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Medienmitteilung 2024: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 2. Mai 2024

„Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“
Lebenshilfe gibt Wahlempfehlung anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai

Berlin. „Die AfD ist gegen eine vielfältige, inklusive Gesellschaft und grenzt so Menschen mit Behinderung aus. Als Verband, der sich seit mehr als 65 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzt, können wir das nicht hinnehmen und rufen dazu auf, bei der Europawahl im Juni und den anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen nicht die AfD zu wählen.“ Das erklärt Ulla Schmidt, Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. „Wir stehen für Menschlichkeit und Vielfalt – daher haben wir bereits 2021 ein gleichnamiges Bündnis mit initiiert, dem sich mehr als 700 Vereine und Organisationen angeschlossen hatten. Schon damals wollten wir deutlich machen, dass die Ziele der AfD mit einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft nicht vereinbar sind. Das reicht angesichts der aktuellen Entwicklung der AfD heute nicht mehr aus.“

„Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“, heißt es deshalb klipp und klar bei der Lebenshilfe. Bundesvorstand und Bundeskammer – dazu gehören alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe – haben das jetzt gemeinsam beschlossen. Nie zuvor hat es eine solche Wahlempfehlung der rund 120.000 Mitglieder starken Vereinigung gegeben. Außerdem ist die Bundesvereinigung Lebenshilfe der Initiative #Zusammenland – Vielfalt macht uns stark“ beigetreten.

„Wir wollen damit Flagge zeigen und rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräften die Stirn bieten“, betont Ulla Schmidt. „Unsere Demokratie ist in großer Gefahr. Spätestens nachdem bekannt wurde, dass sich AfD-Vertreter mit namhaften Rechtsradikalen in Potsdam getroffen haben, um unter dem Deckmantel einer sogenannten ‚Remigration“ massenhafte Abschiebungen auch deutscher Bürgerinnen und Bürger zu beraten, muss allen klar sein, was die Stunde geschlagen hat. Dieses Treffen weckt Erinnerungen an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte, als die Nazis die Macht in unserem Land übernahmen.“

Bereits am 21. März 2017 haben Bundesvorstand und Bundeskammer in einem gemeinsamen Beschluss deutlich gemacht, dass Lebenshilfe und AfD unvereinbar sind. In der Folge hat die Lebenshilfe, auch gemeinsam mit anderen Verbänden, immer wieder darauf hingewiesen, dass die AfD Inklusion als „Ideologie-Projekt“ ablehnt und Menschen diskriminiert, die nicht ins völkisch-nationalistische Weltbild passen. Ulla Schmidt: „Die Wahlen in diesem Jahr werden darüber entscheiden, ob unsere Demokratie wehrhaft bleibt oder weiter beschädigt wird.“

Auf www.lebenshilfe.de gibt es unter der Überschrift „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ ausführliche Informationen, darunter eine Broschüre der Lebenshilfe mit Empfehlungen zum Umgang mit der AfD, ein Magazin mit Leichter Sprache zur Europawahl und eine Webseite in Leichter Sprache zum Thema „Menschen mit Behinderung in der Nazi-Zeit“.
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Medienmitteilung 2024: Bundesvereinigung begrüßt fraktionsübergreifenden Antrag zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 23. April 2024

Lebenshilfe: Vorgeburtliche Bluttests gehören auf den Prüfstand
Bundesvereinigung begrüßt fraktionsübergreifenden Antrag zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Berlin. Am 24. April soll im Bundestag ein fraktionsübergreifender Antrag zu den sogenannten Bluttests in erster Lesung beraten werden. Nachdem diese Bluttests im Jahr 2023 bei jeder dritten Schwangerschaft durchgeführt wurden, fordert der Antrag eine Untersuchung der Folgen. „Die Lebenshilfe begrüßt diese Initiative sehr“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Ob solche vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig sind, muss dringend überprüft werden. Weit mehr als 100.000 Tests im ersten Halbjahr 2023 zeigen: Die Bluttests sind keine begründeten Fälle mehr wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, sondern schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden. Davor haben wir als Lebenshilfe immer wieder gewarnt.“

