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Medienmitteilungen 2020

Medienmitteilungen 2020 (24)

Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Teilhabe darf in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 30. September 2020

Ulla Schmidt: Teilhabe darf in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben
Lebenshilfe fordert, dass bei allen Pandemie-Maßnahmen die Folgen für Menschen mit Behinderung mitgedacht werden müssen

Berlin. Die steigende Zahl an Corona-Infektionen macht Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, große Sorgen: „Nun beraten wir wieder über Regeln, um Kontakte und Infektionen zu vermeiden. Dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien besondere Bedarfe haben, wurde im Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Krise zunächst nicht berücksichtigt. Das darf nicht noch einmal passieren“, betont die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Gesundheitsministerin. Der Bundesvorstand der Lebenshilfe hat deshalb ein Positionspapier mit einer Reihe von Forderungen verabschiedet.

Menschen mit Behinderung sind häufig besonderen Risiken ausgesetzt, da sie teils wegen bestehender Vorerkrankungen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe haben. Auch können sie präventive Maßnahmen wie Abstandhalten oft schwieriger umsetzen, da sie häufig auch auf körpernahe Unterstützung angewiesen sind. Mit der Schließung von Tagesstätten, Schulen wie auch Werkstätten für behinderte Menschen und mit Besuchsverboten im gemeinschaftlichen Wohnen waren sie lange Zeit in Wohnstätten und Familien von der Außenwelt abgeschnitten und isoliert.

Alle müssen aus diesen Erfahrungen lernen. Daher fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe in ihrem Positionspapier, dass bei allen staatlichen Maßnahmen vorab überprüft wird, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben. Es darf nicht sein, dass durch Corona die mühsam erreichte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Frage gestellt wird und sie von dringend notwendigen sozialen Kontakten abgeschnitten werden.

Ulla Schmidt: „Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen uns alle vor noch nie gekannte Herausforderungen. Wir müssen aber unbedingt verhindern, dass Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe auf der Strecke bleiben.“
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Medienmitteilung: Fachverbände fordern bundesweite Corona-Prämie auch für Mitarbeitende der Behindertenhilfe

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 25. September 2020

Fachverbände fordern bundesweite Corona-Prämie auch für Mitarbeitende der Behindertenhilfe

Berlin. Die Corona-Pandemie ist eine riesige Herausforderung für Pflegekräfte, die alte, kranke und beeinträchtigte Menschen versorgen. Ihre besondere Leistung wird zu Recht mit einer Corona-Prämie gewürdigt. Aber nicht weniger anstrengend waren die vergangenen Monate für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie, die Menschen mit Behinderung während des Lockdowns rund um die Uhr betreut und gepflegt haben. Dabei hatten sie zusätzlich mit Ängsten und Verhaltensauffälligkeiten ihrer Klienten zu tun und mussten wegen der Besuchsverbote Angehörige und Freunde emotional ersetzen. Außerdem gab es nicht immer ausreichende Schutzbekleidung, weshalb sie einem besonderen Risiko ausgesetzt waren.

Daher begrüßen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass sich einzelne Bundesländer wie zum Beispiel Bayern dazu entschieden haben, die Corona-Prämie auch an Mitarbeitende in der Behindertenhilfe auszuzahlen. Nachdem ebenfalls Pflegende in Krankenhäusern die Prämie erhalten, fordern die Fachverbände erneut: Es muss jetzt bundesweit zu Regelungen kommen, die Mitarbeitende in der Behindertenhilfe umfassend berücksichtigen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht ist gut, aber nicht der erhoffte große Wurf

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 22. September 2020


Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht ist gut, aber nicht der erhoffte große Wurf
Bundeskabinett stimmt am 23. September über Referentenentwurf ab.
Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht in der Gesetzesvorlage eine verpasste Chance.

