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Tobias Plitzko

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Derzeit keine Beförderung zu den Werkstätten

Die Beförderung wird bis einschließlich Freitag 12.02.2021 eingestellt.
Die Werkstätten sind und bleiben für Beschäftigte, die selbstständig zur Werkstatt kommen können, geöffnet.
Am Montag 15.02.2021 findet die Beförderung unter Berücksichtigung der Straßenlage wieder statt.
Das bedeutet, dass alle Touren fahren.
Sollte es in bestimmten Bereichen nach wie vor aus Sicherheitsgründen unmöglich sein Beschäftigte abzuholen,
werden die Betroffenen so schnell wie möglich informiert, um abzusprechen wie es weitergeht.
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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung bei Corona-Maßnahmen umfassend mitdenken

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 09.02.2021

Menschen mit Behinderung bei Corona-Maßnahmen umfassend mitdenken

Düsseldorf, 9. Februar 2021 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Nachbesserungen bei der neuen Impfverordnung.

Die Fachverbände begrüßen die Änderungen, die mit der Neufassung der Impfverordnung einhergehen. Vor allem die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung und die Aufnahme bzw. höhere Priorisierung bestimmter Krankheitsbilder innerhalb der zweiten und der dritten Prioritätsgruppe werden positiv aufgenommen. Allerdings wird die aktuelle STIKO-Empfehlung weiterhin nicht vollständig umgesetzt.

Leider enthält die neue Verordnung nach wie vor für Menschen mit Behinderung wesentliche Lücken. Durch diese werden vor allem Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt.

Gerade Menschen mit schwerer Behinderung weisen aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf. Sie müssen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich zeitnah impfen zu lassen!

Die Fachverbände fordern die Aufnahme der Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung sowie der pflegenden Angehörigen und des Personals der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe. Wenigstens muss sich die Einzelfallentscheidung entsprechend der STIKO-Empfehlung auch auf die höchste Prioritätsstufe erstrecken.

Besonders Menschen mit Behinderung, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, haben im eigenen Haushalt regelmäßigen und engen Kontakt zu mehr als zwei Personen. Dies ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren von Bedeutung. Für sie ist derzeit kein Impfstoff zugelassen. Hier kann aber nur durch die Impfung des direkten Umfeldes ein wenigstens begrenzter Infektionsschutz erreicht werden.

Die Fachverbände halten eine Klarstellung für dringend erforderlich, dass auch die stationären Einrichtungen (sogenannte besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe zur höchsten Priorisierungsstufe gehören.

Angesichts der Nachricht, dass erneut eine Corona-Prämie für Mitarbeitende in Krankenhäusern vorgesehen werden soll, weisen die Fachverbände darauf hin, dass Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch Corona ebenfalls großen Belastungen ausgesetzt sind. Für viele Menschen mit Behinderung entfällt zum Schutz vor Infektionen die Tagesstruktur, daher werden sie rund um die Uhr in ihren Wohngruppen betreut. Die in der zweiten Welle bedauerlicherweise aufgetretenen vermehrten Infektionen mit schwerem Verlauf erfordern nicht nur Isolation und Quarantäne, sondern auch eine medizinisch-pflegerische Betreuung bis zur Sauerstofftherapie. Daher fordern die Fachverbände erneut, Mitarbeitende in der Betreuung von Menschen mit Behinderung bei einer Corona-Prämie zu berücksichtigen.
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3,6 Tonnen Zukunft schweben vom LKW

3,6 Tonnen Zukunft schweben vom LKW

neue CNC Drehmaschine 4

Die Metallbearbeitung der Werkstatt Hildesheim investiert in die Zukunft und sichert Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Vier Beschäftigte haben abwechselnd an der CNC gesteuerten Drehmaschine gearbeitet. Tag für Tag und Jahr für Jahr haben sie Metall- und Kunststoffteile für die Industrie und Eigenprodukte hergestellt. Mal einfach, mal komplex in der Fertigung. Programmiert und eingerichtet wurde die CNC-Drehmaschine von dem Fachbereichsleiter und Industriemeister Ingo Hußmann und seiner Kollegin Lena Koch (Gruppenleitung). Seit 1991 stand die Maschine in der Lebenshilfe und hat davor bei einem Auftraggeber viele Jahre ihren Dienst verrichtet. Damals ein Novum, als die Maschine inklusive der passenden Aufträge der Lebenshilfe angeboten wurde. Nun ist es aber an der Zeit, Abschied zu nehmen und sich der Zukunft zuzuwenden. Die Instandhaltungskosten wären unverhältnismäßig hoch gewesen und die Ersatzteilversorgung inzwischen nicht mehr gewährleistet, berichtet der Werkstattleiter Peter Straube.

neue CNC Drehmaschine

neue CNC Drehmaschine 2

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Jetzt schwebt die neue CNC-Drehmaschine vom LKW. Von einem großen Kran gehoben, der vorher die alte Maschine auf den LKW des Schrotthändlers gestellt hat. Maßarbeit ist gefragt. Wenige Zentimeter zwischen Maschine und LKW- Wand verbleiben. Der LKW setzt vorsichtig vor und gibt somit seine Fracht langsam frei. Mit vereinten Kräften wird die Maschine auf ihren Platz gerollt. Drei Tage dauern die Aufstellung, Einrichtung, Inbetriebnahme und die erste Übergabe. Die Versorgungsleitungen müssen passen und das Abluftsystem angeschlossen werden. Danach geht es für die zwei hauptamtlichen Kolleg*innen zur mehrtägigen Schulung nach Bremen.

