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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 14.12.2017

Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Neue Studien des Bundesjustizministeriums belegen: Gute Betreuung ist zeitintensiv, aber es fehlt an ausreichender Vergütung

Berlin. „Die Lebenshilfe weist schon lange darauf hin, dass im Betreuungswesen eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis besteht. Wir sind daher froh, dass nun endlich aussagekräftige Daten auf dem Tisch liegen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Untersuchungen beauftragt. Jetzt liegen die Abschlussberichte zu den Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ sowie zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ vor.

Die Forschungsberichte zeigen, dass manche Betreuungen vermeidbar wären, wenn die Betreuungsbehörden niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln könnten oder die Allgemeinen Sozialdienste besser ausgestattet wären. Deutlich wird auch, dass sowohl Berufs- als auch ehrenamtlichen Betreuern die Bedeutung der Selbstbestimmung ihrer Betreuten zwar bewusst ist, dies aber in der Betreuungspraxis oft nicht genügend berücksichtigt wird.

Die Studien zeigen auch, dass die Abläufe bei Betreuungsgerichten und -behörden verbesserungswürdig sind. Und sie weisen darauf hin, dass eine gute Betreuung zeitintensiv ist, es aber an einer ausreichenden Vergütung fehlt.

„Nun müssen die politischen Schlüsse daraus gezogen werden. Und dies muss mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden erfolgen“, fordert Ulla Schmidt.