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Medienmitteilung 2023:Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 07.06.2023

Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern angemessene Übergangsfrist für neuen Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege. Für etwa 18.000 Versicherte droht sonst eine lebensgefährliche Unterversorgung. 

Berlin, 7. Juni 2023 – Mit ihrem Schreiben vom heutigen Tag an Bun-desgesundheitsminister Karl Lauterbach haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf lebensbedrohliche Versorgungs-defizite bei beatmeten Versicherten hingewiesen und gefordert, die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf Außerklinische Intensivpflege um zwei Jahre zu verlängern. 

„Sollte die Frist nicht verlängert werden, tritt das neue Recht zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Bislang stehen aber nicht genügend qualifizierte Ärzt*innen zur Verfügung, um die Versorgung der betroffenen Versicherten über diesen Stichtag hinaus zu gewährleisten“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deutlich. „Hier droht deshalb eine lebensgefährliche Unterversorgung einer besonders vulnerablen Personengruppe.“ 

Derzeit sind bundesweit etwa 18.000 beatmete oder trachealkanülierte Versicherte von der neuen Rechtslage betroffen. Eine Verordnung der für sie lebensnotwendigen medizinischen Behandlungspflege darf künftig nur noch durch eine kleine Gruppe besonders qualifizierter Ärzt*innen erfolgen. Zuvor muss außerdem ein etwaiges Entwöhnungspotenzial ermittelt werden. Der Kreis der hierzu befugten Fachärzt*innen bedarf sogar noch höherer Qualifikationen und ist damit noch enger gefasst. Das machen auch die aktuellen Zahlen deutlich: In der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals sind bislang lediglich etwa 200 zur Potenzialerhebung befugte Fachärzt*innen und zirka 300 zur Verordnung befugte Hausärzt*innen gelistet. 2 

 

„Für die Versorgung der 18.000 Versicherten, die künftig alle sechs Monate eine Verordnung nebst Potenzialerhebung benötigen, ist das viel zu wenig. Zudem schränkt die fehlende Barrierefreiheit vieler Arztpraxen die Versorgung der Betroffenen zusätzlich ein“, erläutert Beate Bettenhausen, die selbst Mutter eines jungen Mannes mit Intensivpflegebedarf ist. 

Um der Entstehung einer strukturellen Mangellage entgegenzuwirken und flächendeckende Versorgungsstrukturen aufzubauen, fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb, die Frist für das Inkrafttreten der neuen Rechtslage um zwei Jahre zu verlängern. 

Zum Hintergrund: 

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Mit dem sehr umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde die AKI aus der häuslichen Krankenpflege ausgegliedert und in eine eigene Regelung überführt. Aufgrund dieser neuen Systematik haben gesetzlich Versicherte, die beatmet, trachealkanüliert oder aus anderen Gründen auf Intensivpflege angewiesen sind, ab dem 31. Oktober 2023 keinen Anspruch mehr auf häusliche Krankenpflege, sondern können nur noch AKI nach der Spezialvorschrift des § 37c SGB V erhalten. Das hierdurch geschaffene Sonderrecht für Intensivpflegepatient*innen und ihren Ausschluss vom Anspruch auf häusliche Krankenpflege hatten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich kritisiert. 

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de 

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Medienmitteilung 2023: Lebenshilfe-Protest hat Erfolg:

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 25. Mai 2023

Lebenshilfe-Protest hat Erfolg:
Morgen will der Bundestag das Entlastungsbudget
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschließen

Berlin. Der Bundestag will morgen das Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist erleichtert: „Unser Protest war erfolgreich! Der gemeinsame Jahresbetrag kommt nun doch. Damit werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, vor allem auch Familien mit Kindern mit Behinderung, spürbar entlastet.“

Der gemeinsame Jahresbetrag, das sogenannte Entlastungsbudget, gibt die Möglichkeit, die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege für häuslich gepflegte Menschen künftig in Gänze zu einem flexibel nutzbaren Budget zusammenzufassen. Das fordern die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon lange. Zuletzt war die Enttäuschung groß, da im Referenten-Entwurf der Gemeinsame Jahresbetrag nach Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI zunächst vorgesehen war, dann aber im Kabinett aus Kostengründen wieder gestrichen wurde. Dies löste massiven Protest aus. Eine Vielzahl von Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wandten sich erfolgreich an die Abgeordneten im Bundestag.

