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Medienmitteilung: Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V und ver.di vom 11. Juni 2020

Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Fachverbände schreiben an Bundessozialminister und fordern Verbesserungen

Berlin, 11.06.2020 – Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus aufgenommen werden müssen, kann das für die Betroffenen hochgradig beängstigend und bedrohlich sein. Zu krankheitsbedingten Symptomen, wie etwa Schmerz oder Atemnot, kommt die Unsicherheit einer fremden Umgebung. Ärzt*innen und Pflegekräfte sind auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Regel nicht vorbereitet, es fehlt an behinderungsspezifischen Kenntnissen und an Erfahrung in der Kommunikation zum Beispiel mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Wenn Eltern berichten, dass vielfach behinderte Kinder mit hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf auch im Erwachsenenalter nur dann in Kliniken aufgenommen werden, wenn die Eltern sie begleiten, weil nicht gewährleistet werden kann, dass der notwendige Umfang pflegerischer Versorgung und sozialer Assistenz sichergestellt wird, muss sich etwas ändern. Dies hat sich aktuell in der Corona-Krise wieder gezeigt. Es bedarf vertrauter Begleitung und Betreuung, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen.

Darauf machen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung seit langem aufmerksam. Sie fordern deshalb, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung eine Assistenz für Aufenthalte im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können. So lautet die Forderung der Fachverbände in ihrem aktuellen Positionspapier „Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“, das sie an Bundessozialminister Heil verschickt haben.

Die Assistenz muss von einer aus dem Alltag vertrauten Person geleistet werden. Die Assistent*innen übernehmen Aufgaben, die sich aus dem behinderungsbedingten Bedarf und nicht aus dem medizinischen Aufwand der Behandlung ergeben. Die Assistenz im Krankenhaus und in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ausdrücklich als Leistung der Eingliederungshilfe im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert werden. Denn diese Unterstützung bei der persönlichen Gesundheitssorge ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.
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Medienmitteilung: ver.di und Lebenshilfe fordern ausreichend Schutzausrüstung, Tests und Corona-Prämie für Beschäftigte der Behindertenhilfe

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V  und ver.di vom 29. Mai 2020

ver.di und Lebenshilfe fordern ausreichend Schutzausrüstung, Tests und Corona-Prämie für Beschäftigte der Behindertenhilfe


Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. fordern eine bessere Ausstattung der Einrichtungen für behinderte Menschen mit Schutzausrüstung, Tests und die Zahlung einer Corona-Prämie für die Beschäftigten aufgrund der besonderen Anforderungen während der Pandemie. Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe sind derzeit extrem gefordert. Sie tragen die Verantwortung für Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf, und gleichzeitig sind Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung nur schwer umzusetzen. Zudem sind nicht überall die notwendigen Schutzausrüstungen vorhanden. Der Wegfall der gewohnten Tagesstruktur sowie Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verunsichern viele Menschen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben.

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand:
„Der erhöhte Unterstützungsbedarf und die enorme Anspannung verlangen den Beschäftigten in der Behindertenhilfe seit Wochen extrem viel ab. Als Anerkennung soll es dafür eine Prämie geben. Eine solche Zahlung ersetzt aber keinesfalls eine dauerhafte gute Vergütung für diese verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit. Die nicht zuletzt unter dem Aspekt der Inklusion gestiegenen Anforderungen in der Behindertenhilfe müssen sich auch dauerhaft in einer besseren Bezahlung niederschlagen.“

Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.:
„Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben derzeit bereits zusätzliche Ausgaben für Corona-Tests, Gesundheitsschutz und einem erhöhten Personalaufwand. Bund und Länder müssen eine verbindliche Zusage für die Übernahme dieser Kosten erteilen, damit die Einrichtungen nicht einzeln die Finanzierung ihrer Leistungen mit den Kostenträgern nachverhandeln müssen.“

Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe ermöglichen Förderung, Assistenz und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Unterstützung findet z.B. in heilpädagogischen Kitas, durch eine Schulassistenz, in Wohngruppen oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung statt. Schätzungsweise 500.000 Menschen arbeiten in Deutschland in der Behindertenhilfe, davon ca. 250.000 in der direkten Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung.
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Medienmitteilung: Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 28. Mai 2020

Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung
haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

