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Medienmitteilung 2022:Teilhabe umfasst auch pflegerische Leistungen

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 28.04.2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die BAG HEP begrüßen das Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Heilerziehungspflege, weisen jedoch auf einen entscheidenden Aspekt hin:

Teilhabe umfasst auch pflegerische Leistungen


Berlin, 28. April 2022 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege (BAG HEP) begrüßen die Erstellung des Kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung von Heilerziehungspflegenden an Fachschulen, welches am 16. Dezember 2021 von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen und nun veröffentlicht worden ist. Allerdings machen sie darauf aufmerksam, dass die Teilhabe als Kernkompetenz der Heilerziehungspflege zwingend auch pflegerische Leistungen umfasst.

Nach Überzeugung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der BAG HEP enthält das Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil viele innovative Ansätze und ist ein wichtiger Schritt hin zu bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen in der Ausbildung sowie im späteren Berufsalltag der Heilerziehungspflegenden. Im Vordergrund der Beschreibung des Berufsbildes der Heilerziehungspflege steht die teilhabeorientierte Unterstützung in behindernden Lebenssituationen, unter anderem in den Bereichen Gesundheitsförderung und -erhaltung. Dies begrüßen die Verbände, weil Teilhabe die Kernkompetenz der Heilerziehungspflege ist und bleiben muss. Pflege ist dabei elementare Voraussetzung für Teilhabe und muss notwendiger Bestandteil der Heilerziehungspflege bleiben. Nur so kann der Auftrag der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Fachschulen für Heilerziehungspflege erfüllt werden, Menschen mit Behinderung auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die BAG HEP fordern deshalb die Länder dazu auf, diesen entscheidenden Aspekt in der Umsetzung der Lehrpläne abzubilden.

Zum Hintergrund:
Das „Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegenden an Fachschulen“ ist am 16. Dezember 2021 durch die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen worden. Das länderübergreifende Papier beschreibt das Anforderungsniveau des Berufsbildes und enthält Definitionen der beruflichen Handlungskompetenzen, über die qualifizierte Heilerziehungspflegende verfügen müssen, um dem Anforderungsniveau des Berufs zu entsprechen und den Beruf kompetent ausüben zu können. Ziel des KMK-Papieres ist es, durch bundeseinheitliche Leitplanken das Profil der Heilerziehungspflege in Abgrenzung zu anderen sozialen Berufsbildern als die Profession für Teilhabe zu stärken.