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Ziele

Ziele

Ziel

Die Lebenshilfe Hildesheim e.V. setzt sich gemäß ihrer Satzung für Menschen mit Behinderung ein.

Zweck des Vereins ist es, alle Maßnahmen und Einrichtungen anzuregen, zu fördern oder selbst durchzuführen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten.

Zu den Aufgaben des Vereines gehören der Aufbau, die Schaffung und der Betrieb von Einrichtungen, die der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft sowie der Vermittlung einer selbstständigen Lebensführung dienen. Insbesondere von Werkstätten und Wohnungen für Menschen mit Behinderung, sowie die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen.

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, den Zusammenschluss von Eltern und Freunden von Menschen mit Behinderung anzuregen, diese zu beraten und in ihren Aufgaben zu unterstützen.
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Leitbild

Leitbild



Leitbild

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Menschen mit Behinderung jeglichen Alters. Die partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit mit ihnen, ihre Begleitung und Förderung sind uns wichtig. Unsere differenzierten Hilfen und Angebote sind daher an ihren Bedürfnissen ausgerichtet. Wir achten die Würde des Menschen und sein Recht auf Selbstbestimmung und gehen fair und hilfsbereit miteinander um.
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Satzung

Satzung 5873

SATZUNGSATZUNG

des Vereins
Lebenshilfe Hildesheim e.V.
Fassung vom 26. August 2021

§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Lebenshilfe Hildesheim e.V.
2. Der Sitz des Vereins ist Hildesheim.
3. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen

§ 2 Aufgaben und Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der Fassung vom 19.12.2008. Zweck des Vereins ist es, alle Maßnahmen und Einrichtungen anzuregen, zu fördern oder selbst durchzuführen, die eine wirksame Hilfe für Behinderte aller Altersstufen bedeuten.
2. Zu den Aufgaben des Vereins gehören der Aufbau und der Betrieb von Einrichtungen, die der Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft sowie der Vermittlung einer selbständigen Lebensführung dienen, insbesondere von Werkstätten für Behinderte, Wohnheimen und Wohnungen für Behinderte, sowie die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen.
3. Der Verein erstrebt ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme der Behinderten.
4. Der Verein betrachtet es als seine Aufgabe, den Zusammenschluss der Eltern und Freunde behinderter Menschen anzuregen, diese zu beraten und in ihren Aufgaben zu unterstützen.
5. Die Tätigkeit des Vereins wird überparteilich und überkonfessionell geleistet. Der Verein erstrebt für die Erreichung seiner Ziele eine Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen ähnlicher Zielsetzung.

§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche (persönliche Mitglieder) und juristische Personen (korporative Mitglieder) werden.
Sie übernehmen die Verpflichtung, sich für die in dieser Satzung festgelegten Ziele des Vereins einzusetzen und sie zu fördern.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Über die Aufnahme entscheidet der Aufsichtsrat.

§ 6 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen durch Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit.
2. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres schriftlich dem Aufsichtsrat zugegangen sein.
3. Ein Mitglied kann aus wichtigen Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Aufsichtsrat. Gegen den Beschluss des Aufsichtsrates ist die Anrufung der Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats zulässig.
4. In allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft besteht die Pflicht zur Beitragszahlung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

§ 7 Organe
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Aufsichtsrat
c) der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
a) Wahl und Abberufung des Aufsichtsrates
b) Entlastung des Aufsichtsrates nach Vorlage des Jahresberichtes
c) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
d) Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung
e) Entscheidung über Widersprüche gegen Ausschließungsbeschlüsse gemäß § 6 Abs. 3
f) Berufung eines Fachbeirates
g) Auflösung des Vereins

§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung, Vorsitz, Abstimmung, Niederschrift
1. Der Aufsichtsrat hat die Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einzuberufen. Auf schriftlichen Antrag von einem Drittel der Mitglieder ist der Aufsichtsrat zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Monaten verpflichtet.
2. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen.
3. Anträge von Mitgliedern auf Abänderung oder Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung bei dem Aufsichtsrat eingegangen sein. Diese Anträge sind den Mitgliedern unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme der Anträge vor Eintritt in die Tagesordnung. Über weitere Angelegenheiten kann verhandelt, jedoch nicht beschlossen werden.
4. Jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
5. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, bei seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter.
6. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Persönliche Mitglieder können sich durch schriftliche Vollmacht durch ein anderes Vereinsmitglied vertreten lassen.
7. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder; dies gilt auch für eine Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
8. a) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder wird in Form einer zusammengefassten Einzelwahl durchgeführt, wobei jedes Mitglied so viele Stimmen hat wie jeweils Kandidat(innen)en zu wählen sind. Für einen Kandidaten/eine Kandidatin kann jeweils nur eine Stimme abgegeben werden.
b) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
c) Soweit diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht wird, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Gewählt ist dabei, wer die meisten Stimmen erhält.
d) Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
9. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, in welche die gefassten Beschlüsse aufzunehmen sind. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dem Protokollführer zu unterschreiben.

