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Medienmitteilung 2023: Menschen mit Behinderung bei der Pflege weiterhin abgehängt

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 9 März 2023

Menschen mit Behinderung bei der Pflege weiterhin abgehängt
Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert Verbesserungen

Berlin. Bei der heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium wird das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beraten. Nicht reformiert werden soll allerdings der Paragraf § 43 a im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, der die Leistungen für Menschen mit Behinderung regelt. Darin sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine massive Benachteiligung und fordert seit langem eine Neuregelung.

„Menschen mit Behinderung sollen immer noch nicht gleichgestellt werden. Obwohl sie als Versicherte Beiträge an die Pflegeversicherung zahlen, erhalten sie in besonderen Wohnformen statt der vollen Leistungen nur eine monatliche Pauschale von 266 Euro“, kritisiert Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. „Das entspricht bei weitem nicht den tatsächlichen Kosten der Pflege. Den Menschen werden so Möglichkeiten der Teilhabe genommen. Besonders bitter ist, dass sie als meist Kinderlose erneut erhöhte Beiträge zahlen müssen.“

Zu den geplanten Veränderungen im Gesetz gehören auch neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung und eine Erhöhung der Leistungen. Positiv für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung ist der Jahresbetrag, mit dem sie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemeinsam in Anspruch nehmen können.
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Medienmitteilung 2023: Zehn kurze Filme erklären Selbstvertretung

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 6.3.2023 

Zehn kurze Filme erklären Selbstvertretung

Berlin. Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung wollen mitreden und mitentscheiden – in der Gesellschaft, in der Politik, beim Wohnen, Arbeiten und im Verein. Es geht darum, die eigenen Interessen und die von anderen Menschen mit Behinderung zu vertreten. Wie diese Selbstvertretung funktionieren kann, zeigt jetzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit zehn kurzen Filmen in einfacher Sprache auf ihrem YouTube-Kanal.

Die Filme gibt es auch übersetzt in Gebärdensprache. An den Inhalten der Videos haben Selbstvertreter*innen mitgewirkt. Das Projekt wurde unterstützt durch die BARMER-Selbsthilfeförderung. Es entstand im Rahmen der Lebenshilfe-Kampagne „Selbstvertretung – Na klar.“ Mehr zum Thema steht in Leichter Sprache auf www.lebenshilfe.de.
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Medienmitteilung 2023: Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Medienmitteilung vom Landesverband der Lebenshilfe nds, 02.03.2023

Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Lebenshilfe Niedersachsen befürchtet ansonsten weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung in Niedersachsen.

(Hannover 02.03.2023) Die Lebenshilfe Niedersachsen fordert die Umsetzung der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege für den zweiten Nachtragshaushalt 2023.

„Nach unseren Informationen sind in den letzten Jahren Schulen in Niedersachsen geschlossen und Jahrgänge ausgesetzt worden. Wenn hier nicht jetzt reagiert wird, befürchten wir, dass dies noch weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung haben wird, die wir so schnell in Niedersachsen nicht aufholen werden“, so der Landesgeschäftsführer Frank Steinsiek.

Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sind daher wichtig für ihren Teilhabeanspruch. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen um fast 25 % zurückgegangen. Die Heilerziehungspflege ist einer der wenigen Ausbildungsberufe, der noch Schulgeld erheben muss.

Die Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts in den Landtag ist für Ende März 2023 vorgesehen. Er soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.
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Medienmitteilung 2023: Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems

Medienmitteilung vom Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim 22.02.2023

Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems, 25.09.22, Hannover „Krokus“

Zusammenfassung:

Warum ist eine Reform notwendig?
Das aktuelle System stößt an seine Grenzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert seit Jahren ein auskömmliches Einkommen für Werkstatt-Beschäftigte - alles aus einer Hand. (Die Erhöhung des Grundsicherungsbetrags hat die Situation noch verschärft)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Studie in Auftrag gegeben, um ein transparentes, nachhaltiges, zukunftsfähiges Entgeltsystems für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu finden, mit Perspektiven auf den 1. Arbeitsmarkt und dem Ziel, die Erkenntnisse umzusetzen.
Neben dem Basisgeld (Lohn, mit dem man den Lebensunterhalt bestreiten kann) hat die BAG WfbM zwei weitere Modelle vorgestellt.

