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Stellenausschreibung: Mitarbeiter*in im Betreuungsdienst (m/w/d) für 20 Stunden/ Woche für die Werkstatt Hildesheim

  • Publiziert in Jobs

Wir suchen zum 1. Juni 2024 für 20 Stunden/Woche
eine/n Mitarbeiter*in im Betreuungsdienst (m/w/d) für die Werkstatt Hildesheim Standort Römerring


20230223 lhhi anz wasa q Assistenz Voll oder Teilzeit extern A4 1 01

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Wir suchen zum 1. Juni 2024 in Vollzeit
eine/n Mitarbeiter*in im Betreuungsdienst (m/w/d) 

für die Werkstatt Hildesheim

Aufgabengebiete
• Anleitung und Förderung von Menschen mit Behinderungen im Bereich Montage und Verpackung
• Zielgerichtetes Arbeiten im Sinne der Leitziele der Lebenshilfe Hildesheim e.V.
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Bereichen der Lebenshilfe Hildesheim e.V.
• Selbständige Bearbeitung von Kundenaufträgen
• Erstellung von Dokumentationen
• Gruppenübergreifende Tätigkeiten

Wir wünschen uns von dir
• Eine abgeschlossene Berufsausbildung und Bereitschaft zu Fortbildungen
• Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
• Hohe Flexibilität und Auffassungsgabe
• Kommunikations- und Teamfähigkeit, Loyalität
• Eigenverantwortliches und klient*innenorientiertes Handeln
• EDV-Kenntnisse
• Führerschein Klasse B

Wir bieten dir
• Einen unbefristeten TVöD-Arbeitsvertrag
• Eine attraktive betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberanteil
• flexible Arbeitszeitgestaltung vor Ort
• betriebliche Gesundheitsförderung „Hansefit“
• Eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit im kollegialen Team
• Einbringung deiner Persönlichkeit und Fachlichkeit
• vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Deine Bewerbung sende bitte bis zum 10.05.2024 an:
Lebenshilfe Hildesheim e.V. I Am Flugplatz 9 I 31137 Hildesheim
per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder online unter www.lhhi.de/bewerbung

Weitere Informationen bekommst du bei:
Peter Straube
Telefon: 05121 1709 - 621

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Stellenausschreibung: Mitarbeiter*in im Betreuungsdienst (m/w/d) für die Werkstatt Hildesheim

  • Publiziert in Jobs

Wir suchen zum 1. Juni 2024 in Vollzeit
eine/n Mitarbeiter*in im Betreuungsdienst (m/w/d) für die Werkstatt Hildesheim


20230223 lhhi anz wasa q Assistenz Voll oder Teilzeit extern A4 1 01

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Wir suchen zum 1. Juni 2024 in Vollzeit
eine/n Mitarbeiter*in im Betreuungsdienst (m/w/d) 

für die Werkstatt Hildesheim

Aufgabengebiete
• Begleitung der Außenarbeitsgruppe im Lidl-Logistikzentrum im Gewerbegebiet Nord
• Organisation und Steuerung der täglichen Aufgaben nach Vorgabe von Lidl-Mitarbeitern
• Dokumentation der täglichen Arbeiten für die Rechnungsstellung
• Individuelle Anleitung, Unterstützung und Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen
• Zielgerichtetes Arbeiten im Sinne der Leitziele der Lebenshilfe Hildesheim e.V.
• Aktive Mitarbeit bei allen anfallenden Arbeiten
• Umsetzung unserer Qualitätsstandards

Wir wünschen uns von dir
• Bereitschaft zur selbständigen Koordination der Arbeitseinsätze im Logistikzentrum

• Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen
• Hohe Flexibilität und Auffassungsgabe
• Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit
• EDV-Kenntnisse
• Führerschein Klasse B

Wir bieten dir
• Einen unbefristeten TVöD-Arbeitsvertrag
• Eine attraktive betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberanteil
• flexible Arbeitszeitgestaltung vor Ort
• betriebliche Gesundheitsförderung „Hansefit“
• Eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit im kollegialen Team
• Einbringung deiner Persönlichkeit und Fachlichkeit
• vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Deine Bewerbung sende bitte bis zum 22.04.2024 an:
Lebenshilfe Hildesheim e.V. I Am Flugplatz 9 I 31137 Hildesheim
per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder online unter www.lhhi.de/bewerbung

Weitere Informationen bekommst du bei:
Peter Marschollek
Telefon: 05121 1709 - 716

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Teamleitung (m/w/d) in der Assistenz in Voll- oder Teilzeit für die Wohnanlage Harsum

  • Publiziert in Jobs

Wir suchen dich!

