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Der Werkstattrat startet in eine neue Amtszeit.

„Nicht über uns - ohne uns“

Der Werkstattrat startet in eine neue Amtszeit.

Werkstattrat 2021 0266

vlnr.: Benjamin Karwarh, Yannik Brehmer, Kevin Krüger, Thomas Bachmann, Jessey Marcao, Anke Burkard, Wadim Bier

In der konstituierenden Sitzung ist Wadim Bier zum 1. Vorsitzenden und Thomas Bachmann zu seinem Vertreter gewählt worden.

Die Zuordnung der Aufgaben und die Einteilung zur Mitarbeit in den internen und externen, regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen, wird in einer der nächsten Werkstattratssitzung vorgenommen.

Als Vertrauensperson des Werkstattrates ist Dagmar Knoll berufen worden.

„Nicht über uns - ohne uns“

Dieser Slogan ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert. Er bedeutet, dass keine Entscheidungen von einem Vertreter ohne die uneingeschränkte und direkte Beteiligung von Menschen mit Behinderung, die von diesen Entscheidungen betroffenen sind, beschlossen werden sollte.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention findet in der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung ihre praktische Anwendung.

Somit wird die Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) in der Arbeit des Werkstattrates eine zentrale Rolle spielen. In der WMVO sind die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben des Werkstattrates zusammengefasst. Diese weitreichenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte umfassen unter anderem:

Mitwirkung:

  • Verwendung der Arbeitsergebnisse
  • Fortbildungen / Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Dauerhafte Umbesetzung von Beschäftigten (auf deren Wunsch)
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie neuer technischer Anlagen

Mitbestimmung:

  • Aufstellung und Änderung einer Werkstattordnung/des Werkstattvertrags
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen
  • Arbeitsentgelte, insbesondere Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen
  • Grundsätze für den Urlaubsplan
  • Verpflegung
  • Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen
  • Grundsätze/Inhalte für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten
  • Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • soziale Aktivitäten der Werkstattbeschäftigten
  • Mitbestimmung bei Einstellung neuer hauptamtlicher Mitarbeiter. In Anlehnung an das Betriebsverfassungsgesetz (§ 99 Abs.2)
  • Gestaltung der Jubiläumsveranstaltungen der Beschäftigten
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Damit die neuen Werkstatträte in ihre neue Aufgabe wachsen können, nehmen sie sowohl an einem mehrtägigen Seminar über die WMVO teil als auch an einer Fortbildung zur Team-Bildung.

Wir wünschen dem neuen Werkstattrat viel Erfolg!

Letzte Änderung amDienstag, 23 November 2021 11:52