1. Ein Grundeinkommen, wobei das ganzheitliche Leistungsspektrum erhalten bleibt, die Nachteilsausgleichrechte und Schutzrechte bleiben berücksichtigt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Das Grundeinkommen (öffentlich finanziert) soll höher sein als die Grundsicherung und das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis bleibt bestehen, wie auch die EU-Minderung.
Dies soll durch ein einfaches, transparentes Antragsverfahren in Gang gebracht werden.
(Sockelbetrag + Steigerungsberg, Afög entfällt bzw. ist im Grundeinkommen enthalten.)
EU-Rente bleibt bestehen sowie ein Wahlrecht zwischen Rente oder Grundeinkommen.

2. Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch (Mindestlohn):
• öffentlich finanzierter Lohnzuschuss
• Anspruch auf individuelle Leistungsbezüge
• dauerhafter Arbeitnehmerstatus mit Arbeitsvertrag und Mindestlohn entsprechend der niedrigeren Wochenarbeitszeit reduziert (begleitende Maßnahmen sind Arbeitszeit)
• Kündigungsschutz in der Werkstatt, jedoch nicht in Integrationsbetrieben. Rückkehrrecht bleibt bestehen (Der Lohnkostenzuschuss ist unter dem Mindestlohn)
• das Werkstatt-Gehalt und der öffentliche Zuschuss bilden das Gehalt. Rechtlich gesehen sind dies Arbeitnehmer mit Teilhabeanspruch.
• dafür muss ein eigenes Tarifrecht entwickelt werden. Die Beschäftigten sind vollständig sozialversichert. Die Arbeitgeberanteile werden refinanziert. Das Betriebsverfassungsgesetz wird angewendet, die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) bleibt nur noch für die Frauenbeauftragten.

gez.
Dagmar Knoll
VP Werkstattrat
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Das hat gepasst- eine Faschingsfeier wie sie sein soll 

Das hat gepasst- eine Faschingsfeier wie sie sein soll 

Fasching 2023 192529301

Eine volle Tanzfläche, viele lächelnde Gesichter, der Takt der Musik in rhythmischen Klängen, überall Bewegung. Endlich mal wieder feiern.Abwechslungsreich und kreativ kostümiert haben sich die Beschäftigten und Bewohner*innen der Lebenshilfe zur diesjährigen Faschingsfeier getroffen. Mit einem bunten Mix aus Musik der 60er Jahre und angesagten Liedern von heute heizen die DJs Jörg und Thomas mit Unterstützung von Rüdiger Busse den Gästen ein. Rüdiger hat sich in erster Linie um die Lieder aus den 60ern gekümmert. Party können Dj Jörg und Dj Backhaus selbstverständlich. Das haben sie bereits bei den letzten Festen unter Beweis gestellt. Gemütlich sitzen und sich unterhalten, einfach ein Getränk genießen oder den Appetit mit den vielen leckeren herzhaften, wie süßen Speisen stillen. Den Moment festhalten und das aufwändige und kreative Kostüm zeigen, oder einfach mal wieder Erinnerungsfotos mit Freund*innen machen, dafür gab es wieder eine Fotoecke. Die gemachten Fotos werden wieder in der Druckerei der Werkstatt Hildesheim ausgedruckt und über den Sozialdienst in die Gruppen verteilt. Aber beinahe wäre es gar nicht zu der Faschingsparty gekommen. Die angedachte und traditionsreiche Location stand nicht zur Verfügung. Glücklicher Weise eröffnete sich durch das Hildesheimer Veranstaltungszentrum die Gelegenheit doch zu feiern.Kurzfristig hat Jasmin Reicke, mit ihrem Team das Faschingsfest umgeplant. Im Nachhinein hat sich der Standort als Glücksfall entpuppt. Nicht zu groß und nicht zu klein, mitten in der Stadt. Gut zu erreichen und mit ausreichend Parkplätzen rund um die Location. Die Parkplätze waren auch gut belegt.  Viele Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe haben mitgeholfen, hinter dem Tresen beim Getränkeverkauf oder bei den Speisenangeboten, in der Spülküche und beim Auf- und Abräumen. Beim Auf- und Abbau gab es wieder tatkräftige Unterstützung durch das Handwerkerteam. Die themenbezogene Dekoration haben die Beschäftigen der Gruppe 301 hergestellt und damit den Raum festlich geschmückt. Dafür ein großes DANKESCHÖN!
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Medienmitteilung 2023: Zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen, 20.02.2023

Zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit:

Zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit hat die Lebenshilfe Niedersachsen Menschen mit Beeinträchtigungen gefragt, was sie ungerecht finden – und was gerecht.

