A+ A A-

Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert ein barrierefreies Europa

Medienmitteilung des Bundseverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 22. Mai 2019

Lebenshilfe fordert ein barrierefreies Europa

Berlin. 60,8 Millionen wahlberechtigte Deutsche sind am 26. Mai aufgerufen, ein neues Europa-Parlament zu wählen. Einer von ihnen ist Sebastian Urbanski. Der 41-jährige Berliner hat das Down-Syndrom und fordert als Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, dass die EU allen ihren Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen ermöglichen soll. „Für uns Menschen mit Behinderung bedeutet das zuallererst Barrierefreiheit“, sagt Sebastian Urbanski.

Damit sei nicht nur der Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer oder die piepsende Ampel für blinde Menschen gemeint. „Wenn zum Beispiel Formulare zu kompliziert sind, verstehe ich sie nicht, erklärt Urbanski. „Ich finde es darum besser, wenn sie in einfacher Sprache geschrieben werden. Sonst bin ich auf die Hilfe anderer angewiesen. Und das will ich nicht. Ich möchte so selbstständig wie möglich leben.“

Auch für die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, ist eine Umwelt ohne Barrieren der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland und ganz Europa. Egal, ob es um Arbeitsplätze, ums Wohnen, den Besuch beim Arzt oder im Kino geht. Ulla Schmidt: „Wir brauchen in der EU gute Standards für Barrierefreiheit. Einfache Sprache würde eine Europäische Union schaffen, deren Vorteile jeder sofort verstehen kann. Einfache Sprache würde dazu beitragen, Vorurteile unter den Völkern Europas und gegenüber der Brüsseler Bürokratie abzubauen.“

Für alle Anliegen ist es entscheidend, am Sonntag wählen zu gehen und so Europapolitik mitzugestalten! Diese Wahl ist dabei für viele Menschen mit Behinderung die erste Wahl ihres Lebens: Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes konnten Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen und nun ihr Bürgerrecht wahrnehmen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es Änderungen beim Wahlrecht – ein großer Erfolg nach einem häufig langen Kampf, der oft erst vor Gericht endete. Dieser Erfolg ist zuvorderst Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden wie der Lebenshilfe in Deutschland zu verdanken.

(2074 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Selbstvertretung gehört zur Demokratie wie die Teilnahme an der Europa-Wahl

Medienmitteilung des Bundseverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 30. April 2019

Selbstvertretung gehört zur Demokratie
wie die Teilnahme an der Europa-Wahl

Sebastian Urbanski vom Bundesvorstand der Lebenshilfe zum Gleichstellungstag behinderter Menschen am 5. Mai

Berlin. „Ich bin im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Ich kann jetzt Politik machen. Meine Meinung wird ernst genommen.“ Das sagt der Schauspieler Sebastian Urbanski aus Berlin. Er hat das Down-Syndrom und engagiert sich ehrenamtlich als Selbstvertreter in der Lebenshilfe. Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai fordert er Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung auf, für sich selbst und für die Rechte anderer behinderter Menschen einzutreten: „Ihr könnt was erreichen. Macht es endlich“, so Sebastian Urbanski in einem Video der Kampagne „Selbstvertretung. Na klar“, die jetzt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe gestartet wurde. Menschen mit Behinderung vertreten sich schon heute vielfach selbst, eindrucksvolle Beispiele und mehr Informationen finden Sie im Internet auf: www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/

Der 41-jährige Berliner lebt vor, was alles möglich ist: Vor zwei Jahren sprach er als erster Mensch mit Down-Syndrom zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus im Deutschen Bundestag und gerade erst war er bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Hintergrundgespräch eingeladen. Dort informierte Sebastian Urbanski das Staatsoberhaupt darüber, mit welchen Problemen und Vorurteilen Menschen mit Trisomie 21 – so wird das Down-Syndrom auch genannt – in Deutschland zu kämpfen haben. Aktueller Anlass waren die Bundestagsdebatte zu vorgeburtlichen Bluttests auf Down-Syndrom und die Wahlrechtsausschlüsse von behinderten Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Anfang des Jahres für verfassungswidrig erklärt hatte.

