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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.08.2016

Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!
Ulla Schmidt zur aktuellen Studie des Bundesozialministeriums

Berlin. „Die Einschränkungen des Wahlrechts müssen weg. Das ist die einzige Konsequenz, die man aus den Ergebnissen der aktuellen Studie des Ministeriums ziehen kann“, resümiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Studie des Bundessozialministeriums geht von über 80.000 Menschen in Deutschland aus, die nicht wählen dürfen, weil sie einen rechtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten an ihrer Seite haben. Dabei gibt es riesige Unterschiede, in Bayern sind dies bezogen auf die Bevölkerung 26-mal mehr Menschen als in Bremen. Und trotz der Vorschrift im Bundeswahlgesetz erhalten viele der Betroffenen dennoch Wahlunterlagen.

„Bei einer solch unterschiedlichen Handhabung entfällt jede Rechtfertigung für diese massive Benachteiligung. Und dies umso mehr als zum Beispiel Nordrhein-Westfalen mit seinem Inklusionsgesetz die Wahlausschlüsse für Kommunal- und Landtagswahlen aufhebt“, bekräftigt Ulla Schmidt die Forderung der Lebenshilfe. Befürworter der Regelung argumentieren häufig mit Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu meint Ulla Schmidt: „Wer Angst vor Missbrauch bei Wahlen hat, muss die Briefwahl abschaffen, strafbar ist ein solcher Missbrauch ohnehin. Es gibt keinen Grund, dieses elementare Bürgerrecht zu entziehen und so Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung zu diskriminieren. Im Gegenteil, es widerspricht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die wir für Deutschland bereits vor sechs Jahren ratifiziert haben.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihr Wahlrecht zu erlangen. Sie haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden. Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die geltenden Wahlrechtsausschlüsse für nichtig erklären. In dem Verfahren ist aktuell zur Stellungnahme aufgerufen, die Frist endet am 31. August 2016. Ziel der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, dass die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz gestrichen werden.

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Hier kommen Sie zur Studie des Bundessozialministeriums:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb470-wahlrecht.html