§ 10 Aufsichtsrat
1. Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Personen, und zwar aus dem Vorsitzenden, einem 1. und 2. Stellvertreter sowie 2 weiteren Mitgliedern.
2. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus die Berufung von 2 nicht stimmberechtigten Beisitzern mit beratender Funktion beschließen, die zu den Sitzungen zu laden sind. Die nicht stimmberechtigten Beisitzer sind von der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins ausgeschlossen.
3. Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Seine Amtszeit endet mit der gültigen Wahl des neuen Aufsichtsrates. Zwei Jahre nach der ersten Wahl scheiden zwei der Aufsichtsratsmitglieder aus und werden neu gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Die zum ersten Mal ausscheidenden Mitglieder werden durch das Los bestimmt. Hauptamtliche Mitarbeiter können nicht in den Aufsichtsrat gewählt werden.
4. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit einen Vorsitzenden sowie den 1. und 2. Stellvertreter.
5. Gegenüber dem Vorstand wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Aufsichtsrates gemeinsam vertreten.
6. Ein Vertreter des Elternbeirates, der von diesem zu wählen ist, nimmt als beratendes Mitglied an allen Aufsichtsratssitzungen teil.

§ 11 Zuständigkeit des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht seine Tätigkeit. Er entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes fallen.
Der Aufsichtsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Bestellung und Abberufung des Vorstandes
2. Abschluss, Änderung und Beendigung der Dienstverträge des Vorstandes
3. Genehmigung und Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand
4. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes
5. Genehmigung des Jahreswirtschaftsplanes
6. Bestellung der Wirtschaftsprüfer
7. Zustimmung zur Übernahme von Bürgschaften und von Darlehen außerhalb des Wirtschaftsplanes
8. Beschlussfassung über die Höhe von Krediten und langfristige Investitionsvorhaben
9. Genehmigung des Erwerbs, der Veräußerung und der Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
10. Beschlussfassung über die Errichtung, Auflösung und wesentliche Änderungen der Einrichtungen und Dienste des Vereins
11. Beschlussfassung über die Gründung juristischer Personen, die Beteiligung daran oder die Änderung von Beteiligungen
12. Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung

§ 12 Aufsichtsratssitzungen
1. Die Aufsichtsratssitzungen werden vom Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den 1. Stellvertreter, bei dessen Verhinderung durch den 2. Stellvertreter einberufen.
2. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
3. Soweit Beschlüsse gefasst werden, sind sie in eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 13 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens einem hauptamtlichen Vorstandsmitglied. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.
2. Der Aufsichtsrat bestimmt die Vertretung des Vorstandes und regelt deren Vollmachtsumfang.

§ 14 Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins mit seinen Einrichtungen und Diensten auf der Grundlage dieser Satzung im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrates. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB.
3. Der Vorstand unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Er bereitet im Auftrag des Vorsitzenden die Sitzungen vor, erstattet dem Aufsichtsrat in den Sitzungen Bericht und sorgt für die Ausführung der gefassten Beschlüsse. Der Aufsichtsrat hat ein unbeschränktes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand.
4. Dem Vorstand obliegt die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat nach Maßgabe von § 11 Nr. 12. Er erstattet der Mitgliederversammlung einen Jahresbericht unter Einbeziehung der Ergebnisse der Wirtschaftsprüfung.

§ 15 Elternbeirat
1. Es wird ein Elternbeirat gebildet.
2. Der Elternbeirat berät und unterstützt den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie die Vertretung der behinderten Mitarbeiter und das Personal bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
3. Der Elternbeirat setzt sich zusammen aus Eltern, Angehörigen oder Betreuern der behinderten Mitarbeiter der Werkstatt Hildesheim. Nur Vereinsmitglieder können zu Mitgliedern des Elternbeirates gewählt werden.
4. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Elternbeirates sowie das Wahlverfahren werden in einer vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Geschäftsordnung geregelt.

§ 16 Mitgliedsbeiträge
1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge, deren Höhe durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
2. Über Beitragsermäßigungen oder den Erlass von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Aufsichtsrat.

§ 17 Geschäftsstelle
Zur Durchführung seiner Aufgaben unterhält der Verein eine hauptamtlich geführte Geschäftsstelle.