Um schon an der Europa-Wahl am 26. Mai teilnehmen zu können, ist für bisher ausgeschlossene Menschen mit Behinderung ein Antrag erforderlich. Dies hatten die Karlsruher Verfassungsrichter in einer Eilentscheidung am 15. April festgelegt. Die Lebenshilfe rät daher allen Betroffenen, bis spätestens 3. Mai einen entsprechenden Antrag beim Wahlamt ihrer Gemeinde zu stellen. Ein Musterformular und mehr Informationen ist auf der Webseite der Lebenshilfe zu finden: www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht/

Sebastian Urbanski ruft alle wahlberechtigten Deutschen, ob mit oder ohne Behinderung, dazu auf, dieses wichtige Grundrecht wahrzunehmen: „Ich gehe auf jeden Fall wählen. Das gehört genauso zur Demokratie wie meine Arbeit als Selbstvertreter. Und ich gebe meine Stimme der Partei, die sich in Europa am meisten dafür einsetzt, dass jeder Mensch gleich behandelt wird.“

(2541 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?

Medienmitteilung des Bundseverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 10. April 2019

Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?

Der Bundestag debattiert am 11. April über die ethischen und gesellschaftlichen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests auf Down-Syndrom. Die Lebenshilfe will verhindern, dass diese Tests zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Berlin. „Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?“ Das fragt Sebastian Urbanski, der selbst seit 40 Jahren mit dieser genetischen Besonderheit lebt. Der Berliner ist Schauspieler und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Vom Deutschen Bundestag erhofft er sich morgen breite Unterstützung für sich und alle anderen Menschen mit Down-Syndrom – auch für diejenigen, die zukünftig nicht mehr auf die Welt kommen sollen. Denn darum geht es am 11. April, ab 9 Uhr, im Parlament: Die Abgeordneten debattieren über die ethischen und gesellschaftlichen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests, die bei einem positiven Befund auf Down-Syndrom in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes führen. Sebastian Urbanski, die Lebenshilfe und viele weitere Organisationen wollen verhindern, dass diese Tests gesetzliche Kassenleistung und damit zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Mit den Tests, die seit 2012 auf dem Markt sind, kann systematisch nach dem Down-Syndrom – auch Trisomie 21 genannt – und weiteren Chromosomen-Veränderungen gefahndet werden. „Sie werden als großer Fortschritt angepriesen, weil nur das Blut der schwangeren Frau untersucht und dadurch das Kind erst einmal nicht gefährdet wird“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Aber die Bluttests hätten gar keinen therapeutischen Nutzen, es gehe nicht darum, eine Krankheit zu behandeln, kritisiert die frühere Gesundheitsministerin. „Die Tests schaffen nicht einmal endgültige Klarheit darüber, ob tatsächlich eine Trisomie 21 vorliegt. Etwa jedes fünfte Ergebnis ist fehlerhaft, die Frauen erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Je jünger die Frau ist, umso höher die Fehlerquote. Darum müssen zur Bestätigung weitere Untersuchungen folgen, zum Beispiel eine Fruchtwasseruntersuchung.“

Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik gerieten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck. „Hättet ihr das nicht wissen und verhindern können“, müssen sich Familien mit einem behinderten Kind immer wieder sagen lassen. Daher müsse der Bundestag ein klares Signal an die Gesellschaft senden: Menschen mit Behinderung sollen willkommen sein und die Hilfe erhalten, die sie und ihre Angehörigen für ein gelingendes Leben brauchen. Sebastian Urbanski sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal.“

Rund um den Tag der ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag fordert die Lebenshilfe im Bündnis mit vielen weiteren Organisationen zu deutschlandweiten Aktionen auf, mit denen die Perspektive von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien deutlich werden soll: Ein Leben mit Down-Syndrom kann so glücklich und erfolgreich sein wie jedes andere auch. Darüber hinaus wollen Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien die Bundestagsabgeordneten in ihren Bürgersprechstunden besuchen und darauf aufmerksam machen, welche Folgen eine breite Anwendung der Bluttests haben kann – für Menschen mit Down-Syndrom wie für die Gesellschaft insgesamt.

