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Medienmitteilungen 2021

Medienmitteilungen 2021 (39)

Medienmitteilung 2021: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kämpfen erfolgreich für Assistenz im Krankenhaus

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 24. Juni

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kämpfen erfolgreich für Assistenz im Krankenhaus

Berlin, 24. Juni 2021 – Heute hat der Deutsche Bundestag endlich den Weg dafür frei gemacht, dass die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung finanziell abgesichert wird. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten dies schon lange gefordert und mit aller Kraft darauf gedrängt, dass noch vor der Bundestagswahl eine Lösung gefunden wird.

„Wir sind sehr froh, dass der Gesetzgeber nun gehandelt hat“, erklärt im Namen der Fachverbände Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D., „Menschen mit Behinderung und ihren Familien fällt damit ein riesiger Stein vom Herzen, denn der Krankenhausbesuch war für sie bisher von Ängsten und großer Unsicherheit geprägt.“

Die ungeregelte Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus war seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Daraufhin hat die Bundesregierung einen Regelungsentwurf vorgelegt, der heute vom Bundestag beschlossen wurde. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, damit die neuen Regelungen auch umgesetzt werden können. Ulla Schmidt appelliert daher an die Ministerpräsident*innen: „Lassen Sie die Menschen mit Beeinträchtigung nicht im Stich, geben Sie ihnen die Unterstützung, die sie im Krankenhaus unbedingt brauchen!“

Zum Hintergrund: Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, benötigen eine vertraute Begleitperson, die ihnen Sicherheit geben und bei der Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen kann. Diese Begleitung ist somit unerlässlich für den Erfolg der Behandlung in der Klinik.

Bislang gab es dafür keine Kostenregelung. Nur für Menschen mit Behinderung, die ihre Begleitung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, wird die Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt. Die überwiegende Mehrheit lebt jedoch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhält Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste. In diesen Fällen ist das Arbeitgebermodell nicht anwendbar, Kosten für die Begleitung im Krankenhaus werden damit nicht erstattet.

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Medinemitteilung 2021: Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Finanzierung bei Assistenz im Krankenhaus

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 7. Juni 2021

Heute Anhörung im Bundestag zur Blitz-Pflegereform

Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Finanzierung bei Assistenz im Krankenhaus


Berlin, 7. Juni 2021 – Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine „kleine Pflegereform“ beschlossen, die nun im Blitzverfahren heute im Gesundheitsausschuss beraten und bereits am Freitag, 11. Juni 2021, in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Diese Reform wird dann als Omnibus an das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) angehängt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, dass das GVWG auch für die lange überfällige Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus genutzt wird.

„Es ist eine Katastrophe, dass dieser Mangel in der Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus nach wie vor besteht. Der Gesetzgeber muss zwingend auch hierfür eine Lösung finden“, so Ulla Schmidt, MdB, Gesundheitsministerin a.D. und Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe. „Es muss in Zukunft möglich sein, dass Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, von einer vertrauten Person im Krankenhaus begleitet und hierfür die Kosten übernommen werden.“

Dieser Missstand ist seit vielen Jahren bekannt und hat sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie und den damit einhergegangenen vermehrten Krankenhausaufenthalten verschärft: Die Finanzierung der Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus ist nicht geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode zur Lösung dieses Problems einen Vorschlag zu unterbreiten. Dem muss nun Folge geleistet werden.

Überdies fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass mit diesem Gesetzgebungsvorhaben in den letzten Sitzungen des Bundestages in dieser Legislaturperiode auch die Leistungsgerechtigkeit der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung in den Blick genommen wird. Dazu erklärt Ulla Schmidt: „Menschen mit Behinderung zahlen genauso wie alle anderen in die Pflegeversicherung ein. Dennoch haben sie, wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen, einen auf 266 Euro monatlich begrenzten Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Ungerechtigkeit muss endlich beendet und die diskriminierende Sonderregelung abgeschafft werden.“
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Medienmitteilung 2021: Mehr als 670 Organisationen setzen im Superwahljahr 2021 ein starkes Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 1. Juni 2021

Mehr als 670 Organisationen setzen im Superwahljahr 2021 ein starkes Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung

Berlin. „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet“, sagt die Erklärung der Aktion „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“. Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist dabei. Die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., betont: „Die Lebenshilfe setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, für Teilhabe statt Ausgrenzung. So sind wir bis vors Bundesverfassungsgericht gegangen, damit wirklich alle Menschen – auch die mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten – an Wahlen teilnehmen dürfen. Im Super-Wahljahr 2021 rufen wir dazu auf: Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, verhindern Sie mit Ihrer Stimme, dass die Gegner unserer Demokratie immer mächtiger werden!“

Mittlerweile haben sich über 670 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie der Aktion angeschlossen. Sie wollen alle ein starkes Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung zu setzen. Die Unterzeichnenden betonen, es komme auf jede Stimme an und fordern auf, zur Wahl zu gehen. Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni warnen sie erneut vor Hetze und Stimmungsmache rechter Akteur*innen wie der AfD und ähnlicher Bewegungen.

