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Medienmitteilung: Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V und ver.di vom 11. Juni 2020

Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Fachverbände schreiben an Bundessozialminister und fordern Verbesserungen

Berlin, 11.06.2020 – Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus aufgenommen werden müssen, kann das für die Betroffenen hochgradig beängstigend und bedrohlich sein. Zu krankheitsbedingten Symptomen, wie etwa Schmerz oder Atemnot, kommt die Unsicherheit einer fremden Umgebung. Ärzt*innen und Pflegekräfte sind auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Regel nicht vorbereitet, es fehlt an behinderungsspezifischen Kenntnissen und an Erfahrung in der Kommunikation zum Beispiel mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Wenn Eltern berichten, dass vielfach behinderte Kinder mit hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf auch im Erwachsenenalter nur dann in Kliniken aufgenommen werden, wenn die Eltern sie begleiten, weil nicht gewährleistet werden kann, dass der notwendige Umfang pflegerischer Versorgung und sozialer Assistenz sichergestellt wird, muss sich etwas ändern. Dies hat sich aktuell in der Corona-Krise wieder gezeigt. Es bedarf vertrauter Begleitung und Betreuung, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen.

Darauf machen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung seit langem aufmerksam. Sie fordern deshalb, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung eine Assistenz für Aufenthalte im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können. So lautet die Forderung der Fachverbände in ihrem aktuellen Positionspapier „Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“, das sie an Bundessozialminister Heil verschickt haben.

Die Assistenz muss von einer aus dem Alltag vertrauten Person geleistet werden. Die Assistent*innen übernehmen Aufgaben, die sich aus dem behinderungsbedingten Bedarf und nicht aus dem medizinischen Aufwand der Behandlung ergeben. Die Assistenz im Krankenhaus und in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ausdrücklich als Leistung der Eingliederungshilfe im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert werden. Denn diese Unterstützung bei der persönlichen Gesundheitssorge ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.
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Honig schleudern in zwei Tagen

Honigschleudern 1. Tag

Honigschleudern 2020 3

Die Hälfte ist geschleudert. Morgen geht es weiter.


2. Tag Honigschleudern

Honigschleudern 2020 6

62,18 Kg Blütenhonig aus der Frühtracht haben unsere fleißigen Bienen aus dem Römerring und dem Flugplatz eingeflogen.

Honigschleudern 2020 5

Jetzt wird der Honigraum sauber gemachen und aufgeräumt.

Honigschleudern 2020 4

Den Honig noch ein paar Tage oder Wochen rühren, abfüllen und dann steht er zum Verzehr zur Verfügung.

Wir nehmen Vorbestellungen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefonnummer: 05121 170 9610 entgegen. Sie werden von uns benachrichtigt, wenn der Honig für Sie bereitsteht.
Wir arbeiten die Bestellungen von oben ab. Wer zuerst bestellt hat höhere Chancen den Honig zu bekommen als spätere Bestellungen. Abgabe nur solange der Vorrat reicht.

Das 250g Glas Lebenshilfe Hildesheim Blütenhonig aus der Frühtracht ist für 4€ incl. MwSt. erhältlich.
Das 500g Glas Lebenshilfe Hildesheim Blütenhonig aus der Frühtracht ist für 7€ incl. MwSt. erhältlich.

Für Spontankäufer steht der Honig später im Lädchen „Schau mal rein“ im Römerring 96; 31137 Hildesheim und in der Kantine im Kreishaus zum Kauf bereit, damit nicht schon wieder alle Gläser verkauft sind – wie im letzten Jahr.

Fotos und Text: Tobias Plitzko
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Alles bereit für die Honigernte

Alles bereit für die Honigernte


Honigraum

Gestern wurde der Honigraum vorbereitet. Die Schleuder ist zusammengebaut. Alles ist gereinigt und überprüft. Jetzt kann der Honig aus den Bienenbeuten geholt werden. Heute kommen die Honigwaben aus den zwei Bienenstöcke am Römerring. Morgen werden die Honigwaben aus zwei Bienenstöcken am Flugplatz entnommen.

