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Medienmitteilung 2023: Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Medienmitteilung vom Landesverband der Lebenshilfe nds, 02.03.2023

Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Lebenshilfe Niedersachsen befürchtet ansonsten weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung in Niedersachsen.

(Hannover 02.03.2023) Die Lebenshilfe Niedersachsen fordert die Umsetzung der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege für den zweiten Nachtragshaushalt 2023.

„Nach unseren Informationen sind in den letzten Jahren Schulen in Niedersachsen geschlossen und Jahrgänge ausgesetzt worden. Wenn hier nicht jetzt reagiert wird, befürchten wir, dass dies noch weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung haben wird, die wir so schnell in Niedersachsen nicht aufholen werden“, so der Landesgeschäftsführer Frank Steinsiek.

Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sind daher wichtig für ihren Teilhabeanspruch. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen um fast 25 % zurückgegangen. Die Heilerziehungspflege ist einer der wenigen Ausbildungsberufe, der noch Schulgeld erheben muss.

Die Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts in den Landtag ist für Ende März 2023 vorgesehen. Er soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.
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Medienmitteilung 2023: Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems

Medienmitteilung vom Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim 22.02.2023

Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems, 25.09.22, Hannover „Krokus“

Zusammenfassung:

Warum ist eine Reform notwendig?
Das aktuelle System stößt an seine Grenzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert seit Jahren ein auskömmliches Einkommen für Werkstatt-Beschäftigte - alles aus einer Hand. (Die Erhöhung des Grundsicherungsbetrags hat die Situation noch verschärft)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Studie in Auftrag gegeben, um ein transparentes, nachhaltiges, zukunftsfähiges Entgeltsystems für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu finden, mit Perspektiven auf den 1. Arbeitsmarkt und dem Ziel, die Erkenntnisse umzusetzen.
Neben dem Basisgeld (Lohn, mit dem man den Lebensunterhalt bestreiten kann) hat die BAG WfbM zwei weitere Modelle vorgestellt.

1. Ein Grundeinkommen, wobei das ganzheitliche Leistungsspektrum erhalten bleibt, die Nachteilsausgleichrechte und Schutzrechte bleiben berücksichtigt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Das Grundeinkommen (öffentlich finanziert) soll höher sein als die Grundsicherung und das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis bleibt bestehen, wie auch die EU-Minderung.
Dies soll durch ein einfaches, transparentes Antragsverfahren in Gang gebracht werden.
(Sockelbetrag + Steigerungsberg, Afög entfällt bzw. ist im Grundeinkommen enthalten.)
EU-Rente bleibt bestehen sowie ein Wahlrecht zwischen Rente oder Grundeinkommen.

2. Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch (Mindestlohn):
• öffentlich finanzierter Lohnzuschuss
• Anspruch auf individuelle Leistungsbezüge
• dauerhafter Arbeitnehmerstatus mit Arbeitsvertrag und Mindestlohn entsprechend der niedrigeren Wochenarbeitszeit reduziert (begleitende Maßnahmen sind Arbeitszeit)
• Kündigungsschutz in der Werkstatt, jedoch nicht in Integrationsbetrieben. Rückkehrrecht bleibt bestehen (Der Lohnkostenzuschuss ist unter dem Mindestlohn)
• das Werkstatt-Gehalt und der öffentliche Zuschuss bilden das Gehalt. Rechtlich gesehen sind dies Arbeitnehmer mit Teilhabeanspruch.
• dafür muss ein eigenes Tarifrecht entwickelt werden. Die Beschäftigten sind vollständig sozialversichert. Die Arbeitgeberanteile werden refinanziert. Das Betriebsverfassungsgesetz wird angewendet, die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) bleibt nur noch für die Frauenbeauftragten.

gez.
Dagmar Knoll
VP Werkstattrat
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Medienmitteilung 2023: BOBBY-Preis der Lebenshilfe geht an Shari und André Dietz

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe 13. Februar 2023

BOBBY-Preis der Lebenshilfe geht an Shari und André Dietz

Das aus den Medien bekannte Ehepaar hat eine Tochter mit Angelman-Syndrom und macht sich für eine inklusive Gesellschaft stark.
Am 15. Februar ist der Internationale Angelman-Tag.

