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Tobias Plitzko

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50 Jahre in der Werkstatt Hildesheim - Ich möchte weiterarbeiten

Ich möchte weiterarbeiten

Monika 2

Der Wunsch ist auf den ersten Blick nichts besonderes aber er wird zu etwas ganz Besonderem wenn Monika Brinkmann das sagt. Als sie am 10.05.1971 mit 15 in der Montage und Verpackung der Werkstatt Hildesheim angefangen hat war das nicht absehbar. Wie so viel Beschäftigte aus der Zeit hat auch Sie im Sachsenring begonnen. In der Gruppe von Vera Uhe da kann sie sich noch gut daran erinnern. Montage und Verpackung war ihr Leben und ist es immer noch. Nach vielen Jahren im Sachsenring ist sie gemeinsam mit den andern Gruppenmitgliedern 1999 in das neu erworbenen und frisch renovierten Gebäude Am Flugplatz 9 umgezogen. Seitdem fühlt sich Monika dort wohl.

Monika

An vielen Ehrungsfeiern hat sie über die Jahre teilgenommen und hat mit Ihrer Mutter die ein oder andere Feiern der Lebenshilfe Hildesheim e.V. besucht. Besonders die Ausflüge mit der Gruppe und die Eltern/Kind Freizeiten waren besondere Momente.
Viel Gruppenleitungen hat Monika kennen gelernt. Heute ist Monika in der Gruppe von Ute Marschollek und Matthias Heinz. Da wird es nie langweilig, da gibt es viele zu lachen, berichtet Monika.
Auf ein Highlight freut sich Monika jedes Jahr. Ihr Lieblingsgericht, Spargel mit Schinke und Salzkartoffeln, das könnte es öfter geben, sonst ist sie wunschlos glücklich. Am 10.05.2021 ist Monika Brinkmann 50 Jahre in der Werkstatt Hildesheim.

Das Rentendasein kann noch warten.

Wir wünschen Monika noch viele gute Jahre und weiterhin ein erfülltes Leben.

Text und Foto: Tobias Plitzko
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Jetzt funktioniert es wieder - Das online - Bewerbungsportal der Lebenshilfe Hildesheim

Jetzt funktioniert es wieder - Das online - Bewerbungsportal der Lebenshilfe Hildesheim

Gestern ist ein technischer Fehler bei der Nutzung des online- Bewerbungsportals aufgefallen. Durch den Fehler wurden ihre Onlinebewerbungen nicht weitergeleitet. Über Nacht konnte der Fehler lokalisiert und behoben werden.

Wir bitten die Umstände zu entschuldigen.

https://www.lhhi.de/jobs/online-bewerbung.html

Jetzt funktioniert es wieder – probieren sie es aus, mit ihrer Bewerbung auf eine der ausgeschriebenen Stellen.

https://www.lhhi.de/jobs.html

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Medienmitteilung 2021: Inklusion im Kultur Stream

Medienmitteilung vom Inklusionsbeirat der Stadt Hildesheim

SONDERSENDUNG , MITTWOCH, O5.O5.2O21 – 2O:15 UHR – KULTUR-STREAM.LIVE
„…HILDESHEIM WIRD INKLUSIV“
Inklusion im Kultur Stream

Der 5.5.21 ist der jährlich stattfindende europäische Protesttag zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderung. Dieses Jahr unter dem Motto „Deine Stimme für Inklusion – mach mit!“

Zu diesem Anlass überträgt das Atelier Licht.n.Stein um 20:15 Uhr ihre Live-Sendung mit Vertreterinnen und Vertretern des Behinderten- und Inklusionsbeirats der Stadt Hildesheim.

Hier geht es zum Stream: https://atelierlichtnstein.com/kultur-stream/programmvorschau/
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Medienmitteilung 2021: Par|ti|zi|pa|ti|on* ist ein schwieriges Wort!

Medienmitteilung des Landesverbandes Niedersachsen der Lebenshilfe e.V vom 04. Mai 2021

Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05.05.2021

Par|ti|zi|pa|ti|on* ist ein schwieriges Wort!

