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Medienmitteilung: Lebenshilfe-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung erfolgreich

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 30.11.2016

Lebenshilfe-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung erfolgreich

Bundesteilhabegesetz soll mit zahlreichen Verbesserungen verabschiedet werden

Nach monatelangem Ringen um ein gutes Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III geben die beiden zuständigen Ausschüsse Arbeit und Soziales sowie Gesundheit heute (30.11.) ihre Empfehlungen ab: Morgen berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die beiden Gesetzentwürfe und die umfangreichen Änderungsanträge.

„Die Änderungen der Koalition zeigen: Unsere Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung war erfolgreich – die Abgeordneten haben unsere Forderungen aufgenommen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Mit ihrer Kampagne hatte sich die Lebenshilfe in den letzten Wochen und Monaten für dringend notwendige Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III eingesetzt.

Viele der in den Gesetzentwürfen vorgesehenen nachteiligen Regelungen werden durch die Änderungsanträge verbessert. „Es ist ein toller Erfolg für Menschen mit Behinderung, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung weiterhin nebeneinander in Anspruch genommen werden können“, so Ulla Schmidt. Auch steht nun nicht mehr zu befürchten, dass Menschen die bisher Unterstützung durch Eingliederungshilfe erhalten haben, diese künftig verlieren. Vielmehr wird, wie von der Lebenshilfe gefordert, in den nächsten Jahren erst wissenschaftlich erforscht und dann modellhaft erprobt, wie der Personenkreis der Leistungsberechtigten künftig sinnvoll beschrieben werden kann.

Neben diesen positiven Veränderungen enthalten die neuen Gesetze auch Regelungen, die die Erwartungen der Lebenshilfe und anderer Behindertenverbände nicht erfüllen. „Leider ist es in den Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz III nicht geglückt, den Bundesgesundheitsminister zu überzeugen, die pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen aufzuheben, sie wird aktuell sogar ausgeweitet. Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss endlich beendet werden“, so Ulla Schmidt, „Da sich die Ausweitung erst 2020 auswirken wird, werden wir weiter dafür eintreten, dass Menschen unabhängig von ihrem Wohnort vollen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.“

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes geht ein langer Prozess der Beteiligung und des erfolgreichen Kampfes von Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden zu Ende. Nun beginnt eine Phase der Umsetzung und Evaluation für alle Beteiligten. Auch diesen Prozess wird die Lebenshilfe aufmerksam und kritisch begleiten, damit die neuen Regelungen zu guter Praxis und nötige Nachsteuerungen auf den Weg gebracht werden.