Berlin/Bergisch Gladbach/Marburg. Shari und André Dietz haben ihr Familienleben mit einem Kind mit komplexer Behinderung einem großen Publikum nahegebracht und so anderen Menschen Mut gemacht. Mit ihrem viel gelesenen Blog, ihren Büchern, den zahlreichen Zeitungsartikeln und dem TV-Auftritt in der NDR-Talkshow. Dafür erhält das Ehepaar aus Bergisch Gladbach den Medienpreis BOBBY der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Das gibt die gemeinnützige Organisation im Vorfeld des Internationalen Angelman-Tages am 15. Februar bekannt. „Die beiden sind die besten Botschafter für eine inklusive Gesellschaft, die man sich nur vorstellen kann“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. Der Preis soll am 29. September in Marburg im Rahmen der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe feierlich überreicht werden.

Shari und André Dietz – er ist auch als Schauspieler und Musiker bekannt – haben vier Kinder, Tochter Mari hat das Angelman-Syndrom und braucht rund um die Uhr Unterstützung. Mit ihrem Buch „Alles Liebe. Familienleben mit einem Gendefekt“ gewähren sie der Öffentlichkeit einen Einblick in ihren Alltag und den damit verbundenen Herausforderungen. Ihr liebevoller und humorvoller Umgang miteinander, die Liebe zu all ihren Kindern sowie ihre Offenheit haben Leserinnen und Leser tief berührt.

Das Paar beschreibt, wie es oft an seine persönlichen Grenzen stößt und vermittelt dennoch die Zuversicht, dass ein glückliches Familienleben auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Die heute neun Jahre alte Mari geht auf eine Förderschule. Da sei sie gut aufgehoben, sagen ihre Eltern. Geärgert habe sie jedoch, dass ihre Tochter nicht mit den Geschwistern den gleichen Kindergarten besuchen durfte. Mari wird vieles nie lernen und immer auf Hilfe angewiesen sein. Sie bekommt epileptische Anfälle und schläft kaum, weil ihr Körper das schlaffördernde Hormon Melatonin nicht produziert. Aber: Mari ist ein fröhliches Kind, der Sonnenschein der Familie.

In dem 2022 veröffentlichten Kinderbuch „Ich bin Mari“ geben die Eltern ihrer Tochter mit Beeinträchtigung eine Stimme und helfen dabei, Berührungsängste im Umgang mit Menschen, die anders sind, abzubauen. Das Buch unterstreicht damit das Lebenshilfe-Motto „Es ist normal, verschieden zu sein“.

„Wir leben Inklusion“, sagen Shari und André Dietz. „Wir fühlen uns geehrt, mit diesem tollen Preis ausgezeichnet zu werden! Wir wurden nicht darauf vorbereitet zu pflegen und tun es natürlich vor allem aus Liebe. Und das ist auch erst mal alles, was man im Umgang mit ALLEN Menschen – mit oder ohne Behinderung – braucht. Liebe!

Unser Leben ist anders verlaufen als geplant. Jeden Tag stellen wir uns großen Herausforderungen. Herausforderungen, die unsere Tochter, ihre Geschwister und uns betreffen. Um die Herausforderungen annehmen zu können, bedarf es viel Kraft und Unterstützung, die wir uns nur gegenseitig geben können. In unserer Familie und gemeinsam mit anderen Familien! Wir sind nicht allein und das spendet viel Kraft und Zuversicht.“
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Medienmitteilung 2023: Mehr Schutz vor Diskriminierung – jetzt!

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe 25. Januar 2023

Mehr Schutz vor Diskriminierung – jetzt!

Berlin. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss schnell und umfassend reformiert werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam in dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“. Das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis hat heute eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz sowie eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt und an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben.

Die Lebenshilfe setzt sich für Menschen mit Behinderung ein und hat folgende vier Forderungen eingebracht:
Wenn gegen bestehende Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird und verhältnismäßige Einzelfalllösungen zur Überwindung von Barrieren („angemessene Vorkehrungen“) versagt werden, muss das als Diskriminierung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden.
Bisher zulässige Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlung müssen eingeschränkt werden. Es darf nicht sein, dass behinderte Menschen wegen einer vorgeschobenen Gefahrenabwehr aus Schwimmbädern, Freizeitparks oder von Reisen ausgeschlossen werden.
Eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss auch bei allen sogenannten sonstigen zivilrechtlichen Schuldverhältnissen, wie beispielsweise bei Gesundheitsdienstleistungen, verboten sein. Derzeit bietet das AGG einen umfassenden Schutz nur bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft.
Schließlich müssen das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz dringend miteinander verzahnt werden. Sie müssen zusammen gedacht und reformiert werden, um einen umfassenden und lückenlosen Schutz vor Diskriminierung zu erreichen. Derzeit ist das Verbot der Diskriminierung durch private Akteure, durch Bundes- und durch Landesbehörden noch ganz unterschiedlich geregelt. Das führt zu erheblichen Schutzlücken.