(Hannover, 04.05.2021) Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05.05.2021 erinnert die Lebenshilfe daran, Menschen mit Beeinträchtigung direkt in Prozesse einzubeziehen. Das Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Niedersachsen Frank Franke sagt dazu: „Es wäre gut gewesen, wenn gerade in Zeiten von Corona auch Gespräche mit uns geführt worden wären.“ Moni Blaszynski, ebenfalls Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen, ergänzt: „Wir sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und wissen bei vielen Themen selbst am besten, wie es geht.“

Foto Protesttag

Franz Haverkamp, Vorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen, unterstützt diese Forderung und betont dabei: „Es muss in unserer Gesellschaft einen Konsens darüber geben, dass in Debatten und Entscheidungen die Menschen, um die es geht, einbezogen werden.“

*Par|ti|zi|pa|ti|on; das Teilhaben, Teilnehmen, Beteiligtsein
Quelle: https://www.duden.de/node/108780/revision/108816

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 116 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.

Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Medienmitteilung 2021: Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt werden – jetzt!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 4. Mai 2021

Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt werden – jetzt!

Berlin. Die Begleitung von Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf im Krankenhaus muss endlich finanziert werden. Darauf drängen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte haben die Situation verschärft. Bereits im November letzten Jahres hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, eine Lösung zu finden. Mit Beschluss vom 22. April 2021 fordert nun auch der Bundestag eine Klärung. Dies muss jetzt aufgegriffen werden, bevor es zu spät ist.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt: Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus müssen, benötigen sie häufig die Begleitung einer vertrauten Assistenz, um die Behandlung zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser Leistung ist aber nur unzureichend geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben.

Vor einem Jahr machte eine Petition, die der Bundestag im März 2020 mit höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwies, auf das Thema aufmerksam. Dennoch lässt die Bundesregierung bislang jede Chance zur Lösung des Problems ungenutzt verstreichen. So wurden die diesbezüglichen Fachgespräche zwischen den zuständigen Bundesministerien unter Beteiligung von Vertreter*innen aus Ländern und Kommunen, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsträgern sowie Interessenvertreter*innen von Menschen mit Behinderung ergebnislos beendet.
Auch im Teilhabestärkungsgesetz konnte trotz eines zwischenzeitlich erarbeiteten Kompromissvorschlages des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem aufgrund von ministerialen Zuständigkeitsstreitigkeiten keine Regelung erzielt werden.
Nun neigt sich die Wahlperiode dem Ende zu, und immer noch liegt kein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, den Streit um Zuständigkeiten zu beenden und im Interesse von Menschen mit Behinderung zeitnah eine Gesetzesformulierung vorzuschlagen, die noch in dieser Legislatur von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 3. Mai 2021

Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein neues System der Entlohnung für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten beschäftigt sind.
Berlin. Rund 300.000 Frauen und Männer mit Beeinträchtigung arbeiten bundesweit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und erhalten ein monatliches Entgelt von durchschnittlich 210 Euro. „Das ist nicht mehr als ein Taschengeld“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. „Auch wenn Menschen mit Beeinträchtigung zusätzlich Sozialleistungen bekommen, empfinden sie ihren Lohn als viel zu niedrig und höchst ungerecht. Sie haben einen besseren Lohn verdient. Schließlich gehen die meisten von ihnen wie alle anderen fünf Tage die Woche zur Arbeit.“ Die Lebenshilfe setzt sich daher schon lange für eine Reform des Entgeltes in Werkstätten ein.

Das bestehende System ist vielschichtig und steht immer in Wechselwirkung mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dies macht es Beschäftigten und ihren Angehörigen schwer, die Entlohnung in der WfbM nachzuvollziehen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, Einkommensmodelle so weiterzuentwickeln, dass Werkstattbeschäftigte von ihrem Entgelt leben können und nicht auf weitere existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Auch soll das Entgeltsystem gut verständlich und transparent sein.

