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Medienmitteilung: Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 16.12.2020

Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Berlin, 16. Dezember 2020 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen das entschlossene Handeln im Umgang mit der Corona-Pandemie. Zudem appellieren sie an die Bundesregierung, die gleichen Schutzmaßnahmen, die für Pflegeheime und mobile Pflegeteams geplant werden, auch für Menschen mit Behinderung vorzusehen, die in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder von mobilen Diensten betreut werden.

Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 13. Dezember 2020 ist vorgesehen, dass der Bund Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützt. Sollte dies bedeuten, dass in diesem Bereich weitere, über die bereits bestehenden Regelungen hinausgehende Schutzmaßnahmen geplant sind, müssen auch besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie mobile Dienste der Eingliederungshilfe in diese Regelungen miteinbezogen werden. Menschen mit Behinderung sind gleichermaßen schutzwürdig, denn sie haben oft relevante Vorerkrankungen und leben in gemeinschaftlichen Wohnformen. Dem Risiko, an COVID-19 zu erkranken, muss der Bund somit in gleichem Maße entgegentreten.

Bei der Prävention von COVID-19 sind Menschen mit Behinderung immer einzubeziehen: „Ich finde es völlig unverständlich, dass man wieder nicht an Menschen mit Behinderung gedacht hat und die Eingliederungshilfe nicht erwähnt. Ich frage mich, ob man Menschen mit Behinderung überhaupt ernst nimmt. Viele von uns haben Vorerkrankungen und wegen der Wohnverhältnisse ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Wir und unsere Assistent*innen brauchen unbedingt Masken und ausreichend Schnelltests!“, sagt dazu Karsten Isaack, der Vorsitzende des Beirates der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB).
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Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel - Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 15. Dezember 2020

Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel
Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Berlin. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundetages findet am 16. Dezember die Anhörung zum neuen Betreuungsrecht statt. „Auf diese Reform wartet die Lebenshilfe schon sehr lange. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, er hat aber an einigen Stellen noch Mängel und muss unbedingt nachgebessert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat deshalb die bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021) gestartet.

Die Lebenshilfe erwartet vom Gesetzgeber, dass er die Rechte der rechtlich betreuten Menschen noch umfassender stärkt. Hierzu hat sie bereits zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ausführlich Stellung genommen. Einige ihrer Anregungen und Forderungen wurden auch berücksichtigt. Allerdings bedauert die Lebenshilfe, dass sich der Gesetzentwurf nun durch Vorschläge der Bundesregierung und des Bundesrates wieder verschlechtert hat. Folgende Punkte sind der Lebenshilfe besonders wichtig:

- Richtschnur des Handelns der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind die Wünsche der Betreuten. Von diesen darf nur dann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung für die Person oder das Vermögen der betreuten Person anzunehmen ist. Eine „nicht nur unerhebliche Gefährdung“ – wie vom Bundesrat gefordert – darf nicht ausreichend sein.
- Aufgabenbereiche dürfen nur angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist. Dass ist nur dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Regelungsbedarf hinreichend wahrscheinlich ist.
- Die neuen Regelungen müssen so schnell wie möglich in Kraft treten. Übergangsbestimmungen von bis zu sieben Jahren – wie vom Bundesrat zum Teil vorgeschlagen – sind abzulehnen.
- Betreuungsvereine sollen zu rechtlichen Betreuern bestellt werden können, wenn die rechtlich zu betreuende Person dies wünscht.
- Für die Bestellung eines Kontrollbetreuers ist die Einholung eines ärztlichen Attests nicht ausreichend. Stattdessen bedarf es auch hierfür eines Sachverständigengutachtens.
- Bezüglich der Höhe der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Betreuer ist der Verweis auf die Zeugenentschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes beizubehalten. Ebenso ist daran festzuhalten, dass zur Geltendmachung der Ehrenamtspauschale die Einreichung des Jahresberichts ausreichend ist.
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Medienmitteilung: Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 08.12.2020

Keine Einschränkung der Flexibilität von
Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Düsseldorf, 8. Dezember 2020 – Mit Schreiben vom heutigen Tag haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu aufgefordert, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.