Nun wird das Entlastungsbudget ab Januar 2024 zunächst für Kinder und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 und 5 und ab Mitte 2025 dann für alle Pflegebedürftigen eingeführt. Insbesondere Eltern von jüngeren pflegebedürftigen Kindern können bisher die Kurzzeitpflege nicht nutzen, da es kaum kindgerechte Kurzzeitpflegeangebote gibt.
Mehr als bedauerlich ist jedoch der Kuhhandel: Mit der Finanzierung des Entlastungsbudgets geht nämlich die Kürzung der geplanten Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen einher. Statt wie bisher vorgesehen sollen diese Leistungen 2025 nun lediglich um 4,5 statt um 5 Prozent steigen. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in einer nächsten Reformstufe die ambulanten Pflegeleistungen in angemessenem Umfang angehoben werden und das künftig auch Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, von diesen Leistungen nicht mehr ausgeschlossen sind“, fordert Ulla Schmidt.
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Medienmitteilung 2023: Gute Medizin für alle!

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 23. Mai 2023

Gute Medizin für alle!
Breites Bündnis fordert Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung

Berlin. Angesichts der aktuellen Krankenhausreform fordert ein breites Bündnis von Verbänden, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht zu vergessen. Bisher werden bei ihnen Krankheiten oft zu spät erkannt und behandelt, weil Besonderheiten nicht bekannt sind und die Gesundheitsversorgung nicht auf sie eingestellt ist: Denn bei Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung treten zahlreiche Krankheitsbilder einerseits deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung, andererseits sind sowohl Symptomatik als auch Verlauf oft atypisch und die Behandlung individuell sehr spezifisch.

Hinzu kommt, dass sie wegen ihrer Behinderung oftmals nicht in gleicher Weise untersucht werden können. Deshalb muss das Gesundheitssystem insgesamt barrierefrei werden, zum Beispiel mit Untersuchungsmöglichkeiten für Menschen mit mehrfacher Behinderung oder mit mehr Informationen in Leichter Sprache. Darüber hinaus sind für die speziellen gesundheitlichen Bedarfe spezialisierte Stationen oder Abteilungen erforderlich, in denen Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und therapeutische Fachkräfte mit entsprechender Erfahrung und Kompetenz arbeiten. Hierdurch könnten beispielsweise eine gute Diagnostik auch in komplexen Fällen gesichert und spezifische Pflegebedarfe besser abgedeckt werden.

Das Bündnis hat einen gemeinsamen Appell an das Bundesgesundheitsministerium und Abgeordnete gesandt, um endlich Verbesserungen zu erreichen. „Die Krankenhausreform muss jetzt dafür genutzt werden. Es darf nicht sein, dass gerade Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind“, betont Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin a. D. und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „14 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention ist es längst überfällig, dass Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung bekommen, die ihre speziellen Bedarfe berücksichtigt, wie es Artikel 25 ausführt.“
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Medienmitteilung 2023:

M e d i e n m i t t e i l u n g 
des Landesverbandes der Lebenshilfe nds vom 17. April 2023


Schulgeldfreiheit in Niedersachsen soll kommen

Die Lebenshilfe Niedersachsen begrüßt den Vorstoß für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege.

(Hannover, 17.04.2023) Die Koalition aus SPD und Grünen hat sich am Freitag darauf geeinigt, die Schulgeldfreiheit zu einem Schwerpunkt im 2. Nachtragshaushalt 2023 zu machen. Ab dem kommenden Schuljahr ist die Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungsberufe geplant. Auch für die Ausbildung Heilerziehungspflege soll damit das Schulgeld entfallen. „Die Abschaffung des Schulgelds ist ein ganz wichtiger Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel“, so Frank Steinsiek, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen. „Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigungen und leisten wichtige Arbeit. Wir begrüßen, dass die von uns geforderte Schulgeldfreiheit nun umgesetzt werden soll. Denn damit wird zukünftig mehr Menschen der Zugang zu dieser spannenden und vielseitigen Ausbildung erleichtert“, freut sich Steinsiek. Und er betont: „Wir wollen uns gerne gemeinsam mit anderen Akteur*innen für die Attraktivität dieses Ausbildungsberufs weiter einsetzen.“