Berlin. Bisher haben nur Eltern minderjähriger Kinder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten, wenn sie in der Corona-Krise ihre Söhne und Töchter zuhause betreuen müssen. Dass auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung eine solche Entschädigung beanspruchen können, hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen immer wieder mit Nachdruck gefordert. Heute nun hat der Bundestag einer entsprechenden Änderung im Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.: „Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, betreuen und pflegen tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zuhause und gehen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun haben sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall."
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Medienmitteilung: BOBBY 2020 geht an Sandra Maischberger und Florian Jaenicke

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 26. Mai 2020

BOBBY 2020 geht an Sandra Maischberger und Florian Jaenicke
Medienpreis der Bundesvereinigung Lebenshilfe wird in diesem Jahr gleich zweimal verliehen

Berlin. Sie gehört zu den bekanntesten Moderatorinnen des deutschen Fernsehens und sie ist erfolgreiche TV-Produzentin. Er ist ein bekannter Fotograf und liebevoller Vater eines Sohnes mit schwerer und mehrfacher Behinderung: Sandra Maischberger und Florian Jaenicke. Beide zeichnet die Bundesvereinigung Lebenshilfe in diesem Jahr mit ihrem Medienpreis BOBBY aus. „Sandra Maischberger und Florian Jaenicke setzen sich für eine inklusive Gesellschaft ein und erreichen damit eine große Öffentlichkeit“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Sandra Maischberger produzierte mit ihrer Firma „Vincent productions GmbH“ die Fernseh-Reihe „Manuel Down Under“, die vom Sender Arte ausgestrahlt wurde. Sie handelt von Manuel Zube, einem jungen Mann mit Down-Syndrom, der mit Sozialarbeiter Julius Werner und einem Kamera-Team durch Australien reiste. Die Filme zeigen eindrücklich, was Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam erreichen können. Außerdem war Down-Syndrom-Aktivistin Natalie Dedreux mit ihrer Mutter am 11. Dezember 2019 in der ARD-Talkshow „maischberger. die woche“ zu Gast. Natalie und Michaela Dedreux machten in dem ausführlichen Gespräch mit Sandra Maischberger deutlich, dass sich vor allem die Gesellschaft ändern muss, damit Eltern keine Angst vor einem Leben mit einem behinderten Kind haben müssen.

Zur Auszeichnung mit dem BOBBY sagt Sandra Maischberger: „In einer idealen Welt würde man Menschen nicht danach beurteilen, was sie können oder was sie aufgrund einer Behinderung eben nicht können. Sondern alleine danach, wie sie sind. Jeder Mensch ist ein Unikat. Gerade Menschen mit Behinderung erinnern uns jeden Tag daran, dass wir nicht in Schubladen denken sollten. Deshalb ist es so wichtig, jeden Bereich des Lebens mit ihnen zu teilen, soweit es nur geht.“

Über ein ganzes Jahr hinweg veröffentlichte der Fotograf und Autor Florian Jaenicke Bilder seines heute 15-jährigen Sohnes Friedrich im ZEIT-Magazin. Hunderttausende von Menschen verfolgten Woche für Woche die berührende Foto-Kolumne „Wer bist du?“, schrieben ermutigende Leserbriefe und Kommentare im Internet. Friedrich wurde so geradezu zum Star des ZEIT-Magazins, nun ist die Foto-Kolumne zudem als Buch im Aufbau Verlag erschienen. Ulla Schmidt: „Friedrichs überschäumendes Lachen, wenn er Wasser um sich spürt, zeigt uns allen, dass es auch im Leben von Menschen mit Behinderung und ihren Familien Momente des Glücks gibt. Seine Geschichte ist ein Plädoyer für Inklusion und Teilhabe.“

Florian Jaenicke sagt: „In einer Zeit, in der weite Teile der Gesellschaft, bedingt durch Corona, zur Vermeidung von Infektionen dazu gezwungen werden, sozial isoliert zu leben, wird vielleicht manchem klar, wie wichtig es ist, von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, gesehen zu werden und Teil der Gemeinschaft zu sein. Es ist meine Hoffnung, dass Menschen, die wie Friedrich nicht die Möglichkeit haben, auf sich aufmerksam zu machen, als Mensch gesehen werden und nicht, wie so oft, auf Ihren Befund reduziert werden. Hierfür den BOBBY-Preis von der Lebenshilfe, die sich seit über 60 Jahren, neben vielem anderen, dafür einsetzt, dass Menschen mit Behinderungen gesellschaftlich sichtbar sind und wertgeschätzt werden, überreicht zu bekommen, erfüllt mich mit großer Freude.“

Die Preisverleihung ist für den 11. September in Berlin im Rahmen der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe geplant – wenn die Corona-Pandemie es zulässt.