Berlin. Schon lange warten Menschen mit Behinderung auf eine Reform des Betreuungsrechts. Sie wollen, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer nicht mehr an ihrer Stelle entscheiden. Nach dem Motto: „Ich weiß schon, was gut für dich ist“. Rechtliche Betreuer sollen vielmehr ihre Klienten darin unterstützen, Entscheidungen möglichst selbst zu treffen. Morgen nun stimmt das Bundeskabinett über den Referentenentwurf für ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht ab. Die Lebenshilfe jedoch sieht in der Gesetzesvorlage des Justizministeriums eine verpasste Chance: „Es ist nicht der erhoffte große Wurf. Wir begrüßen zwar, dass Menschen mit Behinderung im Vorfeld beteiligt waren und Ministerin Lambrecht sich mehr Selbstbestimmung zum Ziel gesetzt hat. Aber das reicht nicht. Der Gesetzgeber muss die Rechte der betreuten Personen noch umfassender stärken, damit der ursprüngliche Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – konsequent umgesetzt wird. Hierfür müssen auch die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden“, sagt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

So soll es dabei bleiben, dass rechtliche Betreuer auch nach der Reform ein unbeschränktes Vertretungsmandat haben. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert dagegen, dass ein Betreuer nur dann stellvertretend für seinen Klienten entscheiden darf, wenn das erforderlich ist, weil die betreute Person sonst nicht rechtlich handeln könnte. Zum Beispiel um Verträge abzuschließen.

Richtschnur der Betreuer und Richter sollen künftig die Wünsche der rechtlich Betreuten sein, nicht mehr ein allgemeines und oft falsch verstandenes Wohl der Betreuten. Diese Änderung im neuen Betreuungsrecht begrüßt die Lebenshilfe ausdrücklich. Damit es aber nicht allein bei schönen Worten bleibt und dieser Perspektivwechsel in der Praxis gelingen kann, fordert die Lebenshilfe, dass die betreute Person an den Berichtspflichten der Betreuer und der gerichtlichen Kontrolle beteiligt wird. In einem Jahresbericht hat die Betreuer seine Tätigkeiten zu dokumentieren, auch seine Unterstützungsleistung bei einer Entscheidungsfindung. Dieser Bericht soll, so will es die Lebenshilfe, der betreuten Person in verständlicher Form übermittelt werden. Überhaupt müsse sichergestellt sein, dass während des gesamten betreuungsrechtlichen Verfahrens so kommuniziert wird, dass es die betreute Person nachvollziehen kann.

Weitere Forderungen der Lebenshilfe sind: In Modellprojekten sollen neue Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entwickelt werden, weil es hierfür viel zu wenig Erfahrung und Forschung gibt. Außerdem soll alles dafür getan werden, eine rechtliche Betreuung, möglichst zu vermeiden. Die sogenannte „erweiterte Unterstützung“ ist da eine gute Idee des Justizministeriums, die verpflichtend und nicht nur optional in allen Bundesländern eingeführt werden sollte. Überdies sollte eine gegen den Willen der betreuten Person angeordnete und verlängerte rechtliche Betreuung spätestens alle zwei Jahre gerichtlich überprüft werden. Zudem brauchen betreute Personen niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen. Angehörige, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sind, sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere ehrenamtliche Betreuer. Auch sie sollen gestärkt werden – durch die Anbindung an einen Betreuungsverein, wo sie Beratung und Fortbildung erhalten. Schließlich muss die Umsetzung der Reform untersucht werden. Nur wenn die mit dem neuen Betreuungsrecht angestrebten Verbesserungen auch tatsächlich eingetreten sind, war die Reform am Ende erfolgreich.

Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt: „Keine Frage, 30 Jahre nach der letzten Reform brauchen wir endlich ein neues Betreuungsrecht – dann aber richtig! Dafür wird sich die Lebenshilfe im parlamentarischen Prozess mit aller Kraft einsetzen.“
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Medienmitteilung: Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen vom 28 August 2020

Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Hannover (28.08.2020) Mit Freude wurden bei der Lebenshilfe Niedersachsen die jüngsten positiven Aussagen von Bundesbildungsministerin Karliczek zur Förderfähigkeit von Tagesbildungsstätten im Rahmen des Digitalpakts Schule zur Kenntnis genommen. Ganz anders hatte
sich in der Vergangenheit das Kultusministerium gegenüber der Lebenshilfe geäußert. In mehreren Schreiben hatte die Lebenshilfe Niedersachsen in der Vergangenheit das Kultusministerium auf die Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern von Tagesbildungsstätten bei der
Umsetzung des Digitalpakts hingewiesen. Das Kultusministerium antwortete dazu, dass Tagesbildungsstätten in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt keine Erwähnung fänden und
damit nicht förderfähig seien. Eine Rücksprache mit dem Bundesbildungsministerium habe diese
Auffassung bestätigt.
„Wir erwarten nun nach der Klarstellung durch die Bundesbildungsministerin, dass Tagesbildungsstätten unverzüglich in die Förderrichtlinie aufgenommen werden“, so Landesgeschäftsführer Holger Stolz. Zudem sei zu klären, auf welche Aussagen des Bundesbildungsministeriums
sich das Kultusministerium in der Vergangenheit berufen habe. Mit der Ministerin direkt sei ja
anscheinend nicht gesprochen worden, so Holger Stolz weiter. Aktuell werden in den Niedersächsischen Tagesbildungsstätten mehr als 3500 Schülerinnen und Schüler beschult. Tagesbildungsstätten sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz eine alternative Form der Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
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Medienmitteilung: Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten können auf Verbesserungen hoffen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 02. Juli 2020

Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten können auf Verbesserungen hoffen

Bundesrat stimmt morgen über Gesetzesänderungen ab – Lebenshilfe begrüßt finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise und Förderung der Interessenvertretung

Berlin. Für die rund 310.000 Menschen mit Behinderung, die bundesweit in Werkstätten arbeiten, ist morgen ein wichtiger Tag: Der Bundesrat stimmt über einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Millionen Euro ab. Das Geld soll den Werkstattbeschäftigten zugutekommen, die in der Corona-Krise weniger Lohn erhalten haben. Außerdem will der Bund die Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten fördern, indem er die Arbeit des Vereins „Werkstatträte Deutschland“ mit mehr als 400.000 Euro jährlich unterstützt. Beide Finanzhilfen hat der Bundestag bereits beschlossen.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und frühere Bundesministerin: „Eine inklusive Gesellschaft braucht Menschen mit Behinderung, die ihre Interessen selbst vertreten. Mit der dauerhaften Finanzierung von Werkstatträte Deutschland wird die Selbstvertretung in den Werkstätten gestärkt. Das begrüßen wir als Lebenshilfe sehr.“ Auch dem Bundesvorstand der Lebenshilfe gehören Menschen mit Beeinträchtigung an – Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen wie Ramona Günther aus Freudenstadt. Sie sagt: „Lasst uns einfach mal machen. Die Zeiten sind vorbei, dass andere immer besser wissen, was gut und richtig für uns ist. Wir sind die Experten für unser Leben.“

Werkstatträte sind Betriebsräten ähnlich und setzen sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung in den bundesweit rund 700 Hauptwerkstätten mit ihren fast 3000 Betriebsstätten ein. Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) ist ein Zusammenschluss von allen Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte. Er ist für alle Werkstatträte in Deutschland da und macht sich für die Beschäftigten in Werkstätten stark. Lange war eine dauerhafte Finanzierung nicht geregelt. Nach dem Bundestag soll nun auch der Bundesrat morgen eine Änderung der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung verabschieden. Damit erhält der WRD künftig 1,60 Euro für jede beschäftigte Person im Arbeitsbereich der Werkstätten direkt von den Trägern der Eingliederungshilfe. Der Betrag wird jährlich angepasst, die neue Regelung tritt ab dem Jahr 2021 in Kraft. Werkstatträte Deutschland hat einen ehrenamtlichen Vorstand und eine Geschäftsstelle in Berlin mit zurzeit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen (www.werkstattraete-deutschland.de).

Für die Beschäftigten in Werkstätten gibt es noch eine weitere erfreuliche Entwicklung. Bundesweit waren viele Werkstätten geschlossen oder haben nur mit einem kleinen Teil der Beschäftigten in der Notbetreuung die Produktion aufrechterhalten. So haben Werkstätten finanzielle Einbußen. Zusätzlich sind wichtige Aufträge in der Corona-Krise weggebrochen. Das Geld fehlt nun in einigen Werkstätten, so dass der sogenannte Steigerungsbetrag als Teil des Entgeltes nicht überall an die Beschäftigten gezahlt werden kann.

