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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 17.10.2016

Öffentliche Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) am 17. Oktober:

Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Berlin. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) drohen Menschen mit Behinderung erhebliche Benachteiligungen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich der bevorstehenden Anhörung am 17. Oktober im Gesundheitsausschuss aufmerksam. „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen neben den notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben – unabhängig davon, wo sie wohnen“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Glücklicherweise werden Menschen mit Behinderung heute immer älter – brauchen daher aber mehr Pflege: In dieser Situation soll eine inzwischen unhaltbare Regelung mit dem neuen Gesetz nicht nur im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich auf ambulant betreute Wohnformen ausgeweitet werden. Diese Verschlechterung ist nicht akzeptabel und fördert ein Abschieben in Pflegeeinrichtungen.“

Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung leben, neben Eingliederungshilfe auch die vollen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Betrag richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das sind monatlich zwischen 689 und 1995 Euro. Zukünftig jedoch sollen in Fällen, bei denen der Mietvertrag mit dem Betreuungsvertrag im Sinne des sogenannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes verbunden ist, nur noch wie beim stationären Bereich höchstens 266 Euro monatlich von der Pflegeversicherung übernommen werden – ungeachtet des tatsächlichen Pflegegrades eines Menschen.

Andererseits ist vorgesehen, dass in den Fällen, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz keine Anwendung findet, die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig zu den Pflegeleistungen gewährt wird. Dadurch würden behinderte Menschen vermehrt auf stationäre Pflegeeinrichtungen verwiesen. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Rehabilitation und Teilhabe vor Pflege geht. Außerdem würden dadurch schon bestehende inklusive Wohnmöglichkeiten gefährdet. Ulla Schmidt: „Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden, damit Menschen mit Behinderung auch weiterhin mitten in unserer Gesellschaft leben können.“

Dafür setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe auch mit ihrer Kampagne und Petition #TeilhabeStattAusgrenzung ein; fast 70.000 Menschen haben bereits unterzeichnet.

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Letzte Änderung amDienstag, 08 November 2016 06:51