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin,
in Voll- oder Teilzeit,
Teamleitung (m/w/d) in der Assistenz


20240301 lhhi anz wha A A4 RZ 1 01
Aufgabengebiete als Teamleitung (m/w/d) in der Assistenz
• Pädagogische und pflegerische Unterstützung, Anleitung und Förderung im Tagesablauf
• Fachliche, personelle und organisatorische Führung der Wohngruppe
• Eigenverantwortliches und klient*innen- orientiertes Handeln
• Zielgerichtetes Arbeiten im Sinne der Leitziele der Lebenshilfe Hildesheim e.V.
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ange- hörigen, gesetzlichen Betreuungspersonen und weiteren Institutionen inner- und außerhalb der Lebenshilfe Hildesheim e.V.

Wir wünschen uns von dir als Teamleitung (m/w/d) in der Assistenz
• Pflegerische Qualifikation als Gesundheits-/ Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in
• oder eine pädagogische Qualifikation als Heilerziehungs-pfleger*in, Erzieher*in o.ä.
• Kommunikations- und Teamfähigkeit, Loyalität
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf
• Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit
• EDV-Kenntnisse
• Führerschein Klasse B

Wir bieten dir als Teamleitung (m/w/d) in der Assistenz
• Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
• Deutlich mehr Jahresurlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben
• Klare Vergütungsstruktur plus freiwillige
• Arbeitgeberzuschuss betriebliche Altersversorgung
• Weiterbildungsmöglichkeiten nach individuellen Kompetenzen und Stärken
• betriebliche Gesundheitsförderung Hansefit

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Deine Bewerbung sende bitte an:

Lebenshilfe Hildesheim e.V. 
Am Flugplatz 9 
31137 Hildesheim

per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder
online unter www.lhhi.de/bewerbung

Weitere Informationen bekommst du bei:
Kevin Vogtmann 
Telefon: 0171 3620783

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Qualifizierte*r *in in der Assistenz (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit für die Wohnanlage Harsum

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Wir suchen dich!

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin,
in Voll- oder Teilzeit,
Qualifizierte*r Mitarbeiter*in in der Assistenz (m/w/d)


20240301 lhhi anz wha A A4 RZ 1 01

Aufgabengebiete als Qualifizierte*r Mitarbeiter*in in der Assistenz (m/w/d)
• Fachliche Begleitung und Assistenz der Bewohner*innen in allen Lebensbereichen
• Befähigung der Bewohner*innen, ihre Lebens planung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen
• Umsetzung unserer Qualitätsstandards
• Verantwortung für die pädagogische, pflegerische und organisatorische Dokumentation
• Umsetzung grundpflegerischer, persönlichkeits fördernder und stabilisierender Maßnahmen
• Eigenverantwortliches und klient*innenorienti ertes Handeln

Wir wünschen uns von dir als Qualifizierte*r Mitarbeiter*in in der Assistenz (m/w/d)
• Pflegerische Qualifikation als Gesundheits-/ Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in
• oder eine pädagogische Qualifikation als Heiler ziehungs-pfleger*in, Erzieher*in o.ä.
• Flexible Mitarbeit in unserem Schichtsystem
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf
• Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit
• EDV-Kenntnisse
• Führerschein Klasse B

Wir bieten dir als Qualifizierte*r Mitarbeiter*in in der Assistenz (m/w/d
• Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
• Deutlich mehr Jahresurlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben
• Klare Vergütungsstruktur plus freiwillige
• Arbeitgeberzuschuss betriebliche Altersversorgung
• Weiterbildungsmöglichkeiten nach individuellen Kompetenzen und Stärken
• betriebliche Gesundheitsförderung Hansefit

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Deine Bewerbung sende bitte an:

Lebenshilfe Hildesheim e.V. 
Am Flugplatz 9 
31137 Hildesheim

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Weitere Informationen bekommst du bei:
Kevin Vogtmann 
Telefon: 0171 3620783

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2020 - 2029

2020

Herr Grupe-Hüber übernimmt nach 2 monatiger Doppelspitze zum 01.03.2020 als alleiniger hauptamtlicher Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und Geschäftsführer der Gesellschaften alle Geschäftsbereiche. Als Vertretung des Vorstands wird Herr Alexander Kastner und Frau Dr. Sonja Hespelt benannt.  Der bisherige Vorstand, Herr Bolko Seidel hat zum 28.02.2020 die Lebenshilfe Hildesheim auf eigenen Wunsch verlassen. 

