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Lebenshilfe Hildesheim zum zweiten Mal in Folge mit dem Familiensiegel der Stadt Hildesheim ausgezeichnet

2019 Familiensiegel 6321

Gemeinsam mit 43 weitern kleinen und großen Unternehmen und Vereine wurde am 27.02. im Rathaus die Auszeichnung von Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Dr. Ullrich Kumme übergeben.

2019 Familiensiegel 6326

Im Fokus der Betrachtung stehen Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

2019 Familiensiegel 6315

Das Siegel ist jetzt zwei Jahre gültig.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 21. Februar 2019:

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig
Lebenshilfe, CBP und Deutscher Caritasverband begrüßen heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin/Freiburg/Karlsruhe. Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute veröffentlichten Beschluss am 29. Januar 2019 festgestellt. Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung durften bisher bei Bundestagswahlen nicht wählen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss.

Das Bundesverfassungsgericht folgt damit den Argumenten der acht Beschwerdeführer, die unter anderem von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) unterstützt worden sind. Der Bundestag ist nun aufgefordert, umgehend die Wahlrechtsausschlüsse zu streichen.

„Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung, dass ich jetzt genau wie alle anderen wählen kann. Vorher war es sehr unfair geregelt, das hat mich wütend gemacht. Und ich bin stolz, dass ich als eine der Klägerinnen zu diesem Urteil beigetragen habe“, sagt Margarete Kornhoff. „Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen. Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie!“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Und Johannes Magin, Vorsitzender des CBP, erklärt: „Die Große Koalition muss jetzt sofort handeln und sicherstellen, dass die betroffenen Menschen schon bei der Europawahl im Mai mit abstimmen können.“

Der Wahlrechtsausschluss galt bisher für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem war von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Seit der Bundestagswahl 2013 unterstützte die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit dem CBP und dem DCV eine Gruppe von Klägern, die zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse eingelegt hatte.

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150ste Anlaufstelle für Kinder in Not in Hildesheim gekennzeichnet

Kinder Notinsel 6130
vlnr.: Frau Dr. Hespelt (Initiatorin), Frau Hartsch (Lädchen "Schau mal rein), Herr Hauptvogel (Präventionsrat der Stadt Hildesheim), Herr Straube (WL- Römerring)


„Schau mal rein“ heißt nicht nur der Laden der Lebenshilfe Hildesheim im Römerring 96 sondern ist auch schon immer eine Anlaufstelle für Hilfesuchende. Dieses wird jetzt auch noch einmal durch die Teilnahme an dem Programm „Notinsel“ deutlich. Mit dem gut sichtbar angebrachtem Aufkleber an Schaufenster oder Eingangstür sind Orte gekennzeichnet an denen Kinder und Jugendliche in Not Hilfe bekommen. 2002 hat die Stiftung Hänsel und Gretel das Projekt ins Leben gerufen. Stadt und Kreis Hildesheim werden als Standortpartner vom Präventionsrat Hildesheim betreut.
Hilfebedarf und Gefahren für Kinder und Jugendliche können sehr unterschiedlich sein. Vom verlorengegangen Haustürschlüssel über die Konfrontation mit aggressiven Tieren bis hin zu Belästigung oder Bedrohungen durch bekannte oder unbekannte Menschen.
Gut zu wissen wo einem geholfen wird. Häufig reicht schon ein Pflaster, die Begleitung zur nächsten Bushaltestelle oder ein Anruf im Elternhaus. Manchmal sind es aber mehr als ein kleines Wehwehchen des Alltags. So sind alle wichtigen Notfallnummern in der Notinsel vorhanden, die Mitarbeiter informiert und eine Handlungsanweisung zur Hilfskette vorhanden.
Ein weiterer Ort in Hildesheim für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen.


Text und Foto: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Robert Antretter tritt gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 1. Februar 2019:

Robert Antretter tritt gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein
Ehrenvorsitzender der Lebenshilfe wird am 5. Februar 80 Jahre alt

Backnang/Berlin. Robert Antretter, Ehrenvorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, wird am 5. Februar 80 Jahre alt. Der gelernte Schriftsetzer lebt im schwäbischen Backnang und war von 1980 bis 1998 Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Von 2000 bis 2012 stand er als ehrenamtlicher Bundesvorsitzender an der Spitze der Lebenshilfe, die heute in ganz Deutschland über 125.000 Mitglieder zählt und sich seit mehr als 60 Jahren für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung und deren Familien engagiert.