(3174 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung wären ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Down-Syndrom

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 9. April 2019

Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung wären ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Down-Syndrom

Fachverbände fordern eine Debatte über die ethischen Folgen

Berlin. Zur Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag am 11. April zu Bluttests auf Trisomien fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Gefahr der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung entschieden entgegenzutreten.

Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob und wann Bluttests auf Trisomien in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Dazu halten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fest: Eine Regelfinanzierung von Bluttests ohne medizinische Indikation widerspricht den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung – dies wäre aber ein verheerendes Signal für die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung. Gerade im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es dagegen staatliche Aufgabe, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung und ihren Beitrag zur Gesellschaft einzutreten, statt diese auszugrenzen und zu diskriminieren.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sprechen sich entschieden für das Lebensrecht aller Menschen sowie für eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger psychosozialer Beratung aus. Gesellschaftlichen Bestrebungen der Selektierung menschlichen Lebens ist entschieden entgegenzutreten. Stattdessen braucht es intensive Debatten über die ethischen und politischen Folgen solcher Entwicklungen.

(1408 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Lebenshilfe zur Organspende: Widerspruchslösung diskriminiert Menschen mit geistiger Behinderung!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. vom 3. April 2019

Lebenshilfe zur Organspende: Widerspruchslösung diskriminiert Menschen mit geistiger Behinderung!

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit einer Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende vorgestellt. Kernstück des Entwurfs ist die rechtliche Annahme, dass jeder volljährige Bürger Organspender ist, sofern er dem nicht widerspricht. Diese Regelung ist für Menschen, die Schwierigkeiten haben könnten, ihren Willen zu bilden, nicht sachgerecht: Menschen mit Demenzerkrankung oder geistiger Behinderung könnten so einerseits automatisch als Organspender einbezogen sein oder auch automatisch ausgeschlossen werden. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe aufmerksam.

Der Weg zu einer selbstbestimmten Entscheidung ist hierbei, anders als bei der doppelten Zustimmungslösung, nicht vorgesehen. Aber auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung wollen für sich entscheiden, ob nach dem Hirntod ihre Organe zur Spende freigegeben werden: „Ich will mich genauso entscheiden wie andere Menschen auch“, sagt dazu Ramona Günther aus Freudenstadt, die dem Bundesvorstand der Lebenshilfe angehört und selbst mit einer geistigen Behinderung lebt. Die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf sieht vor, dass der Arzt den Angehörigen mitteilt, dass ein Mensch, der nicht in der Lage ist, seinen Willen zur Frage der Organspende zu bilden, davon ausgeschlossen ist. Unklar bleibt, auf welcher Grundlage der Arzt diese Entscheidung treffen soll.

Diese Regelung ist nicht nur nicht sachgerecht, sondern diskriminiert Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung wie Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenzerkrankte.

(1584 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Neueröffnung Berufsbildungsbereiches Holz

Lebenshilfe Hildesheim –
Medieninfo/-Bericht Neueröffnung BBB-Holz
28.03.2019

Arbeiten mit Holz steht bei Förderschulabsolventen hoch im Kurs
Lebenshilfe Hildesheim eröffnet neue Werkstatträume
für den Berufsbildungsbereich Holz

Nach zehn Monaten Umbauzeit eröffnet die Lebenshilfe Hildesheim am Standort Römerring neue Werkstatträume für den Berufsbildungsbereich Holz (BBB-Holz). „Wir reagieren damit auf die gestiegene Nachfrage nach Berufsbildungsangeboten in Handwerk und Holz“, sagte der Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim, Bolko Seidel, anlässlich der Eröffnungsfeier. Der Berufsbildungsbereich Holz der Lebenshilfe Hildesheim besteht seit drei Jahren und war bisher im Gebäude der Lebenshilfe in Drispenstedt untergebracht. Von dem Umzug an den Römerring verspricht sich die Lebenshilfe Synergien durch die direkte Anbindung an die Tischlerei-Werkstatt der Lebenshilfe.