Vorstand 0109 B21
v.l.n.r. Dr. Sonja Hespelt, Hans Grupe-Hübner, Alexander Kastner


Die Coronapandemie breitet sich aus - 
Einschränkungen und Hygienemaßnahmen sind die Folge 

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Vorübergehend geschlossen bearbeitet 3

Chronologie der Pandemie in der Lebenshilfe Hildesheim e.V.

10.03.2020 erste Coronabezogene Hygieneregeln werden eingeführt. Personen aus Risikogebieten dürfen die Gebäude der Werkstätten und Wohnanlagen nicht betreten.
17.03.2020 Eintrittsverbot für Besucher*innen und Kunde*innen. Alle Veranstaltungen und ergänzenden Angebote werden abgesagt.
17.03.2020 Für die Wohnanlagen wird ein Besuchsverbot verhängt.
18.03.2020 Für die Werkstätten wird ein Betretungsverbot für die beschäftigten Mitarbeiter*innen ausgesprochen.
Ein Umfassendes Hygienekonzept wird entwickelt und eingeführt. Vereinzelt wird die Not-Betreuung in Anspruch genommen und systemrelevante Bereiche werden durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und beschäftigte Mitarbeiter*innen aufrecht erhalten.
20.05.2020 Erste vorsichtige Lockerungen in den Wohnanlagen
28.05.2020 Die Werkstattbereiche öffnen mit Einschränkungen. Eine stufenweise Rückkehr zur Arbeit wird den beschäftigten Mitarbeiter*innen ermöglicht.
20.08.2020 Ein Schichtsystem wird eingeführt. erst im zweiwöchtentlichen Wechsel später im einwöcheigen Wechsel.

Verhaltensregeln page 001

Ein neues Layout wird eingeführt.
Neben dem neuen Claim "#besonders.wertvoll." und dem neuen Slogan "jeder Mensch zählt" nimmt der Pinselstrich eine bedeutende Rolle in der künftigen Darstellung ein.

wir werden bunt




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Aktuelle Speisepläne

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Unsere Verantwortung in Sachen Nachhaltigkeit!




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Wir haben für Sie geöffnet.

Wir bieten Ihnen zusätzlich einen Außer- Haus- Verkauf an. 
Bitte bestellen Sie vorab telefonisch unter 05121 1709 850 

Öffnungszeiten


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Aktueller Speiseplan


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Vorschau 


Speisenangebot Flugplatz und Römerring ohne Nährwerte und Allergene page 001 (1)
Aktuelle Snackkarte 

 



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Aktueller Speiseplan


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Aktueller Speiseplan


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Vorschau


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Vorschau



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Aktueller Wochenbestellplan


WfbM und Kindergarten KW 40 Speiseplan page 001
Vorschau des Wochenbestellplans



Mensaverpflegung


WfbM und Kindergarten KW 40 Speiseplan page 001

Aktuelle Speisekarte Mensaverpflegung


WfbM und Kindergarten KW 40 Speiseplan page 001
Vorschau der Speisekarte Mensaverpflegung




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Ansprechpartner Elternbeirat

Elternbeirat Krane web 5702

Almuth Krane
Vorsitzende des Elternbeirates
Tel: 051 27 / 44 97

Kontaktperson für
  • Werkstatt Drispenstedt
  • Wohnanlage Harsum
  • Wohanlage Sarstedt
  • Wohnen im Stadtteil
  • Werkstätten in der Region


  • Elternbeirat Lackschewitz Graf web 5757

    Anne Lackschewitz-Graf
    Vorsitzende des Elternbeirates
    Tel: 051 21 / 42 912

    Kontaktperson für
  • Werkstatt Römerring
  • Caritas Wohnanlage Haus am Weiher
  • Caritas Wohnanlage Johanneshof




  • Elternbeirat Meissner web 5763

    Hans-Joachim Meißner
    Vorsitzender des Elternbeirates
    Tel: 051 21 / 414 36


    Kontaktperson für
  • Werkstatt Am Flugplatz und KPS
  • Wohnanlage Harsum
  • Wohnanlage Sarstedt
  • Wohnen im Stadtteil
  • Diakonie
  • Elternbeirat Droste web 5726

    Claudia Droste
    Tel: 051 21 / 86 96 10


    Kontaktperson für
  • Werkstatt Römerring
  • Caritas Wohnanlage Haus am Weiher
  • Caritas Wohnanlage Johannishof


  • Elternbeirat Kroenig web 5738

    Susanne Schmiech
    Tel: 050 64/ 96 21 74


    Kontaktperson für
  • Kantine im Kreishaus
  • Elternbeirat Kuhnert web 5694

    Wilfried Kuhnert
    Tel: 051 29 / 74 42

    Kontaktperson für
  • Werkstatt Drispenstedt
  • Außenkontakte


  • Elternbeirat Burkhard web 5748

    Luzia Burkard
    Tel: 051 27 / 52 79

    Kontaktperson für
  • Werkstatt Drispenstedt
  • Werkstatt Am Flugplatz und KPS


  • Kontakt Elternbeirat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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    Berufsbildungsbereich auf einen Blick

    • Publiziert in Bildung

    Häufige Fragen zum Berufsbildungsbereich:

    BBB Hauswirtschaft (1 von 1)

    Was bieten wir an?