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Weiterer O-Ton von Florian Jaenicke, dem am 15. Mai der Grand Prix und Gold vom Art Directors Club Deutschland für seine Foto-Kolumne verliehen wurde:

„Seit Jahrzehnten befasse ich mich damit, fotografisch Brücken zwischen den Menschen herzustellen, indem ich den Abgebildeten mit dem Betrachter über die Fotografie miteinander bekannt mache. Seit 15 Jahren liegt mir dabei ein Mensch am meisten am Herzen. Jemand, der nicht aus eigener Kraft auf die Menschen zugehen kann, weil das Schicksal es ihm nicht erlaubt: mein Sohn Friedrich, der von Geburt an schwerstmehrfach behindert ist. All die Jahre habe ich ihn fotografiert, um anhand der fotografischen Manifestation seiner Mimik eine Möglichkeit zu bekommen daraus zu lesen und ihn so besser zu verstehen. Über die Jahre entstanden tausende Bilder, die derart intensiv in ihrer Wirkung sind, dass ich Sie schließlich im ZEIT-Magazin veröffentlichte.

Die Foto-Kolumne ‚Wer bist Du?‘, die vor mir schon die berühmtesten Fotografeninnen und Fotografen bespielten, war laut der Redaktion des ZEIT-Magazins die, die am meisten Leserreaktionen hervorrief. Hunderte Leser, mit gerade mal zwei Ausnahmen, schrieben wie wichtig es ihnen ist, am Leben Friedrichs über die Fotos teilhaben zu können, so dass daraus sogar ein Buch entstand. So ist Friedrich, neben all den prominenten Persönlichkeiten, deren Bilder wir täglich sehen können, ein Teil der Gesellschaft geworden. Und nicht nur er, sondern auch Menschen, die wie er mit Behinderungen zu kämpfen haben, erfahren ein wenig mehr Beachtung und Wertschätzung als wertvolle Menschen, von denen wir alle lernen und auch Glück erfahren können.“

Druckfähige und honorarfreie Fotos von Sandra Maischberger und Florian Jaenicke mit seinem Sohn Friedrich finden Sie unter: www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“).

Wer ist der BOBBY?
Mit dem BOBBY, benannt nach seinem ersten Preisträger Bobby Brederlow, einem Schauspieler mit Down-Syndrom, würdigt die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit 1999 vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung, das aufklärt und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung abbaut. Der Lebenshilfe-Medienpreis wird zum 20. Mal verliehen. Er ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.

Zu den weiteren Preisträger*innen gehören neben anderen:
• Dr. Eckart von Hirschhausen, der mit seinem Humor Brücken baut für ein besseres Miteinander, für Teilhabe und Inklusion (2018)
• Natalie Dedreux, die das Down-Syndrom hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel in der ARD-Sendung Wahlarena zum Thema „Spätabtreibungen“ befragte (2017)
• Annette Frier und der WDR-Fernsehfilm „Nur eine Handvoll Leben“ (2016)
• FC Bayern München (2015) für seine Stadion-Aktion zum Welt-Down-Syndrom-Tag
• Kai Pflaume und die ARD-Reihe „Zeig mir Deine Welt“ mit Tom Auweiler, Verena Glatter, Ronja Nobbe, Anna Ring, Ottavio Tavormine und Sebastian Urbanski, die alle das Down-Syndrom haben (2014)
• ChrisTine Urspruch mit dem „Tatort“ aus Münster (2013)
• Juliana Götze, Schauspielerin mit Down-Syndrom für ihre Rolle in der ARD-Krimiserie „Polizeiruf 110“, Folge „Rosis Baby“ (2009)
• Guildo Horn für seine Talksendung mit geistig beeinträchtigten Gästen im SWR (2007)
• Günther Jauch, der als Moderator von „Stern TV“ immer wieder Menschen mit Behinderung zum Thema gemacht hat (2003)
• Die Lindenstraße mit Jan Grünig, der das Down-Syndrom hat (2001)
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Medienmitteilung: Gute Nachricht für Familien mit behinderten Kindern