Unter Führung des technischen Leiters Thomas Marschollek sind fast ausschließlich in Eigenarbeit durch Beschäftigte und Mitarbeiter neue lichtdurchflutete und fachlich modern ausgestattete Fach-Arbeitsräume entstanden. „Wir teilen uns ab sofort das Lager und rücken auch fachlich eng mit der großen Tischlerei-Werkstatt zusammen“, sagt Bildungsbegleiter Harald Daun. Die Teilnehmer des Berufsbildungsangebotes im Fach Holz freuen sich schon auf die Arbeit in den drei attraktiven modern ausgestatteten neuen Werkräumen. Etwa 100 Gästen, darunter die Hildesheimer Bürgermeisterin Beate König sowie Vertreter von Stadt, Landkreis, Agentur für Arbeit und Rentenversicherung präsentierten Daun und die Leiterin des Berufsbildungsbereichs Susanne Rogge-Kraft das Ergebnis des Umbauprojektes. Eine tolle Werkstatt mitten in unserer Stadt und nicht außerhalb auf der grünen Wiese“ lobt Bürgermeisterin König die neu geschaffenen Räume „Gestemmt wurde der Umbau mit Eigenmitteln und Spenden in Höhe von 150.000 Euro, die wir durch den hohen Anteil an Eigenleistung nicht einmal ganz aufgebraucht haben“, betont Projektleiterin Rogge-Kraft. „Mit den Berufsbildungsangeboten in Drispenstedt bieten wir derzeit 26 Plätze in verschiedenen Berufsbereichen an“, informiert Rogge-Kraft. „Allein im Bereich Holz können wir jetzt sechs bis acht Plätze anbieten. Damit sind wir eine attraktive Bildungs-Adresse für Förderschulabsolventen, inklusiv beschulte junge Erwachsene aber auch für Menschen, die nach Unfall oder Krankheit ihr Berufsfeld neu in der Arbeit mit Holz suchen.“

Los geht’s mit Sägen, Bohren, Schleifen
Im separaten Maschinenraum bedient Serkan K. die Tretlaubsäge. Seine Hände navigieren ein kleines Sperrholzteil gekonnt in die Zähne des Sägeblatts, das er mit den Füßen antreibt. Konzentriert führt er das Holz entlang der kurvigen Bleistiftlinie in die gewünschte Form. „Sägen, Bohren, Schleifen – damit fangen wir an“, erläutert Tischler und Bildungsbegleiter Harald Daun. „Einsteiger im Berufsbildungsbereich Holz erfahren zunächst eine Menge über die verschiedenen Holzarten und üben den Umgang mit den wichtigsten Handwerkzeugen. Ob und wann die Bedienung moderner Tischlerei-Maschinen dazukommt, entscheiden wir dann ganz individuell nach Neigung und Eignung.“ Teilnehmern im Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe steht einmal wöchentlich der Besuch der Berufsschule in Kooperation mit der Werner-von-Siemensschule offen. „Während wir in Drispenstedt und am Römerring das Fach im Fokus haben, geht es in der Berufsschule eher um allgemeine Bildung wie Deutsch, Mathematik, Werkstoffkunde, Politik oder Arbeitssicherheit“, erklärt Susanne Rogge-Kraft.

Projektstart für BBB-Hauswirtschaft steht bevor
Auch das nächste Projekt hat die Leiterin des Berufsbildungsbereiches schon im Visier: „Als Nächstes nehmen wir uns die Modernisierung des Berufsbildungsbereichs Hauswirtschaft vor“, sagt Rogge-Kraft und unterstreicht die Bedeutung des vielgestaltigen Fachs. „Hauswirtschaft, das ist nicht nur Kochen. Das ist ein weites Feld. “, betont sie. „Da geht es neben Vielem anderen zum Beispiel auch um Wäschepflege, Reinigung, Einkaufen, Lagern und Kalkulieren.“ Der Projektstart steht kurz bevor. Geplant ist unter anderem der Bau einer neuen Lehrküche. „Auch hier bemühen wir uns, mit übersichtlichem Budget viel zu erreichen“, unterstreicht Rogge-Kraft. Damit dieser Bereich demnächst ähnlich modern und attraktiv für künftige Förderschulabsolventen wird, würden wir uns über weitere gezielte Spenden in dieses Projekt freuen.“     (Text:Susanne Dismer-Puls)

4.140 Zeichen
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Wir wollen nicht aussortiert werden!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 19. März 2019

Menschen mit Beeinträchtigung melden sich zu Wort:
Wir wollen nicht aussortiert werden!