Hintergrund ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.

Diesen Plänen zur Einschränkung der derzeitigen Flexibilität von Verhinderungspflege treten die Fachverbände entschieden entgegen. Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege im nicht immer planbaren Pflege- und Familienalltag realisiert werden können. Für viele Familien ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Mit demselben Schreiben fordern die Fachverbände den Minister außerdem dazu auf, sicherzustellen, dass nicht verbrauchte Beträge der Verhinderungspflege aus dem Jahr 2020 auf das Jahr 2021 übertragen werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im laufenden Jahr 2020 viele Ersatzpflegeangebote aus Gründen des Infektionsschutzes und wegen angeordneter Kontaktbeschränkungen entfallen. Zahlreiche Familien konnten deshalb ihren diesjährigen Betrag für Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 2.418 Euro nicht oder nicht vollständig nutzen. Mangels Übertragbarkeit würden die nicht in Anspruch genommenen Beträge Ende des Jahres verfallen. Eltern behinderter Kinder, die durch die Corona-Pandemie ohnehin schon hochgradig belastet sind, sind über den drohenden Verlust ihrer Ansprüche empört.

Zum Hintergrund:

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird gewährt, wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist. Für die Verhinderungspflege steht ein jährlicher Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung, der um bis zu 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden kann. Anders als die Kurzzeitpflege, die nur in bestimmten stationären Einrichtungen in Anspruch genommen werden darf, ist die Verhinderungspflege sehr flexibel einsetzbar. So kann sie beispielsweise durch nicht erwerbsmäßig pflegende Personen, wie Angehörige oder Nachbarn oder Familienunterstützende Dienste, erbracht werden. Sie kann mehrere Wochen am Stück, aber auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Aufgrund ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeiten ist die Verhinderungspflege die wichtigste Entlastungsleistung in der Pflegeversicherung für Familien mit behinderten Kindern.
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Medienmitteilung: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe und Gesundheitsschutz

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 02.12.2020

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe und Gesundheitsschutz
Düsseldorf, 1. Dezember 2020 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern anlässlich ihrer 82. Konferenz: Auch in Zeiten von Corona muss sowohl das Recht auf Teilhabe als auch das Recht auf Gesundheitsschutz für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden!

Von der Corona-Pandemie sind Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betroffen. Viele von ihnen sind Teil der Risikogruppe, da sie häufig Vorerkrankungen aufweisen und damit ein schwerer Verlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus wahrscheinlicher ist. Sie müssen besonders geschützt werden, unabhängig davon, ob sie in gemeinschaftlichen Wohnformen oder zu Hause leben. Die Fachverbände fordern eindringlich, dass Menschen mit Behinderungen und ihr Umfeld in ausreichendem Maß Zugang zu Schutzmaterialien und Testungen erhalten müssen. Auch bei den bevorstehenden Impfungen müssen Menschen mit Behinderung entsprechend ihres Risikos priorisiert werden.

Gleichzeitig darf durch die notwendigen Maßnahmen ihr Recht auf Teilhabe nicht leichtfertig eingeschränkt werden. Besonders zu Beginn der Pandemie erfolgten massive Einschränkungen zum Schutz der Risikogruppen. Bis heute müssen viele Menschen mit Behinderung mit erheblichen Einschränkungen leben, um eine Infektion zu vermeiden, zum Beispiel durch Besuchsverbote in gemeinschaftlichen Wohnformen oder Schließungen von Tages- und Werkstätten für behinderte Menschen.

Helga Kiel, Bundesvorsitzende des bvkm, erklärt: „Es darf nicht heißen: Inklusion war gestern – Corona ist heute. Es ist wichtig, dass jetzt die Errungenschaften der Inklusion durch die Corona-Pandemie nicht aufs Spiel gesetzt werden. Gemeinsame Kraftanstrengungen sind erforderlich, damit Menschen mit Behinderung und ihre Interessen nicht aus dem Blick geraten.”