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 11. Dezember 2019


Gute Nachricht für Familien mit behinderten Kindern

Berlin. Nach einem umfangreichen Beratungsprozess, an dem auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe beteiligt war, hat gestern Familienministerin Dr. Franziska Giffey den Abschlussbericht zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe entgegengenommen. Auf dieser Grundlage will die Ministerin im Frühjahr 2020 ein neues, inklusives Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorlegen. Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt, MdB: „Für die Familien mit behinderten Kindern ist das eine gute Nachricht. Sie warten schon lange darauf, dass auch sie endlich die vollen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen können.“

Mehr Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bericht-zur-zukunft-der-kinder--und-jugendhilfe/142418
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Medienmitteilung: 40 Jahre gemeinsam für Teilhabe

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 03. Dezember 2019

40 Jahre gemeinsam für Teilhabe
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung feiern Jubiläum

Berlin. Am 2. und 3. Dezember 2019 fand in Berlin die 80. Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung statt. Es trafen sich die Vorsitzenden und Geschäftsführungen von Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Bundesvereinigung Lebenshilfe und Bundesverband evangelische Behindertenhilfe zum fachlichen und strategischen Austausch. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey war bei der Konferenz dabei, hat den Fachverbänden zum Jubiläum gratuliert und zum Thema inklusive Kinder- und Jugendhilfe gesprochen. Alle waren sich einig, wie wichtig es ist, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen.

Hierfür braucht es eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. „Eine inklusive Gesellschaft beginnt im Kindesalter: Wenn Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung sich begegnen, wächst Inklusion“, sagte Ministerin Giffey. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung abzusichern und zu verbessern, sind Fachkräfte wie Heilerziehungspfleger*innen von besonderer Bedeutung; deshalb ist der zunehmende Fachkräftemangel ein großes Problem. Die Verbändevertreter*innen sprachen mit Ministerin Giffey über wirksame Maßnahmen, um Menschen für eine Tätigkeit in der Behindertenhilfe zu gewinnen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken, ist das gemeinsame Ziel der Fachverbände. Dafür sind Angebote der Behindertenhilfe ein wichtiges Instrument.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung: „In der Demokratie sind alle Menschen wichtig, um das Land zu gestalten!“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 29. November 2019

„In der Demokratie sind alle Menschen wichtig, um das Land zu gestalten!“
Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB, zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Berlin. Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung wollen nicht nur dabei sein. Sie wollen auch mitreden und mitbestimmen – in Politik und Gesellschaft. Nur so kann Inklusion wirklich gelingen. Das erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. „In der Demokratie sind alle Menschen wichtig, um das Land zu gestalten!“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Die frühere Gesundheitsministerin fordert Parteien, Vereine und Medien dazu auf, sogenannten Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern echte Teilhabe zu ermöglichen.

Ein gutes Beispiel dafür ist der Berliner Christian Specht. Der 50-jährige engagiert sich ehrenamtlich im Vorstand der Lebenshilfe Berlin und ist bei Politikern in der Hauptstadt so bekannt wie ein „bunter Hund“. Aktuell nimmt er mit seinem Podcast „Specht hat Recht“ alle zwei Wochen gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der Tageszeitung „taz“ ein wichtiges politisches Thema aufs Korn. Es geht etwa um den Mauerfall vor 30 Jahren, den Mietendeckel, die E-Roller oder den Ausgang der Landtagswahl in Thüringen. Christian Specht sagt: „Was ich kann, können andere Selbstvertreter auch. Na klar, man muss uns nur machen lassen und alles so erklären, dass wir es verstehen können!“

Unter dem Motto „Selbstvertretung – Na klar.“ hat er im August in Leipzig mit rund 500 weiteren Selbstvertretern aus ganz Deutschland an einem Kongress der Bundesvereinigung Lebenshilfe teilgenommen und am Ende die Leipziger Erklärung verabschiedet. Darin heißt es unter anderem: „Wir vertreten uns selbst! Wir sind Selbstvertreter. Wir fordern Barrierefreiheit in unseren Einrichtungen und überall. Wir fordern Leichte Sprache auch bei Behörden. Wir wollen auch in der Politik überall mitreden. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen lernen und arbeiten können. Wir wollen ernst genommen werden!“

Mehr zum Thema Selbstvertretung gibt es im Internet unter: https://www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen endlich offiziell als Nazi-Opfer anerkennen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 06. November 2019

Lebenshilfe: Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen endlich offiziell als Nazi-Opfer anerkennen