§ 18 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 19 Vereinsvermögen nach der Auflösung
1. Im Falle der Auflösung des Vereins wird das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen auf den Landesverband Niedersachsen e.V. der Lebenshilfe für geistig Behinderte, oder, sofern dieser aufgelöst ist, auf die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. übertragen, welche es im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden haben.
2. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
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Historie

Blockhaus am Anfang

Blockhaus am Pferdeanger, in dem die Betreuung von behinderten Kindern 1963 begann


Der Verein Lebenshilfe Hildesheim wurde 1963 von engagierten Eltern gegründet. Erstes Projekt der politisch und konfessionell unabhängigen Selbsthilfeorganisation war die Einrichtung einer Kindertagesstätte für 17 behinderte Kinder. Aus kleinen Anfängen ist in fünf Jahrzehnten ein weit gefächertes Beratungs-, Betreuungs- und Arbeitsangebot gewachsen, das Menschen mit Handicap Wege zur selbstständigen Lebensführung, Wege in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft öffnet.
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Aktuelles 2018


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 Hier finden Sie unsere aktuellen Speisepläne. Folgen Sie diesem Link! Speiseplaene obstkorb 0315



Weihnachtsgrüße

anzeige Weihnachtsgrüße 2018
19.12.2018





Öffnungszeiten Lädchen "Schau mal rein"



Weihnachtswuensche Laedchen
PDF 

21.12.2018
S. Hartsch

Drispenstedter Weihnachtsmarkt am 09.12.2018

Ein Fest für jeden Geschmack

Plakat Weihnachtsmarkt 2018

Die Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden und Freiberufler und die Lebenshilfe Hildesheim laden zum diesjährigen Weihnachtsmarkt in Drispenstedt am 9.12.2018 von 12 bis 17 Uhr ein. Eröffnet wird der Weihnachtsmarkt von dem Ortsbürgermeister Arne Heims und dem Geschäftsführenden Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim Bolko Seidel. Danach starten die „Notenträumer“ – das ist der Chor der Lebenshilfe Hildesheim - mit stimmungsvollen Weihnachtsliedern und mitreißenden Songs im Innenhof. Auf dem Gelände der Werkstatt Hildesheim in der Hildebrandstraße 95 findet zum 29zigsten mal der Weihnachtsmarkt Drispenstedt statt. Über 25 Aussteller finden sich ein um ein reichhaltiges und abwechslungsreiches Angebot zu präsentieren. In bekannter Atmosphäre wird Handwerkskunst, genähtes, gebastelte, gestricktes, kreatives aus Holz, Wachs und anderen Werkstoffen feilgeboten. Weihnachtsdekoration, Schönes und Nützliches für das ganze Jahr sowie ganz praktische Sachen sind wieder im Angebot. Eine Märchenerzählerin unterhält nicht nur die jüngeren Gäste mit festlichen Weihnachtsgeschichten. Ab 14 Uhr sorgt das Blasorchester Sarstedt für weihnachtliche Musik. Neben dem obligatorisch Gegrillten von der Freiwilligen Feuerwehr Drispenstedt finden Sie Gulaschsuppe und Kartoffelpuffer. In der vom Elternbeirat organisierten Cafeteria wartet wie jedes Jahr Kaffee und leckerer Kuchen auf Sie. Als Besonderheit bei den Getränken ist die Feuerzangenbowle herauszuheben.

Wir freuen und auf Ihren Besuch

27.11.2018



Adventsaktion am 24.11.2018



Plakat a3 öffnungszeiten Advent

flyer a6 rs Advent

14.11.2018




Hier entsteht ein Raum für Kreativität und Bildung

Projekt Kultur und Bildungszentrum Nordstadt 4655

Am 25.09.2018 hat die Polizeidirektion Göttingen den Schlüssel für die Räume in der Matin-Luther-Straße 41a an die Lebenshilfe Hildesheim übergeben und mit der Unterschrift bei dem Notar die Schenkung besiegelt. An die Schenkung sind allerdings Auflagen geknüpft. So soll die Verwendung der Räumlichkeiten auch einer positiven Entwicklung im Stadtteil dienen. Die Lebenshilfe Hildesheim und das Theaterpädagogische Zentrum haben gemeinsam ein Konzept erstellt, in dem sowohl das Anforderungsprofil der Polizeidirektion Göttingen, der Nutzen für den Stadtteil als auch die Interessen der beiden Projektpartner Berücksichtigung finden. Eine bunte Mischung aus Kulturerlebnis, Bildungs- und Freizeitangeboten, Treffpunkt für Anwohner und Gemeinwesenarbeit wartet darauf beginnen zu können. Inklusion und Vielfalt soll für neue Impulse und attraktive Angebote sorgen. Da für die Durchführung eins solches Konzeptes Koordination und Service nötig sind und diese auch verwaltet werden müssen sollen unter Begleitung einer hauptamtlichen MitarbeiterIn Arbeitsplätze für Beschäftigte in den Bereichen Hauskoordination und Service und ggf. auch in den Bereichen Requisite und Veranstaltungstechnik entstehen. Allerdings steht vor dem Start der Angebote in den Räumlichkeiten eine zweckorientierte Umbaumaßnahme an, für die Fördergelder generiert werden müssen. Mit einer Inbetriebnahme vor Mai 2019 wird nicht gerechnet.

Text und Foto: Tobias Plitzko
15.10.2018

Herbstdisko am Jo- Beach

Die Stimmung trotzt dem Wetter

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Unser Herbstfest 2018,

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also die diesjährige Herbstdisco am JoBeach, feierten wir gemeinsam bei überwiegenden sonnigem Wetter am Rand vom Hildesheimer Hohnsensee.