Zwingende Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist aber auch eine uneingeschränkte digitale Teilhabe. Hier fordern die Fachverbände, die
Grundvoraussetzungen für digitale Teilhabe zu schaffen und bestehende Barrieren abzubauen. Dies umfasst den Zugang zu digitalen Endgeräten oder ihre Beschaffung. Ebenso wichtig ist die selbstverständliche Bereitstellung barrierefreier Angebote, zum Beispiel bei Websites. Darüber hinaus müssen Menschen mit Behinderung in der Nutzung digitaler Medien geschult und unterstützt werden.

Diese Notwendigkeit ist gerade in Zeiten von Corona sehr deutlich geworden. Die Fachverbände mahnen an, dass die Errungenschaften der letzten Jahre in Bezug auf Teilhabe und Selbstbestimmung nicht verlorengehen dürfen. Dabei ist der Gesundheitsschutz stets sorgfältig mit dem Recht auf Teilhabe abzuwägen.
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Medienmitteilung: Menschen mit Behinderung müssen an Corona-Entscheidungen beteiligt werden

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 1. Dezember 2020

Menschen mit Behinderung müssen an Corona-Entscheidungen beteiligt werden

Das fordert die Lebenshilfe zum Welttag am 3. Dezember

Berlin. Zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D., dass Menschen mit Behinderung an Corona-Entscheidungen beteiligt werden müssen: „Für Menschen mit Behinderung ist ihr Schutz vor Infektionen ebenso wichtig wie ihre Teilhabe und bedarfsgerechte Unterstützung. Daher muss ihre Perspektive gehört werden. Damit die Corona-Maßnahmen ihre besonderen Bedarfe berücksichtigen.“

Menschen mit Behinderung sind häufig besonderen Risiken ausgesetzt, da sie teils wegen bestehender Vorerkrankungen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe haben. Zudem können sie präventive Maßnahmen wie Abstandhalten oft schwieriger umsetzen, da sie häufig auch auf körpernahe Unterstützung durch wechselnde Personen angewiesen sind. Gerade zu Beginn der Pandemie waren sie durch die Schließung von Tagesstätten, Schulen wie auch Werkstätten für behinderte Menschen und mit Besuchsverboten im gemeinschaftlichen Wohnen lange Zeit in Wohnstätten und Familien von der Außenwelt abgeschnitten und isoliert. Das darf nicht wieder passieren.

Damit alle aus diesen Erfahrungen lernen, fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einem Positionspapier, dass bei allen staatlichen Maßnahmen vorab überprüft wird, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben. Sie brauchen zugängliche Informationen und bedarfsgerechte Unterstützung, wenn zum Beispiel ein Besuch der Werkstatt wegen erhöhtem Risiko nicht möglich ist. Es darf nicht sein, dass durch Corona die mühsam erreichte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Frage gestellt wird und sie von dringend notwendigen sozialen Kontakten abgeschnitten werden.
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Medienmitteilung: Auch in Corona-Zeiten leuchtet der Weihnachtsbaum der Lebenshilfe im Bundestag

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 25. November 2020

Auch in Corona-Zeiten leuchtet der Weihnachtsbaum der Lebenshilfe im Bundestag
Bundesvorsitzende Ulla Schmidt appelliert: Menschen mit Behinderung in der Pandemie nicht vergessen!

Berlin. Auch in Corona-Zeiten soll im Deutschen Bundestag der Weihnachtsbaum der Lebenshilfe ein leuchtendes Zeichen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung setzen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D., wird den Baum morgen um 11.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus an Bundestagsvizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich übergeben. Wegen der Pandemie findet die Feier – anders als sonst – nur in ganz kleinem Rahmen statt. „Von einem Virus wollen wir uns diese schöne Tradition nicht kaputt machen lassen“, so Ulla Schmidt. An die Bundesregierung und die Abgeordneten appelliert sie: „Vergessen Sie bei allen Corona-Entscheidungen nicht die Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Sie sind von den Folgen der Pandemie besonders hart betroffen und würden eine erneute wochenlange Isolation nicht verkraften.“