Auch Carina Kühne, Schauspielerin und Aktivistin mit Down-Syndrom (Trisomie 21), schreibt in ihrem Blog: „Seit der NIPT (Bluttest auf Trisomien) Kassenleistung ist, gehört er eigentlich zur Vorsorgeuntersuchung dazu. Immer mehr werdende Eltern entscheiden sich dann gegen ihr ungeborenes Kind und treiben es ab. Dabei sind die Resultate dieser Gentests oft auch falsch positiv. Wird es bald eine Welt ohne Kinder mit einer Trisomie 21 geben? Ist unsere Welt dann besser?“

Carina Kühne soll morgen auf einer für 12.30 Uhr angesetzten Pressekonferenz der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Pränataldiagnostik“ sprechen. Der Arbeitsgruppe gehören mehr als 120 Bundestagsabgeordnete an.


Zum Hintergrund:

Ein NIPT musste früher selbst bezahlt werden, seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten. Schwangere Frauen können ihr Blut untersuchen lassen, um herauszufinden, ob ihr Kind Anzeichen für eine Trisomie hat, wenn sie dies in ihrer individuellen Lebenssituation benötigen. So wird zum Beispiel nach dem Down-Syndrom gesucht, auch Trisomie 21 genannt. Diese Bluttests sind aber nicht sicher, teilweise zeigen sie eine Behinderung an, auch wenn das Kind keine Behinderung hat. Je jünger die werdende Mutter ist, desto größer ist die Fehlerrate – so kann jeder dritte Test falsch positiv sein. Das Kind hat also gar kein Down-Syndrom, obwohl der Test zu diesem Ergebnis kommt.

Die Lebenshilfe hat von Anfang vor den Folgen der NIPT gewarnt: Der Druck der Gesellschaft auf Eltern wird durch die Bluttests immer größer. In den meisten Fällen führt die Diagnose einer Trisomie zur Abtreibung des Kindes.

Aus der Antwort (20/10039) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9677) der Unionsfraktion geht hervor: Bei einer Geburtenrate in Deutschland, die im zurückliegenden November bei 631.000 Kindern für das Jahr 2023 lag, haben insgesamt 137.914 schwangere Frauen im ersten Halbjahr 2023 einen NIPT als Krankenkassenleistung genutzt. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist der Antwort zufolge in den zurückliegenden Jahren tendenziell gestiegen. Während im ersten Quartal 2021 insgesamt 24.641 Abbrüche registriert wurden, waren es im ersten Quartal 2022 insgesamt 25.817 Abbrüche und im ersten Quartal vergangenen Jahres 27.576 Abbrüche.
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Medienmitteilung 2024: Personalmangel bedroht Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22. April 2024

Lebenshilfe: Personalmangel bedroht Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe gefordert – bundesweiter Aktionstag für die Heilerziehungspflege am 25. April

Berlin. „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ernsthaft in Gefahr, wenn sich immer weniger junge Leute für einen sozialen Beruf entscheiden.“ Das erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Aktionstages für die Heilerziehungspflege am 25. April. Ausgerufen wurde er von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland (BAG HEP), der auch HEP-Schulen der Lebenshilfe angehören.

Auf Bundesebene fordert die Lebenshilfe einen Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe, der die verschiedenen Akteure zusammenbringt: Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien für Soziales und Familie, der Kultusministerkonferenz, der betroffenen Berufsverbände, der Gewerkschaften, der Eingliederungshilfeträger, der Leistungserbringer, der Dachverbände von Schulen und Hochschulen und nicht zuletzt der Verbände für Menschen mit Behinderung.

Darüber hinaus setzt sich die Lebenshilfe für Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege ein. Die HEP-Ausbildung müsse außerdem in allen Bundesländern vergleichbare Standards erfüllen, sie müsse bundesweit anerkannt und berufsbegleitend möglich sein. Zusätzlich gelte es, Leiharbeit in der Eingliederungshilfe gesetzlich zu regeln und zu begrenzen. Alle Forderungen der Lebenshilfe zum Fachkräftemangel stehen ausführlich erläutert im Internet als Download zur Verfügung.