Nun liegt es an den Regierungsfraktionen, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und das AGG zu reformieren!
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Medienmitteilung 2023: Von den Nazis ermordete Menschen mit Behinderung werden zu Opfern zweiter Klasse gemacht

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe 24. Januar 2023

Lebenshilfe: Von den Nazis ermordete Menschen mit Behinderung werden zu Opfern zweiter Klasse gemacht

Daher müssen sie endlich als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt werden. Das fordert die Lebenshilfe anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.

Berlin. Der Deutsche Bundestag muss endlich auch im Rahmen der T4-Aktion ermordete Menschen mit Behinderung offiziell als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen. Das fordert mit Nachdruck die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar. „78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von ‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation den Verfolgten-Status zu verweigern. Damit werden sie bis zum heutigen Tag zu Opfern zweiter Klasse gemacht“, beklagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin.

Von 1939 bis 1945 wurden in ganz Europa rund 300.000 kranke und behinderte Menschen umgebracht. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. Ihre Vernichtung wurde im Rahmen der T4-Aktion, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, systematisch geplant und kaltblütig vollzogen. Davon betroffene Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung wie auch mit psychischen Erkrankungen müssten deshalb ebenso als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden wie andere Opfergruppen auch, so die Lebenshilfe.

Und die NS-Verbrechen wirken bis in die Gegenwart weiter. Ulla Schmidt: „Auch im Deutschland des Jahres 2023 stoßen Menschen mit Behinderung auf Ablehnung und Vorurteile. Angesichts hochentwickelter vorgeburtlicher Untersuchungsmethoden müssen sich Eltern eines behinderten Kindes immer wieder Kommentare wie diesen anhören: Musste das sein, habt ihr das denn nicht gewusst?“ Zumeist führe die vorgeburtliche Diagnose einer Behinderung zur Abtreibung, weil sich die Eltern in einer auf Leistung und Optimierung getrimmten Gesellschaft das Leben mit einem behinderten Kind nicht zutrauten.

„Statt Angst und Ausgrenzung brauchen wir eine Willkommenskultur“, betont Ulla Schmidt. „Es gibt kein lebensunwertes Leben, Menschen mit Behinderung gehören zur ganzen Bandbreite menschlicher Vielfalt dazu – ohne Wenn und Aber. Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert.“
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Medienmitteilungen 2022: Sozialdienstleister-Hilfsfonds muss auch für Angebote für Menschen mit Behinderung gelten

Aktuelle Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 2.12.2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen auf Lücken im Gesetzentwurf zur Energiepreisbremse hin:

Sozialdienstleister-Hilfsfonds muss auch für Angebote für Menschen mit Behinderung gelten

Berlin,02. Dezember 2022
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am morgigen 3. Dezember 2022 weisen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung darauf hin, dass der Hilfs­fonds des Bundes für soziale Dienstleister auch für Wohneinrichtungen und andere Angebote für Menschen mit Behinderung wie Tagesförder­stätten, betreute Wohngruppen sowie Tagesbildungsstätten gelten muss.

In dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung anderer Vorschriften“ sind zwar Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, der Werkstätten für behinderte Menschen und der anderen Leistungsanbieter neben denen der medizinischen Reha­bilitation als anspruchsberechtigte Leistungserbringer berücksichtigt. Dies begrüßen die Fachverbände ausdrücklich.

Die Energiekrise gefährdet jedoch bundesweit alle Dienste und Einrich­tungen für Menschen mit Behinderung, auch solche, die bisher nicht vom Gesetzentwurf erfasst sind. Für diese Einrichtungen ist weder die Einführung von Hilfefonds auf Länderebene, noch eine kurzfristige Anpassung der Vergütungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten sichergestellt oder auch nur absehbar. 
Die Fachverbände fordern daher einen Bundeshilfsfonds, der für alle Leistungserbringer der Behindertenhilfe zur Verfügung steht und damit gleichwertige Lebensverhältnisse schafft.