Seit über 20 Jahren steht zur Adventszeit ein Weihnachtsbaum der Lebenshilfe im Deutschen Bundestag. Der Baumschmuck wird immer von Menschen mit Behinderung handgefertigt. Dieses Jahr stammt er von der Lebenshilfe Bremerhaven*, die mit Leuchttürmen, Ankern und Fischen aus Holz einen maritimen Gruß von der Küste nach Berlin schickt. Holger Allers hat den gesamten Schmuck im „Homeoffice“ ausgesägt und bemalt. Den letzten Schliff gaben dann seine Kolleginnen und Kollegen in der Werkstatt. Die Lebenshilfe Bremerhaven hat das Projekt „Zubi“ (Zuhause bilden) ins Leben gerufen. Es ermöglicht, sich zuhause weiter zu bilden und den Kontakt zur Werkstatt zu halten. Aufgrund der Corona-Beschränkungen konnten nicht alle Mitarbeitenden durchgängig in der Werkstatt sein.

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*Wegen der Corona-Pandemie wird niemand von der Lebenshilfe Bremerhaven zur Weihnachtsbaum-Übergabe nach Berlin reisen. Mark Scharfe ist einer der Baumschmuck-Hersteller. Er sagt: „Ich freue mich sehr, dass ich an diesem Projekt mitgearbeitet habe. Schön fand ich, dass der Baumschmuck mit jedem Arbeitsschritt deutlich an Gestalt und Ausdruck zunahm. Mein Anteil am Projekt war überwiegend die farbliche Gestaltung des Baumschmucks. Gerade hierbei konnten interessante und variantenreiche Akzente gesetzt werden. So wie meine Kollegen bin auch ich sehr stolz darauf, wenn unser Baumschmuck große Zustimmung bei den Abgeordneten findet.“
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Medienmitteilung:Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht muss besser werden

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 24. November 2020

Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht muss besser werden
Bundestag wird das Gesetz am Donnerstag in erster Lesung beraten. Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021)

Berlin. Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag in erster Lesung über ein neues Betreuungsrecht beraten. „Die Reform ist längst überfällig. Wir sehen in dem Regierungsentwurf einen Fortschritt, doch das Gesetz muss unbedingt noch besser werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat deshalb die bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021) gestartet.

Sigrid Salzmann aus Erlangen hat eine rechtliche Betreuung. Und sie ist sehr unzufrieden damit: „Ich bekomme immer nur Bescheid, dass meine Betreuung verlängert wird. Gefragt werde ich dazu nie. Das darf doch nicht sein! Rechtliche Betreuer dürfen nicht alleine entscheiden, wo man wohnen soll. Sie müssen uns da schon fragen. Rechtliche Betreuer sollten mehr Geld verdienen, damit sie mehr Zeit für uns haben. Meine Betreuerin ist für so viele Leute zuständig.“ Sigrid Salzmann gehörte zu einer Gruppe von Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe, die in Berlin dem Bundesjustizministerium aus erster Hand berichtete, was bei der rechtlichen Betreuung schlecht läuft.

Viel zu lange schon warten Menschen mit Behinderung auf die Reform. Sie wollen, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer nicht mehr an ihrer Stelle entscheiden. Nach dem Motto: „Ich weiß schon, was gut für dich ist“. Rechtliche Betreuer sollen vielmehr ihre Klienten darin unterstützen, Entscheidungen möglichst selbst zu treffen. Der Gesetzgeber muss die Rechte der betreuten Personen noch umfassender stärken, damit der ursprüngliche Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – konsequent umgesetzt wird. Hierfür müssen endlich auch die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden.

Der Regierungsentwurf sieht jedoch vor, dass rechtliche Betreuer auch nach der Reform ein unbeschränktes Vertretungsmandat haben. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert dagegen, dass ein Betreuer nur dann stellvertretend für seinen Klienten entscheiden darf, wenn das erforderlich ist, weil die betreute Person sonst nicht rechtlich handeln könnte. Zum Beispiel um Verträge abzuschließen.

