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Tobias Plitzko

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Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft für Teilhabe statt Ausgrenzung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Mehrere Tausend Teilnehmer werden am 7. November zur Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erwartet – Bundesvorsitzende Ulla Schmidt übergibt 140.000 Unterschriften

Berlin. Zum Bundesteilhabegesetz findet am Montag, 7. November, eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales statt. Sachverständige der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden dann für deutliche Nachbesserungen eintreten – beim Bundesteilhabegesetz ebenso wie bei der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III vor zwei Wochen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit geistiger Behinderung zu Verlierern dieser wichtigen Gesetzesvorhaben werden!“

Unter dem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“ hat die Lebenshilfe für die Zeit von 14 bis 15.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor aufgerufen. Mehrere Tausend Menschen mit und ohne Behinderung werden aus ganz Deutschland zur Demo nach Berlin reisen. Ulla Schmidt wird rund 140.000 Unterschriften an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, MdB, und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke, MdB, übergeben.

Zu den Forderungen der Lebenshilfe gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de weitere Informationen – auch in Leichter Sprache.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 17.10.2016

Öffentliche Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) am 17. Oktober:

Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Berlin. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) drohen Menschen mit Behinderung erhebliche Benachteiligungen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich der bevorstehenden Anhörung am 17. Oktober im Gesundheitsausschuss aufmerksam. „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen neben den notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben – unabhängig davon, wo sie wohnen“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Glücklicherweise werden Menschen mit Behinderung heute immer älter – brauchen daher aber mehr Pflege: In dieser Situation soll eine inzwischen unhaltbare Regelung mit dem neuen Gesetz nicht nur im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich auf ambulant betreute Wohnformen ausgeweitet werden. Diese Verschlechterung ist nicht akzeptabel und fördert ein Abschieben in Pflegeeinrichtungen.“

Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung leben, neben Eingliederungshilfe auch die vollen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Betrag richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das sind monatlich zwischen 689 und 1995 Euro. Zukünftig jedoch sollen in Fällen, bei denen der Mietvertrag mit dem Betreuungsvertrag im Sinne des sogenannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes verbunden ist, nur noch wie beim stationären Bereich höchstens 266 Euro monatlich von der Pflegeversicherung übernommen werden – ungeachtet des tatsächlichen Pflegegrades eines Menschen.

Andererseits ist vorgesehen, dass in den Fällen, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz keine Anwendung findet, die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig zu den Pflegeleistungen gewährt wird. Dadurch würden behinderte Menschen vermehrt auf stationäre Pflegeeinrichtungen verwiesen. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Rehabilitation und Teilhabe vor Pflege geht. Außerdem würden dadurch schon bestehende inklusive Wohnmöglichkeiten gefährdet. Ulla Schmidt: „Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden, damit Menschen mit Behinderung auch weiterhin mitten in unserer Gesellschaft leben können.“

Dafür setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe auch mit ihrer Kampagne und Petition #TeilhabeStattAusgrenzung ein; fast 70.000 Menschen haben bereits unterzeichnet.

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Medienmitteilung: Er gab Menschen mit Behinderung eine Stimme

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 13.10.2016

Er gab Menschen mit Behinderung eine Stimme

Neues Buch über einen wahren Helden: Tom Mutters, Gründer der Lebenshilfe – Öffentliche Vorstellung der Biografie am 20. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse

Frankfurt am Main / Marburg. Für Millionen war Tom Mutters ein wahrer Held. Nach den schrecklichen „Euthanasie“-Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus‘ gab er Menschen mit Behinderung eine Stimme und sorgte dafür, dass sie einen Platz in der Gesellschaft fanden – lange bevor der Begriff Inklusion modern wurde. Gemeinsam mit Eltern geistig behinderter Kinder gründete der niederländische Pädagoge 1958 im hessischen Marburg die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Heute hat die gemeinnützige Organisation deutschlandweit 509 örtliche Vereinigungen mit 4600 Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Nach einem langen und überaus erfolgreichen Leben starb Tom Mutters am 2. Februar 2016 im Alter von 99 Jahren in Marburg.

Über ihn erscheint jetzt ein Buch mit dem Titel „Tom Mutters: Pionier – Helfer – Visionär“; der Daedalus-Verlag bringt es in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe heraus. Am 20. Oktober wird die Biografie im Rahmen der Frankfurter Buchmesse in Anwesenheit von Mitgliedern der Familie Mutters am Stand des Daedalus-Verlags (Halle 3.1. – Stand G 8) um 14 Uhr der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Autoren Markus Becker und Klaus Kächler zeichnen auf 175 Seiten, gegliedert in 18 Kapiteln, das Leben und das Lebenswerk des großen Niederländers nach: von seiner Kindheit und Jugend in Amsterdam, über den Dienst für die Vereinten Nationen im Nachkriegsdeutschland und das Elend der behinderten Kinder von Goddelau bis hin zur Gründung der Lebenshilfe, deren Bundesgeschäftsführer und Motor Mutters 30 Jahre lang war. Dabei wird auch die Rolle von Ehefrau Ursula beleuchtet, sie war selbst Förderschullehrerin und ihrem Mann eine wichtige Ratgeberin.

In eigenen, sehr persönlichen Beiträgen kommen Tom Mutters‘ Schwiegersohn, Modedesigner Guido Maria Kretschmer, die Bundestagsvizepräsidentin und amtierende Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, Ulla Schmidt, sowie Mutters‘ Nachfolger in der Lebenshilfe-Geschäftsführung Dr. Bernhard Conrads und Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust zu Wort. Zudem ist das Buch illustriert mit zahlreichen Fotos aus dem Familienalbum von Tom Mutters und dem Archiv der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Markus Becker und Klaus Kächler, Tom Mutters: Pionier – Helfer – Visionär, Daedalus-Verlag in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe, ISBN 978-3-89126-239-9, zahlreiche Abbildungen, 19,95 Euro. Bestellbar auch beim Lebenshilfe-Verlag unter www.lebenshilfe.de.