Die Heilerziehungspflege ist einer der wenigen Ausbildungsberufe, der bislang noch Schulgeld erheben muss. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen um fast 25 % zurückgegangen. Die Lebenshilfe Niedersachsen hat sich daher bereits in der Vergangenheit immer wieder für die Abschaffung des Schulgeldes stark gemacht.
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Medienmitteilung 2023: Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 6 April 2023

Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich
Lebenshilfe fordert dringend Nachbesserungen an der Pflegereform

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist entsetzt über die gestern bekannt gewordenen Änderungen an der geplanten Pflegereform. Am 5. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz beschlossen. Aus Sicht der Lebenshilfe verdient das Gesetz seinen Namen nicht mehr. Denn nach den jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf ist das von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen schon lange geforderte Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI des Referentenentwurfes aus dem Gesundheitsministerium – nun gestrichen.

Diese Leistung hätte eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern mit Behinderung gebracht. Bisher können sie die Kurzzeitpflege nur teilweise nutzen. Zum einen, weil es zu wenig Kurzzeitpflege-Plätze gibt, und zum anderen, weil Eltern von Kindern mit Behinderung diese nicht über Nacht in eine Einrichtung geben möchten.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist empört: „Die Herausnahme des gemeinsamen Jahresbetrags ist enttäuschend. Offensichtlich sieht die Bundesregierung die Menschen mit Behinderung nicht mehr. Immer noch gibt es keine Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe; sie haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Jetzt streicht die Ampel auch noch den gemeinsamen Jahresbetrag aus dem Gesetzesentwurf. Es kann nicht sein, dass gerade die Leistungen für Familien mit Menschen mit Behinderung nun Sparzwängen zum Opfer fallen sollen. So kann es nicht bleiben. Der Bundestag muss den gemeinsamen Jahresbetrag dringend wieder ins Gesetz aufnehmen und damit den Koalitionsvertrag umsetzen.“
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Medienmitteilung 2023: Menschen mit Behinderung bei der Pflege weiterhin abgehängt

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 9 März 2023

Menschen mit Behinderung bei der Pflege weiterhin abgehängt
Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert Verbesserungen

Berlin. Bei der heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium wird das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beraten. Nicht reformiert werden soll allerdings der Paragraf § 43 a im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, der die Leistungen für Menschen mit Behinderung regelt. Darin sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine massive Benachteiligung und fordert seit langem eine Neuregelung.

„Menschen mit Behinderung sollen immer noch nicht gleichgestellt werden. Obwohl sie als Versicherte Beiträge an die Pflegeversicherung zahlen, erhalten sie in besonderen Wohnformen statt der vollen Leistungen nur eine monatliche Pauschale von 266 Euro“, kritisiert Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. „Das entspricht bei weitem nicht den tatsächlichen Kosten der Pflege. Den Menschen werden so Möglichkeiten der Teilhabe genommen. Besonders bitter ist, dass sie als meist Kinderlose erneut erhöhte Beiträge zahlen müssen.“

Zu den geplanten Veränderungen im Gesetz gehören auch neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung und eine Erhöhung der Leistungen. Positiv für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung ist der Jahresbetrag, mit dem sie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemeinsam in Anspruch nehmen können.
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Medienmitteilung 2023: Zehn kurze Filme erklären Selbstvertretung

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 6.3.2023 

Zehn kurze Filme erklären Selbstvertretung

Berlin. Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung wollen mitreden und mitentscheiden – in der Gesellschaft, in der Politik, beim Wohnen, Arbeiten und im Verein. Es geht darum, die eigenen Interessen und die von anderen Menschen mit Behinderung zu vertreten. Wie diese Selbstvertretung funktionieren kann, zeigt jetzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit zehn kurzen Filmen in einfacher Sprache auf ihrem YouTube-Kanal.