Zudem befürchten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass sich die Situation für Einrichtungen und Dienste der Behinderte­nhilfe im Jahr 2023 weiter verschärfen wird. Deshalb fordern sie für das Jahr 2023 ein weiteres Hilfspaket durch die Bundesregierung. 
Auch die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hatte nicht nur einen Hilfsfonds für bereits im Jahr 2022 entstandene Mehrkosten vorgeschlagen, sondern insbesondere für Mehrkosten, die im Jahr 2023 trotz Gas- und Strompreisbremse entstehen werden.

Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist es dringend geboten, die Lücken im Gesetzentwurf zu schließen und die bisher ungeklärte Refinanzierung von Wohneinrichtungen und anderen Angeboten für Menschen mit Behinderung sicherzustellen.

Zum Hintergrund:

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten in ihrer Besprechung am 2. November 2022 festgelegt (MPK-Beschluss), dass Mittel in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für ein Hilfsprogramm für soziale Dienstleister über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung gestellt werden. Mit dem dazu am 24. November 2022 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf soll die Funktionsfähigkeit von Rehabilitationseinrichtungen und 
-diensten gewährleistet werden, die durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdet sind. Der Entwurf muss nun im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden.

Die Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu dem Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: https://www.diefachverbaende.de/stellungnahmen/  

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Medienmitteilung 2022:  Erwin Drefs als neuer Landesvorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen gewählt 

Medienmitteilung des Landesverbandes vom 28. November 2022

Erwin Drefs als neuer Landesvorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen gewählt 


Erwin Drefs

Auf der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Niedersachsen am 26.11. ist Erwin Drefs zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Neue stellvertretende Vorsit-zende ist Dr. Cornelia Kammann, das Amt des Schatzmeisters übernimmt Christian Siemers. 

(Hannover, 26.11.2022) Der neue Vorsitzende Erwin Drefs war in den vergangenen Jahren bereits als stellvertretender Vorsitzender im Landesvorstand aktiv. Nun löst er Franz Ha-verkamp als Vorsitzenden ab. „Ich freue mich darauf, mich auch weiterhin im Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen für Selbstbestimmung und Teilhabe einzusetzen und diese so wichtigen Rechte nun als Vorsitzender noch aktiver nach außen zu vertreten“, so Drefs. Als ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg und aktives Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Oldenburg ist Drefs der Lebenshilfe bereits seit vielen Jahren verbunden und bringt so wertvolle Perspektiven in den Vorstand ein. 

Geschäftsführender Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen

Genau wie Drefs gehörte auch Christian Siemers, Vorstand der Lebenshilfe Seelze, bereits dem Landesvorstand an. Dr. Cornelia Kammann, Prokuristin in der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück, stößt durch ihre Wahl neu dazu. Gabriele Bökenkröger aus Hameln kom-plettiert den geschäftsführenden Vorstand. 

Der ehrenamtliche Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen wird alle vier Jahre auf der Mitgliederversammlung von Delegierten der 117 Mitgliedsorganisationen gewählt. 

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 117 Mitglied-sorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliede-rungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfege-danke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebens-hilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und An-gehörige an. 

Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersach-sen Ausbilderin in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover. 

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Medienmitteilung 2022: Menschen mit Behinderung nicht vergessen!

Aktuelle Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 2.11.2022

Menschen mit Behinderung nicht vergessen!

Fachverbände fordern Unterstützung für Einrichtungen der Behindertenhilfe

Im heutigen Bund-Länder-Gespräch stehen die Unterstützungs­maß­nahmen angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise auf der Tagesordnung. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen soll es einen Hilfsfonds des Bundes geben, für Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Länder Unterstützung leisten – so der Abschlussbericht der Gaspreiskommission vom Montag. In der Beschlussvorlage für die Sitzung werden die Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung allerdings nicht einmal erwähnt.