Die Bundesregierung will jetzt bis zu 70 Millionen Euro aus der Ausgleichabgabe zur Verfügung stellen, um die finanzielle Lücke zu verkleinern. Der Bund verzichtet deshalb im Jahr 2020 auf die Hälfte der ihm zustehenden zwanzig Prozent aus der Ausgleichsabgabe und überlässt den Betrag den Ländern sowie deren Integrationsämtern. Das Geld ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Sicherung der Entgelte ausgegeben werden. Dafür ist eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erforderlich, sie soll ab dem 1. März 2020 rückwirkend in Kraft treten. „Damit wird Menschen, die das geringste Einkommen in unserer Gesellschaft haben, ein Stück weit geholfen. Das unterstützen wir natürlich“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. „Es muss aber unbedingt dabei bleiben, dass die Mittel nur einmalig aus diesem Topf genommen werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass Gelder der Ausgleichsabgabe an anderer Stelle fehlen. Beispielsweise bei der Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen oder bei der Umsetzung des Budgets für Arbeit.“
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Medienmitteilung: Lebenshilfe erleichtert über Verbesserungen für Intensivpflege zuhause

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 01. Juli 2020

Lebenshilfe erleichtert über Verbesserungen für Intensivpflege zuhause

Berlin. Heute hat der Gesundheitsausschuss grünes Licht gegeben, und morgen wird der Bundestag über das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) abstimmen. Dazu erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin:

„Wir sind sehr erleichtert, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, vom Tisch ist. Nach massiven Protesten von Betroffenen und ihren Familie wie auch vieler Verbände wird das Recht auf Wahl des Wohnortes auch für Menschen mit Intensivpflege anerkannt, was Grundgesetz und Behindertenrechtskonvention gebieten. In der intensiven Beratung des anfangs untragbaren Gesetzentwurfes konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden. Jetzt geht es vor allem darum, Mängel zuhause zu beseitigen, anstatt den Umzug in ein Pflegeheim zu verordnen. Daher schließt der Medizinische Dienst eine Zielvereinbarung mit den Betroffenen ab, um die intensivpflegerische Versorgung im gewünschten Lebensumfeld der Versicherten sicherzustellen. Die Position der Lebenshilfe ist klar: In der Umsetzung der Regelung muss der kranke Mensch selbst über seinen Lebensmittelpunkt entscheiden!“

Zum Hintergrund: Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten Intensivpflegepatient*innen ihren Anspruch auf häusliche Versorgung verloren, wenn die Pflege dort nicht „tatsächlich und dauerhaft“ sichergestellt werden kann oder sie dem Medizinischen Dienst die Prüfung verweigern. Nun ist vorgesehen, dass der Medizinische Dienst, wenn er Mängel feststellt, eine Zielvereinbarung mit dem Versicherten abschließt, um die Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Hierbei sind auch weitere Rehabilitationsträger zu beteiligen, wie zum Beispiel die Träger der Eingliederungshilfe, die Leistungen zur Teilhabe erbringen. Damit beteiligt sich die Krankenversicherung daran, dass die pflegerische Versorgung durch geeignete Maßnahmen auch zuhause tatsächlich und dauerhaft sichergestellt wird.

Außerdem wurde klargestellt, dass Menschen Intensivpflege auch in betreuten Wohnformen erhalten können und dass die Zuzahlung auf 28 Tage beschränkt wird, wie dies die Lebenshilfe gefordert hatte.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat – zum Teil auch gemeinsam mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung – während des Gesetzgebungsverfahrens die geplanten Änderungen bereits mehrfach kritisiert und sich intensiv in die Beratungen eingebracht: https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/lebenshilfe-intensivpflege-gesetz-darf-so-nicht-verabschiedet-werden/
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Medienmitteilung: Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V und ver.di vom 11. Juni 2020

Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Fachverbände schreiben an Bundessozialminister und fordern Verbesserungen