Berlin. Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21.03.2019 haben 27 Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet, in der sie sich gegen die Krankenkassenfinanzierung von Bluttests auf genetische
Abweichungen (NIPT – Nicht Invasive Pränatale Tests – aktuell vorrangig auf Trisomie 21) aussprechen. Natalie Dedreux (20) lebt mit Down-Syndrom und engagiert sich aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderung:
„Wir wollen nicht abgetrieben werden. Das Leben mit Down-Syndrom ist cool. Die Welt soll aufhören, Angst vor uns zu haben.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll in Kürze auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern statt der Finanzierung eines Tests zur genetischen Selektion mehr und bessere Beratungsangebote durch die Beteiligung der Behindertenselbsthilfe vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen.


„JA“ zur Vielfalt des menschlichen Lebens!

Gemeinsame Stellungnahme

Deshalb
• Aufklärung über das Leben mit Beeinträchtigungen!
• Keine Bluttests auf genetische Abweichungen (NIPT) auf Kassenkosten!
• Mehr und bessere Beratungsangebote vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen mit Beteiligung der Behindertenselbsthilfe!

Den Bluttest auf genetische Abweichungen (NIPT) in den Leistungskatalog der
Krankenkassen aufzunehmen bedeutet:
• Die Angst vor Behinderung zu verstärken.
• Die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verschärfen.
• Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft als „vermeidbar“ und nicht willkommen zu bewerten.
• Die Verpflichtungen der UN Behindertenrechtskonvention nicht zu beachten.
• Mit dem Eindruck, dieser Test sei medizinisch sinnvoll, falsche Hoffnungen bei werdenden Eltern zu wecken.
• Den Druck auf Schwangere „alles zu tun, alles zu testen“ zu erhöhen.
• Die Tür für die Kassenzulassung weiterer Tests auf genetische Merkmale zu öffnen.

Die Stellungnahme ist ein gemeinsamer Beitrag zur dringend notwendigen gesellschaftlichen Debatte über unser Zusammenleben und Aufklärung über ein Leben mit Beeinträchtigungen.

Unterzeichner der Stellungnahme

- Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e.V.
- Arbeitskreis DOWN-Syndrom e.V.
- Arbeitskreis Down-Syndrom Kassel e.V.
- Bioskop – Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
- Bundesverband autismus Deutschland e.V
- Bundesverband Ehlers-Danlos-Selbsthilfe e.V.
- Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
- Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
- Deutsche Epilepsievereinigung e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft
- Deutsches Down-Syndrom InfoCenter e.V.
- downsyndromberlin e.V.
- down-syndrom-Köln e.V.
- Down-Syndrom-Netzwerk Deutschland e.V.
- Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V.
- Gen-ethisches Netzwerk e.V.
- GESUNDHEIT AKTIV e.V.
- inclution gUG
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
- KIDS Hamburg e.V. Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom
- Lebenshilfe e.V. Berlin
- Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V.
- Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
- Turner-Syndrom-Vereinigung Deutschland e.V.
- Unser Kind mit Down-Syndrom – Münster
- Zentrum für bewegte Kunst e.V.
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15. März 2019

Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Das fordert ein Bündnis aus Lebenshilfe und Down-Syndrom-Verbänden zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März – Zur ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag sind in ganz Deutschland Aktionen und Besuche in den Bürgersprechstunden der Abgeordneten geplant

Berlin. Vorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden. Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg – Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.

Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik geraten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck, und bei Menschen mit Behinderung verstärkt sich die Angst, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein. Sebastian Urbanski, Berliner Schauspieler mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal. Nur diese Bluttests machen mir und anderen Menschen mit Down-Syndrom wirklich große Sorgen.“ Er findet es gut, dass voraussichtlich im April der Deutsche Bundestag über die gesellschaftlichen und ethischen Folgen der Bluttests debattieren will, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheidet, ob diese vorgeburtlichen Untersuchungen gesetzliche Kassenleistung werden.