    Individuell angepasste Förderung, Orientierung und Qualifizierung für die künftige Arbeit in verschiedenen Werkstatt-Bereichen oder in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

    Wer kommt zu uns?

    • Schulabgänger*innen, die durch ihre Behinderung keine oder noch keine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt absolvieren können.
    • Menschen, die durch eine erworbene Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. (z.B. nach einem Schlaganfall)

     

    Gruppenstärke:

    12 Vollzeit-Plätze in den Doppelgruppen, 6 Vollzeitplätze in den Einzelgruppen. Individelle Betreuung auf den Außenarbeitsplätzen.

    Gruppenleitung:

    4 Bildungsbegleiter mit handwerklicher und pädagogischer Fachausbildung.

    Förder-/Ausbildungsdauer:

    2 Jahre

    Arbeits-/Betreuungszeiten:

    werktäglich von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr  (können auf den Außenarbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abweichen)

    Einzugsgebiet:

    Stadt und Landkreis Hildesheim

    Schul- und Kennenlern-Praktikum:

    zwei- oder dreiwöchige Praktika

    Voraussetzungen für die Aufnahme:

    - 3-monatiges Eingangsverfahren. Hier wird der geeeignete Qualifzierungsweg festgestellt und im Fachausschuss (Sozialversicherungsträger, Sozialdienst der Lebenshilfe) bestätigt.

    Berufsschule:

    einmal wöchentlich in Kooperation mit der Werner von Siemens Schule Hildesheim.

    Ausbildungsvergütung:

    Hängt vom Kostenträger ab.

    Urlaub:

    30 (35) Tage / Jahr (ab 50 % Schwerbehinderung)

    Wer hilft weiter?

    Der Sozialdienst der Lebenshilfe Hildesheim:
    Telefon 05121 – 1709-70

    Weitere Informationen:
    - Berufsbildungsbereich
    - Kompetenz entwickeln und fördern
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    Satzung der Stiftung

    lhhi stiftungStiftungssatzung

    § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr

    1. Der Name der Stiftung lautet 

    Stiftung Lebenshilfe Hildesheim.

    2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
    3. Der Sitz der Stiftung ist Hildesheim.
    4. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. 


    § 2 Mitgliedschaft

    Die Stiftung ist Mitglied im „Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.“ und damit dem „Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.“ als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.


    § 3 Zweck der Stiftung

    1. Zweck der Stiftung ist die
    a. Unterstützung körperlich, geistig und seelisch Hilfsbedürftiger sowie deren Angehörigen, insbesondere die Hilfe und Eingliederung behinderter Menschen sowie deren Inklusion,
    b. Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen älteren Menschen,
    c. Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
    d. Förderung und finanzielle Unterstützung der oben genannten Personengruppen

    2. Die vorstehenden Zwecke werden insbesondere durch die Förderung der Arbeit des gemeinnützigen Vereins „Lebenshilfe Hildesheim e.V.“ und dessen Tochtergesellschaften sowie anderer Projekte steuerbegünstigter Hilfeleistung dieser Art verwirklicht. Bei ausreichenden Mitteln kann die Stiftung auch eigene Einrichtungen für die Erfüllung des Stiftungszwecks erwerben, errichten oder sich an entsprechenden Einrichtungen beteiligen.

    Dazu gehören u.a.:
    a. Die Förderung von Angeboten, Aktivitäten, Initiativen und Leistungen, die behinderte Menschen unmittelbar betreffen,
    b. die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum bzw. Wohnangeboten für behinderte Menschen, damit diese in ihrem jeweiligen Lebensbereich, integriert in die örtliche Gemeinschaft, lebenslang leben können,
    c. die Unterstützung der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften zur Verwirklichung auch ihrer steuerbegünstigten Zwecke,
    d. Maßnahmen zur Unterstützung, Ausbildung, Bildung, Beratung, Pflege, Betreuung, Unterbringung und Erholung von behinderten Menschen einschließlich der Förderung von Modellprojekten
    e. Hilfe bei Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Angehörigen – insbesondere Eltern – von Menschen mit Behinderung