Berlin. In seiner heutigen Sitzung befasst sich der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages mit vier Anträgen zur Anerkennung von damals als „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten Personen als Nazi-Opfer. In diesem Zusammenhang erinnert die Bundesvereinigung Lebenshilfe daran, dass die Opfer der „Euthanasie“, der planvollen und systematischen Vernichtung von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen, noch immer nicht offiziell vom Staat als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt sind. „Menschen, die systematisch ausgesondert, für medizinische Versuche missbraucht und vor allem zu Hunderttausenden ermordet worden sind, weil sie krank und behindert waren, müssen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden!“, sagt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Link zur heutigen Anhörung um 16.30 Uhr im Ausschuss für Kultur und Medien:
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3c0NS1wYS1rdWx0dXItbWVkaWVuLW9wZmVyZ3J1cHBlbi02NjQ2MjQ=&mod=mod531790
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Medienmitteilung: Lebenshilfe-Kalender SEH-WEISEN 2020 präsentiert wieder Werke von Künstlern mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 24. Oktober 2019:

Farben und Stimmungen des Lebens
Der Lebenshilfe-Kalender SEH-WEISEN 2020 präsentiert wieder Werke von Künstlern mit sogenannter geistiger Behinderung – und ihre Wünsche, Gedanken und Träume dahinter

„Die Malerei hat mir Auftrieb und neuen Lebensmut gegeben“, sagt Eleni Karapepera aus Waiblingen über ihr Hobby. Sie ist eine der Künstlerinnen und Künstler mit sogenannter geistiger Behinderung, die den SEH-WEISEN-Kalender 2020 gestaltet haben. Ihr Werk „Farb-Quadratur“ ist im Monat Juni zu bewundern. „Es zeigt den Wechsel von Farben und Stimmungen in meinem Leben.“

Der SEH-WEISEN-Kalender der Lebenshilfe erscheint inzwischen in seinem 38. Jahrgang. Besonders sind nicht nur die Kalendermotive, sondern auch die Geschichten und Gedanken der Künstler dahinter – zu finden immer auf der Kalenderblatt-Rückseite.

Sie können den Betrachter genauso intensiv beeindrucken und begleiten wie das Kunstwerk selbst. „Malen hilft dabei, im Alltag ‚loszulassen‘ und nicht alles zu perfekt machen zu wollen“, sagt etwa Thomas Tschakert vom Kunstatelier Tröbsdorf des Lebenshilfe-Werks Weimar/Apolda. Sein „Oldy“, ein grüner, offener Oldtimer mit gelben Sitzen vor sonnigem Himmel, hilft vielleicht dabei. Wie Thomas Tschakert arbeiten viele der Künstler schon seit Jahren erfolgreich in Ateliers unter künstlerischer Leitung, einige von ihnen können sogar auf eigene Ausstellungen verweisen.

Neben dem Titel enthält der 30 mal 39 cm große Kalender zwölf farbige Monatsblätter mit Kalendarium und ein Blatt mit sieben Kalendermotiven, die als Postkarten heraustrennbar sind. Zum Preis von 13,90 Euro (zuzüglich Versandkosten) sind die SEH-WEISEN 2020 zu bestellen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Telefon: 0 64 21 / 4 91- 1 23, Fax: -6 23 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Erlös kommt der Lebenshilfe-Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung zugute. Alle Kalenderbilder sind auch im Internet unter www.lebenshilfe.de zu sehen.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Kinderrechte ins Grundgesetz – damit alle gut aufwachsen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 22. Oktober 2019:

Lebenshilfe: Kinderrechte ins Grundgesetz – damit alle gut aufwachsen
„National Coalition Deutschland“ kritisiert Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Berlin. Gemeinsam mit 100 weiteren Verbänden fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass die in Deutschland seit 1992 gültige UN-Kinderrechtskonvention endlich vollständig umgesetzt wird. Das Bündnis mit dem Namen „National Coalition Deutschland“ hat heute seinen neuen Bericht an die Vereinten Nationen veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass auch hierzulande zahlreiche Kinderrechte verletzt werden. Besonders schwerwiegend wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf Kinder und Jugendliche aus. Ihre Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung sind immer noch nicht im Grundgesetz verankert.

„Die UN-Konvention muss endlich umgesetzt werden, um ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu sichern“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin. „Kinder mit Behinderung und ihre Familien müssen besonders vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Den Schutz des Grundgesetzes brauchen alle Kinder, daher müssen ihre Rechte dort festgeschrieben werden.“
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