Die Lebenshilfe begrüßt, dass der Bundestag mit dem kürzlich verabschiedeten Teilhabestärkungsgesetz die Bunderegierung aufgefordert hat, so zeitnah wie möglich gesetzliche Anpassungen zur Neugestaltung des Entgeltsystems umzusetzen. Bereits während des laufenden Forschungsvorhabens der Bundesregierung zum Entgeltsystem soll an einem entsprechenden Konzept gearbeitet werden. Die Lebenshilfe begleitet das Forschungsvorhaben durch einen Sitz in der Steuerungsgruppe.
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Ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität

Ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität

Impfung 2

Diese Woche ist es soweit. Nach langem Warten und einem Jahr voller Entbehrungen, zeitweisen Besuchsverboten und Betretungsverboten des Arbeitsplatzes, werden in den Wohnanlagen in Sarstedt und Harsum sowie dem Wohnangebot „Wohnen im Stadtteil“ die Bewohner*innen und die Mitarbeiter*innen geimpft. Dem Impfangebot ging ein hoher organisatorischer Aufwand voraus. Einverständniserklärungen mussten eingeholt, Anamnesebögen ausgefüllt und letztendlich die Impfwilligkeit festgestellt werden.
„Endlich“ kommentiert Tim Rausch, Fachkraft für Arbeitssicherheit den Start des Impfens. Er hat in den letzten Wochen einiges zu tun gehabt. Insbesondere die regelmäßigen Kontakte zum Gesundheitsamt und zum Impfzentrum haben viel Zeit in Anspruch genommen. Umso glücklicher ist er über den Impfstart in den Wohnangeboten und den reibungslosen Ablauf.

Impfung

Nun hat das Warten ein Ende. Ein mobiles Impfteam hat sich auf den Weg gemacht und sucht nacheinander die Wohnanlagen in Sarstedt und Harsum und schlussendlich die Wohnangebote im „Wohnen im Stadtteil“ auf.
Es wird sich, aufgrund der Impfung, das Leben nicht schlagartig ändern und nur langsam in Richtung Normalität entwickeln. Ein wichtiger Schritt in die Richtung ist aber getan. Mehr Sicherheit für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen wird durch das Impfangebot erreicht.
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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung jetzt impfen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 23. April 2021

Menschen mit Behinderung jetzt impfen!


Angesichts von Corona-Ausbrüchen mit Todesfällen in Wohneinrichtungen fordern die Fachverbände: Menschen mit Behinderung, Angehörige und Mitarbeitende müssen jetzt umgehend geimpft werden!

Berlin. In verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es Ausbrüche mit schweren Verläufen und Todesfällen. Daher fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bund und Länder auf, alles zu tun, damit vulnerable Personen in kürzester Zeit geimpft werden. Bisher gibt es noch keine flächendeckenden Impfungen für Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Mitarbeitenden in Diensten und Einrichtungen. Angesichts der besonderen Gefährdung von Menschen mit Behinderung darf es keine weiteren Verzögerungen geben. Menschen mit Behinderung, Mitarbeitende und Angehörige sowie Assistent*innen müssen jetzt geimpft werden, bevor es zu weiteren Ausbrüchen kommt.
Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen, die in Einrichtungen oder Wohngruppen betreut werden, in die höchste Impfkategorie fallen und zuerst geimpft werden. Menschen mit Behinderung sind in sehr vielen Fällen auch pflegebedürftig und leben häufig in Einrichtungen oder Wohngruppen, wo sie einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Die Impfsituation für Menschen mit Behinderung ist allerdings regional sehr unterschiedlich – sie hängt unter anderem auch von den Corona-Verordnungen der Länder und dem Handeln der örtlichen Gesundheitsbehörden ab.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 21. April 2021

Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht für gleichberechtigte Teilhabe. Es muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

 

Berlin. Der Bundestag will das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz morgen, am 22. April, endlich in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass diese wichtige Reform nun beschlossen werden soll. Im Mai werden aber noch die Länder zustimmen müssen. Ein erneutes Scheitern im Bundesrat, wie es schon in der vorangegangenen Legislaturperiode der Fall war, wäre eine riesige Enttäuschung für Familien von Kindern mit Behinderung. Ihnen stehen bislang Leistungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sowie an die Ministerpräsidenten im Bundesrat, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der vorliegenden Form zu beschließen: „Familien von Kindern mit Behinderung warten schon viel zu lange darauf. Ihre Hoffnungen dürfen nicht schon wieder zerschlagen werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe und längst überfällig, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention bei uns in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt.“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Das Gesetz sieht außerdem vor, von 2022 bis 2028 die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter zu verlagern. Dieser Übergang soll wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Hierzu mahnt die Lebenshilfe eine hinreichende Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an. Ab 2024 bereits sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung zudem durch einen Verfahrenslotsen im Jugendamt unterstützt und begleitet werden.
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