    § 4 Gemeinnützigkeit

    1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
    3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
    4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


    § 5 Stiftungsvermögen

    1. Das Stiftungsvermögen beträgt im Zeitpunkt der Errichtung 50.000,00 EURO (in Worten: Fünfzigtausend EURO).
    2. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen, Erbschaften, Spenden und Schenkungen erhöht werden.
    3. Im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften kann von einem Teil der Stiftungserträge eine freie Rücklage gebildet werden, die dem Stiftungsvermögen zugeführt werden kann.
    4. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Vermögensumschichtungen sind zulässig, wobei der Grundsatz der Bestandserhaltung zu beachten ist.
    5. Ein Rückgriff auf die Substanz des Stiftungsvermögens ist nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig.


    § 6 Verwendung der Mittel

    1. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet die Stiftung die Erträge des Stiftungsvermögens und die dazu bestimmten Zuwendungen unmittelbar und zeitnah.
    2. Die Stiftung ist zu sparsamer Wirtschaftsführung verpflichtet. Die Stiftungsmittel dürfen nach Abzug der zulässigen zur Verwaltung der Stiftung notwendigen und angemessenen Kosten ausschließlich für die satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden.
    3. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.


    § 7 Stiftungsorgane

    1. Organe der Stiftung sind
    a. der Stiftungsvorstand
    b. der Stiftungsrat

    2. Die Tätigkeit der Organmitglieder ist ehrenamtlich. Angemessene Auslagen werden im Rahmen der steuerrechtlichen Regelungen ersetzt.


    § 8 Stiftungsvorstand

    1. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
    Er setzt sich wie folgt zusammen:
    a) Zwei Vorstandmitglieder der Stiftung sind außenstehende Persönlichkeiten, die durch den Stiftungsrat ernannt werden. Diese Personen dürfen kein Amt in dem Verein Lebenshilfe Hildesheim e.V.oder dessen Gesellschaften ausüben. Eines dieser beiden Vorstandsmitglieder ist Vorsitzender, das andere stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Die Festlegung erfolgt durch den Stiftungsrat.
    b) Ein Vorstandsmitglied der Stiftung ist Vorstandsmitglied des Vereins Lebenshilfe Hildesheim e.V., auch dieses Stiftungsvorstandsmitglied wird vom Stiftungsrat ernannt.

    2. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, bei Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, lädt den Stiftungsvorstand nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu einer Sitzung ein. Die Einladung muss den Mitgliedern spätestens eine Woche vor Sitzungstermin zugehen.

    3. Der Stiftungsvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit Mehrheitsentscheidung; bei Patt-Abstimmungen gilt der Vorschlag als abgelehnt. Über die Sitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einem anwesenden Stiftungsvorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

    4. Die Amtszeit des Stiftungsvorstandes beträgt vier Jahre. Eine Wiederberufung bzw. Ausübung weiterer Amtszeiten ist möglich. Das Amt eines Stiftungsvorstandsmitglieds endet nach Ablauf der Amtszeit. Das Mitglied des Stiftungsvorstandes bleibt in diesen Fällen solange im Amt, bis ein Nachfolger vom Stiftungsrat berufen ist. Das Amt endet weiter durch Tod, Niederlegung, Abberufung seitens des Stiftungsrates oder Beendigung der Zugehörigkeit zum Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes scheiden mit dem Ende der Amtszeit, in der sie ihr 75. Lebensjahr vollenden, aus dem Stiftungsvorstand aus.
    Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus dem Stiftungsvorstand aus, wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger vom Stiftungsrat berufen.
    5. Der Stiftungsrat kann ein Stiftungsvorstandsmitglied mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stiftungsvorstandsmitglied die in § 9 genannten
    Aufgaben grob vernachlässigt oder durch sein Verhalten bzw. seine Äußerungen die Zielsetzung und den Ruf der Stiftung gefährdet. Dem betroffenen Stiftungsvorstandsmitglied soll jedoch zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
    6. Sitzungen des Stiftungsvorstands können per Telefon- oder Bildschirmkonferenz durchgeführt werden. Ferner können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Mitglied widerspricht.
    7. Der Stiftungsvorstand gibt sich mit Zustimmung des Stiftungsrates eine Geschäftsordnung, dabei kann es sich um eine einheitliche Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates handeln.