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Auch wenn die Maschine mit 160.000€ eine wohl überlegte Investition ist, so vernünftig ist diese. Alle Programme der alten Maschine können übernommen werden und ebenso die Werkzeuge. Das ist ein großer Vorteil. Zumal vom selben Hersteller bereits eine weitere CNC- Drehmaschine im Einsatz ist. Da in der Werkstatt nur in Einschicht gearbeitet wird, bedarf es auch einer langen garantierten Ersatzteilversorgung. Die Maschinen „altern“ bei uns nicht so schnell wie in einem Dreischichtbetrieb, erklärt Straube.

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Jetzt können wir endlich wieder voll durchstarten, ergänzt Lena Koch. Mussten Aufträge teilweise zurückgestellt und Kunden vertröstet werden, können die Rückstände mit der neuen Maschine abgebaut und Neuanfragen positiv beantwortet werden. Nicht zuletzt durch den hohen Bestelleingang des selbstgefertigten Seenotrettungssystems Rescue Star hat die gewonnene Fertigungskapazität einen hohen Stellenwert. Die vier Beschäftigten freut es, so wissen sie, die Zukunft ist gesichert. Der attraktive Arbeitsplatz bleibt erhalten und bietet weiteren interessierten Beschäftigten eine Perspektive.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung 2021:„Alle haben das gleiche Recht zu leben!“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 25. Januar 2021

„Alle haben das gleiche Recht zu leben!“


Sebastian Urbanski, Schauspieler mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Berlin. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Sebastian Urbanski, Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe und Selbstvertreter mit Down-Syndrom:

„Es ist furchtbar, was damals passiert ist. Menschen, die nicht in das Bild der Nazis vom gesunden Deutschen passten, wurden kaltblütig ermordet. Auch ich wäre umgebracht worden. Nur weil ich eine Behinderung habe. Deshalb ist es ganz wichtig, dass heute niemand ausgegrenzt werden darf. Keiner ist was Besseres. Alle haben das gleiche Recht zu leben!“

Der Berliner Sebastian Urbanski gehört seit Ende 2018 dem Bundesvorstand der Lebenshilfe an. Der 42-jährige Schauspieler hatte 2017 am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus als erster Mensch mit Down-Syndrom zum Deutschen Bundestag gesprochen.

Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Bundesvereinigung Lebenshilfe an die etwa 300.000 kranken und behinderten Menschen, die von 1939 bis 1945 in ganz Europa ermordet wurden. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ systematisch aussortiert. Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe ist erleichtert über Kostenübernahme des Bundes für Personalkosten bei Corona-Schnelltests

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 20. Januar 2021

Lebenshilfe ist erleichtert über Kostenübernahme des Bundes für Personalkosten bei Corona-Schnelltests

Berlin. Die aktuellen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern umfassen auch eine Kostenübernahme des Bundes für die Personalkosten bei Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, die Schnelltests bei Menschen mit Behinderung und Mitarbeitenden vornehmen. Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.:

„Zur Verringerung der Ansteckung im gemeinschaftlichen Wohnen von Menschen mit Behinderung sind regelmäßige Schnelltests von Bewohnerinnen und Bewohnern wie von Mitarbeitenden sehr wichtig. Daher ist es gut und überfällig, dass die Personalkosten hierfür ebenso übernommen werden wie in der Altenhilfe. Das haben wir als Lebenshilfe von Anfang an gefordert. Gerade weil Menschen mit Behinderung häufig mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, wenn sie sich mit COVID-19 anstecken, ist dies ein entscheidender Schritt für die Menschen selbst wie auch zur Eindämmung des Infektionsgeschehens insgesamt.“
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Medienmitteilung 2021: Jedes menschliche Leben ist gleich viel wert!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 19. Januar 2021 

Jedes menschliche Leben ist gleich viel wert!
Bundesvereinigung Lebenshilfe verabschiedet Positionspapier zur medizinischen Versorgung in der Corona-Pandemie

Berlin. Die viel zu hohen Zahlen an täglichen Infektionen mit dem Coronavirus und die neu aufgetretenen Mutationen führen zu großer Besorgnis bei der Lebenshilfe, die sich seit über 60 Jahren für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt. „Wir könnten in eine Situation geraten, in der nicht mehr alle Patientinnen und Patienten gut versorgt werden können“, befürchtet Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin. „Wir müssen deshalb alles tun, damit die Intensivstationen nicht zusammenbrechen. Es darf nicht dazu kommen, dass Ärztinnen und Ärzte eine Wahl treffen müssen, wen sie vorrangig behandeln. Denn jedes menschliche Leben ist gleich viel wert!“

Die Lebenshilfe hat jetzt ein Positionspapier verabschiedet, das die Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung verhindern soll. Danach darf eine Priorisierung („Triage“) einzelner Behandlungsfälle nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden. Staat, Gesellschaft und alle Akteure im Gesundheitswesen müssen jede Anstrengung unternehmen, um eine Priorisierung zu umgehen, beispielsweise durch zusätzliche Behandlungsplätze. „Sollten solche schwerwiegenden Entscheidungen trotzdem notwendig sein, darf dies auf keinen Fall zu einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderung führen“, betont Ulla Schmidt.

Die Lebenshilfe fordert den Deutsche Bundestag auf, zu beraten und Regelungen zu treffen. Unter welchen Rahmenbedingungen sollen knappe intensivmedizinische Ressourcen in Ausnahmesituationen eingesetzt werden? Ein demokratisch legitimiertes und akzeptiertes Verfahren soll Diskriminierungen vermeiden.

Abschließend appelliert Ulla Schmidt: „Nehmen Sie diese Pandemie ernst. Halten Sie sich an die Regeln und helfen Sie mit, dass wir alle – ohne Ausnahme – darauf vertrauen können, die bestmöglichste Versorgung im Krankenhaus zu erhalten!“
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