Bevor der Honig in den Verkauf kommt, muss dieser allerdings noch, zum Teil, cremig gerührt werden. Das kann schnell gehen, oder auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Daher können wir nicht sagen, wann der abgefüllte Honig für Sie zum Kauf bereitsteht.

Sie wollen Lebenshilfe Hildesheim Blütenhonig aus der Frühtracht kaufen und den Zeitpunkt des Verkaufes nicht verpassen?
Sie haben letztes Jahr keinen Honig mehr abbekommen und wollen dieses Jahr nichts dem Zufall überlassen?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit vorzubestellen. So brauchen Sie nicht den Zeitpunkt des Verkaufes im Auge behalten, für alle, die sich ihr Glas Honig im Voraus sichern möchten. Abgabe nur solange der Vorrat reicht.

Wir nehmen Vorbestellungen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefonnummer: 05121 170 9610 entgegen. Sie werden von uns benachrichtigt, wenn der Honig für Sie bereitsteht.
Wir arbeiten die Bestellungen von oben ab. Wer zuerst bestellt hat höhere Chancen den Honig zu bekommen als spätere Bestellungen. Abgabe nur solange der Vorrat reicht.

Das 250g Glas Lebenshilfe Hildesheim Blütenhonig aus der Frühtracht ist für 4€ incl. MwSt. erhältlich.
Das 500g Glas Lebenshilfe Hildesheim Blütenhonig aus der Frühtracht ist für 7€ incl. MwSt. erhältlich.

Für Spontankäufer steht der Honig später im Lädchen „Schau mal rein“ im Römerring 96; 31137 Hildesheim und in der Kantine im Kreishaus zum Kauf bereit, damit nicht schon wieder alle Gläser verkauft sind – wie im letzten Jahr.

Text und Foto: Tobias Plitzko
 
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Eine Woche zurück in einer neuen Normalität – ein vorläufiges Resümee

Eine Woche zurück in einer neuen Normalität – ein vorläufiges Resümee

Schutzkonzept 4

Endlich wieder zur Arbeit gehen. Für einen kleinen Kreis der Beschäftigten ist dieser Wunsch am 28.05.2020 Wirklichkeit geworden. Die Auswahl der Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der Allgemeinverfügung durch den Sozialdienst in enger Absprache mit den jeweiligen Gruppenleitungen erfolgt. Als erstes sind Personen angesprochen worden, die allein leben und selbständig zur Arbeit kommen können. Telefonisch wurde schon auf die Mund- Nase- Bedeckungspflicht hingewiesen.

Schutzkonzept 11

Aber bevor am ersten Tag das Gebäude betreten werden konnte, sind alle Personen von Gruppenleiter*innen, Sozialdienst, Werkstattleitung usw. in Empfang genommen worden. Teilweise wurde bereits vor dem Betreten die erste Unterweisung der Hygieneregeln vorgenommen. In anderen Fällen erfolgte die Unterweisung in den Arbeitsgruppen.

Schutzkonzept 12

Abstand, Handhygiene, Niesetikette, neue Regeln bei dem Verlassen der Arbeitsgruppe, das Tragen des Mund- Nase- Schutzes, es ist viel was neu ist und erlernt werden muss. Hilfsmittel, wie eine Abstandsleiste, die ein Gefühl für den richtigen Abstand vermitteln soll, sind in vielen Gruppen vorhanden. 1.5 Meter Abstand sind ein Maß, das erst neu erlernt werden muss, von Gruppenleitern wie von Beschäftigten.

Schutzkonzept

Bereits vor den Gebäuden ist die Veränderung sichtbar. Abstandsmarkierungen sind auf dem Fußboden angebracht. Diese sind im Gebäude an neuralgischen Punkten weitergeführt. Alle müssen bei dem Betreten und Verlassen des Gebäudes die Hände desinfizieren. Danach sind sie gemeinsam mit den Betreuungskräften zu den Arbeitsgruppen gegangen oder haben direkt eine Führung durch das Haus bekommen, in dem auf die Besonderheiten der markierten Flächen hingewiesen wurde.
In den Arbeitsgruppen angekommen, gab es die nächste Überraschung. Arbeitsplätze wurden umgestaltet, um den Abstandsregeln gerecht zu werden und teilweise, wo kein Abstand hergestellt werden kann, weil die Maschinen fest verankert sind, wurden Plexiglasscheiben zwischen den Arbeitsplätzen aufgebaut.

