlamentarier in Bund und Ländern beraten mit diesen beiden Gesetzentwürfen die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Zukunft. Ramona Günther, Mitglied im Rat behinderter Menschen und im Bundesvorstand, unterstrich die Bedeutung von Selbstbestimmung und individueller Lebensführung für Menschen mit Behinderung. Agi Palm, Mitglied im Bundeselternrat und Mutter einer jungen Frau mit schwerer Mehrfachbehinderung, forderte gute Wohnmöglichkeiten für alle aufrecht zu erhalten. Die aus dem ganzen Bundesgebiet angereisten Demonstranten unterstützten diese Forderungen an die Politik: Für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind Änderungen unabdingbar!
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Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft für Teilhabe statt Ausgrenzung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Mehrere Tausend Teilnehmer werden am 7. November zur Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erwartet – Bundesvorsitzende Ulla Schmidt übergibt 140.000 Unterschriften

Berlin. Zum Bundesteilhabegesetz findet am Montag, 7. November, eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales statt. Sachverständige der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden dann für deutliche Nachbesserungen eintreten – beim Bundesteilhabegesetz ebenso wie bei der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III vor zwei Wochen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit geistiger Behinderung zu Verlierern dieser wichtigen Gesetzesvorhaben werden!“

Unter dem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“ hat die Lebenshilfe für die Zeit von 14 bis 15.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor aufgerufen. Mehrere Tausend Menschen mit und ohne Behinderung werden aus ganz Deutschland zur Demo nach Berlin reisen. Ulla Schmidt wird rund 140.000 Unterschriften an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, MdB, und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke, MdB, übergeben.

Zu den Forderungen der Lebenshilfe gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de weitere Informationen – auch in Leichter Sprache.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 17.10.2016

Öffentliche Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) am 17. Oktober:

Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Berlin. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) drohen Menschen mit Behinderung erhebliche Benachteiligungen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich der bevorstehenden Anhörung am 17. Oktober im Gesundheitsausschuss aufmerksam. „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen neben den notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben – unabhängig davon, wo sie wohnen“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Glücklicherweise werden Menschen mit Behinderung heute immer älter – brauchen daher aber mehr Pflege: In dieser Situation soll eine inzwischen unhaltbare Regelung mit dem neuen Gesetz nicht nur im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich auf ambulant betreute Wohnformen ausgeweitet werden. Diese Verschlechterung ist nicht akzeptabel und fördert ein Abschieben in Pflegeeinrichtungen.“

Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung leben, neben Eingliederungshilfe auch die vollen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Betrag richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das sind monatlich zwischen 689 und 1995 Euro. Zukünftig jedoch sollen in Fällen, bei denen der Mietvertrag mit dem Betreuungsvertrag im Sinne des sogenannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes verbunden ist, nur noch wie beim stationären Bereich höchstens 266 Euro monatlich von der Pflegeversicherung übernommen werden – ungeachtet des tatsächlichen Pflegegrades eines Menschen.

Andererseits ist vorgesehen, dass in den Fällen, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz keine Anwendung findet, die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig zu den Pflegeleistungen gewährt wird. Dadurch würden behinderte Menschen vermehrt auf stationäre Pflegeeinrichtungen verwiesen. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Rehabilitation und Teilhabe vor Pflege geht. Außerdem würden dadurch schon bestehende inklusive Wohnmöglichkeiten gefährdet. Ulla Schmidt: „Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden, damit Menschen mit Behinderung auch weiterhin mitten in unserer Gesellschaft leben können.“

Dafür setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe auch mit ihrer Kampagne und Petition #TeilhabeStattAusgrenzung ein; fast 70.000 Menschen haben bereits unterzeichnet.

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