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So manche dunkle Wolke die am Himmel auftauchte,

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trug die vorherrschende gute Laune aller einfach davon.

DJ Jörg und DJ Daniel trafen mit ihrer ausgewählten Strandmusik die Herzen der feiernden Menschen.

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Die Kulinarischen Köstlichkeiten, der Menschenkicker, Clown „Socke“ und „Spencer“ der Feuerspucker verzauberten durch die Mischung alle Teilnehmer der Herbstdisco.

Text: Thomas Sklorz
Fotos: Petra Paulsen
08.10.2018

DGE zeichnet zertifizierte Lebenshilfe Hildesheim aus DGE zeichnet zertifizierte Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung aus


In jedem Alter vollwertig verpflegt

Uebergabe DEG Zertifikat

Am 25. September 2018 verlieh die DGE an insgesamt 16 Betriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (GV) das DGE-Logo für ein vollwertiges Mittagessen bzw. eine vollwertige Rundum-Verpflegung. Damit profitieren mehr als 37 000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusätzlich von einem ausgewogenen und schmackhaften Verpflegungsangebot.
Die Logoübergabe fand während der Arbeitstagung zur Zukunft der Gemeinschaftsverpflegung in Bonn statt. Die zertifizierten Betriebe und Einrichtungen sind repräsentativ für den gesamten GV-Bereich. Die Bandbreite reicht von einer Kindertageseinrichtung mit 41 Tischgästen über Caterer von Kitas und Schulen, die mehrere Tausend Essen täglich liefern bis hin zu Einrichtungen der Betriebsgastronomie mit täglich 20 000 Tischgästen. Auch karitative und medizinische Einrichtungen wie stationäre Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken werden dieses Mal ausgezeichnet.
Prof. Ulrike Arens-Azevêdo, Präsidentin der DGE, betonte während der Logoübergabe: „Von einer guten Gemeinschaftsverpflegung profitieren alle, weil so ein aktiver Beitrag zur Gesundheitsförderung und -erhaltung der Gäste geleistet wird“. Besonders stellte sie heraus, dass ein Krankenhaus sowie eine Rehaklinik gleichzeitig auch das Verpflegungsangebot für die Mitarbeiter haben zertifizieren lassen.
Vollwertig essen und trinken trägt zur Erhaltung der Gesundheit bei. Das gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, nicht nur Zuhause, sondern ebenso bei Mahlzeiten der Gemeinschaftsverpflegung. Die Gemeinschaftsverpflegung bietet für alle Altersgruppen eine gute Möglichkeit, Primärprävention durch ein ausgewogenes vollwertiges Angebot an Speisen und Getränken in die Praxis umzusetzen. Damit dies gelingen kann, hat die DGE im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieben DGE-Qualitätsstandards für Kitas, Schulen und Betriebe, Krankenhäuser, Kliniken, stationäre Senioreneinrichtungen sowie für „Essen auf Rädern“ veröffentlicht. Sie geben Orientierung und ihre Umsetzung stellt ein ausgewogenes Angebot sicher. Die zertifizierten Betriebe haben ihr Verpflegungsangebot in einem mehrmonatigen Prozess in puncto Lebensmittelauswahl, Speisenzubereitung und -herstellung sowie die Essatmosphäre an die DGE-Qualitätsstandards angepasst. Bislang sind bereits über 1 400 Betriebe aus allen Lebenswelten zertifiziert.
Einige der folgenden Betriebe sind 2017 und 2018 erstmals erfolgreich von der DGE zertifiziert worden und wurden auf der Arbeitstagung stellvertretend ausgezeichnet:
• Kita Glücksweg (Kevisa gGmbH), Berlin
• Schule am Pulvermaar, Gillenfeld, Rheinland-Pfalz
• Salvador Allende-Haus, Oer-Erkenschwick, Nordrhein-Westfalen
• Abendfrieden Service GmbH, Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
• Lebenshilfe Hildesheim e. V., Produktionsküche Drispenstedt,
• Niedersachsen
• Uwe Nickut Catering GmbH, Burscheid, Nordrhein-Westfalen
• Sozialwerk der DRV-Rheinland e. V., Marktrestaurant, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
• Airport Cater GmbH, Frankfurt/Main, Hessen
• Westfälische Provinzial Versicherung AG, Münster, Nordrhein-Westfalen
• Bildungsakademie Waldshut, Baden-Württemberg
• DRV-Rheinland Aggertalklinik Engelskirchen, Nordrhein-Westfalen
• Kostbar GmbH sowie Alfried Krupp-Krankenhaus Rüttenscheid und Alfried Krupp- Krankenhaus
• Steele, Essen, Nordrhein-Westfalen
• Charlottenhall Rehabilitations- und Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche gGmbH, Bad
• Salzungen, Thüringen
• PROCON Besitz und Verwaltungs GmbH, Küche Calau sowie AWO Wohnpark am kleinen Wald,
• Brandenburg
• Stiftung Westphalenhof, Paderborn, Niedersachsen
• Haus Camilla AWO-Hof Stadt e. V., Hof, Bayern

Quelle: DEG e.V.
27.09.2018



Herbstfest - Disko am Jo Beach


Herbstfest der Lebenshilfe Hildesheim
Eine Erfolgsstory wird fortgesetzt.