    § 9 Aufgaben des Stiftungsvorstandes

    1. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den Stiftungsvorstand vertreten. Zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind gesamtvertretungsberechtigt.
    2. Die Vertretungsmacht der Stiftungsvorstandsmitglieder ist im Innenverhältnis auf gewöhnliche Geschäfte des Stiftungsbetriebs beschränkt. Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle werden der Höhe nach in der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes benannt und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrates.
    3. Der Stiftungsvorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Der Stiftungsvorstand führt entsprechend der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes sowie den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon unterrichtet er den Stiftungsrat unverzüglich.
    4. Der Stiftungsvorstand hat insbesondere die Aufgaben:
    a. Verwaltung des Stiftungsvermögens und Verwendung der Stiftungsmittel,
    b. Buchführung über den Bestand und Veränderung des Stiftungsvermögens sowie die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung,
    c. Berichterstattung über die Tätigkeit der Stiftung und die entsprechende Rechnungslegung; Vorlage einer Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks an den Stiftungsrat nach Schluss des Geschäftsjahres,
    d. Aufstellung eines Haushaltsplanes,
    e. Anzeige jeder Änderung der Zusammensetzung der Stiftungsorgane an die Stiftungsbehörde,
    f. Anstellung von Mitarbeitern.
    5. Der Stiftungsvorstand kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Kosten hierfür trägt die Stiftung.


    § 10 Stiftungsrat

    1. Der Stiftungsrat besteht aus den gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lebenshilfe Hildesheim e.V. gem. § 10 Abs. 1 der Satzung der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und bis zu weiteren vier Personen, die vom Stiftungsrat ernannt werden können. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer einer Amtsperiode einen Stiftungsratsvorsitzenden und einen stellvertretenden Stiftungsratsvorsitzenden. Die Mitglieder des Stiftungsrates sollen mit dem Ende der Amtszeit, in der sie ihr 75. Lebensjahr vollenden, aus dem Stiftungsrat ausscheiden.
    2. Der Stiftungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, dabei kann es sich um eine einheitliche Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates handeln.
    3. Der Stiftungsratsvorsitzende, bei Verhinderung der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende, lädt den Stiftungsrat nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu einer Sitzung ein. Die Einladung muss den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn zugehen.
    4. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner satzungsmäßigen Mitglieder anwesend ist. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit nicht in § 12 etwas anderes bestimmt ist. Bei Pattabstimmungen gilt der Vorschlag als abgelehnt. Über die Sitzung des Stiftungsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Stiftungsratsvorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
    5. Sitzungen des Stiftungsrates können per Telefon- oder Bildschirmkonferenz durchgeführt werden. Ferner können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Mitglied widerspricht.
    6. Die Amtszeit des Stiftungsrats beträgt vier Jahre. Beginn der ersten Amtszeit ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung. Die Amtszeit derjenigen Stiftungsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat der Lebenshilfe Hildesheim e.V. angehören, richtet sich nach § 10 der Satzung der Lebenshilfe Hildesheim
    e.V.
    7. Mitglieder des Stiftungsrates dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Stiftungsvorstandes sein.
    8. Der Stiftungsrat kann ein Stiftungsratsmitglied mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stiftungsratsmitglied die in § 11 genannten Aufgaben grob vernachlässigt oder durch sein Verhalten bzw. seine Äußerungen die Zielsetzung und den Ruf der Stiftung gefährdet. Dem betroffenen Stiftungsratsmitglied soll jedoch zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.


    § 11 Aufgaben des Stiftungsrates

    1. Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand und überwacht seine Arbeit. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a. Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstandes
    b. Aufsicht über die Arbeit des Vorstandes
    c. Bestellung des Wirtschaftsprüfers
    d. Feststellung des Jahresabschlusses
    e. Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses unter Beachtung der steuerrechtlichen Gewinnverwendungsregelungen
    f. Beschlussfassung über die Zustimmung über Entnahmen aus und Einstellungen in Rücklagen
    g. Entlastung des Vorstandes
    h. Erteilung der vorherigen Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäften des Stiftungsvorstands gem. § 9 Abs. 2 dieser Satzung oder in Verbindung mit den Festlegungen in der Geschäftsordnung gem. § 10 Abs. 3


    § 12 Satzungsänderungen, Zusammenlegung, Auflösung

    1. Änderungen dieser Satzung, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Aufhebung der Stiftung können von Stiftungsrat mit einer ¾ - Mehrheit der satzungsmäßigen Mitglieder des Stiftungsrates beschlossen werden. Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsaufsicht. Wird die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich, so kann der Stiftungsrat mit ¾ Mehrheit seiner satzungsmäßigen Mitglieder eine Änderung des Stiftungszwecks beschließen, der dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe kommen soll. Beschlüsse über die Zweckänderung der Stiftung bedürfen der Genehmigung der Stiftungsbehörde.
    2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an den gemeinnützigen Verein Lebenshilfe Hildesheim e.V. oder dessen
    Rechtsnachfolger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke gem. § 2 der Vereinssatzung zu verwenden hat.


