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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 20.05.2016

Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein!

Bundesvereinigung Lebenshilfe bekräftigt Schutz von Menschen mit geistiger Behinderung

Berlin. Der Bundestag berät in den nächsten Wochen über ein neues Arzneimittelgesetz. Unter den vorgeschlagenen Änderungen sind auch die Bestimmungen für Medikamententests. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt, dass auch zukünftig eine bestimmte Arzneimittelforschung verboten sein soll: Es geht um Menschen, die zum Beispiel wegen einer geistigen Behinderung den Test und seine Risiken nicht verstehen und daher nicht selbst einwilligen können. Sie dürfen nur dann an solchen Tests teilnehmen, wenn sie selbst einen Nutzen davon haben. Verboten bleiben sollen dagegen Tests, von denen nur andere profitieren. „Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden. Das Gesetz darf hier nicht aufgeweicht werden“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.

Der Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes sieht aber vor, dass Medikamententests an Menschen mit Demenz möglich sind, wenn die Patienten in gesunden Tagen eine Patientenverfügung errichtet haben. Die Patientenverfügung muss vorsehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Forschung möglich sein soll, obwohl der Patient dann wegen seiner fortgeschrittenen Demenz nicht mehr in die Tests einwilligen kann und auch selbst keinen Nutzen davon hat. Ulla Schmidt: „Die Lebenshilfe besteht auf einem wirksamen Patientenschutz. Dazu gehört eine ärztliche Aufklärung zu möglichen Studien vor der Patientenverfügung.“ Ein „Persilschein“, den Demenzerkankte ausfüllen und der dann jegliche Forschung mit ihnen möglich macht, genüge diesen Anforderungen nicht.

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Letzte Änderung amDonnerstag, 07 Juli 2016 08:18