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Medienmitteilungen 2021

Medienmitteilungen 2021 (39)

Medienmitteilung 2021:Lebenshilfe begrüßt Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 28. Dezember

Gesetzgeber muss unverzüglich handeln!

Lebenshilfe begrüßt Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin/Marburg. Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor einem Jahr war unsere Forderung, dass eine solche gesetzliche Regelung nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, da von der Behinderung pauschal auf eine geringere Überlebenschance geschlossen werde.“ 

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes von heute heißt es: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen recht, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Sie vertreten die Auffassung, dass sie ohne solche Vorgaben nicht genug vor einer Diskriminierung geschützt seien. In ihrem Positionspapier zur medizinischen Versorgung anlässlich der Corona-Pandemie hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe bereits im Januar 2021 formuliert, dass „bei einer Priorisierung Diskriminierungen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu vermeiden und ein akzeptiertes und demokratisch legitimiertes Verfahren festzulegen.“ seien.

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Medienmitteilung 2021:Menschen mit Behinderung vor Corona schützen: Lebenshilfe für Impfpflicht und rasche Impfungen!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 7. Dezember 2021

Menschen mit Behinderung vor Corona schützen: Lebenshilfe für Impfpflicht und rasche Impfungen!


Berlin.
 Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die zügige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, um Menschen mit Behinderung vor der Ansteckung mit Covid 19 wirksam zu schützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. „In den ersten Corona-Wellen haben Menschen mit Beeinträchtigung unglaublich unter Absonderung und Isolation leiden müssen. Dass sie ihre Wohneinrichtungen nicht mehr verlassen dürfen, dass Werkstätten, Schulen und Kitas geschlossen und so die Familien mit der Betreuung und Pflege ihrer behinderten Angehörigen allein gelassen werden, darf auf gar keinen Fall noch einmal passieren“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesgesundheitsministerin a.D. „Damit Teilhabe für alle funktioniert, muss die ganze Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Deshalb setzt sich die Lebenshilfe für eine allgemeine Impflicht ein.“

Weil Menschen mit Behinderung ein größeres Risiko tragen, schwer an Covid 19 zu erkranken, fordert die Lebenshilfe darüber hinaus umgehende Auffrischungsimpfungen für Menschen mit Behinderung wie für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe. Dafür muss es niedrigschwellige und flächendeckende Impfangebote geben, vor allem durch mobile Impfteams in den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Für die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten, die Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen, ist eine Impfung selbstverständlich. Sie sehen sich dem Wohl der ihnen anvertrauten Menschen in besonderer Weise verpflichtet. Den Mitarbeitenden, die noch unsicher sind, empfiehlt die Lebenshilfe dringend, sich zeitnah impfen und auch boostern zu lassen.

Auch um weitere Engpässe bei der medizinischen Versorgung insgesamt zu vermeiden, hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Maßnahmen für erforderlich. Ulla Schmidt: „Dass bereits jetzt in einigen Regionen Deutschland Intensivbetten fehlen, Corona-Kranke mit Flugzeugen verlegt und planbare Operationen verschoben werden müssen, macht uns große Sorgen.“

Alle Forderungen der Lebenshilfe sind in einem Positionspapier zusammengefasst, das im Internet unter www.lebenshilfe.de zur Verfügung steht (auch in Leichter Sprache).

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Medienmitteilung 2021: Sich impfen zu lassen bedeutet, einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten

Medienmitteilung des Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V. vom 2. Dezember  2021


Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.2021 

Sich impfen zu lassen bedeutet,
einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten 

(Hannover, 02.12.2021) Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.2021 betont die Lebenshilfe Niedersachsen die Wichtigkeit, sich impfen zu lassen. 