(Hannover 20.02.2023) „Zur sozialen Gerechtigkeit gehören auch die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Rückmeldungen der Menschen mit Beeinträchtigungen zeigen, dass wir in Sachen Selbstbestimmung und Teilhabe noch einige Schritte in Niedersachsen vor uns haben“, so Landesgeschäftsführer Frank Steinsiek.

Bild 1 Portrait Andre, Lebenshilfe für die Grafschaft

Bild 2  Zitate Andre, Lebenshilfe für die Grafschaft

Doch wo liegen aus Sicht von Menschen mit Beeinträchtigungen nach wie vor soziale Ungerechtigkeiten vor? Die Lebenshilfe hat dazu verschiedene Personen gefragt. Sie wollte wissen warum sie sich gleichberechtigt fühlen oder auch nicht.

Als gerecht wurde zum Beispiel genannt, dass man trotz einer Beeinträchtigung wählen kann oder, dass man mit der Seniorengruppe alles unternehmen kann, wie ins Kino gehen oder shoppen.

Doch neben diesen positiven Aspekten benannten die Befragten auch einige Missstände.
So haben einige Personen Barrieren angesprochen, mit denen sie konfrontiert werden, wenn sie einen Rollstuhl nutzen. Als ungerecht wird auch der Lohn, den Beschäftigte in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit bekommen, angesehen. Schließlich ging es auch um Vermögensfreigrenzen. Es sei „ungerecht, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe noch immer vermögensabhängig sind. Zwar hat das Bundesteilhabegesetz die Vermögensfreigrenzen deutlich nach oben angehoben, aber für alle, die zusätzlich zur Eingliederungshilfe noch „Hilfe zur Pflege“ beziehen, liegt der Vermögensvorbehalt deutlich niedriger.“

Die Originalzitate zu den Aussagen finden Sie in den nächsten Tagen auf unseren Social-Media-Kanälen.

Die Lebenshilfe Niedersachsen auf Facebook: https://www.facebook.com/lebenshilfe.niedersachsen
Die Lebenshilfe Niedersachsen auf Instagram: https://www.instagram.com/lebenshilfe_niedersachsen/?hl=de


Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.
Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbildungsstätte in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

Foto: Lebenshilfe für die Grafschaft
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Für jeden Baum der richtige Schnitt

Für jeden Baum der richtige Schnitt

Obstbaumschnitt Gartenbau 7620

Die Sonne scheint, die Temperatur ist knapp über 0 Grad Celsius. Genau das richtige Wetter, um Bäume auszuschneiden, sagt Andreas Bauer. Er ist einer von zwei Gruppenleitern in der Gartenbaugruppe der Werkstatt Hildesheim. Luca, Leon S., Leon R. und Sadik, kommen mit Leitern, Sägen, Astschneidern und Rosenscheren zum Einsatz.

Alle sind gespannt. Denn sie lernen in dieser Woche, wie man richtig Obstbäume schneidet. Nicht zu viel und nicht zu wenig. Die Obstbäume im Magdalenen Garten geben viele Möglichkeiten für Schnittversuche, berichtet Marcel Trzewik. Er ist auch Gruppenleiter der Gartenbaugruppe und ist froh über die Möglichkeit die hier geboten wurden. Entstanden sind die Kontakte durch die Imkergruppe der Lebenshilfe Hildesheim. Die inklusive Imkerei hat derzeit zwei Bienenvölker im Magdalenen Garten stehen.

Zwei Teams mit jeweils einem Anleiter, und zwei Teilnehmern machen sich ans Werk. Gemeinsam wird überlegt wie der Baum nach dem Schnitt idealer Weise aussehen soll. Welche Grundregeln es bei dem Obstbaumschnitt gibt und mit welchem der mitgebrachten Werkzeuge welche Schnitte am besten zu bewerkstelligen sind.

