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Medienmitteilung: Endlich: Wahlrecht für alle!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 13. März 2019

Endlich: Wahlrecht für alle!
Lebenshilfe feiert den Durchbruch: Am 15. März entscheidet der Deutsche Bundestag über die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung

Berlin. „Der Durchbruch ist gelungen! Endlich schaffen wir ein inklusives Wahlrecht für alle!“ Das verkündete Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB, gestern beim Parlamentarischen Abend der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Berlin. Am gleichen Tag hat es in der Großen Koalition nach langen zähen Verhandlungen eine Einigung zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz gegeben. Am kommenden Freitag, 15. März, stehen mittags die Wahlrechtsausschlüsse auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Dann wird sowohl über die Anträge der Opposition als auch der Regierungsfraktionen zur Streichung der Wahlrechtsausschlüsse entschieden.

Der Antrag der Koalition sieht nun ebenfalls die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz vor. Außerdem sollen Wahlrechtsassistenzen in den Wahlgesetzen verankert und die Strafvorschriften zur Wahlfälschung schärfer gefasst werden. Aus praktischen Gründen, da eine Umsetzung im Hinblick auf die bereits am 26. Mai stattfindende Europawahl nicht mehr möglich sei, sieht der Antrag vor, dass die Änderungen erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.

Obgleich die Bundesvereinigung Lebenshilfe überaus erleichtert über diese Wendung und die dauerhafte und langfristige Abschaffung sämtlicher Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung ist, so ist sie doch enttäuscht, dass es nun bis zur Europawahl keine generelle Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse geben soll.
Falls sich dies in der Debatte des Bundestages zum Wahlrecht am Freitag bestätigt, kündigte Ulla Schmidt an, dass die Lebenshilfe weiter allen Betroffenen dazu raten werde, sich im Zweifel im Rechtswege unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht die Wahlberechtigung zu erstreiten.
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Lebenshilfe Hildesheim zum zweiten Mal in Folge mit dem Familiensiegel der Stadt Hildesheim ausgezeichnet

2019 Familiensiegel 6321

Gemeinsam mit 43 weitern kleinen und großen Unternehmen und Vereine wurde am 27.02. im Rathaus die Auszeichnung von Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Dr. Ullrich Kumme übergeben.

2019 Familiensiegel 6326

Im Fokus der Betrachtung stehen Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

2019 Familiensiegel 6315

Das Siegel ist jetzt zwei Jahre gültig.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 21. Februar 2019:

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig
Lebenshilfe, CBP und Deutscher Caritasverband begrüßen heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin/Freiburg/Karlsruhe. Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute veröffentlichten Beschluss am 29. Januar 2019 festgestellt. Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung durften bisher bei Bundestagswahlen nicht wählen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss.

Das Bundesverfassungsgericht folgt damit den Argumenten der acht Beschwerdeführer, die unter anderem von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) unterstützt worden sind. Der Bundestag ist nun aufgefordert, umgehend die Wahlrechtsausschlüsse zu streichen.

„Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung, dass ich jetzt genau wie alle anderen wählen kann. Vorher war es sehr unfair geregelt, das hat mich wütend gemacht. Und ich bin stolz, dass ich als eine der Klägerinnen zu diesem Urteil beigetragen habe“, sagt Margarete Kornhoff. „Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen. Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie!“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Und Johannes Magin, Vorsitzender des CBP, erklärt: „Die Große Koalition muss jetzt sofort handeln und sicherstellen, dass die betroffenen Menschen schon bei der Europawahl im Mai mit abstimmen können.“

Der Wahlrechtsausschluss galt bisher für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem war von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Seit der Bundestagswahl 2013 unterstützte die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit dem CBP und dem DCV eine Gruppe von Klägern, die zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse eingelegt hatte.

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150ste Anlaufstelle für Kinder in Not in Hildesheim gekennzeichnet

Kinder Notinsel 6130
vlnr.: Frau Dr. Hespelt (Initiatorin), Frau Hartsch (Lädchen "Schau mal rein), Herr Hauptvogel (Präventionsrat der Stadt Hildesheim), Herr Straube (WL- Römerring)


„Schau mal rein“ heißt nicht nur der Laden der Lebenshilfe Hildesheim im Römerring 96 sondern ist auch schon immer eine Anlaufstelle für Hilfesuchende. Dieses wird jetzt auch noch einmal durch die Teilnahme an dem Programm „Notinsel“ deutlich. Mit dem gut sichtbar angebrachtem Aufkleber an Schaufenster oder Eingangstür sind Orte gekennzeichnet an denen Kinder und Jugendliche in Not Hilfe bekommen. 2002 hat die Stiftung Hänsel und Gretel das Projekt ins Leben gerufen. Stadt und Kreis Hildesheim werden als Standortpartner vom Präventionsrat Hildesheim betreut.
Hilfebedarf und Gefahren für Kinder und Jugendliche können sehr unterschiedlich sein. Vom verlorengegangen Haustürschlüssel über die Konfrontation mit aggressiven Tieren bis hin zu Belästigung oder Bedrohungen durch bekannte oder unbekannte Menschen.
Gut zu wissen wo einem geholfen wird. Häufig reicht schon ein Pflaster, die Begleitung zur nächsten Bushaltestelle oder ein Anruf im Elternhaus. Manchmal sind es aber mehr als ein kleines Wehwehchen des Alltags. So sind alle wichtigen Notfallnummern in der Notinsel vorhanden, die Mitarbeiter informiert und eine Handlungsanweisung zur Hilfskette vorhanden.
Ein weiterer Ort in Hildesheim für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen.


Text und Foto: Tobias Plitzko
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