A+ A A-

Medienmitteilung: Pflegestärkungsgesetz III: Lebenshilfe geschockt über Diskriminierung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 27.06.2016

Bundesregierung legt Pflegestärkungsgesetz III vor:

Lebenshilfe geschockt über Diskriminierung

Berlin. Es war bereits eine große Enttäuschung: Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohnstätten und sind dort auch in Zukunft von Pflegeversicherungsleistungen weitgehend ausgeschlossen. Jetzt will die Bundesregierung diese Diskriminierung auch noch auf eine Vielzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausweiten. „Das ist absolut inakzeptabel“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Die Lebenshilfe ist alarmiert, dass künftig Menschen mit Behinderung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften statt wie bisher bis zu 1612 Euro nur noch 266 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen sollen. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, werden sich gerade für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen dadurch erheblich verschlechtern. Ohne diese Finanzierung drohen sie ihr Zuhause zu verlieren. Dies steht im Widerspruch zu dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und den Zielen des Gesetzgebers. Ulla Schmidt: „Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung sind Mitglieder der Pflegeversicherung und zahlen Beiträge wie alle anderen auch. Sie müssen daher auch die gleichen Leistungen bekommen – unabhängig davon, wo sie leben.“

(1208 Zeichen)
Letzte Änderung amDienstag, 28 Juni 2016 06:46