Schutzkonzept 5

Die Arbeit selber geht locker von der Hand. Die lange Arbeitspause ist nicht spürbar. Spürbar ist aber die Leere in den Räumen. Wo sonst an jedem Arbeitstisch ein geschäftiges Treiben herrschte, Gespräche den Raum füllten und einfach Leben in der Bude war, da ist heute eine merkwürdige Stille. Nicht, dass sich nicht unterhalten wird, sondern die Anzahl der gleichzeitigen Gespräche ist stark reduziert.
Im Römerring haben, inklusive der Außenarbeitsgruppe bei DB Schenker, 47 Beschäftigte im ersten Schritt die Arbeit aufgenommen. In Drispenstedt waren es 23 Beschäftigte. Allerdings sind seit dem 23.04. acht Beschäftigte zusätzlich im Logistikzentrum von Lidl tätig. Die Arbeitsplätze dort sind systemrelevant und somit konnte dort früher gestartet werden. Im Flugplatz haben 16 Beschäftigte am Mittwoch begonnen.

Schutzkonzept 9

Aber nicht nur in den Arbeitsräumen geht es ruhiger zu. Auch in dem Pausenbereich hat sich einiges getan. Wo möglich, wurden Sitzgelegenheiten auf Abstand aufgestellt und mit Fußbodenmarkierung gekennzeichnet.

Schutzkonzept 2

An anderer Stelle mussten komplette Sitzgruppen gesperrt werden.

Schutzkonzept 10

Auch der Innenhof in Drispenstedt wurde optisch den Anrainergruppen zugeordnet damit jede Gruppe für sich Pause machen kann. Auch die Pausenaufsicht wurde personell verstärkt um Hilfestellung bei der Umsetzung des Hygienekonzeptes bieten zu können.

Schutzkonzept 7

Die neue Situation ist auch an der Mittagessenausgabe nicht spurlos vorbei gegangen. Gab es sonst warmes Mittagessen im Speisesaal werden jetzt verpackte Lunchpakete ausgeteilt, die teilweise in den Gruppenräumen verzehrt werden.

Schutzkonzept 8

Aus allen Häusern ist zu hören, der Neustart ist gelungen, jetzt können wir den nächsten Schritt wagen. Der startet diese Woche. Die Personenbeförderung wird langsam wieder aufgenommen und der Personenkreis aus dem häuslichen Umfeld wird nach und nach vom Sozialdienst angesprochen. Auf das Verständnis für die Hygieneregeln wird bei der Auswahl zusätzlich geachtet.

Beschäftigte, die in besonderen Wohnformen wohnen, dürfen nur gemeinsam mit ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern und getrennt von anderen Personen beschäftigt oder betreut werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Gebäude der KPS geräumt und steht im wöchentlichen Wechsel 15 Bewohnern der Wohnanlage Sarstedt oder der Wohnanlage Harsum zur Verfügung. Das geht nur, erklärt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Tim Rausch, weil alle Beschäftigten der jeweiligen Woche gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Weitere Möglichkeiten dieser besonderen Form des Beschäftigungsangebotes stehen leider derzeit nicht zur Verfügung.

Für vier Beschäftigte wird momentan eine Notbetreuung angeboten. Diese ist an die Vorgaben der Allgemeinverfügung geknüpft und bedarf nochmals einer besonderen Betrachtung der Betreuungssituation.
Auch in den anderen Werkstattstandorten haben die Werkstattleitungen die möglichen Beschäftigungsobergrenzen neu definiert. Diese liegen derzeit bei ca. 30% der früheren Betreuungsquote. Lt. Verordnung ist die Anzahl der gleichzeitig genutzten Arbeits- und Betreuungsplätze für Menschen mit Behinderungen auf höchstens die Hälfte, nach der Stichtagserhebung des Landesamts am 31.10.2020 genutzten Plätze, beschränkt. Dieses ist, lt. Werkstattleitung und Sozialdienst momentan aber noch nicht realisierbar.
Es wird noch viel Geduld und Zeit brauchen bis alle Beschäftigten zurück in der neuen Normalität angekommen sind.