„Wenn wir uns impfen lassen, leisten wir einen gesellschaftlichen Beitrag“, sagt der Landesge-schäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen Frank Steinsiek und fügt hinzu, „wir schützen damit uns, aber gerade auch die Menschen, die ein erhöhtes Risiko bei einer Corona-Infektion haben.“ 

Die Lebenshilfe Niedersachsen spricht sich zudem dafür aus, die Impfreihenfolge bei den Booster-Impfungen nicht zu vernachlässigen. „Die, die am stärksten gefährdet sind, müssen zunächst ihre Impf-Auffrischung erhalten, damit sie stärker geschützt werden“, so Steinsiek weiter. Außerdem ist für die Lebenshilfe Niedersachsen ein barrierefreier Zugang zu den Impfmöglichkeiten eine wichtige Forderung. 

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Medienmitteilung 2021: Ulla Schmidt: Koalitionsvertrag ist große Chance für mehr Teilhabe

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe  30. November 2021

Ulla Schmidt: Koalitionsvertrag ist große Chance für mehr Teilhabe

 

Berlin. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember nimmt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., Stellung zum Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung:

„Die Lebenshilfe sieht in dem Koalitionsvertrag eine große Chance für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung. An vielen Stellen werden Forderungen der Lebenshilfe aufgegriffen. Dass zum Beispiel Familien mit behinderten Kindern in der Pflege stärker entlastet werden sollen, begrüßen wir sehr. Gleichzeitig erneuern wir unsere Forderung, dass endlich die Diskriminierung von erwachsenen Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung beendet wird. Als Versicherte dürfen sie nicht länger benachteiligt werden, wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben. Aktuell erhalten sie dort nur eine Pauschale von 266 Euro und nicht die Pflegesachleistung, die ihnen laut Pflegegrad zustehen müsste. Der Paragraf 43a im Sozialgesetzbuch XI gehört daher endlich abgeschafft!

Die Lebenshilfe begrüßt überdies den durch die Ampel-Koalition angekündigten Beteiligungsprozess für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und das Vorhaben, die Verfahrenslotsen für Familien von Kindern mit Behinderung bei den Jugendämtern schnell und unbefristet einzusetzen. Diese Versprechen sollten ebenso zügig in Angriff genommen werden wie die Ankündigung, die Barrierefreiheit in Deutschland auch im privaten Sektor voranzubringen.“

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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung schützen!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 23. November 2021

Menschen mit Behinderung schützen!
Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert umgehende Booster-Impfungen gegen Corona 

Berlin. Angesichts steigender Infektionszahlen und fehlender Impfteams in Einrichtungen der Behindertenhilfe fordert Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D.: „Menschen mit Behinderung brauchen mehr Schutz! Schon jetzt kommt es zu größeren Ausbrüchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe mit infizierten Bewohner*innen und Mitarbeitenden. Daher müssen jetzt schnellstmöglich Booster Impfungen durchgeführt werden.“

Im Gegensatz zu den Impfungen Anfang des Jahres kommen vielerorts keine Impfteams in die Einrichtungen. Stattdessen werden Menschen mit Behinderung auf Hausärzt*innen verwiesen, die angesichts der aufgehobenen Priorisierung für Auffrischimpfungen oft kaum Impftermine vergeben können. Auch für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe ist dies schwierig: „Wir sind dankbar, dass viele Mitarbeitende die Impfmöglichkeiten wahrnehmen und so wirksam zum Schutz für Menschen mit Behinderung beitragen. Angesichts der aktuellen hohen Zahlen begrüße ich persönlich die Diskussion zur Einführung einer Impfpflicht – als Mittel zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen. Menschen mit Behinderung gehören sicherlich dazu“, fährt Ulla Schmidt fort. „Die monatelange Isolation, der Menschen mit Behinderung ausgesetzt waren, hat ihre Spuren hinterlassen – auch bei den Familien, die sie teilweise nicht besuchen konnten, teilweise über lange Zeit rund um die Uhr die Betreuung übernommen haben. Viele Menschen mit Behinderung konnten zudem nicht verstehen, was der Grund für diese Isolation war.“

Selbstvertreterin Manuela Stock gehört dem Bundesvorstand als Frau mit Beeinträchtigung an und fügt hinzu: „In diesem sehr schwierigen Verlauf der Corona-Pandemie fordere ich von den Politikern: Es darf kein Kontaktverbot geben! Werkstätten und andere Einrichtungen müssen sicher sein! Und wir brauchen zuverlässige Unterstützung!“

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Medienmitteilung 2021: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 19. November 2021

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Fachverbände fordern, die Versorgung von schwer kranken Kindern und Jugendlichen in ihren Familien sicherzustellen

Berlin, 19. November 2021 Anlässlich der heutigen Beschlussfassung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-Richtlinie) fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass die Versorgung von schwer kranken Kindern und Jugendlichen in ihren Familien sichergestellt werden muss.