Mit Sorge beobachten die Verbände, wie versucht wird, Hass und Gewalt gegen alle zu schüren, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren. „Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung. Die AfD habe vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit dulde, sie fördere Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Heute sei daher plötzlich „wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt“, so die Unterzeichnenden. Sie reichen von Organisationen der Selbsthilfe über Förder- und Inklusionsorganisationen bis zu Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Der gesamte Erklärungstext der Aktion und die Liste der Mitzeichnungen ist online unter www.wir-fmv.org abrufbar.
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Medienmitteilung 2021: Corona-Impfungen für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche schnellstmöglich umsetzen!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 12. Mai 2021

Lebenshilfe fordert zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai:
Corona-Impfungen für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche schnellstmöglich umsetzen!

Berlin. Viele Familien von Kindern mit Behinderung warten händeringend darauf, ihre Töchter und Söhne durch eine Impfung gegen das Corona-Virus schützen zu können. Jetzt gibt es begründete Hoffnung, dass im Juni Impfstoff für Kinder ab dem Alter von zwölf Jahren zugelassen wird. „Sobald diese Impfungen möglich sind, müssen besonders gefährdete Kinder und Jugendliche als Allererste einen Impftermin erhalten.“ Das fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und frühere Gesundheitsministerin, anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai.

Die Corona-Pandemie trifft Kinder und Jugendliche besonders hart. Vor allem dann, wenn sie aufgrund von einer Behinderung oder Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf haben. Seit Pandemiebeginn beschränken sie und ihre Familien ihre Kontakte auf ein Minimum und isolieren sich selbst, um eine Infektion zu vermeiden. Diese Situation bringt Familien seit Monaten an die Belastungsgrenze.

Da in den nächsten Wochen mit einer Zulassung für Kinder und Jugendliche zu rechnen ist, muss die schnellstmögliche Impfung für Risikogruppen jetzt vorbereitet werden. Damit kein gefährdetes Kind noch länger warten muss. Und ihre Familien endlich entlastet werden.
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Medienmitteilung 2021: Inklusion im Kultur Stream

Medienmitteilung vom Inklusionsbeirat der Stadt Hildesheim

SONDERSENDUNG , MITTWOCH, O5.O5.2O21 – 2O:15 UHR – KULTUR-STREAM.LIVE
„…HILDESHEIM WIRD INKLUSIV“
Inklusion im Kultur Stream

Der 5.5.21 ist der jährlich stattfindende europäische Protesttag zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderung. Dieses Jahr unter dem Motto „Deine Stimme für Inklusion – mach mit!“

Zu diesem Anlass überträgt das Atelier Licht.n.Stein um 20:15 Uhr ihre Live-Sendung mit Vertreterinnen und Vertretern des Behinderten- und Inklusionsbeirats der Stadt Hildesheim.

Hier geht es zum Stream: https://atelierlichtnstein.com/kultur-stream/programmvorschau/
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Medienmitteilung 2021: Par|ti|zi|pa|ti|on* ist ein schwieriges Wort!

Medienmitteilung des Landesverbandes Niedersachsen der Lebenshilfe e.V vom 04. Mai 2021

Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05.05.2021

Par|ti|zi|pa|ti|on* ist ein schwieriges Wort!

(Hannover, 04.05.2021) Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05.05.2021 erinnert die Lebenshilfe daran, Menschen mit Beeinträchtigung direkt in Prozesse einzubeziehen. Das Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Niedersachsen Frank Franke sagt dazu: „Es wäre gut gewesen, wenn gerade in Zeiten von Corona auch Gespräche mit uns geführt worden wären.“ Moni Blaszynski, ebenfalls Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen, ergänzt: „Wir sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und wissen bei vielen Themen selbst am besten, wie es geht.“

Foto Protesttag

Franz Haverkamp, Vorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen, unterstützt diese Forderung und betont dabei: „Es muss in unserer Gesellschaft einen Konsens darüber geben, dass in Debatten und Entscheidungen die Menschen, um die es geht, einbezogen werden.“

*Par|ti|zi|pa|ti|on; das Teilhaben, Teilnehmen, Beteiligtsein
Quelle: https://www.duden.de/node/108780/revision/108816

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 116 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.

Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

Kontakt:
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Medienmitteilung 2021: Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt werden – jetzt!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 4. Mai 2021

Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt werden – jetzt!

Berlin. Die Begleitung von Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf im Krankenhaus muss endlich finanziert werden. Darauf drängen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte haben die Situation verschärft. Bereits im November letzten Jahres hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, eine Lösung zu finden. Mit Beschluss vom 22. April 2021 fordert nun auch der Bundestag eine Klärung. Dies muss jetzt aufgegriffen werden, bevor es zu spät ist.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt: Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus müssen, benötigen sie häufig die Begleitung einer vertrauten Assistenz, um die Behandlung zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser Leistung ist aber nur unzureichend geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben.