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Den Buchtitel in druckfähiger Auflösung gibt es im Internet unter: www.lebenshilfe.de (Rubrik: Presse).

Hier die komplette URL:
https://www.lebenshilfe.de/de/presse/2016/artikel/Medienmitteilung-zu-Buch-ueber-Tom-Mutters-1112850736.php?listLink=1

Und hier die komplette URL zum Lebenshilfe-Verlag:
https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/buecher/dateien/Tom-Mutters.php
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Medienmitteilung: Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.09.2016

Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben!

Berlin. „Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an Menschen mit Demenz, die davon keinen Nutzen haben und nicht mehr einwilligen können, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das geltende Verbot solcher Forschung darf nicht aufgeweicht werden, alles andere käme einem Dammbruch gleich!

Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich jetzt wie zuvor schon Bundesvorstand und Bundeskammer, in der alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe vertreten sind, vehement gegen jegliche fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen ausgesprochen.

Schon die wissenschaftliche Notwendigkeit solcher Studien ist fraglich. Und der Vorschlag, dass Menschen in einer Patientenverfügung festhalten sollen, ob sie im Falle einer Demenz beforscht werden wollen, trägt nicht: Über mögliche Gefährdungen und Risiken solcher Studien kann niemand vorab informieren, weil die konkreten Forschungsvorhaben noch gar nicht bekannt sind. „Solche Tests könnten außerdem der Beginn weiterer fremdnütziger Forschung sein, zum Beispiel an Menschen mit geistiger Behinderung“, befürchtet Ulla Schmidt. „Wir müssen das bisherige Schutzniveau daher unbedingt erhalten.“

Ursprünglich hätte die geplante Forschung an Menschen mit Demenz in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages gestanden. Fachleute hatten aber so große Bedenken angemeldet, dass es nun voraussichtlich im Oktober eine weitere Anhörung von Fachexperten im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben wird. Ulla Schmidt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen hier eine Entscheidung treffen, die auf zutiefst ethischen Fragen fußt. Eine intensive Diskussion und ausführliche Informationen, die ein fundiertes Votum ermöglichen, sind daher unumgänglich. Die derzeit bekannten Argumente und bekannten Gefahren sprechen für ein Verbot der geplanten fremdnützigen Forschung.“

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Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 20.09.2016

Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat haben es jetzt in der Hand, die bestehenden Mängel an den Gesetzesvorhaben zu beseitigen

Berlin. „Wir werden ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III bekommen“, davon ist Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, fest überzeugt. „Auch zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sehen großen Nachbesserungsbedarf. Das weiß ich aus vielen eigenen Gesprächen und von unseren örtlichen Lebenshilfen, die auch auf ihre gewählten Abgeordneten zugehen und sie über die schwerwiegenden Folgen der beiden Gesetze aufklären.“

Nun beginnt das parlamentarische Verfahren: Das Bundesteilhabegesetz wird am 22. September und das Dritte Pflegestärkungsgesetz am 23. September im Bundestag in erster Lesung beraten. Ebenfalls am 23. September findet im Bundesrat die erste Befassung mit dem Bundesteilhabegesetz sowie dem Pflegestärkungsgesetz III statt. Beide Gesetze regeln sämtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung neu: Alle Lebensbereiche sind davon betroffen: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Schule, Kindergarten. Die Reformen sind damit für über zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger von enormer Bedeutung.

Ziel der Bundesregierung war es, die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu stärken. Herausgekommen sind zwei Gesetze, die zwar die kommunalen Haushalte schonen, aber für die Menschen mit Behinderung Verschlechterungen zur Folge hätten. Ulla Schmidt: „Solche Spargesetze darf es nicht geben. Wir wollen Teilhabe statt Ausgrenzung! Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, benachteiligt werden sollen, zum Beispiel bei der Pflege. Auch müssen sie bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.“

Das Bundesteilhabegesetz ordnet die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Millionen – eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen einige Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Darüber hinaus können Menschen mit geistiger Behinderung nicht von den neuen Vermögensgrenzen im Bundesteilhabegesetz profitieren: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2.600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...
1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Lebenshilfe eine bundesweite Kampagne gestartet. Mehr als 60.000 Menschen haben bereits die Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung unterzeichnet. Weitere Informationen (auch in Leichter Sprache) gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

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Medienmitteilung: Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 19.09.2016

Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Berlin. Ein besseres Bundesteilhabegesetz bleibt das oberste Ziel der Lebenshilfe und ihrer heute wiedergewählten Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt. Rund 400 Delegierte aus ganz Deutschland haben die Bundestagsvizepräsidentin mit überragender Mehrheit für weitere vier Jahre an der Spitze der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt.

„Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe neu regeln, und Menschen mit geistiger Behinderung stellen die Mehrheit aller 860.000 Empfänger der Eingliederungshilfe in Deutschland. Wir von der Lebenshilfe müssen unbedingt verhindern, dass ausgerechnet sie am Ende als die Verlierer dastehen“, so eine kämpferische Ulla Schmidt auf der Mitgliederversammlung im Berliner Tagungszentrum „Kosmos“. Werden das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in der vorliegenden Form verabschiedet, hat das schwerwiegende Folgen: Viele behinderte Menschen müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe ruft daher dazu auf, ihre Petition zu unterstützen, die schon mehr als 60.000 Menschen unterzeichnet haben. Gleichzeitig hat sie die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de umfangreiches Informationsmaterial, das die Knackpunkte der beiden Gesetzesvorhaben auch für Laien verständlich erklärt.

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