Die Bluttests dienen aber keiner medizinischen Behandlung. Sie schaffen nicht einmal Klarheit darüber, ob tatsächlich ein Down-Syndrom vorliegt – etwa jedes fünfte Ergebnis ist fehlerhaft: Die Schwangeren erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Wenn ein Down-Syndrom – auch Trisomie 21 genannt – diagnostiziert wird, führt das jedoch in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes.

Für den Tag der ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag fordert das Bündnis zu bundesweiten Aktionen auf, mit denen die Perspektive von Menschen mit Behinderung und ihren Familien deutlich werden soll: Ein Leben mit Down-Syndrom kann so glücklich und erfolgreich sein wie jedes andere auch. Darüber hinaus wollen Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien die Bundestagsabgeordneten in ihren Bürgersprechstunden besuchen und darauf aufmerksam machen, welche Folgen eine breite Anwendung der Bluttests haben kann – für Menschen mit Down-Syndrom wie für die Gesellschaft insgesamt.

(2371 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Endlich: Wahlrecht für alle!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 13. März 2019

Endlich: Wahlrecht für alle!
Lebenshilfe feiert den Durchbruch: Am 15. März entscheidet der Deutsche Bundestag über die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung

Berlin. „Der Durchbruch ist gelungen! Endlich schaffen wir ein inklusives Wahlrecht für alle!“ Das verkündete Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB, gestern beim Parlamentarischen Abend der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Berlin. Am gleichen Tag hat es in der Großen Koalition nach langen zähen Verhandlungen eine Einigung zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz gegeben. Am kommenden Freitag, 15. März, stehen mittags die Wahlrechtsausschlüsse auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Dann wird sowohl über die Anträge der Opposition als auch der Regierungsfraktionen zur Streichung der Wahlrechtsausschlüsse entschieden.

Der Antrag der Koalition sieht nun ebenfalls die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz vor. Außerdem sollen Wahlrechtsassistenzen in den Wahlgesetzen verankert und die Strafvorschriften zur Wahlfälschung schärfer gefasst werden. Aus praktischen Gründen, da eine Umsetzung im Hinblick auf die bereits am 26. Mai stattfindende Europawahl nicht mehr möglich sei, sieht der Antrag vor, dass die Änderungen erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.

Obgleich die Bundesvereinigung Lebenshilfe überaus erleichtert über diese Wendung und die dauerhafte und langfristige Abschaffung sämtlicher Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung ist, so ist sie doch enttäuscht, dass es nun bis zur Europawahl keine generelle Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse geben soll.
Falls sich dies in der Debatte des Bundestages zum Wahlrecht am Freitag bestätigt, kündigte Ulla Schmidt an, dass die Lebenshilfe weiter allen Betroffenen dazu raten werde, sich im Zweifel im Rechtswege unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht die Wahlberechtigung zu erstreiten.
(1966 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 21. Februar 2019:

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig
Lebenshilfe, CBP und Deutscher Caritasverband begrüßen heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin/Freiburg/Karlsruhe. Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute veröffentlichten Beschluss am 29. Januar 2019 festgestellt. Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung durften bisher bei Bundestagswahlen nicht wählen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss.

Das Bundesverfassungsgericht folgt damit den Argumenten der acht Beschwerdeführer, die unter anderem von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) unterstützt worden sind. Der Bundestag ist nun aufgefordert, umgehend die Wahlrechtsausschlüsse zu streichen.

„Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung, dass ich jetzt genau wie alle anderen wählen kann. Vorher war es sehr unfair geregelt, das hat mich wütend gemacht. Und ich bin stolz, dass ich als eine der Klägerinnen zu diesem Urteil beigetragen habe“, sagt Margarete Kornhoff. „Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen. Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie!“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Und Johannes Magin, Vorsitzender des CBP, erklärt: „Die Große Koalition muss jetzt sofort handeln und sicherstellen, dass die betroffenen Menschen schon bei der Europawahl im Mai mit abstimmen können.“

Der Wahlrechtsausschluss galt bisher für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem war von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Seit der Bundestagswahl 2013 unterstützte die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit dem CBP und dem DCV eine Gruppe von Klägern, die zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse eingelegt hatte.

(2069 Zeichen)
weiterlesen ...
Diesen RSS-Feed abonnieren