Die Filme gibt es auch übersetzt in Gebärdensprache. An den Inhalten der Videos haben Selbstvertreter*innen mitgewirkt. Das Projekt wurde unterstützt durch die BARMER-Selbsthilfeförderung. Es entstand im Rahmen der Lebenshilfe-Kampagne „Selbstvertretung – Na klar.“ Mehr zum Thema steht in Leichter Sprache auf www.lebenshilfe.de.
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Medienmitteilung 2023: Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Medienmitteilung vom Landesverband der Lebenshilfe nds, 02.03.2023

Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Lebenshilfe Niedersachsen befürchtet ansonsten weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung in Niedersachsen.

(Hannover 02.03.2023) Die Lebenshilfe Niedersachsen fordert die Umsetzung der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege für den zweiten Nachtragshaushalt 2023.

„Nach unseren Informationen sind in den letzten Jahren Schulen in Niedersachsen geschlossen und Jahrgänge ausgesetzt worden. Wenn hier nicht jetzt reagiert wird, befürchten wir, dass dies noch weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung haben wird, die wir so schnell in Niedersachsen nicht aufholen werden“, so der Landesgeschäftsführer Frank Steinsiek.

Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sind daher wichtig für ihren Teilhabeanspruch. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen um fast 25 % zurückgegangen. Die Heilerziehungspflege ist einer der wenigen Ausbildungsberufe, der noch Schulgeld erheben muss.

Die Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts in den Landtag ist für Ende März 2023 vorgesehen. Er soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.
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Medienmitteilung 2023: Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems

Medienmitteilung vom Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim 22.02.2023

Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems, 25.09.22, Hannover „Krokus“

Zusammenfassung:

Warum ist eine Reform notwendig?
Das aktuelle System stößt an seine Grenzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert seit Jahren ein auskömmliches Einkommen für Werkstatt-Beschäftigte - alles aus einer Hand. (Die Erhöhung des Grundsicherungsbetrags hat die Situation noch verschärft)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Studie in Auftrag gegeben, um ein transparentes, nachhaltiges, zukunftsfähiges Entgeltsystems für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu finden, mit Perspektiven auf den 1. Arbeitsmarkt und dem Ziel, die Erkenntnisse umzusetzen.
Neben dem Basisgeld (Lohn, mit dem man den Lebensunterhalt bestreiten kann) hat die BAG WfbM zwei weitere Modelle vorgestellt.

1. Ein Grundeinkommen, wobei das ganzheitliche Leistungsspektrum erhalten bleibt, die Nachteilsausgleichrechte und Schutzrechte bleiben berücksichtigt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Das Grundeinkommen (öffentlich finanziert) soll höher sein als die Grundsicherung und das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis bleibt bestehen, wie auch die EU-Minderung.
Dies soll durch ein einfaches, transparentes Antragsverfahren in Gang gebracht werden.
(Sockelbetrag + Steigerungsberg, Afög entfällt bzw. ist im Grundeinkommen enthalten.)
EU-Rente bleibt bestehen sowie ein Wahlrecht zwischen Rente oder Grundeinkommen.

2. Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch (Mindestlohn):
• öffentlich finanzierter Lohnzuschuss
• Anspruch auf individuelle Leistungsbezüge
• dauerhafter Arbeitnehmerstatus mit Arbeitsvertrag und Mindestlohn entsprechend der niedrigeren Wochenarbeitszeit reduziert (begleitende Maßnahmen sind Arbeitszeit)
• Kündigungsschutz in der Werkstatt, jedoch nicht in Integrationsbetrieben. Rückkehrrecht bleibt bestehen (Der Lohnkostenzuschuss ist unter dem Mindestlohn)
• das Werkstatt-Gehalt und der öffentliche Zuschuss bilden das Gehalt. Rechtlich gesehen sind dies Arbeitnehmer mit Teilhabeanspruch.
• dafür muss ein eigenes Tarifrecht entwickelt werden. Die Beschäftigten sind vollständig sozialversichert. Die Arbeitgeberanteile werden refinanziert. Das Betriebsverfassungsgesetz wird angewendet, die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) bleibt nur noch für die Frauenbeauftragten.

