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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 9. November 2020

Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Berlin. Zur nationalen Impfstrategie, die auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Leopoldina beruht und heute im Corona-Kabinett der Bundesregierung verabschiedet werden soll, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.:

„Auch viele Menschen mit Behinderung müssen mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen, wenn sie sich mit Covid 19 anstecken. Daher müssen auch die Mitarbeitenden, die sie betreuen, die Möglichkeit erhalten, sich vorrangig impfen zu lassen. Damit wie in der Altenhilfe verhindert wird, Infektionen in Einrichtungen von Hochrisikogruppen hinein zu tragen. Im heute veröffentlichten Positionspapier zum Zugang zur Impfung findet sich hierfür die Grundlage, dies ist bei der Umsetzung durch die Ständige Impfkommission aufzugreifen.“
Letzte Änderung amMontag, 09 November 2020 13:38