Berlin, 11.06.2020 – Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus aufgenommen werden müssen, kann das für die Betroffenen hochgradig beängstigend und bedrohlich sein. Zu krankheitsbedingten Symptomen, wie etwa Schmerz oder Atemnot, kommt die Unsicherheit einer fremden Umgebung. Ärzt*innen und Pflegekräfte sind auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Regel nicht vorbereitet, es fehlt an behinderungsspezifischen Kenntnissen und an Erfahrung in der Kommunikation zum Beispiel mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Wenn Eltern berichten, dass vielfach behinderte Kinder mit hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf auch im Erwachsenenalter nur dann in Kliniken aufgenommen werden, wenn die Eltern sie begleiten, weil nicht gewährleistet werden kann, dass der notwendige Umfang pflegerischer Versorgung und sozialer Assistenz sichergestellt wird, muss sich etwas ändern. Dies hat sich aktuell in der Corona-Krise wieder gezeigt. Es bedarf vertrauter Begleitung und Betreuung, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen.

Darauf machen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung seit langem aufmerksam. Sie fordern deshalb, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung eine Assistenz für Aufenthalte im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können. So lautet die Forderung der Fachverbände in ihrem aktuellen Positionspapier „Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“, das sie an Bundessozialminister Heil verschickt haben.

Die Assistenz muss von einer aus dem Alltag vertrauten Person geleistet werden. Die Assistent*innen übernehmen Aufgaben, die sich aus dem behinderungsbedingten Bedarf und nicht aus dem medizinischen Aufwand der Behandlung ergeben. Die Assistenz im Krankenhaus und in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ausdrücklich als Leistung der Eingliederungshilfe im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert werden. Denn diese Unterstützung bei der persönlichen Gesundheitssorge ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.
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Medienmitteilung: ver.di und Lebenshilfe fordern ausreichend Schutzausrüstung, Tests und Corona-Prämie für Beschäftigte der Behindertenhilfe

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V  und ver.di vom 29. Mai 2020

ver.di und Lebenshilfe fordern ausreichend Schutzausrüstung, Tests und Corona-Prämie für Beschäftigte der Behindertenhilfe


Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. fordern eine bessere Ausstattung der Einrichtungen für behinderte Menschen mit Schutzausrüstung, Tests und die Zahlung einer Corona-Prämie für die Beschäftigten aufgrund der besonderen Anforderungen während der Pandemie. Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe sind derzeit extrem gefordert. Sie tragen die Verantwortung für Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf, und gleichzeitig sind Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung nur schwer umzusetzen. Zudem sind nicht überall die notwendigen Schutzausrüstungen vorhanden. Der Wegfall der gewohnten Tagesstruktur sowie Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verunsichern viele Menschen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben.

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand:
„Der erhöhte Unterstützungsbedarf und die enorme Anspannung verlangen den Beschäftigten in der Behindertenhilfe seit Wochen extrem viel ab. Als Anerkennung soll es dafür eine Prämie geben. Eine solche Zahlung ersetzt aber keinesfalls eine dauerhafte gute Vergütung für diese verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit. Die nicht zuletzt unter dem Aspekt der Inklusion gestiegenen Anforderungen in der Behindertenhilfe müssen sich auch dauerhaft in einer besseren Bezahlung niederschlagen.“

Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.:
„Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben derzeit bereits zusätzliche Ausgaben für Corona-Tests, Gesundheitsschutz und einem erhöhten Personalaufwand. Bund und Länder müssen eine verbindliche Zusage für die Übernahme dieser Kosten erteilen, damit die Einrichtungen nicht einzeln die Finanzierung ihrer Leistungen mit den Kostenträgern nachverhandeln müssen.“

Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe ermöglichen Förderung, Assistenz und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Unterstützung findet z.B. in heilpädagogischen Kitas, durch eine Schulassistenz, in Wohngruppen oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung statt. Schätzungsweise 500.000 Menschen arbeiten in Deutschland in der Behindertenhilfe, davon ca. 250.000 in der direkten Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung.
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Medienmitteilung: Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 28. Mai 2020

Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung
haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

Berlin. Bisher haben nur Eltern minderjähriger Kinder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten, wenn sie in der Corona-Krise ihre Söhne und Töchter zuhause betreuen müssen. Dass auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung eine solche Entschädigung beanspruchen können, hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen immer wieder mit Nachdruck gefordert. Heute nun hat der Bundestag einer entsprechenden Änderung im Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.: „Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, betreuen und pflegen tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zuhause und gehen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun haben sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall."
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Medienmitteilung: BOBBY 2020 geht an Sandra Maischberger und Florian Jaenicke