    § 13 Stiftungsaufsicht

    1. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils im Land Niedersachsen geltenden Stiftungsrechts.
    2. Die Stiftungsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über die Angelegenheit der Stiftung zu unterrichten. Mitteilungen über Änderungen in der Zusammensetzung der Stiftungsorgane sowie Haushaltsplan, Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht sind ihr unaufgefordert vorzulegen.
    3. Satzungsänderungen werden erst nach Genehmigung durch die zuständige Behörde wirksam.
    4. Unabhängig von den sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen, eine Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen Stiftung und die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für die Wirksamkeit von Zweckänderungen (§ 3) ist die Einwilligung des Finanzamts und der Stiftungsaufsicht nötig.


    § 14 Inkrafttreten der Stiftungssatzung

    Diese Stiftungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Genehmigung durch die Stiftungsbehörde in Kraft.

    Hildesheim, den 11.11.2015
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    Ansprechpartner*innen

    Lebenshilfe Hildesheim


    Hans Grupe huebner web 9107

    Hans Grupe-Hübner
    Vorstand
    Bolko Seidel web 8098

    Alexander Kastner
    Vertretung des Vorstands


    Michaela Assert 7008

    Michaela Assert
    Sekretariat
    Tel: 05121 / 1709 - 861
    Fax: 05121 / 1709 - 878
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    Familien unterstützender Dienst



    Jasmin Reicke 2

    Jasmin Reicke
    Familien unterstützender Dienst
    Tel: 05121 / 1709 - 715
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Seniorenangebot



    Sandra Feister web 8949

    Sandra Feister
    Seniorenangebot
    Tel: 05121 / 1709 - 628
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Autismusberatung



    Melanie Rohde web 8131

    Melanie Rohde
    Fachberatung Autismus
    Tel: 05121 1709780
    Fax:
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Systemische Familienberatung



    Paul Knappke 3081

    Paul Knappke
    Systemischer Berater
    Tel: 0160 2378491
    Fax:
    E-Mail:

    Wohnen


    Wohnanlage Harsum

    Blanco web

    Kevin Vogtmann
    Leitung Wohnanlage Harsum
    Tel: 05127 / 2146 - 0
    Fax: 05127 / 2146 - 220
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Wohnen im Stadtteil

    Blanco web

    Joana Graffam
    Leitung Wohnen im Stadtteil
    Tel: 05121 / 2810 - 929
    Fax: 05121 / 2810 - 931
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Wohnanlage Sarstedt

    svenja gerdes web 9022

    Svenja Gerdes
    Leitung Wohnanlage Sarstedt
    Tel: 05066 / 69985 - 20
    Fax: 05066 / 69985 - 99
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    Werkstatt Hildesheim


    Werkstattleitung

    Peter Straube web 8813

    Peter Straube
    Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 621
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Hans joerg Trzonnek web 8822

    Christian Falk
    stellvertretende Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 622
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Anja Ursinus web 9079

    Anja Ursinus
    Werkstattleitung Flugplatz / Käthe-Paulus-Straße
    Tel: 05121 / 1709 - 827
    Fax: 05121 / 1709 - 888
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    Peter Marschollek web 1

    Peter Marschollek
    Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 716
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Tobias Plitzko web 8835

    Tobias Titze
    stellvertretende Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 717
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Berufliche Bildung

    Susanne Rogge Kraft web 8285

    Susanne Rogge-Kraft
    Leitung Berufliche Bildung
    Tel: 05121 / 1709 - 614
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Susanne Rogge Kraft web 8285

    Nele Ola
    Sozialdienst Berufliche Bildung
    Tel: 05121 / 1709 - 692
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Förderbereich



    Jasmin Reicke 2

    Jasmin Reicke
    Förderbereich
    Tel: 05121 / 1709 - 715
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



    Sozialdienst

    Hans Grupe huebner web 9107

    Jasmin Reicke
    Leitung Sozialdienst 
    Tel: 05121 / 1709 - 715
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Andrea Althaus Bode web 1 8042

    Thomas Schlüter
    Sozialdienst Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 761
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Gertrudis Moellering web 9066

    Yasmin Paul
    Sozialdienst Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 760
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Michael Richers web 8150

    Michael Richers
    Sozialdienst Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 629
    Fax: 05121/ 1709 - 666
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    Michael Richers web 8150