Betroffen von der AKI-Richtlinie, die Regelungen des hoch umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) näher konkretisiert, sind Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Diese haben Anspruch auf sogenannte außerklinische Intensivpflege (AKI). Die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten bilden Menschen, die künstlich beatmet werden. Dazu gehören neben geriatrischen und multimorbiden Patient:innen unter anderem auch Kinder und Jugendliche, bei denen die Beatmung z.B. aufgrund eines Gendefekts oder aufgrund eines Ertrinkungsunfalls dauerhaft erforderlich ist.

„Die freie Wahl des Leistungsortes darf für die Betroffenen durch die AKI-Richtlinie nicht eingeschränkt werden“, fordert Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. „Ihre Versorgung in der Familie und in der eigenen Häuslichkeit muss auch künftig sichergestellt sein und darf nicht durch zu hohe oder verfehlte Qualitätsanforderungen strukturell verhindert werden.“ Das GKV-IPReG ist dazu angetreten, die Qualität in der Versorgung von AKI-Patient:innen zu verbessern. So darf die Leistung z.B. künftig nur noch von besonders qualifizierten Ärzt:innen verordnet werden.

„Gerade im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind solche Ärzt:innen jedoch Mangelware“, konstatiert Kiel. Hier müssten die Anforderungen bedarfsgerecht sein und dürften nicht zu hochgeschraubt werden, weil der Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen ansonsten verhindert werde. Kiel: „Krankentransporte über hunderte von Kilometern oder gar ein Klinikaufenthalt, nur um eine Verordnung für AKI zu erhalten, wären für die Betroffenen unzumutbar.“

Die Fachverbände appellieren deshalb an den G-BA, die Belange von Kindern und Jugendlichen bei ihrem heutigen Beschluss zur AKI-Richtlinie besonders zu berücksichtigen, so wie es der Gesetzgeber im GKV-IPReG für die Bestimmungen der Richtlinie vorgesehen hat.

Zum Hintergrund:

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Nach dem am 29.10.2020 in Kraft getretenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPREG) haben Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege Anspruch auf AKI. Diese beinhaltet die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft bei lebensbedrohlichen Situationen. AKI kann in der eigenen Häuslichkeit der Betroffenen, aber auch in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe geleistet werden.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in einer Richtlinie unter anderem das Nähere zu Inhalt und Umfang der AKI sowie zur Qualifikation der verordnenden Ärzt:innen zu regeln. Diese sogenannte AKI-Richtlinie wird am heutigen Freitag im Plenum des G-BA beschlossen.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Medienmitteilung 2021:enschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag berücksichtigen und digitale Teilhabe voranbringen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 26. Oktober 2021

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung appellieren an SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP:
Menschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag berücksichtigen und digitale Teilhabe voranbringen!

BerlinVor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen für die kommende Bundesregierung appellieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass die Belange von Menschen mit Behinderung stärkere Berücksichtigung finden müssen.

„Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen eine Rolle spielen muss“, erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, „aber es gibt auch spezifische Bedarfe und Notwendigkeiten, die besonders berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise bei der digitalen Teilhabe.“

Bereits im Sondierungspapier, das in der vorvergangenen Woche veröffentlicht wurde und das Grundlage für die aktuellen Koalitionsverhandlungen ist, findet sich in Bezug auf Menschen mit Behinderung der Satz: „Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen – auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.“

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern insbesondere, dass neben der Herstellung von umfassender Barrierefreiheit relevante Veränderungen sowohl im Bereich der Finanzierung von Hard- und Software als auch bei den Leistungen zur Assistenz bei der digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Schritte müssen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden. Ihre detaillierten Forderungen zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben die Fachverbände in dem hier abrufbaren Forderungspapier zusammengefasst: https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20211026_Fachverbaende_Forderungen%20zur%20digitalen%20Teilhabe_END.pdf

Die neue Bundesregierung muss die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter eng begleiten und dafür Sorge tragen, dass die Bundesländer das Gesetz entsprechend seinem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen. Dazu gehört zentral die konsequente Umsetzung der im Gesetz angelegten Personenzentrierung der Leistungen.

Auch beim akuten Fachkräfte-Mangel müssen die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auch in Zukunft sicherzustellen, ist aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung eine Fachkräfte-Offensive zur Stärkung der Berufe in der Eingliederungshilfe und zur Gewinnung von Nachwuchskräften erforderlich und durch die neue Bundesregierung zu initiieren.

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Medienmitteilung 2021:Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe eindrucksvoll bestätigt

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 16. Oktober 2021

Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe eindrucksvoll bestätigt

 

Auch drei Menschen mit geistiger Beeinträchtigung wurden in den Bundesvorstand gewählt – Mitgliederversammlung mit rund 200 Delegierten aus ganz Deutschland tagte vom 15. bis 16. Oktober im Estrel-Hotel in Berlin.

 

Berlin. Seit 2012 steht die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an der Spitze der Lebenshilfe. Auf der Mitgliederversammlung im Berliner Hotel Estrel wurde sie heute eindrucksvoll für weitere vier Jahre als Bundesvorsitzende bestätigt: Rund 200 Delegierte aus ganz Deutschland wählten die 72-jährige Aachenerin mit 95 Prozent der Stimmen. Eine Gegenkandidatin oder einen Gegenkandidaten gab es nicht.

Wegen der Corona-Pandemie war die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe um ein Jahr verschoben worden und konnte jetzt mit Hygienekonzept und 3-G-Regel in Präsenz nachgeholt werden. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt die Lebenshilfe vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Familien. In fast 500 örtlichen Vereinigungen mit mehr als 4360 Einrichtungen engagieren sich deutschlandweit rund 120.000 Mitglieder und über 100.000 hauptamtliche Mitarbeitende.

Künftige Bundesregierung muss Perspektive von 
Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen beachten!

Die studierte Sonderpädagogin Ulla Schmidt tritt ein für Inklusion und uneingeschränkte Teilhabe. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung zu stärken: „Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter wissen aus eigener Erfahrung, was Menschen mit Behinderung für ein gutes Leben brauchen. Daher müssen sie umfassend beteiligt werden – in der Lebenshilfe wie in der ganzen Gesellschaft!“ Vom neuen Bundestag und der künftigen Bundesregierung erwartet sie, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen beachtet wird. Wie wichtig das ist, habe gerade erst die Corona-Krise deutlich gezeigt. „Erschreckend war zu Beginn der Pandemie, wie wenig Menschen mit Behinderung im Blick waren, wie wenig die Inklusion erreicht hat“, kritisiert die Lebenshilfe-Vorsitzende.

Schon seit 21 Jahren sind Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im Bundesvorstand der Lebenshilfe vertreten. Nun sind mit Ramona Günther (Freudenstadt), Manuela Stock (Marburg) und Sebastian Urbanski (Berlin) erstmals gleich drei Menschen mit Behinderung in das dreizehnköpfige Gremium gewählt worden. Ramona Günther gehört dem Bundesvorstand bereits seit 2008 an. Sie sagt: „Wir wollen ernst genommen und nicht immer beschützt werden. Gemeinsam mit unseren Angehörigen sind wir stark und können unser Leben besser machen.“


Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter aus ganz Deutschland hatten sich mit einem eigenen digitalen Treffen auf die Mitgliederversammlung vorbereitet und stellten dort mit Nachdruck ihre Forderungen vor. So wollen sie zum Beispiel mehr von den Politikern gehört werden und vor Ort selbst aktiv sein. Die Lebenshilfe soll sie dabei unterstützen. Grundvoraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe ist leicht verständliche Sprache in allen Lebensbereichen – beim Arztbesuch, in den Medien, bei der Gesetzgebung. Alle Formulare und Briefe von Behörden sollen in einfacher Sprache sein.