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 26. Mai 2020

BOBBY 2020 geht an Sandra Maischberger und Florian Jaenicke
Medienpreis der Bundesvereinigung Lebenshilfe wird in diesem Jahr gleich zweimal verliehen

Berlin. Sie gehört zu den bekanntesten Moderatorinnen des deutschen Fernsehens und sie ist erfolgreiche TV-Produzentin. Er ist ein bekannter Fotograf und liebevoller Vater eines Sohnes mit schwerer und mehrfacher Behinderung: Sandra Maischberger und Florian Jaenicke. Beide zeichnet die Bundesvereinigung Lebenshilfe in diesem Jahr mit ihrem Medienpreis BOBBY aus. „Sandra Maischberger und Florian Jaenicke setzen sich für eine inklusive Gesellschaft ein und erreichen damit eine große Öffentlichkeit“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Sandra Maischberger produzierte mit ihrer Firma „Vincent productions GmbH“ die Fernseh-Reihe „Manuel Down Under“, die vom Sender Arte ausgestrahlt wurde. Sie handelt von Manuel Zube, einem jungen Mann mit Down-Syndrom, der mit Sozialarbeiter Julius Werner und einem Kamera-Team durch Australien reiste. Die Filme zeigen eindrücklich, was Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam erreichen können. Außerdem war Down-Syndrom-Aktivistin Natalie Dedreux mit ihrer Mutter am 11. Dezember 2019 in der ARD-Talkshow „maischberger. die woche“ zu Gast. Natalie und Michaela Dedreux machten in dem ausführlichen Gespräch mit Sandra Maischberger deutlich, dass sich vor allem die Gesellschaft ändern muss, damit Eltern keine Angst vor einem Leben mit einem behinderten Kind haben müssen.

Zur Auszeichnung mit dem BOBBY sagt Sandra Maischberger: „In einer idealen Welt würde man Menschen nicht danach beurteilen, was sie können oder was sie aufgrund einer Behinderung eben nicht können. Sondern alleine danach, wie sie sind. Jeder Mensch ist ein Unikat. Gerade Menschen mit Behinderung erinnern uns jeden Tag daran, dass wir nicht in Schubladen denken sollten. Deshalb ist es so wichtig, jeden Bereich des Lebens mit ihnen zu teilen, soweit es nur geht.“

Über ein ganzes Jahr hinweg veröffentlichte der Fotograf und Autor Florian Jaenicke Bilder seines heute 15-jährigen Sohnes Friedrich im ZEIT-Magazin. Hunderttausende von Menschen verfolgten Woche für Woche die berührende Foto-Kolumne „Wer bist du?“, schrieben ermutigende Leserbriefe und Kommentare im Internet. Friedrich wurde so geradezu zum Star des ZEIT-Magazins, nun ist die Foto-Kolumne zudem als Buch im Aufbau Verlag erschienen. Ulla Schmidt: „Friedrichs überschäumendes Lachen, wenn er Wasser um sich spürt, zeigt uns allen, dass es auch im Leben von Menschen mit Behinderung und ihren Familien Momente des Glücks gibt. Seine Geschichte ist ein Plädoyer für Inklusion und Teilhabe.“

Florian Jaenicke sagt: „In einer Zeit, in der weite Teile der Gesellschaft, bedingt durch Corona, zur Vermeidung von Infektionen dazu gezwungen werden, sozial isoliert zu leben, wird vielleicht manchem klar, wie wichtig es ist, von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, gesehen zu werden und Teil der Gemeinschaft zu sein. Es ist meine Hoffnung, dass Menschen, die wie Friedrich nicht die Möglichkeit haben, auf sich aufmerksam zu machen, als Mensch gesehen werden und nicht, wie so oft, auf Ihren Befund reduziert werden. Hierfür den BOBBY-Preis von der Lebenshilfe, die sich seit über 60 Jahren, neben vielem anderen, dafür einsetzt, dass Menschen mit Behinderungen gesellschaftlich sichtbar sind und wertgeschätzt werden, überreicht zu bekommen, erfüllt mich mit großer Freude.“

Die Preisverleihung ist für den 11. September in Berlin im Rahmen der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe geplant – wenn die Corona-Pandemie es zulässt.

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Weiterer O-Ton von Florian Jaenicke, dem am 15. Mai der Grand Prix und Gold vom Art Directors Club Deutschland für seine Foto-Kolumne verliehen wurde:

„Seit Jahrzehnten befasse ich mich damit, fotografisch Brücken zwischen den Menschen herzustellen, indem ich den Abgebildeten mit dem Betrachter über die Fotografie miteinander bekannt mache. Seit 15 Jahren liegt mir dabei ein Mensch am meisten am Herzen. Jemand, der nicht aus eigener Kraft auf die Menschen zugehen kann, weil das Schicksal es ihm nicht erlaubt: mein Sohn Friedrich, der von Geburt an schwerstmehrfach behindert ist. All die Jahre habe ich ihn fotografiert, um anhand der fotografischen Manifestation seiner Mimik eine Möglichkeit zu bekommen daraus zu lesen und ihn so besser zu verstehen. Über die Jahre entstanden tausende Bilder, die derart intensiv in ihrer Wirkung sind, dass ich Sie schließlich im ZEIT-Magazin veröffentlichte.

Die Foto-Kolumne ‚Wer bist Du?‘, die vor mir schon die berühmtesten Fotografeninnen und Fotografen bespielten, war laut der Redaktion des ZEIT-Magazins die, die am meisten Leserreaktionen hervorrief. Hunderte Leser, mit gerade mal zwei Ausnahmen, schrieben wie wichtig es ihnen ist, am Leben Friedrichs über die Fotos teilhaben zu können, so dass daraus sogar ein Buch entstand. So ist Friedrich, neben all den prominenten Persönlichkeiten, deren Bilder wir täglich sehen können, ein Teil der Gesellschaft geworden. Und nicht nur er, sondern auch Menschen, die wie er mit Behinderungen zu kämpfen haben, erfahren ein wenig mehr Beachtung und Wertschätzung als wertvolle Menschen, von denen wir alle lernen und auch Glück erfahren können.“

Druckfähige und honorarfreie Fotos von Sandra Maischberger und Florian Jaenicke mit seinem Sohn Friedrich finden Sie unter: www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“).

Wer ist der BOBBY?
Mit dem BOBBY, benannt nach seinem ersten Preisträger Bobby Brederlow, einem Schauspieler mit Down-Syndrom, würdigt die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit 1999 vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung, das aufklärt und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung abbaut. Der Lebenshilfe-Medienpreis wird zum 20. Mal verliehen. Er ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.

Zu den weiteren Preisträger*innen gehören neben anderen:
• Dr. Eckart von Hirschhausen, der mit seinem Humor Brücken baut für ein besseres Miteinander, für Teilhabe und Inklusion (2018)
• Natalie Dedreux, die das Down-Syndrom hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel in der ARD-Sendung Wahlarena zum Thema „Spätabtreibungen“ befragte (2017)
• Annette Frier und der WDR-Fernsehfilm „Nur eine Handvoll Leben“ (2016)
• FC Bayern München (2015) für seine Stadion-Aktion zum Welt-Down-Syndrom-Tag
• Kai Pflaume und die ARD-Reihe „Zeig mir Deine Welt“ mit Tom Auweiler, Verena Glatter, Ronja Nobbe, Anna Ring, Ottavio Tavormine und Sebastian Urbanski, die alle das Down-Syndrom haben (2014)
• ChrisTine Urspruch mit dem „Tatort“ aus Münster (2013)
• Juliana Götze, Schauspielerin mit Down-Syndrom für ihre Rolle in der ARD-Krimiserie „Polizeiruf 110“, Folge „Rosis Baby“ (2009)
• Guildo Horn für seine Talksendung mit geistig beeinträchtigten Gästen im SWR (2007)
• Günther Jauch, der als Moderator von „Stern TV“ immer wieder Menschen mit Behinderung zum Thema gemacht hat (2003)
• Die Lindenstraße mit Jan Grünig, der das Down-Syndrom hat (2001)
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