Mit Freude machen sich die 4 Teilnehmer an die Arbeit. Einer schneidet die Äste und Zweige und der andere räumt das Schnittgut gleich auf den Anhänger. Es wird regelmäßig gewechselt. Das ist wichtig für die Aufmerksamkeit berichtet Andreas Bauer. Raus muss, was sich berührt. Aber welchen von den beiden Ästen entfernen? Gemeinsam mit den Anleitern diskutieren und entscheiden die Teilnehmenden.

Bäume sind genug da. Es ist eine Win/ Win Situation, so Trzewik. Wir dürfen an den Obstbäumen den Baumschnitt unterweisen und die Bäume sind danach wieder in Form.

Es gibt noch viel zu tun. Mit jedem Handgriff und mit jedem Schnitt werden die Teilnehmer sicherer in ihrem Handeln. Und im Zweifel sind die Anleiter ja auch noch da. Ast für Ast und Zweig für Zweig fallen auf den Boden. Der Anhänger füllt sich. Die Arbeit geht locker von der Hand. Das macht Spaß und nebenbei wird Wissen vermittelt.

Die Sonne scheint und die Temperatur ist knapp über 0 Grad Celsius. Den Teilnehmern ist warm und sie haben ein Lächeln im Gesicht. Das ist genau das richtige Wetter für den Obstbaumschnitt.
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Mit dem Kampfschrei die Prüfung bestanden

Mit dem Kampfschrei die Prüfung bestanden

Karateprüfung 2022

Ein Jahr lang haben die 10 Karateschüler*innen auf ihre erste Gürtelprüfung hingearbeitet.
Angriff und Verteidigung haben die Prüflinge gezeigt. Allerdings heißt das im Karate Tori und Uke und beginnt mit den Ausgangsstellungen Gedan-Barai und Shizentai. Gar nicht so einfach, die Begriffe auszusprechen. Geschweige denn die Begriffe der richtigen Körperhaltung zuzuordnen. Alle Techniken haben japanische Namen. Die Zuschauer kommen aus dem Staunen nicht heraus. Der Werkstattratsvorsitzende, Wadim Bier und der Vorstand, Hans Grupe-Hübner haben sich das Ereignis nicht entgehen lassen.

Sieben Karateschüler sind angetreten die Prüfung zu bestehen. Den drei fehlenden Prüflingen wünschen wir an dieser Stelle gute Besserung. Der gelbe Gurt ist das Ziel. Am Ende heißt es „Ziel erreicht“. Alle Teilnehmenden haben die Prüfung bestanden. Der obligatorische Angriffschrei durfte dabei nicht fehlen. Osman Alic, selbst Inhaber des dritten Dahn hat die Prüfung abgenommen. Er erklärt, durch den Schrei werden weitere Kräfte mobilisiert. Geschrien wurde viel, aber immer nach Prüfungsvorgabe.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Die Urkunden haben der Vorstand, Hans Grupe-Hübner gemeinsam mit dem Werkstattratsvorsitzenden, Wadim Bier übergeben.

Demnächst gibt es Trainingsanzüge für die Karategruppe. Dann ist der Weg frei, sich in die Auseinandersetzung mit anderen Vereinen zu begeben.
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Medienmitteilung 2023: BOBBY-Preis der Lebenshilfe geht an Shari und André Dietz

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe 13. Februar 2023

BOBBY-Preis der Lebenshilfe geht an Shari und André Dietz

Das aus den Medien bekannte Ehepaar hat eine Tochter mit Angelman-Syndrom und macht sich für eine inklusive Gesellschaft stark.
Am 15. Februar ist der Internationale Angelman-Tag.

Berlin/Bergisch Gladbach/Marburg. Shari und André Dietz haben ihr Familienleben mit einem Kind mit komplexer Behinderung einem großen Publikum nahegebracht und so anderen Menschen Mut gemacht. Mit ihrem viel gelesenen Blog, ihren Büchern, den zahlreichen Zeitungsartikeln und dem TV-Auftritt in der NDR-Talkshow. Dafür erhält das Ehepaar aus Bergisch Gladbach den Medienpreis BOBBY der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Das gibt die gemeinnützige Organisation im Vorfeld des Internationalen Angelman-Tages am 15. Februar bekannt. „Die beiden sind die besten Botschafter für eine inklusive Gesellschaft, die man sich nur vorstellen kann“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. Der Preis soll am 29. September in Marburg im Rahmen der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe feierlich überreicht werden.