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Medienmitteilung 2021: Menschen, die Engel sind, gibt es in der Traumwelt Kunst

Medienmitteilung  des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 7. Oktober 2021


Menschen, die Engel sind, gibt es in der Traumwelt Kunst

Der Lebenshilfe-Kalender SEH-WEISEN 2022 präsentiert Bilder von Künstlerinnen und Künstlern mit geistiger Beeinträchtigung, die ihre eigene Geschichte erzählen.

 

Aufregende und phantasievolle Geschichten erzählen die Bilder des neuen SEH-WEISEN-Kalenders der Lebenshilfe im kommenden Jahr 2022. Die Betrachter sind eingeladen, in die Traumwelt Kunst einzutauchen und „zuzuhören“. Denn nicht nur die Motive sind besonders, sondern auch die Gedanken der Künstlerinnen und Künstler mit geistiger Beeinträchtigung – zu finden immer auf der Kalenderblatt-Rückseite. So erklärt Dieter Morano von der Lebenshilfe Heidelberg: „Inspiriert durch die Weihnachtszeit entstand dieser Engel. Engel begleiten uns und können uns beschützen. Es gibt viele Geschichten über Engel, und es gibt auch Menschen, die Engel sind.“

Die SEH-WEISEN erscheinen inzwischen seit über 35 Jahren. Neben dem Titel enthält der 30 mal 39 cm große Lebenshilfe-Kalender zwölf farbige Monatsblätter mit Kalendarium und ein Blatt mit sieben Kalendermotiven, die als Postkarten heraustrennbar sind. Zum Preis von 13,90 Euro (zuzüglich Versandkosten) sind die SEH-WEISEN 2022 zu bestellen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Telefon: 06421/491-123, Fax: -623 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Erlös kommt der Lebenshilfe-Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung zugute. Alle Kalenderbilder können im Internet unter www.lebenshilfe.de angeschaut werden.

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Medienmitteilung 2021: Bundesrat muss der Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus zustimmen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 16. September 2021

Bundesrat muss der Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus zustimmen!

Berlin, 16. September 2021 – Am morgigen Freitag, dem 17. September, entscheidet der Bundesrat darüber, ob für Menschen mit Behinderung die Assistenz im Krankenhaus endlich finanziell abgesichert wird. Es ist die letzte Hürde, nachdem der Deutsche Bundestag am 24. Juni den Weg für die neue Regelung frei gemacht hat. „Jetzt darf nichts mehr schiefgehen, auch der Bundesrat muss seine Zustimmung geben“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsministerin a.D. appelliert an die Ministerpräsident*innen der Länder: „Lassen Sie die Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht im Stich. Ermöglichen Sie ihnen die Unterstützung im Krankenhaus, die so dringend gebraucht wird.“

Die unzureichende Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus ist seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Daraufhin hat die Bundesregierung einen Regelungsentwurf vorgelegt, der im Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Zum Hintergrund: Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, benötigen eine vertraute Begleitperson, die ihnen Sicherheit geben und sie bei der Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen kann. Diese Begleitung ist somit unerlässlich für den Erfolg der Behandlung in der Klinik.
Die Finanzierung dieser Leistung ist bislang aber unzureichend geregelt. Nur für Menschen mit Behinderung, die ihre Begleitung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, also selbst Arbeitgeber*innen ihrer Pflegeperson sind, wird die Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt. Die überwiegende Mehrheit lebt jedoch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhält Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste. In diesen Fällen werden die zusätzlichen Personalkosten der Mitarbeiter*innen für die Begleitung im Krankenhaus nicht erstattet. Auch der Verdienstausfall von begleitenden Angehörigen oder nahen Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld wird nicht kompensiert.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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