Text und Fotos: Tobias Plitzko
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Der Home- Sport- Run bringt zusätzlich Bewegung in die Textilwerkstatt

Nachdem auch in der Textilwerkstatt der Lebenshilfe Hildesheim ab dem 20.03.2020 keine Beschäftigten mehr tätig sein durften, haben hauptamtliche Mitarbeiter*innen die Produktion für die Industriekunden sichergestellt. Eine besondere Herausforderung, aber auch ein großes Glück ist das Nähen von vielen benötigten Atemschutzmasken. Diese werden aus Reststoffen der Produktion von Krankenhauswäsche hergestellt. Alle Einzelkomponenten, vom Gummi bis zum Nähgarn, zeichnen sich durch die gute Reinigungsmöglichkeit aus. Alle Einzelteile, der Stoff, das Gummiband und das Nähgarn sind bei 95° waschbar und entsprechen somit dem üblichen Desinfektionsstandart. Das macht schnell die Runde. Kolleg*innen bestellen Masken aber auch Behörden und Firmen. Das war mit der Personalausstattung kaum zu schaffen und Aufträge, die nicht priorisiert waren, wurden terminlich geschoben.

Textil Systemrelevant Web 2

Mitte April bekamen die hautamtlichen Mitarbeiter*innen Verstärkung von Christiane. Die alleinlebende Selbstfahrerin arbeitet seit vielen Jahren in der Textilwerkstatt und kennt sich in den unterschiedlichsten Arbeitsgängen aus. Ebenso wie Anja und Ralf, die ein paar Tage später zur Unterstützung dazu kamen. Seitdem wird genäht, was die Maschinen hergeben. Bei der Textilwerkstatt handelt es sich um einen systemrelevanten Bereich und so war es möglich, einige wenige Beschäftigte vorzeitig wieder in die Werkstatt zu holen.

Gruppenleiterin Astrid Ludwig ist froh über die tatkräftige Mithilfe, denn die Aufträge sind in gleichem Volumen weitergelaufen und insbesondere bei den Produkten aus der Home- Training- Sparte haben sich die Auftragszahlen verdreifacht. Die Fitnessvideos für den Home- Bereich haben vermutlich diesen Run ausgelöst. Da trifft es sich gut, dass die Nachfrage nach Nase- Mundbedeckungen zurück geht. Diese sind jetzt überall erhältlich und die Notversorgung nicht mehr nötig. Jetzt können wir uns wieder verstärkt auch um die Produktion von Krankenhauswäsche (Kissenbezüge, Laken, Bettzeug) aber auch um Kinderschürzen für Kitas kümmern, sagt Ludwig und schiebt eine Palette mit lieferfertiger Krankenhauswäsche ins Auslieferungslager.


Textil Systemrelevant Web 6

Aber wenn so viel zu tun ist, warum sind dann nicht alle anderen Beschäftigten aus der Textilwerkstatt zurück an ihrem Arbeitsplatz?

Der Werkstattleiter vom Standort Römerring, Peter Straube würde gern mehr Beschäftigte wieder in der Werkstatt sehen. In nunmehr allen Bereichen ist genug Arbeit vorhanden und wir würden lieber heute als morgen alle Beschäftigten wieder bei uns begrüßen. Das ist aber leider nicht so einfach möglich und wird ein langwieriger und beschwerlicher Prozess der Wiederaufnahme der Tätigkeit. Die Vorgaben aus der Landesregierung und die allgemeingültigen Verhaltensregeln lassen eine schnelle Wiederaufnahme einer großen Anzahl von Personen leider nicht zu.

Textil Systemrelevant Web 8

Der Schutz jeder einzelnen Person geht vor!