    Angelina Wiese
    Sozialdienst Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 628
    Fax: 05121/ 1709 - 666
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    Tobias Plitzko web 8835

    Isa Manusch
    Sozialdienst Flugplatz
    Tel: 05121 / 1709 - 833
    Fax: 05121 / 1709 - 888
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    Thomas Sklorz

    Thomas Sklorz
    Sozialdienst Flugplatz
    Tel: 05121 / 1709 - 845
    Fax: 05121/ 1709 - 888
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    Fachbereiche

    Fachbereich Metall

    Ingo Hußmann 7001

    Ingo Hußmann
    Tel: 05121 / 1709 - 640
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Holz

    Lars Himstedt web 8314

    Lars Himstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 647
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Fachbereich Textil

    Astrid Ludwig 9299

    Astrid Ludwig
    Tel: 05121 / 1709 - 653
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Kabelkonfektionierung

    Ralf Templin web 9039

    Ralf Templin
    Tel: 05121 / 1709 - 662
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Montage und Verpackung

    Peter Straube web 8813

    Peter Straube
    Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 621
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Hans joerg Trzonnek web 8822

    Christian Falk
    stellvertretende Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 622
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Anja Ursinus web 9079

    Anja Ursinus
    Werkstattleitung Flugplatz / Käthe-Paulus-Straße
    Tel: 05121 / 1709 - 827
    Fax: 05121 / 1709 - 888
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    Peter Marschollek web 1

    Peter Marschollek
    Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 716
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Tobias Plitzko web 8835

    Tobias Titze
    stellvertretende Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 717
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Fachbereich Druck

    Blanco web

    Christin Große
    Tel: 05121 / 1709 - 723
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Fahrradservice

    Franz Mittelstedt

    Franz Mittelstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 684
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Hausreinigung

    Anette Rietow web 3

    Agnieszka Berking
    Tel: 05121 / 1709 - 753
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Fachbereich Materialtransport

    Peter Roehl WEB 5448

    Peter Röhl
    Leitung Fahrdienst/Lager
    Tel: 05121 / 1709 - 627
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Fachbereich Gartenbau

    Marcel Trzewik 2095

    Marcel Trzewik
    Tel: 05121 / 1709 - 742
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Handwerkerservice

    Silvia Hartsch web 8871

    Tim Rausch
    Tel: 05121 / 1709 860
    Fax: 05121 / 1709 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Küche / Kantine

    Ruediger Ranke web 8880

    Rüdiger Ranke
    Gesamtküchenleiter
    Tel: 05121 / 1709 - 623
    Fax: 05121 / 1709 - 789
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Martin Seiler web 8366

    Martin Seiler
    Küchenleiter Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 719
    Fax: 05121 / 1709 - 789
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Marc Schwenn web 8270

    Mark Schwenn
    Ansprechpartner Küche Drispenstedt
    Tel:05121 / 1709 - 719
    Fax:05121 / 1709 - 789
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Blanco web

    Lukas Rojek
    Ansprechpartner Küche Flugplatz
    Tel: 05121 / 1709 - 850
    Fax: 05121 / 1709 - 855
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Geschenkelädchen "Schau mal rein"

    Silvia Hartsch web 8871

    Katrin Sengelaub
    Tel: 05121 / 1709 610
    Fax: 05121 / 1709 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Öffentlichkeitsarbeit

    Tobias Plitzko web 8835

    Tobias Plitzko
    Tel: 05121 / 1709 - 718
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Beauftragte Personen für Medizinproduktesicherheit 


    David Hendemann web

    Für den Werkstattbereich:
    David Hendemann
    Tel: 05121 / 1709 - 733
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



    Notenträumer

    Birgit Meyer web 8988

    Birgit Meyer
    Tel: 05121 / 1709 - 714
    Mobil: 0176 / 1709 - 0623
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Schatzkiste Hildesheim

    Kontakt- und Partner-Vermittlung für Menschen mit Unterstützungsbedarf


    Frau Wiesner 3608
    Michael Lübben
    Schatzkiste
    Tel: 0151 65 07 27 75
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Frau Wiesner 3608

    Ines Lemke
    Schatzkiste
    Tel: 0151 65 07 27 75
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

     

    Intergrationsbetrieb


    Ginkgo Gartengestaltung

    Martin Weisheit web 8058

    Martin Weisheit
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 758
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Lars Steinhauer web 8240

    Lars Steinhauer
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 743
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Marc Lawson 3649

    Marc Lawson
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 742
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Frau Wiesner 3608

    Lachmann
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 764
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



    Frau Wiesner 3608

    Heike Fritsch
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 765
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail:
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