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Werkstattrat

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Der Werkstattrat

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Der Werkstattrat ist eine Gruppe (Gremium) von sieben Beschäftigten aus den Werkstätten.
Dieser wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt. Jeder Beschäftigte der Werkstatt kann sich für den Werkstattrat zur Wahl stellen (kandidieren). Die sieben Beschäftigten, die die meisten Stimmen bekommen, bilden für die nächsten vier Jahre den Werkstattrat.

Der Werkstattrat hat in der Lebenshilfe einige Mitbestimmungsrechte (er darf mitentscheiden):

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Er darf bei folgenden Themen mitentscheiden:

- Bei Veränderungen des Werkstattvertrages
- Bei der Einstellung neuer hauptamtlicher Mitarbeiter (Der WR begleitet die Vorstellungsgespräche)
- Bei grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsentgeltes und wenn ein neues Lohnsystem eingeführt werden soll
- Bei allgemeinen Urlaubsregelungen der Beschäftigten der Werkstatt, wie z. B. Brückentage (Betriebsschließungstage)
- Bei Regelungen zum Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung
- Bei der Planung von Festen und Feiern, Gestaltung der Jubiläumsveranstaltungen der Beschäftigten
- Organisation der Weihnachtsgeschenke für die Beschäftigten
- Bei Umbauten oder Veränderungen an Gebäuden, z. B. wie die Pausenräume aussehen sollen.
- Bei grundsätzlichen Regelungen zur Verpflegung in der Werkstatt
- Bei begleitenden Maßnahmen, z. B. Fortbildungen und Schulungen, die für die Beschäftigten angeboten werden

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Was macht der Werkstattrat noch?

Der Werkstattrat vertritt die Beschäftigten bei Sorgen, Wünschen oder Gesprächen mit den Gruppenleitungen, wenn der Beschäftigte dies wünscht.
Im Beschäftigten-Gesundheits-Management (BGM) konnten wir unsere Angebote noch erweitern; zum Beispiel um den inklusiven Foto-Workshop. Auch im sportlichen Bereich werden noch einige Angebote dazukommen (Selbstverteidigung, Karate und Deeskalation).
Wir organisieren jedes Jahr für die Jubilare eine Ehrungsfahrt. Die Ehrungsfahrt ist als Dank für die Beschäftigten, die 25, 30, 35, 40, 45 und 50 Jahre in der Werkstatt arbeiten und dafür eine Urkunde und eine Medaille bekommen.
Der Werkstattrat nimmt an den Sitzungen der RAG-ABT (Regionale Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) und der LAG-ABT (Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) teil.
Der Vorsitzende im Vertretungsfall, der stellv. Vorsitzende des Werkstattrats, nimmt zudem an den Aufsichtsrats-Sitzungen teil sowie an den Sitzungen des Behinderten-Inklusions-Beirat der Stadt Hildesheim. Der Werkstattrat arbeitet auch in einigen Dingen mit dem Betriebsrat zusammen; diese Dinge werden in einer gemeinsamen Quartal-Sitzung besprochen und beschlossen.


Werkstattrat Kontakt Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wer kann mitmachen?

Jeder kann im Werkstatt-Rat mitmachen. Dafür muss man gewählt werden.

Hier finden Sie weitere Informatioen über den Werkstattrat in leichter Sprachen


Derzeitiger Werkstattrat



20171018 Wadim Bier, DRI 6
Wadim Bier
Vorsitzender

20171018 Thomas Bachmann, RÖM 3
Thomas Bachmann
stellv. Vorsitzender


 Werkstattrat web 2184
Jessey Marcao
Römerring


20171018 Anke Burkard, DRI 5
Anke Burkard
Drispenstedt


 Werkstattrat web 2175
Kevin Krüger
Flugplatz


 Werkstattrat web 2190
Yannik Brehmer
Römerring



20171018 Benjamin Karwarth, Flug 7
Benjamin Krawarth
Flugplatz
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Ziele

Ziele

Ziel

Die Lebenshilfe Hildesheim e.V. setzt sich gemäß ihrer Satzung für Menschen mit Behinderung ein.

Zweck des Vereins ist es, alle Maßnahmen und Einrichtungen anzuregen, zu fördern oder selbst durchzuführen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten.

Zu den Aufgaben des Vereines gehören der Aufbau, die Schaffung und der Betrieb von Einrichtungen, die der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft sowie der Vermittlung einer selbstständigen Lebensführung dienen. Insbesondere von Werkstätten und Wohnungen für Menschen mit Behinderung, sowie die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen.

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, den Zusammenschluss von Eltern und Freunden von Menschen mit Behinderung anzuregen, diese zu beraten und in ihren Aufgaben zu unterstützen.
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