Wie erfüllend die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung sein kann, zeigt eine vor wenigen Monaten gestartete Kampagne der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit dem Titel #LebenshilfeMomente. Ulla Schmidt: „Damit leisten wir unseren Beitrag, um vor Ort engagierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Wir brauchen aber auch die Unterstützung von Bund und Ländern, um die von uns geforderten guten Rahmenbedingungen rechtlich zu verankern und mit Öffentlichkeitsarbeit auch als öffentliche Stellen bundesweit kräftig Werbung für soziale Berufe zu machen. Denn es ist das Soziale, was unsere Gesellschaft zusammenhält.“

Informationen über soziale Berufe in der Eingliederungshilfe gibt es auf www.lebenshilfe.de und zum HEP-Aktionstag auf www.bag-hep.de.
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Stadtradeln 2024 - Lebenshilfe Hildesheim radelt - seid mit dabei

Dabei sein ist alles!

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Inklusiv radeln mit der Lebenshilfe Hildesheim e.V.
Komm in unser Team – alle können dabei sein.
Auch 2024 hat die Lebenshilfe Hildesheim e.V. wieder ein Team beim Stadtradeln unter Stadt Hildesheim gemeldet.
Das Team heißt: Lebenshilfe Hildesheim radelt
Folge dem Link: https://www.stadtradeln.de/hildesheim
Umso mehr Personen dabei sind, umso mehr Kilometer gefahren werden, umso besser für unsere Umwelt. Denn jeder Kilometer zählt. Radfahren ist eine aktive CO2-Vermeidung! Jede Radfahrt zählt, ob Kurzstrecke oder Wochenendausflug und es ist egal ob bislang die Strecken schon mit dem Rad gefahren wurde oder für die Aktion bewusst auf das Fahrrad umgestiegen wird.
Auch Fahrten mit dem E-Bike dürfen gemeldet werden.

In dem Zeitraumvom 26.05 bis 15.06.2024 kannst du deine gefahrenen Kilometer in deinem Profil eintragen und somit einen Beitrag zum Teamergebnis aber auch zum Umweltschutz leisten.
Melde dich unter www.stadtradeln.de/hildesheim an und wähle unser Team "Lebenshilfe Hildesheim e.V. radelt" aus. Beschäftigte und Bewohner*innen können sich für die Anmeldung von den Gruppenleitungen oder dem Sozialdienst Unterstützen holen.
Du kannst auch die App https://www.stadtradeln.de/app auf dein Handy laden.
Gemeinsam für eine bessere Umwelt, weil jeder Mensch zählt!
Alle, die in der Stadt Hildesheim im Landkreis Hildesheim wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, können beim STADTRADELN mitmachen.
#besonderswertvoll #lebenshilfe #lebenshilfehildesheim #stadtradeln #hildesheim
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Medienmitteilung 2024: „Sie war eine Frau mit großem Herzen“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 18. April 2024

„Sie war eine Frau mit großem Herzen“
Lebenshilfe-Ehrenvorsitzende Annemarie Griesinger würde am 21. April 100 Jahre alt. In ihrer Heimatstadt Markgröningen gibt es für sie eine Gedenkfeier.

Berlin/Markgröningen. „Die Bundesvereinigung Lebenshilfe erinnert sich voller Dankbarkeit an ihre Ehrenvorsitzende Annemarie Griesinger, die von 1984 bis 1996 an der Spitze unseres Verbandes stand und die Lebenshilfe maßgeblich geprägt hat.“ So Ulla Schmidt, amtierende Bundesvorsitzende und Bundesministerin a.D., anlässlich des 100. Geburtstages von Annemarie Griesinger, die am 21. April 1924 in Markgröningen geboren wurde und am 20. Februar 2012 im Alter von 87 Jahren in Bad Urach starb.

