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Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse aufheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Wahlrechtsausschlüsse aufheben!
Stellungnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin. „Nach jetzigem Stand dürfen mehr als 84.000 Menschen mit Behinderung bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr wieder nicht wählen. Das ist ein Skandal!“ so Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Der Bundestag muss umgehend die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz aufheben, so wie es die Landtage von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für die Landtagswahlen in ihren Bundesländern schon getan haben.“

Weil es bisher keine gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene gibt, unterstützt die Lebenshilfe zusammen mit dem Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) eine Gruppe von Menschen mit Behinderung. Sie haben Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 nicht wählen durften. „Die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist überfällig und mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland seit 2009 ein Muss“, betont Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP.

Heute geht eine Stellungnahme ihrer Anwälte zum Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte an das Bundesverfassungsgericht. Das Institut für Menschenrechte hatte dargelegt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse unzulässig sind, weil sie gegen die sich aus Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ergebenden Verpflichtungen verstoßen. Die Anwälte des Wahlprüfungsverfahrens schließen sich den Folgerungen des Instituts für Menschenrechte an. Sie betonen, dass das Wahlrecht nicht von den Fähigkeiten einer Person abhängig gemacht werden dürfe. Vielmehr sei es eine Aufgabe des Staates, alle Menschen durch Informationen und Assistenz so zu befähigen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben könnten.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu rechnen. Die Verbände erwarten vom Bundestag, dass er zeitnah den Weg frei macht, damit Menschen in Deutschland nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden.