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Medienmitteilung: Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen vom 28 August 2020

Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Hannover (28.08.2020) Mit Freude wurden bei der Lebenshilfe Niedersachsen die jüngsten positiven Aussagen von Bundesbildungsministerin Karliczek zur Förderfähigkeit von Tagesbildungsstätten im Rahmen des Digitalpakts Schule zur Kenntnis genommen. Ganz anders hatte
sich in der Vergangenheit das Kultusministerium gegenüber der Lebenshilfe geäußert. In mehreren Schreiben hatte die Lebenshilfe Niedersachsen in der Vergangenheit das Kultusministerium auf die Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern von Tagesbildungsstätten bei der
Umsetzung des Digitalpakts hingewiesen. Das Kultusministerium antwortete dazu, dass Tagesbildungsstätten in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt keine Erwähnung fänden und
damit nicht förderfähig seien. Eine Rücksprache mit dem Bundesbildungsministerium habe diese
Auffassung bestätigt.
„Wir erwarten nun nach der Klarstellung durch die Bundesbildungsministerin, dass Tagesbildungsstätten unverzüglich in die Förderrichtlinie aufgenommen werden“, so Landesgeschäftsführer Holger Stolz. Zudem sei zu klären, auf welche Aussagen des Bundesbildungsministeriums
sich das Kultusministerium in der Vergangenheit berufen habe. Mit der Ministerin direkt sei ja
anscheinend nicht gesprochen worden, so Holger Stolz weiter. Aktuell werden in den Niedersächsischen Tagesbildungsstätten mehr als 3500 Schülerinnen und Schüler beschult. Tagesbildungsstätten sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz eine alternative Form der Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
Letzte Änderung amMontag, 31 August 2020 05:18