Zu Annemarie Griesingers Geburtstagsjubiläum richtet die CDU am 21. April in Markgröningen eine Gedenkfeier aus. Zu Ehren der beliebten Politikerin, die über die Grenzen Baden-Württembergs bekannt war, wird Robert Antretter, Ehrenvorsitzender der Lebenshilfe, einen Kranz niederlegen. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete war von 2000 bis 2012 Bundesvorsitzender der Lebenshilfe und verstand sich bestens mit seiner christdemokratischen Vorgängerin, wenn es um das gemeinsame Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderung ging. „Sie war eine Frau mit großem Herzen. Den Menschen gab sie das Gefühl, persönlich nur für sie da zu sein“, erinnert sich der 85-Jährige. „Auch war ihr Geschick, Menschen über alle Unterschiede hinweg in der Sache zusammenzuführen, herausragend. Damit wirkte sie für die Lebenshilfe viel Gutes“, so Antretter weiter.

In der Ära von Kanzler Kohl führte die frühere Sozialministerin von Baden-Württemberg jährliche Parlamentarische Abende der Lebenshilfe ein und öffnete mit ihrem warmherzigen und humorvollen Charme so manche Tür in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn. Mit aller Kraft setzte sie sich für das 1994 verabschiedete Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung im Grundgesetz ein. Unter ihrer Führung gründeten sich 1990 – schon bald nach dem Mauerfall – mehr als 120 neue örtliche Lebenshilfe-Vereinigungen in Ostdeutschland. Ulla Schmidt: „Annemarie Griesingers vorbehaltlose Art des Umgangs mit allen Menschen ist über ihren Tod hinaus Vorbild für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und solche Vorbilder brauchen wir gerade in der heutigen, krisengeschüttelten Zeit!“
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externe Inhalte 2024: Neues zur Inklusion und Teilhabe in Hildesheim Mai

Sehr geehrte Interessierte,
liebe Mitwirkende an einem inklusiven Hildesheim,

hier kommt hier wieder eine Ausgabe mit neuen Terminen und Informationen zu „Neues zur Inklusion und Teilhabe in Hildesheim“.

Der Behinderten- und Inklusionsbeirat informiert:

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Die Mitglieder des Beirats klären auf über Barrieren und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft.
Es gibt verschiedene Mitmachangebote.
Am 2. Mai von 15 -18 Uhr auf dem Marktplatz

Kultur:

Netzwerktreffen KULTURinklusiv
Wie kann barrierefreie Kultur gelingen? Und welche Möglichkeiten für Teilhabe und Teilgabe haben wir in Hildesheim?
Teilnehmende aus dem sozialen und kulturellen Bereich treffen sich regelmäßig zum Austausch und zum Vernetzen.
Am 11. Februar von 10 -12 Uhr im PULS (Erdgeschoss), Angoulêmeplatz 2, 31134 Hildesheim, Barrierefreier Zugang
Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 05121 / 301 1006

#TanzBesonders – die Disco nach der Arbeit
Am 10. April
Und am 8. Mai
Immer von 16 bis 19 Uhr
In der Licht.N.Stein Lounge mit DJ Backhaus von der Lebenshilfe
Ratskeller – Markt 1, 31134 Hildesheim , Barrierefreier Zugang (Treppenlift)

Forschperspektive: Was macht mein Müsli nach dem Frühstück? (mit DGS – Deutscher Gebärdensprache)
Die Show rund um die Verdauung. Es darf nicht nur geguckt werden – Mitmachen ist angesagt! Warum knurrt mein Magen? Wie passt ein Tennisplatz in meinen Bauch? Warum stinkt ein Pups? Mit Hilfe von Kartoffelbrei, Humor und endlosen Metern Folienschlauch wird das Essen durch den Körper – von der Müsli- bis zur Kloschüssel verfolgt!
Altersempfehlung: Kinder von 4 bis 8 Jahren.
Die Veranstaltung wird in die Deutsche Gebärdensprache übersetzt.
Am 12. Mai um 15:30 Uhr
Im Theaterhaus Hildesheim, Langer Garten 23c