Mit einem neuen Team und an neuer Location findet dieses Jahr am 28.09. am Jo-Beach ab 14:30 Uhr die Herbstdisko statt. Eine Kombination aus dem bisherig durchgeführten Herbstfest und der monatlich in der Kufa stattfindenden inklusiven Disko. Ein Fest der Lebenshilfe Hildesheim im öffentlichen Raum für ein gemeinsames Erleben und Beleben. Viele coole Leute treffen sich zum abfeiern, chillen, und grillen. Ein besonderes Rahmenprogramm ist geplant, genaues wird noch nicht verraten.

DJ Daniel, der auch schon in der Kufa den Plattenteller zum glühen bringt, Rhythmen für jeden Geschmack bereit hält und bei dem kein Bein still stehen kann, lässt bei der Party den Beach brennen.

Erstmalig wird auf dem Jo Beach diese Veranstaltung durchgeführt. Als kompetenter Support hat sich die Lebenshilfe Hildesheim die Event Werft mit ins Boot geholt.

Alle sind herzlich eingeladen dabei zu sein und mitzufeiern. Der Eintritt ist kostenlos. Verzehrgutscheine können vor Ort erworben werden.
2018 Herbstdisco jobeach Seite 1 web

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04.09.2018


Neue Stellenausschreibungen liegen vor

Anzeige es wurden neue stellenangebote veroeffentlicht Jahr 2017 01
17.08.2018




Die Tiere sind ihr ans Herz gewachsen

Außenarbeitsplatz 3674

W & b Tiernahrungs GmbH von Lebenshilfe Hildesheim ausgezeichnet für vorbildliches Engagement bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Seit fast 3 Jahren kümmert sich Jennifer Westerling bei dem Tierfuttergeschäft Fressnapf um die Nagetiere. Frisches Wasser geben, Essen zubereiten und regelmäßig die Gehege reinigen gehört zu ihren Aufgaben.

Außenarbeitsplatz 3665

Das Besondere hierbei: Jennifer Westerling ist Beschäftigte der Lebenshilfe Hildesheim und arbeitet auf einem Außenarbeitsplatz. Die Geschäftsführerin von Fressnapf Hildesheim, Cornelia Warnest ist angetan von Jennifers Pflichtbewusstsein und dem liebevollen Umgang mit den Tieren. Westerlings Aufgabengebiet ist mit der Zeit gewachsen. So holt sie mittlerweile selbständig das Frischfutter für die Nager aus dem angrenzenden Lebensmittelgeschäft und bereitet es zu.

Außenarbeitsplatz 3668

Begonnen hat das Ganze mit einer Anfrage von dem Sozialdienstleiter der Lebenshilfe Hildesheim Hans Grupe-Hübner über ein 3 wöchiges Praktikum. Schnell war klar, dass Jennifer Westerling hier ihre Berufung gefunden hat und sie weiter in diese Aufgaben hineinwachsen möchte. Für Cornelia Warnest war es ebenfalls Neuland, aber sie hat diesen Schritt nicht bereut und ist heute froh über die Unterstützung. Insbesondere der freundliche familiäre Umgang untereinander hat dazu beigetragen, dass aus dem 3 wöchigen Praktikum eine langfristige Zusammenarbeit wurde. Die MitarbeiterInnen sehen in Jennifer eine Kollegin und so ist es auch nur konsequent, dass sie an den Betriebsveranstaltungen teilnimmt und gefühlt ein Teil der Belegschaft geworden ist.

Außenarbeitsplatz 3676

Hierfür möchte die Lebenshilfe Hildesheim sich bedanken und zeichnet die Firma w & b Tiernahrungs GmbH für dieses vorbildliche Engagement aus. Übergeben wird die Urkunde von Sandra Feister von der Lebenshilfe Hildesheim. Feister kümmert sich unter anderem um diesen Außenarbeitsplatz als Schnittstelle zwischen Lebenshilfe, Geschäftsführung und natürlich den Beschäftigten. Die Verleihung ist zum ersten Mal erfolgt, so Feister aber es sollen noch viele folgen. Wir sind immer auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten Beschäftigte der Lebenshilfe Hildesheim auf einen Außenarbeitsplatz zu vermitteln. Ein kleiner Schritt in Richtung Inklusion.

Text und Fotos: Tobias Plitzko



Geänderte Öffnungszeiten im Lädchen

Laedchen vom 26.07. bis 01.08.2018

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Einkaufstage im Kloster Maria Bildhausen 2018

Zum 3. Mal präsentierte sich die Lebenshilfe Hildesheim mit ihren Eigenprodukten im malerischen Kloster Maria Bildhausen.