Shari und André Dietz – er ist auch als Schauspieler und Musiker bekannt – haben vier Kinder, Tochter Mari hat das Angelman-Syndrom und braucht rund um die Uhr Unterstützung. Mit ihrem Buch „Alles Liebe. Familienleben mit einem Gendefekt“ gewähren sie der Öffentlichkeit einen Einblick in ihren Alltag und den damit verbundenen Herausforderungen. Ihr liebevoller und humorvoller Umgang miteinander, die Liebe zu all ihren Kindern sowie ihre Offenheit haben Leserinnen und Leser tief berührt.

Das Paar beschreibt, wie es oft an seine persönlichen Grenzen stößt und vermittelt dennoch die Zuversicht, dass ein glückliches Familienleben auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Die heute neun Jahre alte Mari geht auf eine Förderschule. Da sei sie gut aufgehoben, sagen ihre Eltern. Geärgert habe sie jedoch, dass ihre Tochter nicht mit den Geschwistern den gleichen Kindergarten besuchen durfte. Mari wird vieles nie lernen und immer auf Hilfe angewiesen sein. Sie bekommt epileptische Anfälle und schläft kaum, weil ihr Körper das schlaffördernde Hormon Melatonin nicht produziert. Aber: Mari ist ein fröhliches Kind, der Sonnenschein der Familie.

In dem 2022 veröffentlichten Kinderbuch „Ich bin Mari“ geben die Eltern ihrer Tochter mit Beeinträchtigung eine Stimme und helfen dabei, Berührungsängste im Umgang mit Menschen, die anders sind, abzubauen. Das Buch unterstreicht damit das Lebenshilfe-Motto „Es ist normal, verschieden zu sein“.

„Wir leben Inklusion“, sagen Shari und André Dietz. „Wir fühlen uns geehrt, mit diesem tollen Preis ausgezeichnet zu werden! Wir wurden nicht darauf vorbereitet zu pflegen und tun es natürlich vor allem aus Liebe. Und das ist auch erst mal alles, was man im Umgang mit ALLEN Menschen – mit oder ohne Behinderung – braucht. Liebe!

Unser Leben ist anders verlaufen als geplant. Jeden Tag stellen wir uns großen Herausforderungen. Herausforderungen, die unsere Tochter, ihre Geschwister und uns betreffen. Um die Herausforderungen annehmen zu können, bedarf es viel Kraft und Unterstützung, die wir uns nur gegenseitig geben können. In unserer Familie und gemeinsam mit anderen Familien! Wir sind nicht allein und das spendet viel Kraft und Zuversicht.“
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Medienmitteilung 2023: Mehr Schutz vor Diskriminierung – jetzt!

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe 25. Januar 2023

Mehr Schutz vor Diskriminierung – jetzt!

Berlin. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss schnell und umfassend reformiert werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam in dem zivilgesellschaftlichen Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“. Das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis hat heute eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz sowie eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt und an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben.

Die Lebenshilfe setzt sich für Menschen mit Behinderung ein und hat folgende vier Forderungen eingebracht:
Wenn gegen bestehende Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird und verhältnismäßige Einzelfalllösungen zur Überwindung von Barrieren („angemessene Vorkehrungen“) versagt werden, muss das als Diskriminierung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden.
Bisher zulässige Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlung müssen eingeschränkt werden. Es darf nicht sein, dass behinderte Menschen wegen einer vorgeschobenen Gefahrenabwehr aus Schwimmbädern, Freizeitparks oder von Reisen ausgeschlossen werden.
Eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss auch bei allen sogenannten sonstigen zivilrechtlichen Schuldverhältnissen, wie beispielsweise bei Gesundheitsdienstleistungen, verboten sein. Derzeit bietet das AGG einen umfassenden Schutz nur bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft.
Schließlich müssen das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz dringend miteinander verzahnt werden. Sie müssen zusammen gedacht und reformiert werden, um einen umfassenden und lückenlosen Schutz vor Diskriminierung zu erreichen. Derzeit ist das Verbot der Diskriminierung durch private Akteure, durch Bundes- und durch Landesbehörden noch ganz unterschiedlich geregelt. Das führt zu erheblichen Schutzlücken.

Nun liegt es an den Regierungsfraktionen, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und das AGG zu reformieren!
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