Frühlings- und Sommerbilder basteln und malen
Sie lieben bunte Farben? Sie lieben den Frühling? Sie lieben den Sommer? Dann sind Sie im Kurs herzlich eingeladen. Was machen wir im Kurs? Wir basteln. Wir malen schöne Bilder. Die Bilder haben das Thema: Frühling und Sommer. Die Bilder bringen uns in schöne Sommer-Stimmung.
VHS – in Kooperation mit der Lebenshilfe,
Pfaffenstieg 4-5
Do, 02.05.2024–20.06.2024 · 16:00–17:30 ·
Teilnahmegebühr: 34,00 €
Hinweis: Sie müssen Geld für Material bezahlen.

Das Atelier Wilderers im Radio
Ein Bericht über das Kreuzweg-Projekt der Wilderers wurde am 15. Februar im Deutschlandfunk gesendet.
Hier kann der Beitrag gehört werden: Inklusiver Kreuzweg: Kunst-Projekt für die katholische Basilika in Hildesheim (deutschlandfunk.de)

Kochen und Ernährung:

Gemeinsam vegetarisch Kochen
Im Treffer, Peiner Straße 6 (Nordstadt). Das Angebot ist kostenlos!
Am Donnerstag, 18. April von 16:30 – 18:30 Uhr

Im Treffer, Peiner Straße 6 (Nordstadt). Das Angebot ist kostenlos!
Am Donnerstag, 18. April von 16:30 – 18:30 Uhr


Rund um Computer und Handy

Workshop PIKSL Labor: Künstliche Intelligenz
Wie kann man mit KI Websuchen vereinfachen, Bilder generieren, Geschichten erstellen, Bewerbungen schreiben?
Im Treffer, Peiner Straße 6 (Nordstadt). Das Angebot ist kostenlos!
Am Mittwoch, 17. April von 16:30 – 18:30 Uhr


Sie planen auch eine Veranstaltung? Gerne können Sie mir eine Ankündigung schicken. Ich nehme sie in den nächsten Newsletter mit auf.
Auch über Ideen und Anregungen freue ich mich.
Damit der Newsletter interessant und so barrierefrei wie möglich ist.
Sie möchten diesen Newsletter nicht bekommen? Dann schicken Sie mir eine Mail. Ich nehme Sie aus dem Verteiler.

Ich freue mich, wenn wir uns bei einer der vielen Veranstaltungen sehen.
Lassen Sie uns gemeinsam Hildesheim zu einer Stadt für Alle machen.

Ihnen eine schöne Frühlingszeit und herzliche Grüße aus dem Hildesheimer Rathaus

Im Auftrag
Ulrike Dammann

Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister
Dezernat D - Stabsstelle Migration und Inklusion
Gleichstellungsstelle
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Datenschutzhinweise für Online-Meetings und Telefonkonferenzen via Microsoft Teams

Datenschutzhinweise für Online-Meetings und Telefonkonferenzen via Microsoft Teams

Information über die Erhebung personenbezogener Daten 

Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Microsoft Teams (MS Teams) informieren. 

Verantwortliche Stelle 

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die im Folgenden erläuterten Datenverarbeitungen ist die Althammer & Kill GmbH & Co. KG, vgl. Sie dazu unser Impressum.  

Datenschutzbeauftragter 

Verantwortlich für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes ist unser (externer) Datenschutzbeauftragter:

Thomas Althammer
c/o Althammer & Kill GmbH & Co. KG
Roscherstraße 7
30161 Hannover

Tel.: 0511 3306030
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.althammer-kill.de

Zweck der Verarbeitung

Wir nutzen MS Teams, um Telefonkonferenzen, Online-Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). MS Teams ist eine Microsoft-Office-Anwendung der Microsoft Corporation, die ihren Sitz in den USA hat

Welche Daten werden verarbeitet

Bei der Nutzung von MS Teams werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen.