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Das Dominikus-Ringeisen-Werk, in der Region Unterfranken, lud am 30.06. und 01.07.2018 zum Facheinkäufertag und anschließendem Sommerfest ein.

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Insgesamt waren in diesem Jahr 13 Werkstätten vertreten.

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Das vielfältige Angebot von hochwertigem Spielzeug, Dekorationsartikeln und „Schönes und Nützliches“ für Haus und Garten fand großen Anklang.

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Mit unseren farbenfrohen Holzartikeln, die wir bei strahlendem Sonnenschein präsentierten, lockten wir zahlreiche Besucher an.

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Ein Blumenstrauß aus unseren Holzblumen war der Renner.

Das Messeteam
Text und Fotos: Silvia Hartsch



Geänderte Öffnungszeiten im Lädchen

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11.06.2018 Silvia Hartsch



Die Werkstattinfo 1/2018 ist online verfügbar

werkstattinfo 01 2018 deckblatt

Zum öffnen klicken Sie bitte  auf das Bild

08.06.2018



Ehrungsfeier für 10 und 20jährig Beschäftigte

Am 01.06.2018 war es wieder so weit. Insgesamt 37 Beschäftigte der Lebenshilfe Hildesheim mit einer 10 jährigen und 20jährigen Betriebszugehörigkeit wurden in der Feierstunde geehrt.

2018 Ehrungsfeier 3341

Nach dem Sektempfang hat im großen Sitzungssaal des Kreishauses der geschäftsführende Vorstand Bolko Seidel gemeinsam mit dem Werkstattrat die Urkunden und Anstecknadeln an die Jubilare übergeben.

2018 Ehrungsfeier 3355

Unter dem Beifall der anwesenden Familienangehörigen, Freunde und BetreuerInnen wurde jede geehrte Person nach vorn gebeten und persönlich geehrt.

2018 Ehrungsfeier 3360

Im Anschluss gab es in der Kantine im Kreishaus Kaffee und Kuchen.

2018 Ehrungsfeier 3453

Für Unterhaltung hat Clown Pepe Pepolino unter Einbeziehung des Publikums mit seinem kurzweiligen Programm gesorgt.

2018 Ehrungsfeier 3457


04.06.2018
Fotos: Andrea Hellmers
Text: Tobias Plitzko



Im Rahmen des Hafenfestes wird das bei der Lebenshilfe Hildesheim hergestellte Rettungssystem live vorgestellt

RLS  System 1885

„Im Rahmen des großes Familienfestes am Hildesheimer Hafen am 09.06.2018 finden um 13.30 Uhr und um 17.30 Uhr Vorführungen des bei der Lebenshilfe Hildesheim hergestellten Rettungssystems „Rescue Star“ statt.
Der Rescue Star wird mithilfe eines großen Krans zu Wasser gelassen. Erfinder Herr Prof. Schwindt wird dabei die Funktionsweise sowie Einsatzmöglichkeiten des innovativen Systems erklären.“

30.05.2018
Peter Straube



Das Lädchen "Schau mal rein" stellt auf dem Magdalenenfest Dekoartikel aus.

Magdalenenfest 9840

Magdalenenfest im Magdalenengarten und auf dem Wohl

Samstag und Sonntag, 2. / 3. Juni 2018
in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr


Das Lädchen präsentiert sich mit seinen Artikeln aus der Eigenproduktion Holz und aus Fremdwerkstätten für den Wohn- und Außenbereich auf diesem Fest. Das Verkaufsteam freut sich auf Ihren / Euren Besuch. Gutscheine aus dem Lädchen können gern eingelöst werden.

Silvia Hartsch
30.05.2018




Das Lädchen "Schau mal rein"Disko am 06.06.2018

Juni 01

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30.05.2018



4 E-Ups für den Familien unterstützenden Dienst (FuD)

E Ups 3052

Im Rahmen der Mitarbeiterversammlung des FuD der Lebenshilfe Hildesheim wurden die vier neuen E-Ups vorgestellt. Die Elektrofahrzeuge sind wie gemacht für den Einsatz. Die 39 Mitarbeiter des FuD sind vorwiegend im Stadtgebiet aber auch im Landkreis unterwegs um Einzelbetreuungen, Alltagsassistenzen und Freizeitangebote anzubieten. Die Mitarbeiter kommen als Studenten und Auszubildende aus sozialen und pädagogischen Bereichen, aber auch als Rentner, die sich nach langjähriger Berufserfahrung im FuD sozial einbringen und engagieren möchten. Der seit 1995 bestehende FuD bietet flexible, ambulante Unterstützung und Assistenz für Menschen mit Behinderung, um diesen Eigenständigkeit in ihrer Lebensführung und Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Angehörigen soll durch diese Form der Unterstützung die Möglichkeit geboten werden, ihre eigenen Freizeitressourcen zu bewahren und zu erweitern. So können Freiräume zur Erholung und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Text und Foto: Tobias Plitzko
17.05.2018