Abstandsregeln und Mund- Nasebedeckung sind ein wichtiger Teil des Schutzkonzeptes der Lebenshilfe, aber das Schutzkonzept ist viel tiefgreifender und umfangreicher. Sanitärräume dürfen nur einzeln betreten werden, die Arbeitsräume wurden umgestaltet, um auch in der Arbeitssituation den Abstand zu wahren. Die Hygieneregeln werden regelmäßig unterwiesen und die Erweiterung des Betreuungsangebotes eng mit dem Sozialdienst abgestimmt. Dieser nimmt zu jeder Person, die die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit hat, Kontakt auf und bespricht das weitere Vorgehen. Im ersten Stritt wurden Personen angesprochen, die allein oder im häuslichen Umfeld leben und selbstständig in die Werkstatt fahren können. Es wird aber derzeit an der Möglichkeit einer regelkonformen Personenbeförderung gearbeitet, so dass in naher Zukunft weitere Beschäftigte zur Arbeit zurückkehren können. Aus den vielen Zuschriften der letzten Wochen ist zu entnehmen, dass die Wiederaufnahme der Arbeits- und Betreuungstätigkeit ein Gewinn für beide Seiten ist.

Wir freuen uns auf das Wiedersehen!

Text und Foto: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: ver.di und Lebenshilfe fordern ausreichend Schutzausrüstung, Tests und Corona-Prämie für Beschäftigte der Behindertenhilfe

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V  und ver.di vom 29. Mai 2020

ver.di und Lebenshilfe fordern ausreichend Schutzausrüstung, Tests und Corona-Prämie für Beschäftigte der Behindertenhilfe


Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. fordern eine bessere Ausstattung der Einrichtungen für behinderte Menschen mit Schutzausrüstung, Tests und die Zahlung einer Corona-Prämie für die Beschäftigten aufgrund der besonderen Anforderungen während der Pandemie. Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe sind derzeit extrem gefordert. Sie tragen die Verantwortung für Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf, und gleichzeitig sind Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung nur schwer umzusetzen. Zudem sind nicht überall die notwendigen Schutzausrüstungen vorhanden. Der Wegfall der gewohnten Tagesstruktur sowie Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verunsichern viele Menschen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben.

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand:
„Der erhöhte Unterstützungsbedarf und die enorme Anspannung verlangen den Beschäftigten in der Behindertenhilfe seit Wochen extrem viel ab. Als Anerkennung soll es dafür eine Prämie geben. Eine solche Zahlung ersetzt aber keinesfalls eine dauerhafte gute Vergütung für diese verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit. Die nicht zuletzt unter dem Aspekt der Inklusion gestiegenen Anforderungen in der Behindertenhilfe müssen sich auch dauerhaft in einer besseren Bezahlung niederschlagen.“

Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.:
„Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben derzeit bereits zusätzliche Ausgaben für Corona-Tests, Gesundheitsschutz und einem erhöhten Personalaufwand. Bund und Länder müssen eine verbindliche Zusage für die Übernahme dieser Kosten erteilen, damit die Einrichtungen nicht einzeln die Finanzierung ihrer Leistungen mit den Kostenträgern nachverhandeln müssen.“

Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe ermöglichen Förderung, Assistenz und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Unterstützung findet z.B. in heilpädagogischen Kitas, durch eine Schulassistenz, in Wohngruppen oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung statt. Schätzungsweise 500.000 Menschen arbeiten in Deutschland in der Behindertenhilfe, davon ca. 250.000 in der direkten Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung.
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Die Kantine im Kreishaus öffnet am 02.06.2020 wieder für die Öffentlichkeit!

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Am 02.06.2020 öffnet die Kantine im Kreishaus wieder für die Öffentlichkeit.
Bitte beachten Sie die ausgehängten Verhaltensregeln.
Die Kantine im Kreishaus ist nur über das Foyer am Haupteingang zu erreichen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Appetit!
Den aktuellen Speiseplan finden Sie hier:
https://www.lhhi.de/aktuelle-speiseplaene.html
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Medienmitteilung: Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 28. Mai 2020

Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung
haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

Berlin. Bisher haben nur Eltern minderjähriger Kinder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten, wenn sie in der Corona-Krise ihre Söhne und Töchter zuhause betreuen müssen. Dass auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung eine solche Entschädigung beanspruchen können, hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen immer wieder mit Nachdruck gefordert. Heute nun hat der Bundestag einer entsprechenden Änderung im Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.: „Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, betreuen und pflegen tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zuhause und gehen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun haben sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall."
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