Im Rahmen unser Online-Meetings über Microsoft Teams verarbeiten wir folgende Daten: 

  • Kommunikationsdaten (Ihrer E-Mail-Adresse, wenn Sie diese personenbezogen angeben) 
  • Informationen zur Hard- und Software  
  • Personenstammdaten (Vorname, Nachname, Telefon [optional], E-Mail-Adresse, Profilbild [optional]
  • Inhalte des Onlinemeetings (wenn Sie personenbezogenen mit Beiträgen in Wort und / oder Schrift in Erscheinung treten) 
  • Authentifizierungsdaten  
  • Logfiles, Protokolldaten 
  • Metadaten (z.B. IP-Adresse, Zeitpunkt der Teilnahme, Thema, usw.) 
  • Profildaten (z.B. Ihr Nutzername, wenn Sie diesen von sich aus angeben) 
  • Bei Aufzeichnungen (optional): Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats. 
  • Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden. 
  • Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chatfunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im „Online-Meeting“ anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die Teams-Applikationen abschalten bzw. stummstellen. 
  • Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen.

Microsoft Teams (Umfang der Verarbeitung, Rechtsgrundlagen, Verarbeitung außerhalb der EU/EWR)

Durch die Videokonferenzfunktion von Microsoft Teams können wir Ihnen eine Teilnahme über Video / Audio an unseren „Online-Meetings“ anbieten.  

a) Microsoft Teams ist Teil von Microsoft 365. Microsoft Teams ist ein Kollaborationstool, welches auch eine Videokonferenzfunktion beinhaltet. Microsoft 365 ist eine Software der Firma Microsoft Corporation, One Microsoft Way Redmond, WA 98052-6399 USA.

b) Microsoft Teams ist Teil der Cloud-Anwendung Microsoft 365, für welches ein Nutzerkonto erstellt werden kann. [Anmerkung: eine Teilnahme an Online-Meetings ist ohne die Erstellung eines Nutzerkontos möglich.] Microsoft behält sich vor Kundendaten zu eigenen Geschäftszwecken zu verarbeiten. Dies stellt für die Nutzer von Microsoft Teams ein Datenschutz-Risiko dar. Wir haben mit dem Anbieter Microsoft Datenschutzvereinbarungen und EU-Standardverträge abgeschlossen, um ein Mindestmaß an Datenschutz zu garantieren. Beachten Sie bitte, dass wir auf die Datenverarbeitungen von Microsoft keinen Einfluss haben. In dem Umfang, in dem Microsoft Teams personenbezogene Daten in Verbindung mit den legitimen Geschäftsvorgängen von Microsoft verarbeitet, ist Microsoft unabhängiger Datenverantwortlicher für diese Nutzung und als solcher verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verpflichtungen eines Datenverantwortlichen.

c) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch Microsoft Teams erhalten Sie in den Datenschutzerklärung von Microsoft unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement und Microsoft Teams unter https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/teams-privacy. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten. Microsoft verarbeitet Ihre
personenbezogenen Daten auch in den USA. EU-Standardverträge mit Microsoft zu Microsoft 365 und Microsoft Teams sind abgeschlossen, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu garantieren.  

d) Die Datenschutzvereinbarung und EU-Standardvertragsklauseln mit Microsoft können Sie unter: https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA abrufen.  

Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das vorher transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Wenn eine Aufzeichnung gestartet wird, ist dies über die Teams-App ersichtlich. 

Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein.

Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten.

Wenn Sie Teams nutzen, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, etc.) bis zu 30 Tage bei Teams gespeichert werden.

Die in „Online-Meeting“-Tools wie Teams bestehende Möglichkeit einer softwareseitigen „Aufmerksamkeitsüberwachung“ („Aufmerksamkeitstracking“) ist deaktiviert. 


Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Soweit personenbezogene Daten von Mitarbeitenden der Althammer & Kill GmbH & Co. KG verarbeitet werden, ist Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 (1) BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von MS Teams personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von MS Teams sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. 

Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6. Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von (Vor-) Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. 

Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. 


Empfänger / Weitergabe von Daten

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht ausdrücklich zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Mitarbeitenden, Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind. 

Weitere Empfänger: Microsoft als Anbieter von MS Teams erhält notwendigerweise Kenntnis von den unter Punkt "Welche Daten werden verarbeitet" aufgeführten Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit MS Teams vorgesehen ist: https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA 


Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums

MS Teams ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Wir haben mit dem Anbieter von MS Teams einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO i.V.m. Art. 46 DSGVO entspricht.

Ein angemessenes Datenschutzniveau ist durch Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert - siehe Anlage 2 – Die Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter): 

https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA

Microsoft hält sich an die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz in Bezug auf die Erhebung, Nutzung, Übermittlung, Speicherung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz. Alle Übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation unterliegen geeigneten Garantien, wie sie in Art. 46 DSGVO beschrieben sind. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags mit Microsoft nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO i. V. m. Art. 46 DSGVO.  

Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung durch Microsoft erhalten Sie unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement und https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/teams-privacy..


Ihre Rechte als Betroffene/r

Sie haben folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden Datenverarbeitung: 

  • Recht auf Auskunft zu Ihren gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), 
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten (Art. 16, 17 DSGVO), 
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO), 
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), 
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu: 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen.  

Kontakt aufnehmen

Von Ihren Rechten können Sie jederzeit Gebrauch machen. Wir erläutern Ihnen auch gern in Ruhe die Details sowie mögliche Einschränkungen der einzelnen Rechte, kommen Sie diesbezüglich einfach uns zu. 

Eine Auskunft zu Ihren von uns gespeicherten Daten erhalten Sie zum Teil bereits mit dieser Datenschutzerklärung (Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO). Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass Sie eine Auskunft jederzeit einholen können, weil wir möglichweise in Zukunft auch (neue) Daten von Ihnen für weitere Zwecke, die in dieser Datenschutzerklärung nicht aufgeführt sind, verarbeiten könnten. 

Weitere Informationen zu bzgl. Ihren Betroffenenrechten gegenüber Microsoft erhalten Sie in den Datenschutzerklärung von Microsoft unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement  und Microsoft Teams unter https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/teams-privacy.  


Löschung von Daten

Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zu erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche zu prüfen und zu gewähren oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht. 

Verwendungsberichte, die z. B. die Einwahldaten und andere Informationen zur Aktivität beinhalten, werden spätestes nach 180 Tagen gelöscht. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://docs.microsoft.com/en-us/microsoftteams/teams-activity-reports und https://docs.microsoft.com/de-DE/microsoftteams/teams-analytics-and-reports/teams-reporting-reference?WT.mc_id=TeamsAdminCenterCSH


Änderung dieser Datenschutzhinweise

Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen.  

Falls Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Stellen

 

 
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Rückschau - es war super in Thüringen

Hildesheimer Lebenshilfe Athleten erfolgreich bei den Special Olympics Winterspielen in Thüringen


Unter dem Motto „ Gemeinsam stark“ fanden in der Zeit vom 29.01. bis zum 02.02.2024 die Special Olympics Winterspiele in Thüringen statt. In zehn Disziplinen u.a. Ski Langlauf, Snow Board, Eiskunstlauf, Ski Alpin, Floorball und Klettern kämpften 900 Athleten mit geistigen Beeinträchtigungen aus dreizehn Bundesländern sowie drei ausländischen Delegationen eine Woche lang um Medaillen.