Disko am 02.05.2018 in der Kulturfabrik Löseke

Mai Poster

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23.04.2018


Geänderte Öffnungszeiten für das Lädchen

Laedchen 19 23 04
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17.04.2018 Silvia Hartsch


Neue Stellenausschreibungen liegen vor

Anzeige es wurden neue stellenangebote veroeffentlicht Jahr 2017 01
17.04.2018




Neue Frauenbeauftragte

Auch ein weiter Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt

Frauenbeauftragte 2018 2906

Anja Schmidt ist die neue Frauenbeauftragte der Lebenshilfe Hildesheim. Ihre Vertreterin ist Brunhilde Schoof.
258 Frauen waren Ende 2017 zur Wahl der Frauenbeauftragten der Werkstatt Hildesheim aufgefordert und konnten zwischen drei Kandidatinnen wählen. Damit ist den gesetzlichen Vorgaben des BTHG nachgekommen und ein Schritt weiter Richtung Verantwortung und Selbständigkeit beschritten.
Anja Schmidt ist seit über 16 Jahren in der Werkstatt Hildesheim und davon alleine 15 Jahre in der Tischlerei. Derzeit arbeitet Sie an der Dekupiersäge. Die meisten KollegInnen in dem Fachbereich sind Männer. Anja Schmidt hat früh gelernt sich bei dem vermeidlich staken Geschlecht zu behaupten. Eine Zeit lang spielte sie als einzige Frau in der Fußballmannschaft der Lebenshilfe.

144 Frauen haben an der Wahl teilgenommen und über die Hälfte der Wählerinnen haben Anja Schmidt gewählt. Um dieser neuen Aufgabe gerecht zu werden, nimmt Anja Schmidt an einer Fortbildung für Frauenbeauftragte teil. Unterstützt wird Sie zukünftig bei der Ausübung Ihrer neuen Tätigkeit von einer Assistenz, die 20 Stunden in der Woche ihr zur Seite steht. Diese Assistenz ist ausgeschrieben und die Bewerbungsgespräche sind terminiert. Anja Schmidt kann die Bewerbungsgespräche kaum erwarten!
Anja Schmidt möchte in Ihrem neuen Amt viel bewegen und hat auch schon ein paar Baustellen entdeckt. So können bislang aufgrund der fehlenden sanitären Einrichtungen für Frauen nur Männer in der Fahrradwerkstatt arbeiten. Eine kontinuierliche weibliche Schwimmbegleitung ist derzeit nicht durgängig gewährleitstet, so dass teilweise nur Männer das Schwimmangebot nutzen können.
Die Gespräche mit den Mitarbeiterinnen sind ihr eine Herzensangelegenheit. Der Bedarf ist da und ihre Sprechzeiten in den drei Standorten der Werkstatt sind gut besucht. Sie bietet Einzel- und Gruppengespräche an. An der Tür zum neuen Büro der Frauenbeauftragten wird stehen “Auch ein weiter Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt“

Text und Foto: Tobias Plitzko
16.03.2018



Geänderte Öffnungszeiten für das Lädchen "Schau mal rein"

Laedchen 15 19 03
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13.03.2018

Neue Stellenausschreibungen liegen vor

Anzeige es wurden neue stellenangebote veroeffentlicht Jahr 2017 01
13.03.2018



Disko am 07.03.

März Poster

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28.02.2018



Lebenshilfe Hildesheim erhält Familiensiegel 2018 der Stadt Hildesheim

2018 Famileinfreundlicher Betrieb WEB 2902
vlnr. der geschäftsführende Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim Bolko Seidel, Oberbürgermeister von Hildesheim Dr. Ingo Meyer, stellvertretender Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim Dr. Sonja Hespelt und das Aufsichtsratsmitglied der Lebenshilfe Hildesheim Dietrich Quäker (1. Stellvertreter)

Gibt es Automatiktüren, Fahrstühle oder Rampen um die die Geschäftsräume und Arbeitsplätze einfach zu erreichen? Wie steht es um die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf? Wird Teilzeitarbeit bei Kinderbetreuung, Elternzeit oder familienfreundliche Urlaubsplanung ermöglicht? Fragen, die bei der Verleihung des Familiensiegels beleuchtet werden. Die Lebenshilfe Hildesheim hat 2018 erstmalig an der Verleihung des Familiensiegels der Stadt Hildesheim teilgenommen und einen umfassenden Fragebogen beantwortet, der zahlreiche Aspekte der Familienfreundlichkeit, Barrierefreiheit und räumlichen Ausstattung hinterfragt. Die Arbeit hat sich gelohnt. Am 15.02. wurden in einer Feierstunde im Rathaus insgesamt 33 Betriebe, Vereine und Organisationen mit dem Siegel ausgezeichnet.

