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Tobias Plitzko

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Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse aufheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Wahlrechtsausschlüsse aufheben!
Stellungnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin. „Nach jetzigem Stand dürfen mehr als 84.000 Menschen mit Behinderung bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr wieder nicht wählen. Das ist ein Skandal!“ so Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Der Bundestag muss umgehend die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz aufheben, so wie es die Landtage von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für die Landtagswahlen in ihren Bundesländern schon getan haben.“

Weil es bisher keine gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene gibt, unterstützt die Lebenshilfe zusammen mit dem Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) eine Gruppe von Menschen mit Behinderung. Sie haben Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 nicht wählen durften. „Die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist überfällig und mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland seit 2009 ein Muss“, betont Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP.

Heute geht eine Stellungnahme ihrer Anwälte zum Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte an das Bundesverfassungsgericht. Das Institut für Menschenrechte hatte dargelegt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse unzulässig sind, weil sie gegen die sich aus Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ergebenden Verpflichtungen verstoßen. Die Anwälte des Wahlprüfungsverfahrens schließen sich den Folgerungen des Instituts für Menschenrechte an. Sie betonen, dass das Wahlrecht nicht von den Fähigkeiten einer Person abhängig gemacht werden dürfe. Vielmehr sei es eine Aufgabe des Staates, alle Menschen durch Informationen und Assistenz so zu befähigen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben könnten.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu rechnen. Die Verbände erwarten vom Bundestag, dass er zeitnah den Weg frei macht, damit Menschen in Deutschland nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden.
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Medienmitteilung: Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 08.11.2016

Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin.
Berlin. “Diese 151.698 Unterschriften sind ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung – und für mehr Teilhabe“, sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die Unterschriften übergab sie um 14.30 Uhr an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (MdB) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke (MdB).

Deutlich mehr als 7.000 Menschen mit und ohne Behinderung waren aus ganz Deutschland zu der großen Kundgebung zum Brandenburger Tor gekommen, um für ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz 3 zu demonstrieren. Die Gesetzentwürfe sind aus Sicht der Lebenshilfe inakzeptabel. Mehr als 150.000 Menschen haben ihre Unterschrift gegeben, damit „nicht ein bisschen Teilhabe, sondern Teilhabe voll und ganz“ umgesetzt wird, wie Barbara Stamm, Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern und Präsidentin des Bayerischen Landtags, in ihrer Rede forderte.

Die Parlamentarier in Bund und Ländern beraten mit diesen beiden Gesetzentwürfen die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Zukunft. Ramona Günther, Mitglied im Rat behinderter Menschen und im Bundesvorstand, unterstrich die Bedeutung von Selbstbestimmung und individueller Lebensführung für Menschen mit Behinderung. Agi Palm, Mitglied im Bundeselternrat und Mutter einer jungen Frau mit schwerer Mehrfachbehinderung, forderte gute Wohnmöglichkeiten für alle aufrecht zu erhalten. Die aus dem ganzen Bundesgebiet angereisten Demonstranten unterstützten diese Forderungen an die Politik: Für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind Änderungen unabdingbar!
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Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft für Teilhabe statt Ausgrenzung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Mehrere Tausend Teilnehmer werden am 7. November zur Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erwartet – Bundesvorsitzende Ulla Schmidt übergibt 140.000 Unterschriften

Berlin. Zum Bundesteilhabegesetz findet am Montag, 7. November, eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales statt. Sachverständige der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden dann für deutliche Nachbesserungen eintreten – beim Bundesteilhabegesetz ebenso wie bei der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III vor zwei Wochen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit geistiger Behinderung zu Verlierern dieser wichtigen Gesetzesvorhaben werden!“

Unter dem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“ hat die Lebenshilfe für die Zeit von 14 bis 15.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor aufgerufen. Mehrere Tausend Menschen mit und ohne Behinderung werden aus ganz Deutschland zur Demo nach Berlin reisen. Ulla Schmidt wird rund 140.000 Unterschriften an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, MdB, und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke, MdB, übergeben.

Zu den Forderungen der Lebenshilfe gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de weitere Informationen – auch in Leichter Sprache.

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