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Bild 1 zeigt Trainer und Athleten mit ihren Medaillen
(v.L Sascha Kalkstein, Malte Hunscheid, Lars Nitschker, Lea-Sophie Rothermann, Leon Rahm, Nele Ola)

Aus Hildesheim hatten sich vier Kletterer der Lebenshilfe Hildesheim im letzten Jahr bei den niedersächsischen Special Olympics für die nationalen Spiele in den Disziplinen Speed Klettern und für den Toprope Wettbewerb qualifiziert. Mit ihrem Coach Michael Richers und den beiden Trainern Sascha Kalkstein und Nele Ola erlebten die Hildesheimer eine unvergessliche und erfolgreiche Woche. Eine Premiere feierte das Klettern bei den Winterspielen, es ging bis zu zwölf Meter hoch hinauf in der Kletterhalle von Weimar. Die restlichen Wettkämpfe wurden in Oberhof und Erfurt durchgeführt.
Nach einer feierlichen Eröffnungszeremonie am Montag in Oberhof im Beisein von ehemaligen Weltwintersportathleten wie Biathletin Kati Wilhelm oder Eisschnellläuferin Franziska Schenk fanden am Dienstag in allen Disziplinen die Klassifizierungswettkämpfe statt. Nach diesen werden die Athleten in verschiedene Leistungsgruppen für die Finalwettkämpfe eingeteilt.

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Bild 2 zeigt Malte Hunscheidt im Interview mit dem ZDF

Am Mittwoch war es dann endlich soweit, die Finals im Speed-klettern standen auf dem Programm. Beim Speed-Klettern haben die Athleten einen Versuch, um eine speziell geschraubte Route von zwölf Metern Höhe in möglichst kurzer Zeit zu erklimmen. Dabei errangen Lea-Sophie Rothermann und Leon Rahm jeweils eine Goldmedaille, Lars Nitschker eine Silberne. Am Mittwoch Nachmittag fuhr dann das Hildesheimer Team nach Oberhof, um bei den Ski- und Snow-Board Wettbewerben anzufeuern aber auch zu staunen, mit welchen tollen Leistungen auch hier Menschen mit Beeinträchtigungen unterwegs waren.

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Bild 3: das Hildesheimer Team vor der Weimarer Kletterhalle
(v.l. Coach Michael Richers, Leon Rahm, Lea-Sophie Rothermann, Lars Nitschker, Malte Hunscheid, Trainerin Nele Ola

In den Finalwettkämpfen im Toprope Klettern am Donnerstag errangen die Hildesheimer Athleten drei weitere Silbermedaillen. Die abschließenden Siegerehrungen waren jeweils persönliche Highlights für die Sportler. Malte Hunscheid aus der Hildesheimer Lebenshilfe, blickt glücklich auf die Woche in Thüringen zurück: „Es war eine schöne Zeit, mit all den anderen Athleten. Die Stimmung war immer richtig toll. Es hat mir so viel Spaß gemacht. Am Ende habe ich die Silbermedaille gewonnen.“ Die Hildesheimer Lebenshilfe bietet Klettern im Hildesheimer high climb als Begleitende Maßnahme für ihre beeinträchtigten Beschäftigten der Werkstatt seit einigen Jahren an. Der heutige Vorstand Herr Grupe-Hübner, selbst begeisterter Kletterer seit dreißig Jahren, hat das Klettern zu einem festen Bestandteil seiner Werkstatt gemacht.

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Bild 4: Malte Hunscheid im Wettbewerb „Speed Klettern“

Laut dem Hildesheimer Coach Michael Richers sind alle Athleten dieser Veranstaltung Gewinner und „ es ist außerordentlich wichtig, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ein sichtbarer Teil unserer Gesellschaft sind, nur dann kann Teilhabe und Inklusion gelingen“.

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Bild 5: erschöpft aber glücklich nach ihrem Wettkampf
(v.l. Malte Hunscheid, Lea-Sophie Rothermann, Leon Rahm, Lars Nitschker

Am Freitag endeten die Special Olympics Nationalen Spiele Thüringen 2024 mit der Abschlussfeier in Oberhof. Einige der dortigen Athleten werden im nächsten Jahr Deutschland bei den Special Olympics World Games in Turin in Italien in ihrer Sportart repräsentieren. Dafür hat es für die Hildesheimer Athleten diesmal noch nicht ganz gereicht.



Text und Fotos: Michael Richers
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