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Tobias Plitzko

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Frauenbeauftragte

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Anja Schmidt
Sabine Margies 
Frauenbeauftragte


Rosi Tetzlaff
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Lebenshilfe Hildesheim, Am Flugplatz 9, 31137 Hildesheim
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Tel.: 05121/1709820

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Aufgaben der Frauenbeauftragten in der Lebenshilfe Hildesheim.

Aufgaben der FB A5 05.05.2021 Seite 01 

 
Flyer "Schutz vor Gewalt" in leichter Sprache

Flyer Gewaltprävention (1) Seite 1
Flyer Gewaltprävention (1) Seite 2
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 14.12.2017

Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Neue Studien des Bundesjustizministeriums belegen: Gute Betreuung ist zeitintensiv, aber es fehlt an ausreichender Vergütung

Berlin. „Die Lebenshilfe weist schon lange darauf hin, dass im Betreuungswesen eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis besteht. Wir sind daher froh, dass nun endlich aussagekräftige Daten auf dem Tisch liegen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Untersuchungen beauftragt. Jetzt liegen die Abschlussberichte zu den Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ sowie zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ vor.

Die Forschungsberichte zeigen, dass manche Betreuungen vermeidbar wären, wenn die Betreuungsbehörden niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln könnten oder die Allgemeinen Sozialdienste besser ausgestattet wären. Deutlich wird auch, dass sowohl Berufs- als auch ehrenamtlichen Betreuern die Bedeutung der Selbstbestimmung ihrer Betreuten zwar bewusst ist, dies aber in der Betreuungspraxis oft nicht genügend berücksichtigt wird.

Die Studien zeigen auch, dass die Abläufe bei Betreuungsgerichten und -behörden verbesserungswürdig sind. Und sie weisen darauf hin, dass eine gute Betreuung zeitintensiv ist, es aber an einer ausreichenden Vergütung fehlt.

„Nun müssen die politischen Schlüsse daraus gezogen werden. Und dies muss mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden erfolgen“, fordert Ulla Schmidt.
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Medienmitteilung zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Medienmitteilung zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember:

Lebenshilfe: Schutz vor Diskriminierung muss auch in Deutschland besser werden

Berlin. Der UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung hat jetzt festgestellt, dass es in den Vertragsstaaten erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Artikels 5 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Dieser Artikel fordert Gleichberechtigung ein und wendet sich gegen Diskriminierung. „Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Ein besserer Schutz vor Diskriminierung gehört daher unbedingt in den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung “, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Zu derselben Einschätzung kommt auch der „Dritte gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages“. Danach werden Menschen mit Behinderung immer noch am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, beim Arztbesuch oder aufgrund bestehender Barrieren im Einzelhandel, im Gaststätten- und im Unterhaltungsgewerbe diskriminiert.

Die Lebenshilfe fordert daher, neben öffentlichen Einrichtungen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Verstoß dagegen muss als Diskriminierung geahndet werden. Gleiches gilt, wenn Hilfestellungen im konkreten Einzelfall verweigert werden. Findet sich etwa ein Mensch mit Behinderung beim Einkauf im Supermarkt nicht zurecht, darf ihm das Personal die Unterstützung nicht vorenthalten.

Außerdem plädiert die Lebenshilfe für ein Verbandsklagerecht. Verbände können dann stellvertretend für Menschen mit Behinderung gegen Benachteiligungen gerichtlich vorgehen. Schließlich hält die Lebenshilfe eine Verlängerung der Fristen für sinnvoll. Bislang muss man sich innerhalb von nur zwei Monaten entscheiden, ob man sich gegen eine Diskriminierung wehren will.
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Medienmitteilung: Menschen mit Behinderung erheben erneut Einspruch gegen Bundestagswahl

Medienmitteilung vom 22. November 2017

Menschen mit Behinderung erheben erneut Einspruch gegen Bundestagswahl
Ulla Schmidt, Vorsitzende der Lebenshilfe: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Berlin. Mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung durften bei der Bundestagswahl am 24. September erneut nicht wählen. Dagegen haben jetzt sieben Menschen mit Behinderung Einspruch beim Bundestag erhoben. Wie schon nach der Wahl 2013 werden sie von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) unterstützt. „Wir halten die Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB.

Der Wahlrechtsausschluss gilt für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen.

Nach der Ablehnung ihres Einspruchs gegen die Bundestagwahl 2013 legten die Menschen mit Behinderung Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. „Da wir immer noch auf eine Entscheidung des Gerichts in dieser Frage warten und der Ausschluss von der Bundestagswahl 2017 den Menschen eine weiteres Mal ihre Rechte genommen hat, ist der erneute Einspruch notwendig“, erklärt Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Bereits in der Legislaturperiode von 2009 bis 2013 hatte die Lebenshilfe alle politischen Hebel in Bewegung gesetzt, damit das Wahlrecht endlich geändert wird. Gesetzesanträge der Opposition mit den Forderungen der Lebenshilfe waren jedoch an der damaligen Regierungsmehrheit von Union und FDP gescheitert. Ulla Schmidt und Johannes Magin bedauern sehr, dass dann die Große Koalition die Wahlrechtsausschlüsse ebenfalls nicht abgeschafft hat, obwohl neben der SPD-Fraktion auch Abgeordnete der CDU/CSU die Position von Lebenshilfe und CBP geteilt hätten.

Allen, die durch eine Änderung des Wahlrechts Manipulationen befürchten, hält die Lebenshilfe-Vorsitzende entgegen: „Die Gefahr eines Missbrauchs ist gering. Denn ein Betreuer würde sich mit einem Wahlbetrug strafbar machen.“ Ulla Schmidt weist zudem darauf hin, dass Deutschland keine Wahlpflicht habe. „Wer nicht wählen will oder kann, braucht es nicht zu tun. Aber wer eindeutig den Willen bekundet, wählen zu wollen, der muss dafür die notwendige Unterstützung wie Wahlassistenz oder Informationen in leichter Sprache erhalten.“
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Medienmitteilung: Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben

Medienmitteilung des LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. vom 17.11.2017

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben
(Hannover 17.11.2017) „Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach einer Änderung des Niedersächsischen Wahlgesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Einzug in die Koalitionsvereinbarung gefunden hat“, so der Vorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen Franz Haverkamp bei der Bewertung des Koalitionsvertrages für die Niedersächsische Landesregierung. Dieses Thema war für die Lebenshilfe Niedersachsen ein Schwerpunktthema im Jahr 2017, da der Wahlrechtsausschluss in Niedersachsen aus Sicht der Lebenshilfe gegen den im Artikel 38 Grundgesetz formulierten Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstößt und Menschen mit Behinderung damit in rechtswidriger Weise diskriminiert. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden die Landeswahlgesetze bereits geändert.

„Besorgt sind wir jedoch darüber, dass das Thema barrierefreies Wohnen nur mit Absichtserklärungen gespickt ist“, so Haverkamp weiter, „bis zum Jahr 2030 werden in Niedersachsen 2,9 Millionen barrierefreie Wohnungen benötigt. Derzeit gibt es aber nur 750.000. Da sieht man den konkreten Bedarf und dazu steht wenig Substanzielles in dem Vertrag. Wir brauchen einen Masterplan des Landes zur Förderung des barrierefreien Wohnraums.“

Der Koalitionsvertrag wird von den Parteitagen der SPD und CDU beraten. Er hat daher zunächst „Entwurfscharakter“. Er ist auf den Seiten der SPD Niedersachsen und CDU Niedersachsen abrufbar.
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