Seine Nachfolgerin, die Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, sagt über Robert Antretter: „Er setzt sich noch heute vielfältig dafür ein, dass Menschen mit Behinderung nicht abgewertet und diskriminiert werden. Er arbeitete mit Achim Wegmer, dem ersten Selbstvertreter im Bundesvorstand, auf Augenhöhe zusammen, schätzte ihn als Ratgeber und politisch denkenden Menschen.“

In die Amtszeit von Antretter fielen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Menschen mit Behinderung und andere Minderheiten vor Diskriminierung schützt, und die UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Vertragswerk der Vereinten Nationen ist seit 2009 treibender Motor für Inklusion und Teilhabe in Deutschland – und auch das Grundsatzprogramm der Lebenshilfe aus dem Jahr 2011 fußt auf der UN-Behindertenrechtskonvention.

Unter seinem Vorsitz machte die Lebenshilfe verstärkt auf das Thema Spätabtreibungen aufmerksam und setzte sich erfolgreich für Verbesserungen beim Schwangerschaftskonfliktgesetz ein. Seit 2010 haben werdende Eltern einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung und müssen eine Bedenkzeit von drei Tagen einhalten, bevor ein Abbruch vorgenommen werden darf.

Darüber hinaus stellten Robert Antretter und die anderen Vorstandsmitglieder die Weichen für die Zukunft der Bundesvereinigung Lebenshilfe: Um im Zentrum der Politik präsent zu sein, wurde 2009 eine Geschäftsstelle in der Hauptstadt Berlin eröffnet. Weitere wichtige Stationen waren 2008 das 50-jährige Bestehen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich auf der Jubiläumfeier gratulierte, und 2010 der Weltkongress von Inklusion International, den die Bundesvereinigung gemeinsam mit Inclusion Europe ausrichtete. Rund 3000 Teilnehmer mit und ohne Behinderung aus mehr als 80 Nationen kamen damals nach Berlin.

In einem Interview der Lebenshilfe-Zeitung zu seinem Abschied als Bundesvorsitzender sagte Antretter: „Besonders berührt hat mich, wie Menschen mit geistiger Behinderung einem nahekommen, wenn man ihr Vertrauen gewinnt … Mein Leben wäre ärmer gewesen, wenn die Lebenshilfe nicht gewesen wäre.“

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Medienmitteilung: Inklusion ist der beste Schutz, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 25. Januar 2019

Inklusion ist der beste Schutz, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern
Ulla Schmidt, MdB und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar

Berlin. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Gerade heute – in einer Zeit, in der die Verbrechen der Nazis vom Fraktionsvorsitzenden der AfD Gauland als ‚Vogelschiss‘ verharmlost werden – ist es besonders wichtig, an die kranken und behinderten Menschen zu erinnern, die damals zu Hunderttausenden ermordet wurden. Sie galten als ‚Ballastexistenzen‘, als ‚Volksschädlinge‘ und wurden als ‚lebensunwert‘ systematisch aussortiert.“ Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert. „Inklusion ist der beste Schutz, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern“, betont Ulla Schmidt.

Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderung in der Lebenshilfe mitreden und mitentscheiden können: Bereits seit dem Jahr 2000 sind Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung als Selbstvertreter Mitglied im Bundesvorstand. Darüber hinaus organisiert die Lebenshilfe in diesem Jahr einen großen Kongress in Leipzig, wo vom 29. bis 31. August Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter aus ganz Deutschland zusammenkommen, um sich auszutauschen und gegenseitig zu stärken. Vor wenigen Wochen erst hat die Bundesvereinigung den Berliner Sebastian Urbanski in den Vorstand berufen. Der 40-jährige Schauspieler hatte vor zwei Jahren am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus als erster Mensch mit Down-Syndrom zum Deutschen Bundestag gesprochen.

Lebenshilfe Bundesvorsitzende Ulla Schmidt hat zudem die Schirmherrschaft für den zweiten bundesweiten Schul- und Jugendtheaterwettbewerb zu Biographien von Opfern der NS-„Euthanasie“-Verbrechen „andersartig gedenken on stage“ übernommen. Theatergruppen können Stücke erarbeiten und noch bis zum 29. Mai 2019 beim Träger des Projektes, dem Förderkreis Gedenkort T4, einreichen. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.andersartig-gedenken.de/startseite.html

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