Vor einem Jahr machte eine Petition, die der Bundestag im März 2020 mit höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwies, auf das Thema aufmerksam. Dennoch lässt die Bundesregierung bislang jede Chance zur Lösung des Problems ungenutzt verstreichen. So wurden die diesbezüglichen Fachgespräche zwischen den zuständigen Bundesministerien unter Beteiligung von Vertreter*innen aus Ländern und Kommunen, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsträgern sowie Interessenvertreter*innen von Menschen mit Behinderung ergebnislos beendet.
Auch im Teilhabestärkungsgesetz konnte trotz eines zwischenzeitlich erarbeiteten Kompromissvorschlages des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem aufgrund von ministerialen Zuständigkeitsstreitigkeiten keine Regelung erzielt werden.
Nun neigt sich die Wahlperiode dem Ende zu, und immer noch liegt kein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, den Streit um Zuständigkeiten zu beenden und im Interesse von Menschen mit Behinderung zeitnah eine Gesetzesformulierung vorzuschlagen, die noch in dieser Legislatur von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 3. Mai 2021

Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein neues System der Entlohnung für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten beschäftigt sind.
Berlin. Rund 300.000 Frauen und Männer mit Beeinträchtigung arbeiten bundesweit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und erhalten ein monatliches Entgelt von durchschnittlich 210 Euro. „Das ist nicht mehr als ein Taschengeld“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. „Auch wenn Menschen mit Beeinträchtigung zusätzlich Sozialleistungen bekommen, empfinden sie ihren Lohn als viel zu niedrig und höchst ungerecht. Sie haben einen besseren Lohn verdient. Schließlich gehen die meisten von ihnen wie alle anderen fünf Tage die Woche zur Arbeit.“ Die Lebenshilfe setzt sich daher schon lange für eine Reform des Entgeltes in Werkstätten ein.

Das bestehende System ist vielschichtig und steht immer in Wechselwirkung mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dies macht es Beschäftigten und ihren Angehörigen schwer, die Entlohnung in der WfbM nachzuvollziehen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, Einkommensmodelle so weiterzuentwickeln, dass Werkstattbeschäftigte von ihrem Entgelt leben können und nicht auf weitere existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Auch soll das Entgeltsystem gut verständlich und transparent sein.

Die Lebenshilfe begrüßt, dass der Bundestag mit dem kürzlich verabschiedeten Teilhabestärkungsgesetz die Bunderegierung aufgefordert hat, so zeitnah wie möglich gesetzliche Anpassungen zur Neugestaltung des Entgeltsystems umzusetzen. Bereits während des laufenden Forschungsvorhabens der Bundesregierung zum Entgeltsystem soll an einem entsprechenden Konzept gearbeitet werden. Die Lebenshilfe begleitet das Forschungsvorhaben durch einen Sitz in der Steuerungsgruppe.
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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung jetzt impfen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 23. April 2021

Menschen mit Behinderung jetzt impfen!


Angesichts von Corona-Ausbrüchen mit Todesfällen in Wohneinrichtungen fordern die Fachverbände: Menschen mit Behinderung, Angehörige und Mitarbeitende müssen jetzt umgehend geimpft werden!

Berlin. In verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es Ausbrüche mit schweren Verläufen und Todesfällen. Daher fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bund und Länder auf, alles zu tun, damit vulnerable Personen in kürzester Zeit geimpft werden. Bisher gibt es noch keine flächendeckenden Impfungen für Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Mitarbeitenden in Diensten und Einrichtungen. Angesichts der besonderen Gefährdung von Menschen mit Behinderung darf es keine weiteren Verzögerungen geben. Menschen mit Behinderung, Mitarbeitende und Angehörige sowie Assistent*innen müssen jetzt geimpft werden, bevor es zu weiteren Ausbrüchen kommt.
Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen, die in Einrichtungen oder Wohngruppen betreut werden, in die höchste Impfkategorie fallen und zuerst geimpft werden. Menschen mit Behinderung sind in sehr vielen Fällen auch pflegebedürftig und leben häufig in Einrichtungen oder Wohngruppen, wo sie einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Die Impfsituation für Menschen mit Behinderung ist allerdings regional sehr unterschiedlich – sie hängt unter anderem auch von den Corona-Verordnungen der Länder und dem Handeln der örtlichen Gesundheitsbehörden ab.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 21. April 2021

Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht für gleichberechtigte Teilhabe. Es muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

 

Berlin. Der Bundestag will das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz morgen, am 22. April, endlich in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass diese wichtige Reform nun beschlossen werden soll. Im Mai werden aber noch die Länder zustimmen müssen. Ein erneutes Scheitern im Bundesrat, wie es schon in der vorangegangenen Legislaturperiode der Fall war, wäre eine riesige Enttäuschung für Familien von Kindern mit Behinderung. Ihnen stehen bislang Leistungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sowie an die Ministerpräsidenten im Bundesrat, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der vorliegenden Form zu beschließen: „Familien von Kindern mit Behinderung warten schon viel zu lange darauf. Ihre Hoffnungen dürfen nicht schon wieder zerschlagen werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe und längst überfällig, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention bei uns in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt.“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Das Gesetz sieht außerdem vor, von 2022 bis 2028 die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter zu verlagern. Dieser Übergang soll wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Hierzu mahnt die Lebenshilfe eine hinreichende Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an. Ab 2024 bereits sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung zudem durch einen Verfahrenslotsen im Jugendamt unterstützt und begleitet werden.
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