Richtschnur der Betreuer und Richter sollen künftig die Wünsche der rechtlich Betreuten sein, nicht mehr ein allgemeines und oft falsch verstandenes Wohl der Betreuten. Diese Änderung im neuen Betreuungsrecht begrüßt die Lebenshilfe ausdrücklich. Damit es aber nicht allein bei schönen Worten bleibt und dieser Perspektivwechsel in der Praxis gelingen kann, drängt die Lebenshilfe darauf, dass die betreute Person an den Berichtspflichten der Betreuer und der gerichtlichen Kontrolle beteiligt wird. In einem Jahresbericht hat der Betreuer seine Tätigkeiten zu dokumentieren, auch seine Unterstützungsleistung bei einer Entscheidungsfindung. Dieser Bericht soll, so verlangt es die Lebenshilfe, der betreuten Person in verständlicher Form übermittelt werden. Überhaupt müsse sichergestellt sein, dass während des gesamten betreuungsrechtlichen Verfahrens so kommuniziert wird, dass es die betreute Person nachvollziehen kann.

Weitere Forderungen der Lebenshilfe sind: In Modellprojekten sollen neue Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entwickelt werden, weil es hierfür viel zu wenig Erfahrung und Forschung gibt. Außerdem soll alles dafür getan werden, eine rechtliche Betreuung möglichst zu vermeiden. Die sogenannte „erweiterte Unterstützung“ ist da eine gute Idee des Justizministeriums, die verpflichtend und nicht nur optional in allen Bundesländern eingeführt werden sollte. Überdies sollte eine gegen den Willen der betreuten Person angeordnete und verlängerte rechtliche Betreuung spätestens alle zwei Jahre gerichtlich überprüft werden.

Zudem brauchen betreute Personen niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen. Angehörige, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sind, sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere ehrenamtliche Betreuer. Auch sie sollen gestärkt werden – durch die Anbindung an einen Betreuungsverein, wo sie Beratung und Fortbildung erhalten. Mehr Informationen über die Betreuungsrechtsreform und die Kampagne der Lebenshilfe gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Medienmitteilung: Für bessere Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 18. November 2020

Für bessere Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft
Die Initiative „Mehr wert als ein Danke“ übergibt 53.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Bundestages

Berlin. Die Sozialunternehmen und Verbände* hinter der Initiative „Mehr wert als ein Danke. Arbeiten für und mit Menschen“ haben bundesweit mehr als 53.000 Unterschriften gesammelt, um auf ungerechte Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft hinzuweisen. Gerade die Corona-Pandemie hat schonungslos offengelegt, dass sich die Rahmenbedingungen für Mitarbeitende verbessern müssen. Beispielhaft zeigt sich dies an der Corona-Prämie, die nach dem Tarifabschluss Angestellte in Bund und Ländern erhalten, aber nur wenige Mitarbeitende in der Sozialwirtschaft. Marian Wendt, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Bundestages, hat die Unterschriften heute entgegengenommen.

Die Petition „Mehr wert als ein Danke. Arbeiten mit und für Menschen“ ist eine Initiative aus der Sozialwirtschaft. Über 120 Stiftungen, Verbände, Einrichtungen und Dienste aus der gesamten Freien Wohlfahrtspflege haben sich bundesweit vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu einer Initiative zusammengeschlossen, um drei zentrale Forderungen für die Mitarbeitenden in Sozialunternehmen an die Politik und Gesellschaft zu adressieren:

1.) Bessere Arbeitsbedingungen
2.) Gerechten Lohn
3.) Mehr Wertschätzung

Für Marian Wendt zeigt der Erfolg der Petition, dass der Druck in der Sozial- und Gesundheitsbranche immens ist: „Die Petition ist ein Appell an die Politik, sich mit den Anliegen der Praxis auseinanderzusetzen und weitere Weichen für eine zukunftsfeste Sozialpolitik zu stellen.“