„Menschen mit Behinderung dürfen nicht vergessen werden! Die Dienste und Einrichtungen zu ihrer Unterstützung müssen als gemeinnützige Organisationen abgesichert werden, damit sie durch die hohen Energiepreise nicht zerstört werden“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Bund und Länder müssen heute auch über eine bundesweite Lösung sprechen, wie ein solcher Hilfsfonds von den Ländern eingerichtet werden kann.“
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Medienmitteilung 2022: Keine Ex-Post-Triage wie sie Ärzteverbände fordern

Medienmitteilung des Bundesverbandes vom 20. Oktober 2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Anhörung zum Triage-Gesetzentwurf:

Keine Ex-Post-Triage wie sie Ärzteverbände fordern

Berlin, 20. Oktober 2022 – Anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung im Bundestag zum sogenannten Triage-Gesetzentwurf erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet werden!
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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe Niedersachsen feiert 60-jähriges Bestehen

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
vom 14.10.2022

Lebenshilfe Niedersachsen feiert 60-jähriges Bestehen

Bild1 Festakt 60 Jahre Lebenshilfe NDS

Beim Festakt zum 60. Jubiläum der Lebenshilfe Niedersachsen standen Vielfalt und Teil-habe im Mittelpunkt. (Hannover, 13.10.2022) Einer der größten Verbände, der die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung in Niedersachsen vertritt, hat heute im Rahmen eines Festaktes seinen 60. Geburtstag gefeiert. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen, Franz Haver-kamp, betonte bei seiner Begrüßung: „Mit unserer Fachlichkeit verbunden mit dem Blickwin-kel von Menschen mit Beeinträchtigungen, Eltern und Angehörigen sowie Menschen, die in unseren Angeboten arbeiten, ist es uns gelungen, in den 6 Jahrzehnten immer unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen die Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu prägen. Dabei haben wir selbst die gesellschaftlichen Bedingungen mit unserer Arbeit beeinflusst. Für die Zukunft heißt das für uns, sich für eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und für die selbstbestimmte Teilhabe eines jeden Menschen mit Beeinträchtigungen einzusetzen.“ Auch Oberbürgermeister Belit Onay,ließ es sich nicht nehmen, der Lebenshilfe Niedersach-sen zu ihrem langjährigen Bestehen persönlich zu gratulieren. Weitere Grußworte wurden durch Rolf Flathmann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesvereinigung der Le-benshilfe sowie Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Landesverbandes Niedersach-sen gesprochen. Staatssekretär Heiger Scholz übernahm die Laudatio. Mit Gabriele Böken-kröger und Monika Blaszynski waren zudem gleich zwei weitere Mitglieder des Vorstandes der Lebenshilfe Niedersachsen als Redner*innen geladen, Monika Blaszynski repräsentierte zudem den Beirat Selbstvertreter. Im Anschluss an die Begrüßungsworte und das Anschneiden der Geburtstagstorte hatten die geladenen Gäste die Möglichkeit, sich auf Erkundungstour durch die Geschäftsstelle zu bege-ben. Im ganzen Haus gab es viel zu entdecken rund um den Landesverband und die Akade-mie für Rehaberufe. So hatten die Schüler*innen der Heilerziehungspflege einen eigenen Raum zu dem Motto „ „Ausbildung Heilerziehungspflege: Mit Zukunft?!?“ vorbereitet, in dem sie ihre Ausbildung vorstellten. Die Gäste konnten einen Blick in die Zukunft des Ausbildungs-berufes werfen und dabei auch direkt mit den Schüler*innen ins Gespräch kommen.

Bild 2 Festakt 60 Jahre Lebenshilfe NDS

Auf der anderen Seite des Gebäudes war der Fort- und Weiterbildungsbereich der Akademie vertreten. In dem interaktiv ausgelegten Raum erhielten die Gäste viele Informationen rum um das vielseitige Angebot an Fort- und Weiterbildungen und konnten dabei auch selbst aktiv werden. Eine Fotobox sowie eine digitale Abfrage zum Thema „(K)ein Blick in die Wolken“ rundeten das bunte Programm ab. Doch nicht nur der Landesverband und die Akademie wa-ren auf der Feier vertreten – auch die 117 Mitgliedsorganisationen waren an diesem beson-deren Tag präsent. Der Verband hatte im Vorfeld zu einem Kreativ-Wettbewerb aufgerufen. Beachtliche 140 Werke von Menschen aus den verschiedenen Organisationen sind so zu-sammengekommen, von denen ein Großteil nun im gesamten Haus zu sehen war. Auch für die Verköstigung sorgten Mitgliedsorganisationen des Verbandes. Die Vielfalt, von der die Le-benshilfe Niedersachsen lebt, wurde so auch an diesem Tag wieder deutlich.
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