gez.
Dagmar Knoll
VP Werkstattrat
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Medienmitteilung 2023: BOBBY-Preis der Lebenshilfe geht an Shari und André Dietz

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe 13. Februar 2023

BOBBY-Preis der Lebenshilfe geht an Shari und André Dietz

Das aus den Medien bekannte Ehepaar hat eine Tochter mit Angelman-Syndrom und macht sich für eine inklusive Gesellschaft stark.
Am 15. Februar ist der Internationale Angelman-Tag.

Berlin/Bergisch Gladbach/Marburg. Shari und André Dietz haben ihr Familienleben mit einem Kind mit komplexer Behinderung einem großen Publikum nahegebracht und so anderen Menschen Mut gemacht. Mit ihrem viel gelesenen Blog, ihren Büchern, den zahlreichen Zeitungsartikeln und dem TV-Auftritt in der NDR-Talkshow. Dafür erhält das Ehepaar aus Bergisch Gladbach den Medienpreis BOBBY der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Das gibt die gemeinnützige Organisation im Vorfeld des Internationalen Angelman-Tages am 15. Februar bekannt. „Die beiden sind die besten Botschafter für eine inklusive Gesellschaft, die man sich nur vorstellen kann“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. Der Preis soll am 29. September in Marburg im Rahmen der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe feierlich überreicht werden.

Shari und André Dietz – er ist auch als Schauspieler und Musiker bekannt – haben vier Kinder, Tochter Mari hat das Angelman-Syndrom und braucht rund um die Uhr Unterstützung. Mit ihrem Buch „Alles Liebe. Familienleben mit einem Gendefekt“ gewähren sie der Öffentlichkeit einen Einblick in ihren Alltag und den damit verbundenen Herausforderungen. Ihr liebevoller und humorvoller Umgang miteinander, die Liebe zu all ihren Kindern sowie ihre Offenheit haben Leserinnen und Leser tief berührt.

Das Paar beschreibt, wie es oft an seine persönlichen Grenzen stößt und vermittelt dennoch die Zuversicht, dass ein glückliches Familienleben auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Die heute neun Jahre alte Mari geht auf eine Förderschule. Da sei sie gut aufgehoben, sagen ihre Eltern. Geärgert habe sie jedoch, dass ihre Tochter nicht mit den Geschwistern den gleichen Kindergarten besuchen durfte. Mari wird vieles nie lernen und immer auf Hilfe angewiesen sein. Sie bekommt epileptische Anfälle und schläft kaum, weil ihr Körper das schlaffördernde Hormon Melatonin nicht produziert. Aber: Mari ist ein fröhliches Kind, der Sonnenschein der Familie.

In dem 2022 veröffentlichten Kinderbuch „Ich bin Mari“ geben die Eltern ihrer Tochter mit Beeinträchtigung eine Stimme und helfen dabei, Berührungsängste im Umgang mit Menschen, die anders sind, abzubauen. Das Buch unterstreicht damit das Lebenshilfe-Motto „Es ist normal, verschieden zu sein“.

„Wir leben Inklusion“, sagen Shari und André Dietz. „Wir fühlen uns geehrt, mit diesem tollen Preis ausgezeichnet zu werden! Wir wurden nicht darauf vorbereitet zu pflegen und tun es natürlich vor allem aus Liebe. Und das ist auch erst mal alles, was man im Umgang mit ALLEN Menschen – mit oder ohne Behinderung – braucht. Liebe!

Unser Leben ist anders verlaufen als geplant. Jeden Tag stellen wir uns großen Herausforderungen. Herausforderungen, die unsere Tochter, ihre Geschwister und uns betreffen. Um die Herausforderungen annehmen zu können, bedarf es viel Kraft und Unterstützung, die wir uns nur gegenseitig geben können. In unserer Familie und gemeinsam mit anderen Familien! Wir sind nicht allein und das spendet viel Kraft und Zuversicht.“
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