2018 Famileinfreundlicher Betrieb WEB 2898
Vertreter der ausgezeichneten Firmen, Vereine und Organisationen

Erstmals wurde allen Bewerbern das Zertifikat ausgehändigt. Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer verlieh die Urkunden gemeinsam mit dem Vertreter des Bündnisses für Familie, Dr. Ullrich Kumme. Das Familiensiegel macht das soziale Engagement des Unternehmens, die gebotenen Strukturen und die besonders barrierearme Gestaltung der Gebäude sichtbar.

Text und Fotos: Tobias Plitzko 27.02.2018



Geänderte Öffnungszeiten im Lädchen "Schau mal rein" am 15.02. und 16.02.



Laedchen 14 15 02

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13.02.2018



Neue Stellenausschreibungen liegen vor

Anzeige es wurden neue stellenangebote veroeffentlicht Jahr 2017 0113.02.2018

Strategieworkshop

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Strategieworkshop zur Zukunftsgestaltung - der Führungskräftekreis der Lebenshilfe Hildesheim bearbeitete viele Themen und Planungen, um neue Wege in 2018 für die Lebenshilfe Hildesheim zu gestalten. Vielen Dank an das Team von Progressio Consulting Hannover!

Foto und Text: Hans Grupe Hübner
02.02.2018




Faschingsdisko 2018

Faschingsdisko 2018

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23.01.2018



Bewerbungstraining

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Bewerbungstraining bei der Lebenshilfe Hildesheim.

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Das Seminar "Richtig und erfolgreich bewerben" unter der Leitung von Frau Goldbach hat allen TeilnehmerInnen viel Spass bereitet und Kenntnisse und Methoden vermittelt, sich für verschiedene Arbeitsfelder zu bewerben.

Text: Hans Grupe-Hubner
Fotos: Franz Mittelstedt



Info

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11.01.2018

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Beratung und Familie

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Beratungs- und Betreuungsbedarf kann in den unterschiedlichsten Bereichen entstehen. Darum bietet die Lebenshilfe Hildesheim ein umfangreiches Angebot zur pädagogischen, sozialen und pflegerischen Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen an.


Externe Angebote in Kooperation mit der Lebenshilfe Hildesheim

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über uns

Lebenshilfebild 927 464

Arbeiten, Wohnen und Leben bei der Lebenshilfe Hildesheim


Die Lebenshilfe Hildesheim e.V. gehört mit ihrer gemeinnützigen Werkstatt Hildesheim und den Tochtergesellschaften Ginkgo gem.GmbH, Wohnanlagen Harsum und Sarstedt, sowie dem Wohnen im Stadtteil zu den bedeutenden Dienstleistungsunternehmen, Arbeit- und Auftraggebern in und um Hildesheim. Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse stecken das weite Feld für unsere sozialen und betrieblichen Aufgaben im Raum Hildesheim ab. 
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Arbeit und Teilhabe

lhhi werkstatt teilhabe slogan


Bildung und Arbeit 1271

Neue Dinge entdecken, eigene Fähigkeiten ausbauen, etwas ausprobieren und im Team lernen

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Bildungsbegleiter sorgen für eine individuelle Maßnahme Planung und Durchführung. Gruppenleitungen der einzelnen Fachbereiche bringen ihre Fachkompetenz und die sonderpädagogische Zusatzausbildung mit und sind Profis für Arbeitseinteilung und Aufgabenplanung. Die Werkstattleitung sorgt für ein fassettenreiches Arbeitsangebot, ergonomische Arbeitsplätze und behält die Arbeitssicherheit im Auge. Neben den Arbeitsangeboten wird eine Vielzahl begleitender Maßnahmen durchgeführt. Sport-, Bildungs-, Kunst- oder Freizeitangebote runden den Arbeitsalltag ab. Der Sozialdienst berät Sie gerne bei Fragen zu Ihren Möglichkeiten und vorhandenen Angeboten.


Weitere Infos:
  • Sozialdienst
  • Werkstattleitung
  • Werkstattrat
  • Qualitätssicherung
  • Förderbereich
  • Arbeitsangebote
  • begleitende Maßnahmen
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    Impressum


    Lebenshilfe Hildesheim e.V.


    Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
    Vorstand: Hans Grupe-Hübner 
    Vertreter des Vorstands: Alexander Kastner

    Geschäftsstelle
    Am Flugplatz 9
    D-31137 Hildesheim
    Telefon: +49 5121 170980
    Fax: +49 5121 1709878
    Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.lebenshilfe-hildesheim.de
    Vorstand Hans Grupe-Hübner
    Vereinsregister- Nummer: Amtsgericht Hildesheim, Vereinsregister 950
    Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE115972941

    Hinweisgebersystem - Lebenshilfe Hildesheim e.V. (ak-compliance.de)

    Webdesign: actidesign Hildesheim
    www.actidesign.com

    Text: Susanne Dismer-Puls 
    Fotos: Tobias Plitzko

    Bildquelle: Lebenshilfe/David Maurer für
    - Imageanzeige der Lebenshilfe Hildesheim (im Slider)
    - Anzeige des Bereiches Wohnen (im Slider)


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