Im Kern ruft die Initiative zu einer Intensivierung des politischen Diskurses darüber auf, was soziale und pflegende Arbeit in unserer Gesellschaft braucht, damit sie mehr finanzielle und soziale Anerkennung erlangt. Es geht den Initiatoren um die Solidarkosten, die die Gesellschaft insgesamt bereit ist, für diejenigen zu geben, die ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe nicht ohne Hilfe, Pflege oder Unterstützung gestalten können. Damit ist direkt die Sicherung des Sozialstaates verbunden. Die Petition fordert, endlich die Tarifbindung in der gesamten Sozialwirtschaft durchzusetzen, damit es mehr Wettbewerb um Qualität gibt und weniger Lohndumping. Leistungsentgelte und Pflegesätze müssen deutlich erhöht werden, damit faire Löhne und fachliche Weiterentwicklungen (u. a. beim Thema Digitalisierung) überhaupt bezahlbar sind. Über bessere Aus- und Fortbildungsangebote soll gerade auch bei der jüngeren Generation die Attraktivität der Berufe in der Sozial- und Pflegewirtschaft verbessert werden, um den bestehenden Fachkräftemangel mindern zu können.

Die Corona-Pandemie hat Deutschland wirtschaftlich hart getroffen, so dass es künftig Verteilungskämpfe über die Sozialausgaben geben wird. Die Initiative appelliert an die Gesellschaft, sich wieder bewusst zu machen, warum der Sozialstaat für alle darin lebenden Menschen so wichtig ist: Er sichert unser Zusammenleben in einer Demokratie.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 9. November 2020

Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Berlin. Zur nationalen Impfstrategie, die auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Leopoldina beruht und heute im Corona-Kabinett der Bundesregierung verabschiedet werden soll, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.:

„Auch viele Menschen mit Behinderung müssen mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen, wenn sie sich mit Covid 19 anstecken. Daher müssen auch die Mitarbeitenden, die sie betreuen, die Möglichkeit erhalten, sich vorrangig impfen zu lassen. Damit wie in der Altenhilfe verhindert wird, Infektionen in Einrichtungen von Hochrisikogruppen hinein zu tragen. Im heute veröffentlichten Positionspapier zum Zugang zur Impfung findet sich hierfür die Grundlage, dies ist bei der Umsetzung durch die Ständige Impfkommission aufzugreifen.“
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Medienmitteilung: Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Europa sichern

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 2. November 2020

Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Europa sichern
Lebenshilfe war Mitveranstalterin einer internationalen Online-Konferenz zu den Auswirkungen von Corona

Berlin. Mehr als 160 Menschen aus ganz Europa haben am 30. Oktober an einer virtuellen Konferenz teilgenommen, die vom Europäischen Behindertenforum und der Bundesvereinigung Lebenshilfe durchgeführt wurde. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutsche Behindertenrat haben sich beteiligt. „Entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderung bei allen Maßnahmen in der Pandemie beteiligt werden“, ist das Fazit der Lebenshilfe-Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien darf nicht wegfallen, sie müssen gleichberechtigten Zugang zu den Corona-Leistungen und vor allem auch zum Gesundheitssystem haben – da waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz einig. Die Bestandsaufnahme hatte gezeigt, dass es die meisten Staaten versäumt haben, ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu treffen. Damit fiel für viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien die Unterstützung plötzlich weg und auch ihre Selbstbestimmung wurde eingeschränkt.

Damit in der zweiten Welle die Bedarfe von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden, gibt es Forderungspapiere, so zum Beispiel von Inclusion Europe, dem Deutschen Behindertenrat und der Lebenshilfe: „Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind für uns alle eine ungeheure Herausforderung. Wir müssen aber unbedingt verhindern, dass Menschen mit Behinderung auf der Strecke bleiben – das gilt in Europa genauso wie in Deutschland“, sagt Ulla Schmidt. „Wir sind froh, dass Kanzlerin Angela Merkel schon darauf hingewiesen hat, dass Menschen mit Behinderung nicht wieder so isoliert werden sollen wie im Frühjahr. Dies muss sich auch in den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie widerspiegeln.“
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